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Bestätigung
Auskunftssperre / Übermittlungssperre beantragen

Sie können die Auskunftssperre oder Übermittlungssperre schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Sie müssen dabei Ihr schutzwürdiges Interesse (nur bei Auskunftssperre) glaubhaft machen und Ihren Ausweis mitbringen.

Bei Übermittlungssperren verwenden Sie bitte folgendes Formular:


 
Dauer 10 Min.
Ausstellung Landesfamilienpass
Erforderliche Unterlagen: 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angabe aller einzutragenden Personen (Name lt. Ausweisdokument)

Wer kann den Familienpass beantragen?
  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, 
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, 
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben, 
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, 
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Hinweise zu Begleitpersonen: 
  • Neben einer berechtigten Begleitperson können bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden (bspw. Oma/Opa, getrenntlebender leiblicher Elternteil oder Familienbegleiter). Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch genommen werden.

Gebühr: 
  • gebührenbefreit
Dauer 15 Min. pro Person
Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

Wer dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, am öffentlichen Leben teilzunehmen und nicht persönlich beim Einwohnermeldeamt vorsprechen kann, kann gegebenenfalls von der Ausweisplicht befreit werden - also von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag (auf dem Einwohnermeldeamt erhältlich)
  • evtl. ärztliche Bescheinigung
  • bisheriger Personalausweis
  • Kopie Betreuerausweis, falls dieser Antragsteller ist
  • Personalausweis Bevollmächtigter

Kosten:

gebührenfrei

Dauer 10 Min.
Fischereischein

Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeins

Bitte mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Passbild
  • Nachweis über die bestandene Fischerprüfung (bei erstmaliger Ausstellung)
  • ggf. bisherigen Fischereischein (bei Verlängerung)

Hinweise:
  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
  • Ohne vollständige Unterlagen kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.
  • Gebühren sind vor Ort zu entrichten (Kreditkarten werden nicht unterstützt).

Gebühren:
  • Jugendfischereischein: 10,00 € (von 7. bis zum 16. Lebensjahr gültig)
  • 1 Jahr Gültigkeit: 12,00 € zzgl. 20,00 € Verwaltungsgebühr
  • 5 Jahre Gültigkeit: 60,00 € zzgl. 20,00 € Verwaltungsgebühr
  • 10 Jahre Gültigkeit: 120,00 € zzgl. 20,00 € Verwaltungsgebühr
  • Verlängerung 12,00 € pro Jahr zzgl. 15,00 € Verwaltungsgebühr

 


 
Dauer 30 Min. pro Person
Führerschein / Führerscheinumtausch

Beantragung eines Führerscheins oder Umtausch eines bestehenden Führerscheins

Bitte mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Aufenthaltstitel (bei ausländischen Staatsangehörigen)
  • aktueller Führerschein (beim Umtausch)
  • biometrisches Passbild in ausgedruckter Form

Hinweise:
  • Für den Führerscheinumtausch ist ein ausgedrucktes biometrisches Passbild erforderlich.
  • Eine Erstellung des Lichtbildes vor Ort am Point-ID Gerät ist hierfür nicht möglich.
  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
  • Ohne vollständige Unterlagen kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.
Dauer 15 Min. pro Person
Führungszeugnis beantragen
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:
  • 13.- Euro 

Sonstiges:
  • Bei Führungszeugnisen zur Vorlage bei einer Behörde, wird ein Schreiben der zuständigen Stelle benötigt, bei welcher das Führungszeugnis vorgelegt werden muss.
  • Bei Führungszeugnisen, welche gebührenbefreit sind, wird ebenfalls ein entsprechendes Schreiben benötigt und muss beim Antrag vorgelegt werden. 
Dauer 10 Min. pro Person
Gewerbeabmeldung
Erforderliche Unterlagen:
Hinweis:
Bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Meldebezirk, ist lediglich eine Gewerbeanmeldung bei der für den zukünftigen Betriebssitz zuständigen Behörde zu tätigen. Eine Gewerbeabmeldung ist nicht zu erstatten, das erfolgt automatisch.

