Ummeldung = Sie ziehen innerhalb von Bischofsheim um
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel)
- Wohnungsgeberbescheinigung im Original
- Erfolgt die Ummeldung eines minderjährigen Kindes mit einer sorgeberechtigten Person, ist der Nachweis über das Sorgerecht im Original oder die Einverständniserklärung der zweiten sorgeberechtigten Person vorzulegen. Die Unterschrift auf der Einverständniserklärung muss öffentlich beglaubigt sein
- Die Ummeldung kann von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Dazu ist eine Vollmacht erforderlich. Die Unterschrift der vollmachtserteilenden Person ist von einer öffentlichen Stelle zu beglaubigen
Gebühr:
- Keine
Zusätzliche Informationen: