Grundbuchausdruck beantragen (unbeglaubigt oder beglaubigt)
Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse.
Um einen Ausdruck aus dem Grundbuch zu erhalten, müssen Sie dieses glaubhaft darlegen. Im Zweifel müssen Sie das berechtigte Interesse nachweisen. Zum Beispiel als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks können Sie einen Antrag stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
- wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf
Kosten:
- unbeglaubigter Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 10,00
- amtlicher/beglaubigter Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 20,00
Dauer 15 Min.