Gebühren:
  • 20,00 Euro je Gewerbemeldung

Sonstiges: 
Zusätzliche Besonderheiten gelten bei erlaubnispflichtigen oder überwachungspflichtigen Gewerben.
Dauer 10 Min. pro Person
Gewerbeanmeldung
Erforderliche Unterlagen:
  • ausgefülltes Online-Formular Gewerbeanmeldung (gerne auch per Mail vorab)
  • Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationsdokument
  • Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Hinweis: In manchen Fällen müssen darüber hinaus weitere Unterlagen bzw. Nachweise vorgelegt werden. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrem Termin bei der zuständigen Stelle (Sekretariat Böttingen, Tel. 93050)

Gebühren:
  • 20,00 Euro je Gewerbemeldung
Sonstiges: 
Zusätzliche Besonderheiten gelten bei erlaubnispflichtigen oder überwachungspflichtigen Gewerben.
Dauer 15 Min. pro Person
Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung kann aus folgenden Gründen notwendig sein: 
  • Verlegung des Sitzes Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde: auch notwendig, wenn Sie den Standort einer unselbstständigen Zweigniederlassung wechseln,
  • Wechsel des Gegenstandes Ihre Gewerbes,
  • Ausdehung des Gegenstandes Ihre Gewerbes,
  • Namensänderung des Gewerbes.

Achtung: Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe am neuen Standort anmelden und dort mitteilen, dass es sich um eine Ummeldung aus einem anderen Meldebezirk handelt. Die Abmeldung im alten Meldebezirk folgt dann automatisch.


Gebühren:
  • 20,00 Euro je Gewerbemeldung
Dauer 15 Min. pro Person
Grundbuchauszug beantragen
Grundbuchauszug beantragen

Zur beantragung eines Grundbuchauszuges benötigen wir folgende Angaben:
  • Name und Anschrift des Antragsteller
  • Flurstücknummer oder die Anschrift für das der Grundbuchauszug benötigt wird
  • Telefonnummer oder E-Mail für evtl. Rückfragen
Abholung wenn möglich auf dem Rathaus!

Gebühr:

10,00 € pro Gundbuchauszug
Dauer 15 Min.
Hundesteuer (An-/Abmelden)
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung:
Erforderliche Unterlagen für die Abmeldung:
Gebühren:
Hinweise: 
  • Sobald Hundewelpen das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht haben, müssen sie angemeldet werden.
  • Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung steuerrechtlich bei der Gemeindeverwaltung anzumelden (privat und gewerblich).

Alternativ kann die Anzeige zur Hundehaltung mit den o.g. Unterlagen auch kommentarlos im Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden. Wir senden den Steuerbescheid dann im Nachgang per Amtsbote zu.
 
Dauer 10 Min. pro Person
Kirchenaustritt
Voraussetzungen:
  • wohnhaft in 78583 Böttingen
  • mindestens 14 Jahre alt (zwischen dem 12. und vollendetem 14. Lebensjahr müssen die sorgeberechtigten Eltern den Kirchenaustritt erklären und das Kind muss zustimmen / unter dem 12. Lebensjahr müssen die sorgeberechtigten Eltern den Kirchenaustritt erklären ohne eine Zustimmung des Kindes)

Erforderliche Unterlagen:
Gebühr:
  • 30,00 Euro
Dauer 15 Min. pro Person
Kopienbeglaubigung
Erforderliche Unterlagen:
  • das zu beglaubigendende Dokument im Original
  • ggfls. benötigte Anzahl an Kopien des zu beglaubigenden Dokumentes
Gebühr: 
  • 7,00 Euro pro Beglaubigung
Dauer 10 Min. pro Person
Meldebescheinigung beantragen

Meldebescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung angemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

Erforderliche Unterlagen: 

  • persönliche Vorsprache
  • Ausweis / Reisepass 
  • ggf. Vollmacht (bei Abholung für eine andere Person)

Hinweise:
  • Die Meldebeschenigung wird in der Regel direkt vor Ort ausgestellt.
  • Eine Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.
  • Ohne gültiges Ausweisdokument kann keine Bescheinigung ausgestellt werden.
  • Gebühren sind vor Ort zu entrichten (Kreditkartenzahlungen ist nicht möglich).

Kosten:

Einfache Meldebescheinigung 10,00 €
Erweiterte Meldebescheinigung 15,00 €

Dauer 15 Min. pro Person
PA + RP - Abholung
Abholung Personalausweis u. Reisepass
Bitte bringen sie zur Abholung den "alten" Personalausweis bzw. Reisepass zur Entwertung oder Vernichtung mit.
Sollten Sie die Ausweise nicht selbst abholen können, dann geben sie der abholenden Person die unterschriebene und ausgefüllte Vollmacht mit und ihren "alten" Personalausweis bzw. Reisepass. 
 
