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Bestätigung
Gewerbeabmeldung
Abmeldung
Sie möchten ein Gewerbe abmelden, weil Sie z.B. wegziehen oder Sie keinen Gewinn erzielen. Informieren Sie uns bitte über:
  • Datum der Betriebsaufgabe
  • Meldegrund (z.B. Vollständige Abmeldung wegen unzureichender Rentabilität)
Was Sie mitbringen sollten:
  • Personalausweis
  • Gebühr: 30,00€
http://www.uechtelhausen.de/images/download/formulare/gewerbe-abmeldung.pdf

https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/5777574439?plz=97532&behoerde=76552103744&gemeinde=838078761697
Dauer 30 Min.
Gewerbeauskunft
Was Sie mitbringen sollten:
  • Personalausweis
  • Gebühr: 15,00€
Dauer 15 Min.
Gewerbeanmeldung
Anmeldung
Für die Anmeldung eines Gewerbes möchten wir folgendes von Ihnen wissen:
  • natürliche oder juristische Person als Gewerbetreibender
  • Grund der Anmeldung (z.B. Neuerrichtung, Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk)
  • Rechtsform des Gewerbes (z.B. Einzelgewerbe, GmbH,….)
  • Datum des Betriebsbeginns
  • Betriebsart (z.B. Handel)
  • Adresse der Betriebsstätten Inhaber (inkl. persönliche Daten wie Geburtsdatum, Adresse usw.)
  • Genaue Tätigkeitsbeschreibung (z.B. Nicht: Handel mit Waren aller Art, Sondern: Verkauf von Bekleidung und Lebensmitteln)
  • Evtl. Vorlage Handwerkskarte/-erlaubnis
  • Evtl. Vorlage Handelsregisterauszug
Was Sie mitbringen sollten:
  • Personalausweis
  • Gebühr: 60,00€
http://www.uechtelhausen.de/images/download/formulare/gewerbe-anmeldung.pdf

http://www.uechtelhausen.de/images/download/formulare/gewerbeanmeldung.pdf

https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/5777574439?plz=97532&behoerde=76552103744&gemeinde=838078761697
Dauer 30 Min.
Gewerbeummeldung
Ummeldung
Ändert sich z.B. die Tätigkeit muss eine Ummeldung des bestehenden Gewerbes erfolgen.

Wir benötigen:
  • Gültigkeitsdatum
  • Meldegrund (z.B. Erweiterung der Tätigkeit)
  • Neue/zusätzliche Tätigkeit
Was Sie mitbringen sollten:
  • Personalausweis
  • Gebühr: 40,00€
http://www.uechtelhausen.de/images/download/formulare/gewerbe-ummeldung.pdf

https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/5777574439?plz=97532&behoerde=76552103744&gemeinde=838078761697

 
Dauer 30 Min.
Abmeldung Nebenwohnung bzw. Wegzug ins Ausland
Meldepflicht:
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn nach dem Auszug keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist der Fall, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird.
 
Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Wegzug ins Ausland möglich.
 
Benötigte Unterlagen zur An-, Ab- und Ummeldung:
  • Personalausweis (falls vorhanden, auch Reisepässe) im Original von allen Familienangehörigen, welche umziehen
  • Wohnungsgeberbestätigung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
 
Wohnungsgeberbestätigung:
Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
 
Das amtliche Formular für die Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde kann unter diesem Link gedruckt werden
Wohnungsgeberbestätigung: http://www.uechtelhausen.de/images/download/formulare/wohnungsgeber-bestaetigung.pdf

Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

http://www.buergerservice-portal.de/bayern/uechtelhausen/bsp_abmeldung_ausland/#/

https://www.uechtelhausen.de/images/download/Meldeamt/EMA_Einverstaendniserklaerung_der_Sorgeberechtigten.pdf
Dauer 30 Min. pro Person
Zuzug in die Gemeinde Üchtelhausen (Anmeldung)
Meldepflicht:
Die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung beträgt zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist gesetzlich nicht vorgegeben.
 
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn nach dem Auszug keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist der Fall, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird.
 
Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Wegzug ins Ausland möglich.
 
Benötigte Unterlagen zur An-, Ab- und Ummeldung:
  • Personalausweis (falls vorhanden, auch Reisepässe) im Original von allen Familienangehörigen, welche umziehen
  • Wohnungsgeberbestätigung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
 
Wohnungsgeberbestätigung:
Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
 
Das amtliche Formular für die Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde kann unter diesem Link gedruckt werden
Wohnungsgeberbestätigung: http://www.uechtelhausen.de/images/download/formulare/wohnungsgeber-bestaetigung.pdf

Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

http://www.buergerservice-portal.de/bayern/uechtelhausen/bsp_wohnsitzanmeldung/#/
https://www.uechtelhausen.de/images/download/Meldeamt/EMA_Einverstaendniserklaerung_der_Sorgeberechtigten.pdf
Dauer 30 Min. pro Person
Umzug innerhalb der Gde. Üchtelhausen (Ummeldung)
Meldepflicht:
Die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung beträgt zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist gesetzlich nicht vorgegeben.
 
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn nach dem Auszug keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist der Fall, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird.
 
Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Wegzug ins Ausland möglich.
 
Benötigte Unterlagen zur An-, Ab- und Ummeldung:
  • Personalausweis (falls vorhanden, auch Reisepässe) im Original von allen Familienangehörigen, welche umziehen
  • Wohnungsgeberbestätigung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
 
Wohnungsgeberbestätigung:
Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
 
Das amtliche Formular für die Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde kann unter diesem Link gedruckt werden
Wohnungsgeberbestätigung: http://www.uechtelhausen.de/images/download/formulare/wohnungsgeber-bestaetigung.pdf

Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

https://www.uechtelhausen.de/images/download/Meldeamt/EMA_Einverstaendniserklaerung_der_Sorgeberechtigten.pdf
Dauer 30 Min. pro Person
Statuswechsel (Nebenwohnung wird Hauptwohnung)

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
Beschreibung:
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Gebühr: gebührenfrei
 
Dauer 30 Min.
Personalausweis beantragen mit Lichtbildaufnahme

Bei Beantragung muss vorliegen:

  • 1 digitales Passbild (wird in der Behörde aufgenommen)
  • Geburts-/Eheurkunde bei Erstbeantragung in Üchtelhausen
  • bisheriger Personalausweis (ggf. Reisepass)
  • Bankkarte oder ggf. Bargeld zur Bezahlung der Gebühr
  • mind. eine/n Sorgeberechtigte/n bei Personalausweisantrag unter 16 Jahren
  • Zustimmungserklärung bei Kindern/Jugendlichen bis 16 Jahren
Zustimmungserklärung: https://www.uechtelhausen.de/images/download/Meldeamt/Zustimmungserklarung_blanko.pdf
 
Grundsätzlich muss zur Beantragung jeder persönlich erscheinen (auch Kleinkinder) um die Identität feststellen zu können.
 
Bei Abholung:
  • Bisheriges Ausweisdokument
  • Evtl. Vollmacht
  • Evtl. Zustimmungserklärung
 
Personalausweis:
  • Scheckkartenformat
  • Online-Funktion
  • Speicherung der Fingerabdrücke (verpflichtend)
  • Qualifizierte elektronische Signatur

 
Gültigkeit:
bis 24 Jahre: 6 Jahre
ab 24 Jahre: 10 Jahre
 
Gebühren:
Lichtbild: 6,00 Euro
bis 24 Jahre: 22,80 Euro
ab 24 Jahre: 37,00 Euro 


http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/downloads/Webs/PA/DE/informationsmaterial/flyer-broschueren/flyer-online-ausweis.pdf?__blob=publicationFile&v=28

http://www.uechtelhausen.de/images/download/Meldeamt/Anleitung%20Point-ID%20-%20Erfassung%20digitales%20Lichtbild.pdf
Dauer 30 Min. pro Person
Online-Ausweisfunktion-Aktivierung (PIN)

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis (PIN-Brief der Bundesdruckerei ist nicht erforderlich)
  • persönliches Erscheinen (Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig)
  • Bitte überlegen Sie sich bereits vorab eine 6-stellige nummerische PIN für die Aktivierung
Beschreibung:
Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren lassen.

Gebühr: gebührenfrei

Hinweis: ​Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise für Personen über 16 Jahren verfügen automatisch über eine Online-Ausweisfunktion, davor ausgestellte Ausweise nur dann, wenn Sie die Funktion gesondert aktiviert hatten.

http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/downloads/Webs/PA/DE/informationsmaterial/flyer-broschueren/flyer-online-ausweis.pdf?__blob=publicationFile&v=28

Dauer 15 Min. pro Person
Personalausweis beantragen mit QR-Code
Bei Beantragung muss vorliegen:
  • 1 digitales Passbild
  • Geburts-/Eheurkunde bei Erstbeantragung in Üchtelhausen
  • bisheriger Personalausweis (ggf. Reisepass)
  • Bankkarte oder ggf. Bargeld zur Bezahlung der Gebühr
  • mind. eine/n Sorgeberechtigte/n bei Personalausweisantrag unter 16 Jahren
  • Zustimmungserklärung bei Kindern/Jugendlichen bis 16 Jahren
Zustimmungserklärung: https://www.uechtelhausen.de/images/download/Meldeamt/Zustimmungserklarung_blanko.pdf
 
Grundsätzlich muss zur Beantragung jeder persönlich erscheinen (auch Kleinkinder) um die Identität feststellen zu können.
 
Bei Abholung:
  • Bisheriges Ausweisdokument
  • Evtl. Vollmacht
  • Evtl. Zustimmungserklärung
 
Personalausweis:
  • Scheckkartenformat
  • Online-Funktion
  • Speicherung der Fingerabdrücke (verpflichtend)
  • Qualifizierte elektronische Signatur
 
Gültigkeit:
bis 24 Jahre: 6 Jahre
ab 24 Jahre: 10 Jahre
 
Gebühren:
bis 24 Jahre: 22,80 Euro
ab 24 Jahre: 37,00 Euro

http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/downloads/Webs/PA/DE/informationsmaterial/flyer-broschueren/flyer-online-ausweis.pdf?__blob=publicationFile&v=28
 
Dauer 20 Min. pro Person
Reisepass beantragen mit Lichtbildaufnahme
Bei Beantragung muss vorliegen:
  • 1 digitales Passbild (wird in der Behörde aufgenommen)
  • Geburts-/Eheurkunde bei Erstbeantragung in Üchtelhausen
  • bisheriger Personalausweis (ggf. Reisepass)
  • Bankkarte oder ggf. Bargeld zur Bezahlung der Gebühr
  • mind. eine/n Sorgeberechtigte/n bei Reisepassantrag unter 18 Jahren
  • Zustimmungserklärung bei Kindern/Jugendlichen bis 18 Jahren
Zustimmungserklärung: https://www.uechtelhausen.de/images/download/Meldeamt/Zustimmungserklarung_blanko.pdf
Grundsätzlich muss zur Beantragung jeder persönlich erscheinen (auch Kleinkinder) um die Identität feststellen zu können.
 
Bei Abholung:
  • Bisheriges Ausweisdokument
  • Evtl. Vollmacht
  • Evtl. Zustimmungserklärung
 
Reisepass:
  • Speicherung der Fingerabdrücke (bei Kindern ab 6 Jahre Pflicht)
 
Gültigkeit:
bis 24 Jahre: 6 Jahre
ab 24 Jahre: 10 Jahre
 
Gebühren:
Lichtbild: 6,00 Euro
bis 24 Jahre: 37,50 Euro
ab 24 Jahre: 70,00 Euro
Expresszuschlag: 32,00 Euro
Zuschlag 48-Seiten-Pass: 22,00 Euro

http://www.uechtelhausen.de/images/download/Meldeamt/Anleitung%20Point-ID%20-%20Erfassung%20digitales%20Lichtbild.pdf
Dauer 30 Min. pro Person
Reisepass beantragen mit QR-Code
Bei Beantragung muss vorliegen:
  • 1 digitales Passbild 
  • Geburts-/Eheurkunde bei Erstbeantragung in Üchtelhausen
  • bisheriger Personalausweis (ggf. Reisepass)
  • Bankkarte oder ggf. Bargeld zur Bezahlung der Gebühr
  • mind. eine/n Sorgeberechtigte/n bei Reisepassantrag unter 18 Jahren
  • Zustimmungserklärung bei Kindern/Jugendlichen bis 18 Jahren
Zustimmungserklärung: https://www.uechtelhausen.de/images/download/Meldeamt/Zustimmungserklarung_blanko.pdf
 
Grundsätzlich muss zur Beantragung jeder persönlich erscheinen (auch Kleinkinder) um die Identität feststellen zu können.
 
Bei Abholung:
  • Bisheriges Ausweisdokument
  • Evtl. Vollmacht
  • Evtl. Zustimmungserklärung
 
Reisepass:
  • Speicherung der Fingerabdrücke (bei Kindern ab 6 Jahre Pflicht)
Gültigkeit:
bis 24 Jahre: 6 Jahre
ab 24 Jahre: 10 Jahre
 
Gebühren:
bis 24 Jahre: 37,50 Euro
ab 24 Jahre: 70,00 Euro
Expresszuschlag: 32,00 Euro
Zuschlag 48-Seiten-Pass: 22,00 Euro
 
Dauer 20 Min. pro Person
eID Karte

Erforderliche Unterlagen:

  • anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
  • wenn die Person in Deutschland nicht meldepflichtig ist: Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift

Beschreibung:
Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • Unionsbürger/in oder Staatsangehörige/r eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört
  • Mindestalter: 16 Jahre

Gebühr: Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte: 37,00 €

Weitere Informationen:
http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/downloads/Webs/PA/DE/informationsmaterial/flyer-broschueren/Broschuere_eID_karte.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Dauer 20 Min. pro Person
vorläufiger Reisepass mit QR-Code
Bei Beantragung muss vorliegen:
  • 1 digitales Passbild 
  • Geburts-/Eheurkunde bei Erstbeantragung in Üchtelhausen
  • Nachweis über Dringlichkeit Bspw: Buchungsbestätigung der Reise
  • bisheriger Personalausweis (ggf. Reisepass)
  • Bankkarte oder ggf. Bargeld zur Bezahlung der Gebühr
  • mind. eine/n Sorgeberechtigte/n bei Reisepassantrag unter 18 Jahren
  • Zustimmungserklärung bei Kindern/Jugendlichen bis 18 Jahren
Zustimmungserklärung: https://www.uechtelhausen.de/images/download/Meldeamt/Zustimmungserklarung_blanko.pdf
 
Grundsätzlich muss zur Beantragung jeder persönlich erscheinen (auch Kleinkinder) um die Identität feststellen zu können.
 
Gültigkeit: 12 Monate
Gebühren: 26,00 €
 
Dauer 25 Min. pro Person
vorläufiger Reisepass mit Lichtbild
Bei Beantragung muss vorliegen:
  • 1 digitales Passbild (wird in der Behörde aufgenommen)
  • Geburts-/Eheurkunde bei Erstbeantragung in Üchtelhausen
  • Nachweis über Dringlichkeit Bspw: Buchungsbestätigung der Reise
  • bisheriger Personalausweis (ggf. Reisepass)
  • Bankkarte oder ggf. Bargeld zur Bezahlung der Gebühr
  • mind. eine/n Sorgeberechtigte/n bei Reisepassantrag unter 18 Jahren
  • Zustimmungserklärung bei Kindern/Jugendlichen bis 18 Jahren
Zustimmungserklärung: https://www.uechtelhausen.de/images/download/Meldeamt/Zustimmungserklarung_blanko.pdf
 
Grundsätzlich muss zur Beantragung jeder persönlich erscheinen (auch Kleinkinder) um die Identität feststellen zu können.
 
Gültigkeit: 12 Monate
Gebühren: 26,00 € + Lichtbild 6,00 Euro

http://www.uechtelhausen.de/images/download/Meldeamt/Anleitung%20Point-ID%20-%20Erfassung%20digitales%20Lichtbild.pdf
Dauer 35 Min. pro Person
vorläufiger Personalausweis mit QR-Code
Bei Beantragung muss vorliegen:
  • 1 digitales Passbild
  • Geburts-/Eheurkunde bei Erstbeantragung in Üchtelhausen
  • bisheriger Personalausweis (ggf. Reisepass)
  • Bankkarte oder ggf. Bargeld zur Bezahlung der Gebühr
  • mind. eine/n Sorgeberechtigte/n bei Personalausweisantrag unter 16 Jahren
  • Zustimmungserklärung bei Kindern/Jugendlichen bis 16 Jahren
Zustimmungserklärung: https://www.uechtelhausen.de/images/download/Meldeamt/Zustimmungserklarung_blanko.pdf
 
Grundsätzlich muss zur Beantragung jeder persönlich erscheinen (auch Kleinkinder) um die Identität feststellen zu können.
 
Gültigkeit: 3 Monate
Gebühren: 10,00 €
 
Dauer 20 Min. pro Person
vorläufiger Personalausweis mit Lichtbild
Bei Beantragung muss vorliegen:
  • 1 digitales Passbild (wird in der Behörde aufgenommen)
  • Geburts-/Eheurkunde bei Erstbeantragung in Üchtelhausen
  • bisheriger Personalausweis (ggf. Reisepass)
  • Bankkarte oder ggf. Bargeld zur Bezahlung der Gebühr
  • mind. eine/n Sorgeberechtigte/n bei Personalausweisantrag unter 16 Jahren
  • Zustimmungserklärung bei Kindern/Jugendlichen bis 16 Jahren
Zustimmungserklärung: https://www.uechtelhausen.de/images/download/Meldeamt/Zustimmungserklarung_blanko.pdf
 
Grundsätzlich muss zur Beantragung jeder persönlich erscheinen (auch Kleinkinder) um die Identität feststellen zu können.
 
Gültigkeit: 3 Monate
Gebühren: 10,00 € + Lichtbild 6,00 Euro

http://www.uechtelhausen.de/images/download/Meldeamt/Anleitung%20Point-ID%20-%20Erfassung%20digitales%20Lichtbild.pdf
Dauer 30 Min. pro Person
Verlusterklärung eines Ausweisdokuments
Ist Ihr deutscher Personalausweis oder Reisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen.
Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Dauer 15 Min.
Befreiung von der Ausweispflicht

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Befreiung der Ausweispflicht gemäß Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • alle abgelaufenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll
  • ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung (nicht notwendig, wenn die Person dauerhaft im Pflegeheim wohnhaft ist)
  • bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen
  • bei Betreuungen: Betreuerausweis und amtliche/s Ausweisdokument/e des/der Betreuenden
  • bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie amtliche/s Ausweisdokument/e des/der Bevollmächtigten
Dauer 30 Min.
Fischereischein beantragen

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
  • Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
  • ggf. Führungszeugnis
Beschreibung:
Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Voraussetzungen zur Beantragung:
  • Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.
  • Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt.
  • Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder Aussiedler informieren die zuständigen Gemeinden. Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern.

Gebühr:
  • Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.
Dauer 15 Min.
Parkausweis beantragen

Erforderliche Unterlagen:

  • amtliches Ausweisdokument (Pass oder Personalausweis)
  • Schwerbehindertenausweis mit Eintrag der Merkzeichen "aG" oder "Bl"
  • Evtl. Bescheid vom Versorgungsamt
  • Passfoto
 Beschreibung:

Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Üchtelhausen
  • Eintrag der Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis oder versorgungsärztliche (nicht: hausärztliche) Feststellung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Die ausstellenden Behörden (Gemeinden) sind an die medizinisch-fachliche Beurteilung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales gebunden. Sie haben keine Möglichkeit, von dieser Bewertung abzuweichen oder eigene Einstufungen zum Grad der Behinderung vorzunehmen.
Gebühr: gebührenfrei

Bearbeitungsdauer: Etwa 1- 2 Wochen
 

Dauer 15 Min.
Fischereischein verlängern

Fischereischein; Zahlung Fischereiabgabe

Beschreibung:

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.

Erforderliche Unterlagen:
  • Fischereischein
Gebühr:
  • Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.
Dauer 15 Min.
Allgemeine Grab- oder Freidhofsangelegenheiten

Beschreibung:
Sie möchten allgemeine Grab- oder Friedhofsangelegenheiten (z. B. Umschreibung, Verlängerung oder Aufgabe des Grabnutzungsrechtes) regeln.

Erforderliche Unterlagen:

  • Graberwerbsurkunde
Dauer 15 Min.
Grabstelle bei Sterbefall beantragen

Beschreibung:
Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde Üchtelhausen dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

Erforderliche Unterlagen:

  • persönliche Angaben der verstorbenen Person
  • Angaben zur grabnutzungsberechtigten Person
Dauer 20 Min.
Vorsorge oder Beratung (ohne Sterbefall)
Beschreibung:
Sie möchten sich zu den verschiedenen Grabarten, Bestattungsformen und Gebühren auf den Friedhöfen der Gemeinde erkundigen, um eine Vorsorge zu treffen.
Gerne stehen wir Ihnen hier für allgemeine Anfragen zur Verfügung.
Dauer 15 Min.
Beglaubigungen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Beglaubigung eines Dokuments: Urschrift (Originaldokument)
  • bei Beglaubigung einer Unterschrift: Schriftstück
Beschreibung:

Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist.

Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt.

Beglaubigung von Dokumenten

Sie können schriftliche oder elektronische Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde benötigt werden. Der Beglaubigungsvermerk wird auf der Kopie oder dem elektronischen Dokument angebracht.

Sie können persönlich zur Behörde gehen oder sich von jemandem vertreten lassen, dem Sie eine schriftliche Vollmacht erteilt haben.

Unterschriftsbeglaubigung

Mit der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift unter einem zugehörigen Text geleistet haben. Es werden Unterschriften auf Schriftstücken beglaubigt, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund einer 

deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind. Unterschriften und Handzeichen müssen i.d.R. in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt werden.

Der Behörde ist ein Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorzulegen, auf dem die Unterschrift geleistet werden soll oder geleistet wurde. Dann muss das Schriftstück in Gegenwart des Bediensteten unterschrieben oder die Unterschrift anerkannt werden. Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

Eine Beglaubigung von standesamtlichen Unterlagen (z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde) darf aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Bitte wenden Sie sich für eine Zweitschrift an das ursprünglich ausstellende Standesamt.

