icon
Leistungen
icon
Termin
icon
Kontaktdaten
icon
Bestätigung
Leistungen
Abholung Dokumente
i

Info:
Abholung von bereits bestellten Reisepässen und Personalausweisen. Bitte bringen Sie zur Abholung die bisherigen Dokumente und ggfls. eine Vollmacht mit.
https://www.kremmen.de/dienstleistung/anzeigen/id/10372/personalausweis.html

Aushändigung Reisepass

Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Abholung ohne Vollmacht durch einen Elternteil möglich.

Aushändigung Personalausweis

Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Sollte der PIN-Brief nicht erhalten worden sein, ist die Abholung nur persönlich und nicht durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Darüber hinaus muss die Vollmacht bereits die Erklärung enthalten oder die bevollmächtigte Person ausdrücklich dazu berechtigen, die entsprechende Erklärung abzugeben, dass der PIN-Brief erhalten wurde. Auch Sorgeberechtigte benötigen von der antragstellenden Person eine entsprechende Vollmacht, wenn diese das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Dauer 10 Min.
Anmeldung
i

Anmeldung / Ummeldung


Anmeldefrist für Bezug einer neuen Wohnung in  Deutschland: innnerhalb von zwei Wochen

tatsächlicher Bezug der Wohnung ist dabei maßgebend

An-/Ummeldungen müssen persönlich oder durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden 

für Personen unter 16 Jahren bedarf die An-/Ummeldung der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s
Notwendige Unterlagen (je An-/Umzumeldenden):

➢ gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, Kinderreisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige

➢ Wohnungsgeberbescheinigung zur Bestätigung über den Einzug (siehe auch Merkblatt Wohnungsgeber)

➢ ggf. bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten ausserdem:
 - eine formlose Vollmacht

- einen Identitätsnachweis des/der Bevollmächtigten (Personalausweis, Reisepass etc.)

- ausgefüllten Anmeldeschein und Unterschrift des/der Anzumeldenden bzw. der bevollmächtigten
  Person

Gebühren:            Anmeldung/Ummeldung sowie Meldebestätigung sind kostenfrei

Rechtsgrundlage:  Bundesmeldegesetz

erforderliche Unterlagen:
Personalausweis und Reisepass/Kinderreisepass
Wohnungsgeberbescheinigung
https://www.kremmen.de/dienstleistung/anzeigen/id/9402/wohnungsgeberbescheinigung.html
ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges (bei Umzug mit Minderjährigen)
https://www.kremmen.de/dienstleistung/anzeigen/id/10374/melderegister.html
ggf. Negativbescheinigung vom Jugendamt über alleiniges Sorgerrecht
Aufenthaltsanzeige/Freizügigkeitserklärung (für ausländische Staatsangehörige)

Erklärung zur Anmeldung einer Wohnung für nicht vorstellige familienangehörige Personen unter Nutzung des vorausgefüllten Meldescheins nach BMG
https://www.kremmen.de/dienstleistung/anzeigen/id/10373/melderegister.html


 
Dauer 10 Min.
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
i
Beglaubigungen
i
Amtliche Beglaubigungen
Allgemeine Informationen
Amtliche Beglaubigungen von Kopien/Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

Beglaubigt werden:
- Kopien von Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen, Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen in deutscher Sprache
- Kopien von deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland
- Unterschriften zur Vorlage bei Behörden

NICHT beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden
- ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind
- fremdsprachige Schriftstücke bzw. deren Übersetzung

Hinweise
Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Eheurkunden) dürfen nicht amtlich bestätigt werden.
Bitte bringen Sie keine Kopien mit. Die Kopien der zu beglaubigenden Schriftstücke werden von uns vor Ort angefertigt.
Benötigte Unterlagen
Originale der Schriftstücke
Bearbeitungsfristen
Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden Schriftstücke. Durchschnittlich kann von einer Bearbeitungszeit von 15 Minuten ausgegangen werden.
Bei einer Vielzahl von Schriftstücken werden auch Termine zur Abholung vereinbart.