Dauer 5 Min. pro Person
PA - beantragen

Personalausweis beantragen

Erforderliche Unterlagen: 

  • persönliche Vorsprache
  • alten Ausweis /  Reisepass
  • digitales Lichtbild (QR-Code) - alternativ kann das Lichtbild auch bei uns erstellt werden (Gebühr 6,00 €)
  • bei Erstausstellung in unserer Gemeinde: Geburtsurkunde oder Eheurkunde!

Sollten Sie ihr bisheriges Ausweisdokument verloren haben und auch keinen Reisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde oder Eheurkunde (Original) als Nachweis vorlegen.

Kosten:

  • unter 24 Jahren:  27,60 €
  • ab 24 Jahren:      46,00 €

Gültigkeit:

  • unter 24 Jahren: 6 Jahre gültig
  • ab 24 Jahren:   10 Jahre gültig

Die Gültigkeit des Personalausweises kann nicht verlängert werden.

Eine Namensänderung im Personalausweis ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Hierfür müssen Sie zusätzlich einen Nachweis über Ihre Namensänderung mitbringen.

Achtung: Bei der Erstausstellung eines Personalausweises in unserer Gemeinde (erster Personalausweis bei der Gemeinde Aldingen) ist die Geburtsurkunde oder Eheurkunde erforderlich.

Darüber hinaus müssen Sie als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher auch bei Antragstellung bei einer Personalausweisbehörde im Inland (unzuständige Behörde) weitere Unterlagen vorlegen.

Wichtig: Erkundigen Sie sich vorab bei der Personalausweisbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.

Dauer 30 Min. pro Person
PA - für Kinder unter 16 Jahren

Personalausweis für Kinder unter 16 Jahren beantragen

Erforderliche Unterlagen:

  • ausgefülltes Formular "Antrag/Einverständniserklärung der Eltern" (siehe unten Formular)
  • ausgefülltes Formular "Hinweise zum Antrag" (siehe unten Formular)
  • Kinderreisepass / Personalausweis / Reisepass (bei Erstantrag die Geburtsurkunde des Kindes)
  • persönliches Erscheinen des Ausweisbewerbers (unabhängig vom Alter)
  • ab dem 6. Lebensjahr sind die Fingerabdrücke verpflichtend
  • ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift verpflichtend
  • persönliches Erscheinen eines/einer Sorgeberechtigten
  • Personalausweis beider Elternteile zum Nachweis der Richtigkeit der Unterschriften
  • bei alleinigem Sorgerecht: entsprechenden aktuellen Nachweis vorlegen
  • digitales Lichtbild (QR-Code) - alternativ kann das Lichtbild auch bei uns erstellt werden (Gebühr 6,00 €), aber nicht für Kleinkinder

Kosten:

27,60 €

Gültigkeit:

6 Jahre

Formulare:

Bitte beachten Sie, wenn das Lichtbild des ausgestellten Identitätsdokumentes (insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern), auch bei bestehender Gültigkeit, nicht mehr für eine eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist, sollte aufgrund dessen das Reisedokument erneuert werden.

Tipp: Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweisdokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

Dauer 30 Min. pro Person
PA - Online-Ausweisfunktion aktivieren u. PIN
Personalausweis - Online-Ausweisfunktion aktivieren und Neue PIN setzen
  • Die Online-Ausweisfunktion auf dem Personalausweis ist eingeschaltet.
  • Einsatzbereit bzw. aktiviert wird die Online-Ausweisfunktion, wenn Sie die fünfstellige Transport-PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen (das können Sie auch auf dem Einwohnermeldeamt erledigen).
  • Bei Verlust der sechsstelligen PIN und des PUK können Sie auf dem Einwohnermeldeamt eine neue PIN erstellen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • persönliche Vorsprache
  • Ausweis 

Kosten:

6,00 Euro (bei erstellen einer neuen PIN)


 
Dauer 10 Min.
PA - Verlustanzeige u. neuen PA beantragen

Erforderliche Unterlagen:

  • persönliche Vorsprache
  • Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde/Eheurkunde (Original)
  • digitales Lichtbild (QR-Code) - alternativ kann das Lichtbild auch bei uns erstellt werden (Gebühr 6,00 €)
  • bei Erstausstellung in unserer Gemeinde: Geburtsurkunde oder Eheurkunde!
  • bei Beantragung des Personalausweises für Kinder unter 16 Jahren ist die Zustimmungserklärung der Elternteile erforderlich und die Hinweise zum Antrag (siehe unten Formulare) und persönliches Erscheinen des Kindes

