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Bestätigung
Beantragung Personalausweis

Ab 01.05.2025 können wir nur noch digitale Lichtbilder akzeptieren. Hierfür haben Sie folgende Möglichkeiten

  • Digitale Passbilder können Sie direkt bei uns über das Selbsterfassungsterminal der Bundesdruckerei für eine Gebühr von 6 € fertigen. Bitte wählen Sie dies entsprechend im nächsten Schritt als Zusatzleistung aus.
  • Weiterhin besteht die Möglichkeit die Lichtbilder bei Fotografen, Drogeriemärkten etc., die an eine entsprechend zertifizierte Fotocloud angebunden sind erstellen zu lassen. Sie erhalten vom diesen in diesem Fall einen Matrixcode, den Sie bei der Beantragung Ihres Ausweisdokuments vorlegen müssen, damit die Gemeinde das Foto abrufen kann.
  • Bei Kindern unter drei Jahren ist derzeit eine Lichtbildaufnahme im Rathaus durch das von der Bundesdruckerei zu Verfügung gestellte System noch nicht möglich. In diesen Fällen empfehlen wir derzeit eine eine Erstellung des Lichtbildes beim Fotografen oder im Drogeriemarkt.
Erforderliche Unterlagen:
  • persönliches Erscheinen auch für das Kinder oder der Jugendliche unter 16 Jahren (Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig)
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden

bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren zuätzlich:
  • bei gemeinsamen Sorgerecht: Vollmacht zur Beantragung
  • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
 

Beschreibung:
Deutsche (Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz) können den Personalausweis bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in der Gemeinde Schwanfeld oder Gemeinde Wipfeld

Gebühr:

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 46,00 €
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 27,60 €


Bearbeitungsdauer:
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde.


Weitere Informationen:
Dauer 20 Min. pro Person
Abholung Ausweisdokument / eID Karte

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder vorläufiges Ausweisdokument)


Personalausweisbewerber unter 16 Jahren:

  • Abholung nur durch sorgeberechtigte Person möglich (i.d.R. ein Elternteil - muss sich bei Abholung ausweisen)
  • bei getrennt lebenden Eltern i.d.R. der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (mit Hauptwohnsitz gemeldet)
 

Personalausweisbewerber ab 16 Jahren:

  • Abholung grundsätzlich nur durch Antragsteller selbst möglich (s.h. Ausnahme)
 

Ausnahme:

  • Abholung durch Vollmacht
Dauer 5 Min.
Beantragung Reisepass

Ab 01.05.2025 können wir nur noch digitale Lichtbilder akzeptieren. Hierfür haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Digitale Passbilder können Sie direkt bei uns über das Selbsterfassungsterminal der Bundesdruckerei für eine Gebühr von 6 € fertigen. Bitte wählen Sie dies entsprechend im nächsten Schritt als Zusatzleistung aus.
  • Weiterhin besteht die Möglichkeit die Lichtbilder bei Fotografen, Drogeriemärkten etc., die an eine entsprechend zertifizierte Fotocloud angebunden sind erstellen zu lassen. Sie erhalten vom diesen in diesem Fall einen Matrixcode, den Sie bei der Beantragung Ihres Ausweisdokuments vorlegen müssen, damit die Gemeinde das Foto abrufen kann.
  • Bei Kindern unter drei Jahren ist derzeit eine Lichtbildaufnahme im Rathaus durch das von der Bundesdruckerei zu Verfügung gestellte System noch nicht möglich. In diesen Fällen empfehlen wir derzeit eine eine Erstellung des Lichtbildes beim Fotografen oder im Drogeriemarkt.

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • persönliches Erscheinen auch für das Kinder oder der Jugendliche unter 16 Jahren (Vertretung durch bevollmächtigte ist nicht zulässig)
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden

Bei Passbewerbern unter 18 Jahren zuätzlich:
  • bei gemeinsamen Sorgerecht: Vollmacht zur Beantragung
  • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Beschreibung:
Der Reisepass bzw. der vorläufige Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument für Deutsche, der grundsätzlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird und bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.
 

