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Leistungen
Einsichtnahme ins Grundbuch
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Einsicht in das Grundbuch kann nur demjenigen gewährt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. In Zweifelsfällen müssen Sie das berechtigte Interesse nachweisen. (§ 12 GBO)

Erforderliche Unterlagen:
  • unterzeichneter Antrag zur Einsichtnahme ins Grundbuch 
  • Vollmacht, falls Sie nicht selbst Eigentümer*in des Grundstücks sind
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Grundbuchblattnummer (Grundbuchstelle)
  • Flst.Nr. oder Lagebezeichnung (Anschrift) des/r betreffenden Grundstücks/e
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. Erbschein oder notarielles Testament inkl. notariellem Eröffnungsprotokoll
  • Nachweise/Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt – sofern Sie nicht Eigentümer/Eigentümerin sind (§ 12 GBO)
 

Weiterhin halten sie bitte für die Buchung eines Termins folgende Unterlagen bereit:
  • Grundbuchblattnummer (Grundbuchstelle)
  • Flst.Nr. oder Lagebezeichnung (Anschrift) des/r betreffenden Grundstücks/e


Kosten:
  • die Einsicht ist gebührenfrei
 
Rechtsgrundlage:
  • § 12 Grundbuchordnung (GBO) (Grundbucheinsicht und Abschrift)
  • § 131 Grundbuchordnung (GBO) (Ausdruck und amtlicher Ausdruck)
  • § 73 Kostenordnung (KostO) (Gebühren für Abschriften und Ausdrucke)
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung. Wenn Ihr Termin außerhalb der regulären Öffnungszeiten liegt, benutzen Sie bitte die Klingel-Anlage links neben dem Haupteingang.
 
Dauer 20 Min.
Erteilung einer Grundbuchabschrift
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Um eine Abschrift aus dem Grundbuch zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen. In Zweifelsfällen müssen Sie das berechtigte Interesse nachweisen. (§ 12 GBO)

Erforderliche Unterlagen:
  • unterzeichneter Antrag zur Erteilung einer Grundbuchabschrift 
  • Vollmacht, falls Sie nicht selbst Eigentümer*in des Grundstücks sind
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Grundbuchblattnummer (Grundbuchstelle)
  • Flst.Nr. oder Lagebezeichnung (Anschrift) des/r betreffenden Grundstücks/e
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. Erbschein oder notarielles Testament inkl. notariellem Eröffnungsprotokoll
  • Nachweise/Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt – sofern Sie nicht Eigentümer/Eigentümerin sind (§ 12 GBO)
 
 
Weiterhin halten sie bitte für die Buchung eines Termins folgende Unterlagen bereit:
  • Grundbuchblattnummer (Grundbuchstelle)
  • Flst.Nr. oder Lagebezeichnung (Anschrift) des/r betreffenden Grundstücks/e

Kosten:
  • 10,00 Euro unbeglaubigte Grundbuchabschrift (KV 17000 GNotKG)
  • 20,00 Euro beglaubigte/amtliche Grundbuchabschrift (KV 17001 GNotKG)
(Bezahlung jeweils Bar, mit EC Karte oder auf Rechnung möglich)
 
 
Rechtsgrundlage:
  • § 12 Grundbuchordnung (GBO) (Grundbucheinsicht und Abschrift)
  • § 131 Grundbuchordnung (GBO) (Ausdruck und amtlicher Ausdruck)
  • § 73 Kostenordnung (KostO) (Gebühren für Abschriften und Ausdrucke)
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung. Wenn Ihr Termin außerhalb der regulären Öffnungszeiten liegt, benutzen Sie bitte die Klingel-Anlage links neben dem Haupteingang.
 
Dauer 30 Min.

Hinweis

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