Personalausweis beantragen
Erforderliche Unterlagen:
- persönliche Vorsprache
- alten Ausweis / Reisepass
- digitales Lichtbild (QR-Code) - alternativ kann das Lichtbild auch bei uns erstellt werden (Gebühr 6,00 €)
- bei Erstausstellung in unserer Gemeinde: Geburtsurkunde oder Eheurkunde!
Sollten Sie ihr bisheriges Ausweisdokument verloren haben und auch keinen Reisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde oder Eheurkunde (Original) als Nachweis vorlegen.
Kosten:
- unter 24 Jahren: 27,60 €
- ab 24 Jahren: 46,00 €
Gültigkeit:
- unter 24 Jahren: 6 Jahre gültig
- ab 24 Jahren: 10 Jahre gültig
Die Gültigkeit des Personalausweises kann nicht verlängert werden.
Eine Namensänderung im Personalausweis ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Hierfür müssen Sie zusätzlich einen Nachweis über Ihre Namensänderung mitbringen.
Achtung: Bei der Erstausstellung eines Personalausweises in unserer Gemeinde (erster Personalausweis bei der Gemeinde Aldingen) ist die Geburtsurkunde oder Eheurkunde erforderlich.
Darüber hinaus müssen Sie als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher auch bei Antragstellung bei einer Personalausweisbehörde im Inland (unzuständige Behörde) weitere Unterlagen vorlegen.
Wichtig: Erkundigen Sie sich vorab bei der Personalausweisbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.
Dauer 30 Min. pro Person