Kosten:

  • unter 24 Jahren:  27,60 €
  • ab 24 Jahren:      46,00 €

Gültigkeit:

  • unter 24 Jahren: 6 Jahre gültig
  • ab 24 Jahren:   10 Jahre gültig

Formulare:


 
Dauer 30 Min. pro Person
PA - vorläufigen Ausweis beantragen

Erforderliche Unterlagen:

  • persönliche Vorsprache
  • alten Ausweis / Reisepass
  • digitales Lichtbild (QR-Code) - alternativ kann das Lichtbild auch bei uns erstellt werden (Gebühr 6,00 €)
  • bei Erstausstellung in unserer Gemeinde: Geburtsurkunde oder Eheurkunde!
  • bei Beantragung von Ausweisen für Kinder unter 16 Jahren ist die Zustimmungserklärung der Elternteile erforderlich (siehe unten Formular)

Sollten Sie ihr bisheriges Ausweisdokument verloren haben und auch keinen Reisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde oder Eheurkunde (Original) als Nachweis vorlegen.

Kosten:

10,00 €

Gültigkeit:

3 Monate

Die Gültigkeit des Personalausweises kann nicht verlängert werden.

Formular:


 
Dauer 30 Min. pro Person
RP - beantragen

Erforderliche Unterlagen:

  • persönliche Vorsprache
  • alten Reisepass / Ausweis
  • digitales Lichtbild (QR-Code) - alternativ kann das Lichtbild auch bei uns erstellt werden (Gebühr 6,00 €)
  • bei Erstausstellung in unserer Gemeinde: Geburtsurkunde oder Eheurkunde!

Sollten Sie ihr bisheriges Ausweisdokument verloren haben und auch keinen Personalausweis besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde oder Eheurkunde (Original) als Nachweis vorlegen.

Kosten:

  • unter 24 Jahren: 37,50 €   (Expressverfahren   69,50 €, Lieferung in 3-4 Werktagen)
  • über 24 Jahren:  70,00 €   (Expressverfahren 102,00 €, Lieferung in 3-4 Werktagen)

Gültigkeit:

  • unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • ab 24 Jahren:   10 Jahre

Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

Eine Namensänderung im Reisepass ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. Hierfür müssen Sie zusätzlich einen Nachweis über Ihre Namensänderung mitbringen.

Achtung: Bei der Erstausstellung eines Reisepasses in unserer Gemeinde (erster Reisepass bei der Gemeinde Böttingen) ist die Geburtsurkunde oder Eheurkunde erforderlich.

Für die Ausstellung eines Zweitpasses wird eine Bescheinigung vom Arbeitgeber benötigt. 

Dauer 30 Min. pro Person
RP - für Kinder unter 18 Jahren

Reisepass für Kinder unter 18 Jahren beantragen

Erforderliche Unterlagen:

  • ausgefülltes Formular "Antrag/Einverständniserklärung der Eltern" (siehe unten Formulare)
  • ausgefülltes Formular "Hinweise zum Antrag" (siehe unten Formulare)
  • Kinderreisepass / Personalausweis / Reisepass (bei Erstantrag die Geburtsurkunde des Kindes)
  • persönliches Erscheinen des Ausweisbewerbers (unabhängig vom Alter)
  • ab dem 6. Lebensjahr sind die Fingerabdrücke verpflichtend
  • ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift verpflichtend
  • persönliches Erscheinen eines/einer Sorgeberechtigten
  • Personalausweis beider Elternteile zum Nachweis der Richtigkeit der Unterschriften
  • bei alleinigem Sorgerecht: entsprechenden aktuellen Nachweis vorlegen
  • digitales Lichtbild (QR-Code) - alternativ kann das Lichtbild auch bei uns erstellt werden (Gebühr 6,00 €), aber nicht für Kleinkinder

Kosten:

37,50 €

Gültigkeit:

6 Jahre

Formular:

 
  • Bitte beachten Sie, wenn das Lichtbild des ausgestellten Identitätsdokumentes (insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern), auch bei bestehender Gültigkeit, nicht mehr für eine eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist, sollte aufgrund dessen das Reisedokument erneuert werden.
Dauer 30 Min. pro Person
RP - Verlustanzeige u. neuen RP beantragen