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in der Gemeinde Schwanfeld oder Gemeinde Wipfeld
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz

Gebühr:
  • Antragsteller ab 24 Jahren: 70,00 €
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 €
  • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR

Bearbeitungsdauer:

Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Passbehörde.

In Eil- und Notfällen kann der Reisepasse im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.
 

Weitere Informationen:
Dauer 20 Min. pro Person
Beantragung eID

Erforderliche Unterlagen:

  • anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
  • wenn die Person in Deutschland nicht meldepflichtig ist: Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift
 

Beschreibung:
Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • Unionsbürger/in oder Staatsangehörige/r eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört
  • Mindestalter: 16 Jahre


Gebühr:

  • Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte: 37,00 €


Bearbeitungsdauer:
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann die Produktionszeit aus produktionstechnischen Gründen zwischen vier und mehreren Wochen dauern.

Weitere Informationen:

Dauer 30 Min.
Online-Ausweisfunktion: Aktivierung

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis (PIN-Brief der Bundesdruckerei ist nicht erforderlich)
  • persönliches Erscheinen (Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig)
  • Bitte überlegen Sie sich bereits vorab eine 6-stellige nummerische PIN für die Aktivierung

Beschreibung:
Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren lassen.


Gebühr:

  • gebührenfrei

Weitere Informationen:
Hinweis: ​Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise für Personen über 16 Jahren verfügen automatisch über eine Online-Ausweisfunktion, davor ausgestellte Ausweise nur dann, wenn Sie die Funktion gesondert aktiviert hatten.
Dauer 15 Min.
Zuzug in die Gemeinde (Anmeldung)

Erforderliche Unterlagen:

  • Wohnungsgeberbescheinigung oder – bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde – das entsprechende Zuordnungsmerkmal. Ohne Wohnungsgeberbescheinigung ist keine Anmeldung möglich!
  • Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in in Personalausweis und Reisepass)
  • eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) - sofern vorhanden

Voraussetzungen zur Beantragung:
  • tatsächlicher Bezug einer Haupt- oder Nebenwohnung innerhalb der Gemeinde Waigolshausen


Beschreibung:
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.


Online-Verfahren:
Gebühr:
gebührenfrei

Bearbeitungsdauer:
Die Anmeldung erfolgt in der Regel sofort

Weitere Informationen:
Dauer 30 Min.
Umzug innerhalb der Gemeinde (Anmeldung)

Erforderliche Unterlagen:

  • Wohnungsgeberbescheinigung oder – bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde – das entsprechende Zuordnungsmerkmal. Ohne Wohnungsgeberbescheinigung ist keine Anmeldung möglich!
  • Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in in Personalausweis und Reisepass)
  • eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) - sofern vorhanden

Voraussetzungen zur Beantragung:
  • tatsächlicher Umzug in eine Wohnung innerhalb der Gemeinde Schwanfeld oder Gemeinde Wipfeld


Beschreibung:
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Schwanfeld oder der Gemeinde Wipfeld umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde ummelden.


Gebühr:
gebührenfrei

Bearbeitungsdauer:
Die Ummeldung erfolgt in der Regel sofort

Weitere Informationen:
Dauer 30 Min.
Statuswechsel (Nebenwohnung wird Hauptwohnung)

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Beschreibung:
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Gebühr:
gebührenfrei

Bearbeitungsdauer:
Der Statuswechsel erfolgt in der Regel sofort
Dauer 30 Min.
Führungszeugnis beantragen

Erforderliche Unterlagen:

  • bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
  • bei einem erweiterten Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bzw. bei Selbständigen, die Bescheinigung der Antrag stellenden Person


Beschreibung:
Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr beantragen können.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • bestehender Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in der Gemeinde Schwanfeld oder Gemeinde Wipfeld
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen

Online-Verfahren:
Gebühr:
13,00 €

Hinweis zur Gebührenbefreiung:
Bei Mittellosigkeit oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird.

Bearbeitungsdauer:
ca. 2-3 Wochen (Hinweis: Die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld stellt das Führungszeugnis nicht selbst aus sondern beantragt das Führungszeugnis für Sie beim Bundesamt für Justiz).

