Es können blaue und orangene Schwerbehindertenparkausweise beantragt werden.
ACHTUNG: Dies ist nur eine Beratung zur Antragstellung. Für die Ausstellung des blauen Parkausweises bedarf es ein Original-Foto des Ausweisinhabers.
Voraussetzungen:
Blauer Parkausweis
Sie können den "blauen Parkausweis" erhalten, wenn Sie schwerbehindert sind und entweder
- außergewöhnlich Gehbehindert (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) oder
- blind (Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis) oder
- beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben
Erforderliche Unterlagen:
- Schwerbehindertenausweis
- Antrag
- aktuelles Passbild (nicht erforderlich bei Kindern unter 16 Jahren)
- bei Vertretung: - Vollmacht und den Personalausweis der antragsstellenden Person
- bei Verlängerung neues Passbild und den alten Parkausweis
https://ettlingen.de/-/Dienstleistungen/vbid719
Orangener Schwerbehindertenausweis
Voraussetzungen:
Sie können den "orangenen Parkausweis" erhalten, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:
- Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- Sie sind an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 60
- Sie haben einen künstlichen Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnableitung und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 70
- Sie sind schwerbehindert und nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen
Erforderliche Unterlagen:
- Schwerbehindertenausweis
- Antrag
- bei Verlängerung: zusätzlich alter Parkausweis
https://www.ettlingen.de/-/Dienstleistungen/vbid1188
Die Zugangsdaten für die Videokonferenz bekommen Sie nach dem Abschluss der Buchung per Mail zugesendet.