- Einbürgerungsantrag mit allen 7 Anlagen vollständig ausgefüllt (nicht unterschrieben)
- (gültiger Reisepass oder Reiseausweis; bei EU Bürgern auch Identitätskarte möglich)
- elektronischer Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde (bei ausländischen Urkunden im Original und mit deutscher Übersetzung)
- Heiratsurkunde (bei ausländischen Urkunden im Original und mit deutscher Übersetzung)
- Passbild
- aktuelle Verdienstbescheinigung (3 Monate)
- Rentenauskunft
- bei Bezug von SGB II oder SGB III oder SGB XII Leistungen Kopie des vollständigen Bescheides
- bei Selbstständigkeit Tätigkeit: letzter Einkommenssteuerbescheid und eine Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte der letzten beiden Quartale oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung für die letzten beiden Quartale oder eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten beiden Quartale
- Einkommensnachweise der Eltern
- Sprachzertifikat B1 oder eine gleichwertiges Sprachdiplom sowie einen Einbürgerungstest
- Zeugnisse über vierjährigen Schulbesuch einer deutschensprachigen Schule mit Versetzung in die nächste höhere Klasse und Zusätzlich eine Schulbescheinigung (nur bei aktuellem Besuch der Schule)
- Hauptschulabschlusszeugnis oder geleichwertiger deutscher Schulabschluss (Abgangszeugnis ist nicht ausreichend)
Bitte setzen Sie sich vorab mit uns in Verbindung.