Beglaubigung
Beglaubigt werden nur Dokumente von einer Behörde für eine Behörde!
Wird die Beglaubigung für eine private Stelle benötigt, wenden Sie sich bitte an das Ortsgericht Bischofsheim oder an einen Notar ihrer Wahl.
Belaubigungen von Personenstandsurkunden werden nur von dem Standesamt beglaubigt, die sie ausgestellt hat!
Die Buchung gilt jeweils für die Beglaubidung eines Dokumentes
Für die Beglaubigung mehrerer Dokumente sind weitere Buchungen notwendig.
Erforderliche Unterlagen:
- Originaldokument für die Beglaubigung
Gebühr:
- Pro Dokument: 6,00 Euro
- Pro Kopie: 0,75 Euro
Die Zahlung per EC-Karte ist möglich
Zusätzliche Informationen:
Information zur Beglaubigung