Gebühr: 

  • Begalubigung Kopie:
    • ​​​​5,00 Euro je Dokument
    • 2,50 Euro bei gleichem Dokument für jede weitere Kopie
  • Beglaubigung Unterschrift:
    • ​​10,00 Euro je Unterschrift

Bearbeitungsdauer:
Die Beglaubigung erfolgt in der Regel sofort. Bei mehreren Dokumenten bzw. einer hohen Seitenanzahl, behalten wir es uns in Einzelfällen aus Zeitgründen vor, diese zur Bearbeitung einzubehalten. 

 

Dauer 15 Min.
Führungszeugnis beantragen
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt.
 
Es wird unterschieden zwischen dem „Privatführungszeugnis “ für persönliche Zwecke“ (Belegart N) und dem „Behördenführungszeugnis“, welches zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O bzw. OG) benötigt wird.
 
Das Führungszeugnis kann man online oder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro) beantragen.
 
Ihr Führungszeugnis online beantragen unter: BfJ - Service-Center-Führungszeugnis
 
Sollten Sie das Führungszeugnis bei uns persönlich beantragen wollen, bitten wir Sie folgendes Formular vorab auszufüllen und zu Ihrem Termin mitzubringen.
Antrag FZ: www.uechtelhausen.de/images/download/formulare/fuehrungszeugnis-beantragung.pdf
 
Hierfür muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen, sowie 13 Euro zur Entrichtung der Gebühr. Bei einem erweiterten Führungszeugnis wird zusätzlich der Antrag der anfordernden Stelle benötigt.
 
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13,00 € pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann das Führungszeugnis aktuell nur durch Kreditkarte beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.
 
Das Privatführungszeugnis wird Ihnen mit der Post an die angegebene Privatadresse ca. 10 Tage nach Beantragung geschickt. Ein Behördenführungszeugnis wird unmittelbar der betreffenden Behörde zugesandt.
 
Am 01. Mai 2010 ist eine Änderung des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister – Bundeszentralregistergesetz – in Kraft getreten. Über das bisherige einfache Führungszeugnis hinaus kann gemäß dem neu eingefügten § 30 a und § 31 Abs. 2 BZRG auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt werden.
 
Nach § 30 a BZRG wird ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, wenn bestimmte gesetzliche Bestimmungen die Erteilung vorsehen oder wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für
 
  1. die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
  2. eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
  3. eine Tätigkeit, die in einer Buchst. b) vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
 
Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach o.g. Paragraphen vorliegen.
 
Umfassende Auskunft erhalten Sie auch im Internet beim Bundesamt für Justiz unter http://www.fuehrungszeugnis.bund.de

http://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/BfJ/Flyer_OnlineBeantragung_FZ.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 
Dauer 15 Min. pro Person
Meldebescheinigung

Beschreibung:

Eine Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz und ggf. weitere Daten wird für eine Vielzahl von täglichen Angelegenheiten benötigt.

Anstelle eines persönlichen Termins im Rathaus können Sie auch das Online-Verfahren nutzen.

Online-Verfahren:
http://www.buergerservice-portal.de/bayern/uechtelhausen/bsp_ewo_meldebestaetigung/#/

Gebühr: 5,00 €

http://www.uechtelhausen.de/images/download/Meldeamt/Vollmacht%20Meldebescheinigung.pdf
 
Dauer 15 Min.
Lebensbescheinigung

Lebensbescheinigung

Beschreibung:

Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn vorhanden: Vordruck des Renten- oder Unfallversicherungsträgers oder der anderen anfordernden Stelle
  • auf Anforderung: gegebenenfalls weitere Unterlagen
Voraussetzungen zur Beantragung:
  • persönliche Vorsprache (Hinweis: Sollte dies z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, kann auch Ihr Hausarzt die Bescheinigung ausfüllen)
Gebühr: gebührenfrei
Dauer 15 Min.

Bitte beachten Sie die Hinweise und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
09720/9100 14 oder 09720/9100 15

Bei sonstigen Fragen und Angelegenheiten wenden Sie sich bitte telefonisch an den entsprechenden Ansprechpartner 

 

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15:00