Anmeldung
Sie ziehen von einem anderen Ort in Deutschland nach Bischofsheim ein (Die letzte Wohnanschrift ist nicht in Bischofsheim, sondern in einem Ort in Deutschland)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel, ausgenommen erstmaliger Zuzug aus dem Ausland)
- Wohnungsgeberbescheinigung im Original
- Nachweis über den Familienstand:
- Verheiratet: Heiratsurkunde im Original
- Geschieden: Rechtskräftiges Scheidungsurteil im Original
- Ausländische Urkunden müssen als internationale Urkunden (EU-Länder) bzw. in beglaubigter Übersetzung im Original vorgelegt werden.
- Bei Wiederzuzug aus dem Ausland: Die letzte inländische Adresse muss vorliegen
- Zuzug aus dem Ausland: Bei minderjährigen Personen Geburtsurkunde im Original und Nachweis des Sorgerechts im Original (Internationale Geburtsurkunde oder deutsche Übersetzung, gilt auch für die Sorgerechtserklärung)
- Bei Ausweisdokumenten, auf denen kein Geburtsort verzeichnet ist: Vorlage eines amtlichen Nachweises über den Geburtsort: Geburtsurkunde im Original
- Bei erstmaligem Zuzug aus dem Ausland wird um das persönliche Erscheinen aller anzumeldenden Personen gebeten
- Die Anmeldung kann von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Dazu ist eine Vollmacht erforderlich. Die Unterschrift der vollmachtserteilenden Person ist von einer öffentlichen Stelle zu beglaubigen.
Gebühr:
- Keine
Zusätzliche Informationen: