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Bestätigung
Schwerbeh.-parkausweis (online)
Es handelt sich hierbei um eine Beratung online, über Ihren Computer/Smartphone.

Es können blaue und orangene Schwerbehindertenparkausweise beantragt werden. 

ACHTUNG: Dies ist nur eine Beratung zur Antragstellung. Für die Ausstellung des blauen Parkausweises bedarf es ein Original-Foto des Ausweisinhabers. 

Voraussetzungen: 

Blauer Parkausweis
Sie können den "blauen Parkausweis" erhalten, wenn Sie schwerbehindert sind und entweder
  • außergewöhnlich Gehbehindert (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) oder
  • blind (Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis) oder
  • beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben

Erforderliche Unterlagen:
  • Schwerbehindertenausweis
  • Antrag
  • aktuelles Passbild (nicht erforderlich bei Kindern unter 16 Jahren)
  • bei Vertretung: - Vollmacht und den Personalausweis der antragsstellenden Person
  • bei Verlängerung neues Passbild und den alten Parkausweis
Weiterführende Links:

https://ettlingen.de/-/Dienstleistungen/vbid719


Orangener Schwerbehindertenausweis
Voraussetzungen:

Sie können den "orangenen Parkausweis" erhalten, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:
  • Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • Sie sind an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 60
  • Sie haben einen künstlichen Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnableitung und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 70
  • Sie sind schwerbehindert und nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen

Erforderliche Unterlagen:
  • Schwerbehindertenausweis
  • Antrag
  • bei Verlängerung: zusätzlich alter Parkausweis
Weiterführende Links:
https://www.ettlingen.de/-/Dienstleistungen/vbid1188

Die Zugangsdaten für die Videokonferenz bekommen Sie nach dem Abschluss der Buchung per Mail zugesendet.
Dauer 30 Min.
Bewohnerparkausweis (online)
Es handelt sich hierbei um eine Beratung online, über Ihren Computer/Smartphone.

Voraussetzungen:
  • man muss mit Hauptwohnsitz im Bewohnerparkgebiet gemeldet sein
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen
  • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft (wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften, privaten Nutzung überlassen wurde
  • pro Person nur ein Ausweis zulässig
  • es können bis zu drei Fahrzeuge auf einen Bewohnerparkausweis geschrieben werden (es darf immer nur der originale Ausweis ausgelegt werden)

Notwendige Unterlagen:
  • ausgefüllter Antrag
  • Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei einem abweichendem Halter - Bestätigung zur dauerhaften. privaten Nutzung

Kosten:
60 Euro 

Gültigkeit:
1 Jahr


Weiterführende Links: 

https://ettlingen.de/-/Dienstleistungen/vbid174#leistungen-0-anker-0

Die Zugangsdaten für die Videokonferenz bekommen Sie nach dem Abschluss der Buchung per Mail zugesendet.
Dauer 15 Min.
Ausweis für Handwerker (online)

Es handelt sich hierbei um eine Beratung online, über Ihren Computer/Smartphone.

Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe

- in Ettlingen

Unterlagen

  • Kopie der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite), falls keine vorhanden:
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie der Kfz-Scheine (nur für firmenzugelassene Fahrzeuge) für max. drei Fahrzeuge

Gilt nur in Ettlingen und kann kurzzeitig befristet werden. 

- in der TechnologieRegion Karlsruhe

Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe in der TechnologieRegion Karlsruhe, um bei Kundenterminen, Einsätzen und Lieferungen besser einen Parkplatz zu finden.

Unterlagen

  • Kopie der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite), falls keine vorhanden:
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie der Kfz-Scheine (nur für firmenzugelassene Fahrzeuge) für max. drei Fahrzeuge


 

Geltungsbereich und Geltungsdauer

  • in der TechnologieRegion Karlsruhe:
    wie z.B. im Landkreis Germersheim, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt, Landkreis Südliche Weinstraße, Regionalverband Mittlerer Oberrhein.
  • in der Metropolregion Rhein-Neckar

Der Ausweis gilt ab dem Ausstellungsdatum für ein Jahr.

Die Zugangsdaten für die Videokonferenz bekommen Sie nach dem Abschluss der Buchung per Mail zugesendet.

Dauer 30 Min.
Schwerbehindertenparkausweis (vor Ort)
Es können blaue und orangene Schwerbehindertenparkausweise beantragt werden

Blauer Parkausweis
Sie können den "blauen Parkausweis" erhalten, wenn Sie schwerbehindert sind und entweder
  • außergewöhnlich Gehbehindert (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) oder
  • blind (Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis) oder
  • beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben

Erforderliche Unterlagen:
  • Schwerbehindertenausweis
  • Antrag
  • aktuelles Passbild (nicht erforderlich bei Kindern unter 16 Jahren)
  • bei Vertretung: - Vollmacht und den Personalausweis der antragsstellenden Person
  • bei Verlängerung neues Passbild und den alten Parkausweis
Weiterführende Links:

https://ettlingen.de/-/Dienstleistungen/vbid719


Orangener Schwerbehindertenausweis
Voraussetzungen:

Sie können den "orangenen Parkausweis" erhalten, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:
  • Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • Sie sind an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 60
  • Sie haben einen künstlichen Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnableitung und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 70
  • Sie sind schwerbehindert und nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen

Erforderliche Unterlagen:
  • Schwerbehindertenausweis
  • Antrag
  • bei Verlängerung: zusätzlich alter Parkausweis
Weiterführende Links:
https://www.ettlingen.de/-/Dienstleistungen/vbid1188
 
Dauer 30 Min.
Bewohnerparkausweis (vor Ort)
Voraussetzungen:
  • man muss mit Hauptwohnsitz im Bewohnerparkgebiet gemeldet sein
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen
  • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft (wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Fahrzeughalters/Fahrzeughalterin, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften, privaten Nutzung überlassen wurde
  • pro Person nur ein Ausweis zulässig
  • es können bis zu drei Fahrzeuge auf einen Bewohnerparkausweis geschrieben werden (es darf immer nur der originale Ausweis ausgelegt werden)

Notwendige Unterlagen:
  • ausgefüllter Antrag
  • Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei einem abweichendem Halter - Bestätigung zur dauerhaften. privaten Nutzung

Kosten:
60 Euro 

Gültigkeit:
1 Jahr


Weiterführende Links: 

https://www.ettlingen.de/-/Dienstleistungen/vbid174#leistungen-0-anker-0
Dauer 15 Min.
Ausweis für Handwerker (vor Ort)

Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe

- in Ettlingen

Unterlagen

  • Kopie der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite), falls keine vorhanden:
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie der Kfz-Scheine (nur für firmenzugelassene Fahrzeuge) für max. drei Fahrzeuge

Gilt nur in Ettlingen und kann kurzzeitig befristet werden. 

- in der TechnologieRegion Karlsruhe

Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe in der TechnologieRegion Karlsruhe, um bei Kundenterminen, Einsätzen und Lieferungen besser einen Parkplatz zu finden.

Unterlagen

  • Kopie der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite), falls keine vorhanden:
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie der Kfz-Scheine (nur für firmenzugelassene Fahrzeuge) für max. drei Fahrzeuge


 

Geltungsbereich und Geltungsdauer

  • in der TechnologieRegion Karlsruhe:
    wie z.B. im Landkreis Germersheim, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt, Landkreis Südliche Weinstraße, Regionalverband Mittlerer Oberrhein.
  • in der Metropolregion Rhein-Neckar

Der Ausweis gilt ab dem Ausstellungsdatum für ein Jahr.

Dauer 20 Min.
Plakatiererlaubnis (vor Ort)
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen oder Polizeiverordnungen aufgenommen. 

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis muss spätestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Erlaubnisbehörde schriftlich gestellt sein.


Voraussetzungen:
Dauer 30 Min.
Fahrgastbeförderung (vor Ort)

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

  • Taxen
  • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
  • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
  • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern

Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führungszeugnis
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Nachweis der Fachkunde: nur bei Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
    Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
    • einem Augenarzt oder einer Augenärztin
    • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
    • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
  • ärztliche Eignungsbescheinigung
    Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • leistungspsychologisches Gutachten
    In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre
    • Belastbarkeit
    • Reaktionsfähigkeit
    • Orientierungsfähigkeit
    • Konzentrationsfähigkeit

Sie können den Nachweis erbringen durch:

  • ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
  • ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.

Dauer 30 Min.
Fundfahrräder (vor Ort)
Ihr Fahrrad ist verloren gegangen oder Sie haben ein Fahrrad gefunden? Dies können Sie bei uns melden oder bei uns nachfragen und ggf. eine Bescheinigung für die Versicherung erhalten. 
Dauer 30 Min.
Vorsprache Straßenverkehrsbehörde (vor Ort)

Bitte geben Sie bei Buchung in dem Feld "Bemerkung" an, was im konkreten Fall Ihr Anliegen ist. 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. ausgefüllter Antrag

Straßenverkehrsbehörde Ettlingen
Schillerstraße 7-9
Zimmer 206
76275 Ettlingen
​07243 101-8074 / 07243 101-549
Dauer 20 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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