Gebühren
2,50 € pro Beglaubigung
Dauer 15 Min.
Führerscheinangelegenheiten
i
Folgende Leistungen werden angeboten:
  • Umschreibung des alten Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein
  • Umtausch des Führerscheins bei: Namensänderung, Korrektur und Beschädigung
  • Ersterteilung, Verlängerung, Erweiterung, Begleitetes Fahren ab 17Jahren, Berufskraftfahrerqualifikation/Schlüsselzahl 95
Mitzubringen sind:
  • ein biometrisches Lichtbild
  • entsprechende Antragsgebühr je nach Antragsart (auch EC-Zahlung möglich)
  • evtl. schon vorhandener Führerschein und Ausweis in Kopie
  • bei Ersterteilung, Begleitetem Fahren, Verlängerung: Sehtest und Erste-Hilfe-Bescheinigung


 
Dauer 15 Min.
Führungszeugnis
i
Folgende Leistungen werden angeboten:
  • Beantragung eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses (Belegart N)
  • Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses (Belegart O)
  • Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (Belegart NE/OE)
    • bei beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit mit Minderjährigen bzw. Kindern, Aufforderungsschreiben der anfordernden Stelle ist beizufügen 
Gebühr: 13 € (zahlbar in bar oder per EC-Karte)
Für Bezieher von einzelnen Sozialleistungen (u.a. ALG II, Sozialhilfe, BAföG) kann die Gebühr entfallen, ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
- ggf. Aufforderungsschreiben des Arbeitgebers/Behörde
Dauer 10 Min.
Gewerbeangelegenheiten
i
Dauer 15 Min.
Gewerbezentralregisterauskunft
i
Gebühr: 13 € (zahlbar in bar oder per EC-Karte)

erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
Dauer 10 Min.
Lebensbescheinigung
i
Dauer 10 Min.
Meldebescheinigung
i
  • dient als Nachweis zum aktuellen Wohnsitz
Gebühr:   5,00€ (Zahlung per EC-Karte oder in bar möglich)

Mitzubringen sind:  Personalausweis/Reisepass
Dauer 10 Min.
Personalausweis für 1 weitere Person beantragen
i
Dauer 10 Min.
Personalausweis für 2 weitere Personen beantragen
i
Dauer 15 Min.
Personalausweis/eID-Karte beantragen
i
Folgende Leistungen werden angeboten:

Ausstellung von Personalausweisen:
  1. für Personen unter 24 Jahren: 22,80€ 
  2. für Personen ab ab 24 Jahren: 37,00€
  3. vorläufiger Personalausweis : 10,00€ (Gültigkeit: 3 Monate)
Persönliches Erscheinen ist erforderlich

Zahlung ist in bar oder per EC-Karte möglich

Mitzubringen sind:
  • ​ein aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • Geburtsurkunde und ggf. Eheurkunde

eID-Karte

Allgemeine Informationen

Mit der eID-Karte können sich Unionsbürger*innen online ausweisen.

Hierzu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet.

Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. 

Bürger*innen der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Deutsche Staatsangehörige können die eID-Karte nicht beantragen.

Antragstellung

Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. 

Vorzulegen ist ein gültiges Ausweisdokument (vom Heimatstaat ausgestelltes Identitätsdokument, z. B. Reisepass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis)) .

Die eID-Karte wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Von dort erfolgt auch der Versand eines sogenannten PIN-Briefes an die antragstellende Person, der für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigt wird. Nach Erhalt des PIN-Briefes liegt die eID-Karte auch im Bürgerbüro zur Abholung bereit. 

Aushändigung

Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Sollte der PIN-Brief nicht erhalten worden sein, ist die Abholung nur persönlich und nicht durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Darüber hinaus muss die Vollmacht bereits die Erklärung enthalten oder die bevollmächtigte Person ausdrücklich dazu berechtigen, die entsprechende Erklärung abzugeben, dass der PIN-Brief erhalten wurde. Auch Sorgeberechtigte benötigen von der antragstellenden Person eine entsprechende Vollmacht, wenn diese das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Kosten

37 Euro

Erforderliche Unterlage

Ausweisdokument (vom Heimatstaat ausgestelltes Identitätsdokument, z. B. Reisepass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis)

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/beantragung/beantragung-node.html

Dauer 15 Min.
Reisepass beantragen
i
Folgende Leistungen werden angeboten:

Ausstellung von Reisepässen:
  1. für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
  2. für Personen ab 24 Jahren: 70,00 €
  3. Expressreisepass: 32 € Zuschlag + jeweilige Antragsgebühr
  4. vorläufiger Reisepass: 26 € mit 1 Jahr Gültigkeit
Persönliches Erscheinen ist erforderlich

Zahlung ist in bar oder per EC-Karte möglich

Mitzubringen sind:  
ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Geburtsurkunde und ggf. Eheurkunde

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html#doc16125526bodyText3
Dauer 15 Min.
Ummeldung
i
Anmeldung / Ummeldung

Anmeldefrist für Bezug einer neuen Wohnung in Deutschland: innnerhalb von zwei Wochen 

tatsächlicher Bezug der Wohnung ist dabei maßgebend 

An-/Ummeldungen müssen persönlich oder durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden

für Personen unter 16 Jahren bedarf die An-/Ummeldung der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s

Notwendige Unterlagen(je An-/Umzumeldenden):
➢ gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, Kinderreisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
 ➢ Wohnungsgeberbescheinigung zur Bestätigung über den Einzug (siehe auch Merkblatt Wohnungsgeber)

➢ ggf. bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten ausserdem:
- eine formlose Vollmacht

- einen Identitätsnachweis des/der Bevollmächtigten (Personalausweis, Reisepass etc.)

- ausgefüllten Anmeldeschein und Unterschrift des/der Anzumeldenden bzw. der bevollmächtigten Person


Gebühren:
Anmeldung/Ummeldung sowie Meldebestätigung sind kostenfrei

Rechtsgrundlage: Bundesmeldegesetz


dazugehörige Formulare:

Meldeschein (Anmeldung)
Wohnungsgeberbescheinigung
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges (bei Umzug mit Minderjährigen)
Aufenthaltsanzeige/Freizügigkeitserklärung (für ausländische Staatsangehörige
 
Dauer 15 Min.
Wohnungsgeberbestätigung
i
Bestätigung des Wohnungsgebers zum Ein- und Auszug
Das Formular finden Sie hier:

https://www.kremmen.de/dienstleistung/anzeigen/id/9402/wohnungsgeberbescheinigung.html
 
Dauer 10 Min.
Zuzug aus dem Ausland
i

Anmeldung

Wenn Sie nach Kremmen gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, anmelden.

Die Anmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (nicht Mietvertragsbeginn) in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte halten Sie die vorgenannte Frist ein, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln würden und mit einer Geldbuße zu rechnen hätten.

Die meldepflichtige Person soll die Anmeldung persönlich im Einwohnermeldeamt vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht. 

Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:

  • Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der anzumeldenden Personen.
  • Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.

Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Anmeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann:

  • Das Anmeldeformular (siehe unten)
  • Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der anzumeldenden Personen.
  • Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.
  • Eine Vollmacht. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.

Eine schriftliche Anmeldung per Post / E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.

http://www.kremmen.de/dienstleistungen/anzeigen/id/9402/wohnungsgeberbescheinigung.html

Dauer 30 Min.

Bitte buchen Sie einen Termin für die tatsächlich benötigte/n Leistung/en. Mehrfach Leistungen sind möglich. Nicht gebuchte Leistungen werden nicht bearbeitet.

Sind keine Termine mehr vorhanden, versuchen Sie es bitte erneut, es werden täglich Termine freigegeben.

Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin (max. 10 Min. vor dem Termin) . Nehmen Sie im Warteraum (Erdgeschoss) Platz. Sie brauchen keine Wartenummer ziehen.

 

remainTime
15:00