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Bestätigung
Einsichtnahme ins Grundbuch
Einsicht in das Grundbuch kann nur demjenigen gewährt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. In Zweifelsfällen müssen Sie das berechtigte Interesse nachweisen. (§ 12 GBO)

Erforderliche Unterlagen:
  • unterzeichneter Antrag zur Einsichtnahme ins Grundbuch 
  • Vollmacht, falls Sie nicht selbst Eigentümer*in des Grundstücks sind
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Grundbuchblattnummer (Grundbuchstelle)
  • Flst.Nr. oder Lagebezeichnung (Anschrift) des/r betreffenden Grundstücks/e
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. Erbschein oder notarielles Testament inkl. notariellem Eröffnungsprotokoll
  • Nachweise/Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt – sofern Sie nicht Eigentümer/Eigentümerin sind (§ 12 GBO)
 

Weiterhin halten sie bitte für die Buchung eines Termins folgende Unterlagen bereit:
  • Grundbuchblattnummer (Grundbuchstelle)
  • Flst.Nr. oder Lagebezeichnung (Anschrift) des/r betreffenden Grundstücks/e


Kosten:
  • die Einsicht ist gebührenfrei
 
Rechtsgrundlage:
  • § 12 Grundbuchordnung (GBO) (Grundbucheinsicht und Abschrift)
  • § 131 Grundbuchordnung (GBO) (Ausdruck und amtlicher Ausdruck)
  • § 73 Kostenordnung (KostO) (Gebühren für Abschriften und Ausdrucke)
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung. Wenn Ihr Termin außerhalb der regulären Öffnungszeiten liegt, benutzen Sie bitte die Klingel-Anlage links neben dem Haupteingang.
 
Dauer 20 Min.
Erteilung einer Grundbuchabschrift
Um eine Abschrift aus dem Grundbuch zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen. In Zweifelsfällen müssen Sie das berechtigte Interesse nachweisen. (§ 12 GBO)

Erforderliche Unterlagen:
  • unterzeichneter Antrag zur Erteilung einer Grundbuchabschrift 
  • Vollmacht, falls Sie nicht selbst Eigentümer*in des Grundstücks sind
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Grundbuchblattnummer (Grundbuchstelle)
  • Flst.Nr. oder Lagebezeichnung (Anschrift) des/r betreffenden Grundstücks/e
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. Erbschein oder notarielles Testament inkl. notariellem Eröffnungsprotokoll
  • Nachweise/Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt – sofern Sie nicht Eigentümer/Eigentümerin sind (§ 12 GBO)
 
 
Weiterhin halten sie bitte für die Buchung eines Termins folgende Unterlagen bereit:
  • Grundbuchblattnummer (Grundbuchstelle)
  • Flst.Nr. oder Lagebezeichnung (Anschrift) des/r betreffenden Grundstücks/e

Kosten:
  • 10,00 Euro unbeglaubigte Grundbuchabschrift (KV 17000 GNotKG)
  • 20,00 Euro beglaubigte/amtliche Grundbuchabschrift (KV 17001 GNotKG)
(Bezahlung jeweils Bar, mit EC Karte oder auf Rechnung möglich)
 
 
Rechtsgrundlage:
  • § 12 Grundbuchordnung (GBO) (Grundbucheinsicht und Abschrift)
  • § 131 Grundbuchordnung (GBO) (Ausdruck und amtlicher Ausdruck)
  • § 73 Kostenordnung (KostO) (Gebühren für Abschriften und Ausdrucke)
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung. Wenn Ihr Termin außerhalb der regulären Öffnungszeiten liegt, benutzen Sie bitte die Klingel-Anlage links neben dem Haupteingang.
 
Dauer 30 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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