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min.
Beantragung einer Meldebescheinigung

Beschreibung:

Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.

Online-Verfahren: Gebühr:
5,00 €

Bearbeitungsdauer:
Die Meldebescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min.
Führerschein Bestätigung der Wohnsitzgemeinde

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • vollständig ausgefüllter Fahrantrag


Beschreibung:
Für die Beantragung des Führerscheins (beim Landratsamt) ist eine Bestätigung der Wohnsitzbehörde erforderlich.


Gebühr:
5,10 €

Bearbeitungsdauer:
Die Bescheinigung kann in der Regel sofort erfolgen.

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min.
Beglaubigungen von Dokumenten

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Urschrift (Originaldokument)

Beschreibung:
Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist. Sie können schriftliche oder elektronische Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde benötigt werden. Der Beglaubigungsvermerk wird auf der Kopie oder dem elektronischen Dokument angebracht. Eine Beglaubigung von standesamtlichen Unterlagen (z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde) darf aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Bitte wenden Sie sich für eine Zweitschrift an das ursprünglich ausstellende Standesamt.

Gebühr:
Je Beglaubigung 5,00 € 

Bearbeitungsdauer:
Die Beglaubigung erfolgt in der Regel sofort.

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min.
Beglaubigungen von Unterschriften

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • persönliches erscheinen
  • Schriftstück auf dem die Unterschrift bescheinigt werden muss

Beschreibung:
Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt. Mit der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift unter einem zugehörigen Text geleistet haben. Es werden Unterschriften auf Schriftstücken beglaubigt, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind. Unterschriften und Handzeichen müssen i.d.R. in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt werden.

Gebühr:
5,00 € je Unterschrift

Bearbeitungsdauer:
Die Beglaubigung erfolgt in der Regel sofort.

Weitere Informationen:
Dauer 15 Min.
Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

Erforderliche Unterlagen:

  • amtliches Ausweisdokument (Pass oder Personalausweis)
  • Schwerbehindertenausweis mit Eintrag der Merkzeichen "aG" oder "Bl"
  • Passfoto
 

Beschreibung:
Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schwanfeld oder Wipfeld
  • Eintrag der Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis oder versorgungsärztliche (nicht: hausärztliche) Feststellung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Die ausstellenden Behörden (Gemeinden) sind an die medizinisch-fachliche Beurteilung durch das Zentrum Bayer Familie und Soziales gebunden. Sie haben keine Möglichkeit, von dieser Bewertung abzuweichen oder eigene Einstufungen zum Grad der Behinderung vorzunehmen.


Gebühr:

  • gebührenfrei


Bearbeitungsdauer:
Etwa 1- 2 Wochen

Weitere Informationen:

Dauer 30 Min.
Fischereischein beantragen

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
  • Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
  • ggf. Führungszeugnis

Beschreibung:
Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Voraussetzungen zur Beantragung:
  • Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.
  • Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt.
  • Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder Aussiedler informieren die zuständigen Gemeinden. Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern.

Gebühr:
  • Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.
  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
  • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 €

Bearbeitungsdauer:
In der Regel kann der Fischereischein sofort ausgestellt werden. In Ausnahmefällen Dauert die Bearbeitung 2-3 Tage.

Weitere Informationen:
Dauer 30 Min.
Fischereischein verlängern

Fischereischein; Verlängerung durch Zahlung Fischereiabgabe

Beschreibung:

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.


Erforderliche Unterlagen:
  • Fischereischein

Gebühr:
  • Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 €.
  • Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 € zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung noch 160,00 €.

Bearbeitungsdauer:
In der Regel kann die Bescheinigung über die Zahlung der Fischereiabgabe sofort ausgestellt werden

Weitere Informationen:
Dauer 30 Min.

Herzlich Willkommen auf der Termin-Online-Buchungs-Platform der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld.

Hier können Sie für viele Dienstleistungen einen Termin mit unserem Bürgerservice vereinbaren. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise, welche bei den Leistungen hinterlegt sind und bringen die erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Termin mit. Bei Fragen zu einem anderen Thema, wenden Sie sich bitte telefonisch an den entsprechenden Ansprechpartner.

 

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