Erforderliche Unterlagen:

  • persönliche Vorsprache
  • Personalausweis oder Geburtsurkunde/Eheurkunde (Original)
  • digitales Lichtbild (QR-Code) - alternativ kann das Lichtbild auch bei uns erstellt werden (Gebühr 6,00 €)
  • bei Erstausstellung in unserer Gemeinde: Geburtsurkunde oder Eheurkunde!
  • bei Beantragung des Reisepasses für Kinder unter 18 Jahren ist die Zustimmungserklärung der Elternteile erforderlich (siehe unten Formulare), die Hinweise zum Antrag und persönliches Erscheinen des Kindes

Kosten:

  • unter 24 Jahren:  37,50 €
  • ab 24 Jahren:      70,00 €

Gültigkeit:

  • unter 24 Jahren: 6 Jahre gültig
  • ab 24 Jahren:   10 Jahre gültig

Formular:


 
Dauer 30 Min. pro Person
RP - vorläufigen Reisepass beantragen

Erforderliche Unterlagen:

  • persönliche Vorsprache
  • alten Pass / Ausweis
  • digitales Lichtbild (QR-Code) - kann bei uns erstellt werden
  • bei Erstausstellung in unserer Gemeinde: Geburtsurkunde oder Eheurkunde!
  • Buchungsbestätigung der unmittelbar anstehenen Reise, wenn die Beantragung eines Express-Reisepasses zeitlich nicht mehr möglich ist
  • bei Beantragung für Kinder unter 18 Jahren ist die Zustimmungserklärung der Elternteile erforderlich (siehe unten Formular)

Sollten Sie ihr bisheriges Ausweisdokument verloren haben und auch keinen Personalausweis besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde oder Eheurkunde (Original) als Nachweis vorlegen.

Kosten:

26,00 €

Gültigkeit:

1 Jahr

Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses kann nicht verlängert werden.

Formular:

Dauer 30 Min.
sonstige meldeamtliche Termine
Dauer 15 Min. pro Person
Steueridentifikationsnummer beantragen
Steueridentifikationsnummer beantragen

Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Steueridentifikationsnummer vorlegen müssen.

Erforderliche Unterlagen: 

  • persönliche Vorsprache
  • Ausweis / Reisepass 

Kosten:

5,00 €

Dauer 10 Min.
Wohnsitz - anmelden
Wohnsitz amelden

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweis / Reisepass / ausländischer Pass und ggf. Aufenthaltstitel
  • Ausweise und Pässe der Familienangehörigen
  • für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen
  • bei Erstanmeldung aus dem Ausland - persönliches Erscheinen aller Beteiligten, Heiratsurkunde und Geburtsurkunde der minderjährigen Kinder (international oder mit Übersetzung)
  • ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter - (siehe unten Formular)

Formular:

Wohnungsgeberbescheinigung

Hinweise:
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Einzug erfolgen.
  • Eine Anmeldung ohne Wohnungsgeberbescheinigung ist nicht möglich.
  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
  • Ohne vollständige Unterlagen kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.
  • Für die Bearbeitung entstehen Ihnen keine Kosten.
Dauer 30 Min.
Wohnsitz - innerhalb ummelden
Wohnsitz - innerhalb ummelden

Wenn Sie innnerhalb der Gemeinde Böttingen umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweis / Reisepass / ausländischer Pass und ggf. Aufenthaltstitel
  • Ausweise der Familienangehörigen
  • ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter - (siehe unten Formular)

Formular:

Wohnungsgeberbescheinigung


 
Dauer 20 Min.
Wohnsitz - ins Ausland abmelden
Wohnsitz - ins Ausland abmelden

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Erforderliche Unterlagen:

  • persönliche Vorsprache
  • Ausweis / Reisepass / ausländischer Pass und ggf. Aufenthaltstitel
  • Ausweise der Familienangehörigen

 
Dauer 15 Min.
Wohnsitz - Nebenwohnsitz abmelden

Wohnsitz - Nebenwohnsitz abmelden

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.

Erforderliche Unterlagen:

  • persönliche Vorsprache
  • Ausweis / Reisepass
Dauer 15 Min.
Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung

Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung

Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

Erforderliche Unterlagen:

  • persönliche Vorsprache
  • Ausweis / Reisepass
  • Ausweise der Familienangehörigen

 
Dauer 15 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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