Hinweis
Dieser gebuchte Baustein dient rein zur Abholung von Personalausweis und/oder Reisepass.
Zusatzleistungen können nicht bearbeitet werden!
Hinweis
Dieser gebuchte Baustein dient rein zur Abholung von Personalausweis und/oder Reisepass.
Zusatzleistungen können nicht bearbeitet werden!
Mindestgebühr 5,00 € bzw. nach Menge/Aufwand
Es werden nur Beglaubigungen von Bürgern mit Wohnsitz in St. Ingbert gefertigt!
Sehr gerne dürfen bereits vorhandene Kopien mitgebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass keine standesamtlichen Urkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.) beglaubigt werden dürfen.
Beglaubigungen von Unterschriften
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird. D.h. die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss immer persönlich vorsprechen.
Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht für privatrechtliche Zwecke möglich.
Ebenso wenig dürfen Unterschriften für Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, Willenserklärungen (Testamente), standesamtliche Angelegenheiten, Hypotheken-, Kreditsachen, Löschungsbewilligungen, Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts (z. Bsp. Anmeldung zum Vereinsregister oder Anmeldung zur Eintragung Handelsregister), Vereinsangelegenheiten, Texte in ausländischer Sprache sowie Unterschriften ohne dazugehörigen Text, Schriftstücke die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind beglaubigt werden.
Unterschriftsbeglaubigunen für alleinreisende Minderjährige sind nur für innerhalb der EU möglich. Es handelt sich hierbei um Einzelfallentscheidungen.
Führungszeugnis
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Gebühr: 13,00 €
Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, muss zusätzlich zwingend ein personalisierter Antrag der Stelle vorliegen, bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden muss.
Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, finden Sie hier den Antrag mit dem eine andere Person für Sie ein Führungszeugnis für beantragen kann.
Bitte fügen Sie diesem Antrag eine Ausweiskopie bei.
Weitere Einzelheiten dazu können gerne telefonisch oder via Mail erfragt werden.
Meldebescheinigung
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Gebühr: 6,30 €
Achtung: Bei dieser Terminart kann lediglich eine Bestätigung über eine bereits angemeldete Wohnung ausgestellt werden. Bei diesem Termin kann KEINE Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung erfolgen.
Bei Zuzug (AUM) oder Zuzug aus dem Ausland (AUA) bitte die entsprechende Dienstleistung buchen.
!!! KEINE UMMELDUNGEN / ZUZÜGE (AUS DEM AUSLAND) !!!
Gebühr:
22,80 € für Personen unter 24 Jahren
37,00 € für Personen über 24 Jahren
Sonstiges: persönliches Erscheinen / auch Kinder, für die ein Ausweis beantragt wird.
Bitte beachten: Es ist für jede Person ein separater Termin zu buchen. Bei Rückfragen bitte an das BSC (13-160) wenden.
Erforderliche Unterlagen:
Gebühr:
37,50 € für Personen unter 24 Jahren
70,00 € für Personen über 24 Jahren
Sonstiges: persönliches Erscheinen, auch Kinder, für die ein Dokument beantragt wird.
Bitte beachten: Es ist für jede Person ein separater Termin zu buchen. Bei Rückfragen bitte an das BSC (13-160) wenden.
Hinweis
Dieser gebuchte Baustein dient rein zur Setzung einer persönlichen PIN für die Online-Funktion des Personalausweises, falls Sie diese verloren oder vergessen haben.
Zusatzleistungen können nicht bearbeitet werden!
Erforderliche Unterlagen:
Bei Zuzug aus dem Ausland buchen Sie bitte die Leistung AUA (Zuzug aus dem Ausland)
bei Zuzug aus dem Ausland müssen internationale oder in deutsch übersetzte Urkunden (mit Legalisation) vorgelegt werden
Gebühr: gebührenfrei
Sonstiges: persönliches Erscheinen
Erforderliche Unterlagen:
bei Zuzug aus dem Ausland müssen internationale oder in deutsch übersetzte Urkunden im Original (mit Legalisation oder Apostille) vorgelegt werden.
Beim (Wieder-)Zuzug aus Frankreich ist eine Abmeldebestätigung der französischen Meldebehörde vorzulegen.
Gebühr: gebührenfrei
Sonstiges: persönliches Erscheinen
Ausfuhrkennzeichen
(Fahrzeug soll entgültig ins Ausland verbracht werden)
Ausfuhrkennzeichen werden von Mo. - Do. von 08.00 - 12.00 und Fr. von 08.00 - 10.00 Uhr zugeteilt!
Erforderliche Unterlagen:
Fahrzeug muss innerhalb 30 Minuten vorgeführt werden
Wichtig: Die Hauptuntersuchung muss bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens gültig sein
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.
Ausfuhrkennzeichen werden von Mo. - Do. von 08.00 - 12.00 und Fr. von 08.00 - 10.00 Uhr zugeteilt!
Verlust/Diebstahl/Unbrauchbarkeit Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief alt), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein alt)
Erforderliche Unterlagen:
Wichtig: Bei Verlust der Unterlagen muss der eingetragene Halter selbst vorsprechen!
Bei Verlust/Diebstahl von Kennzeichenschildern
Erforderliche Unterlagen:
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.
Zulassung neues/gebrauchtes Fahrzeug (Import aus dem Ausland)
(fabrikneues oder gebrauchtes, aus dem Ausland importiertes Fahrzeug zulassen)
Erforderliche Unterlagen:
Das Fahrzeug ist grundsätzlich vorzuführen. Darauf kann verzichtet werden, wenn vorher eine Hauptuntersuchung oder Vollbegutachtung nach § 21 StVZO durchgeführt wurde.
Im Rahmen der Zulassung kann auch das/ein bisheriges Fahrzeug abgemeldet werden
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.
Erforderliche Unterlagen:
Kosten: 16,80 €
Zulassung neues/gebrauchtes Fahrzeug
fabrikneues oder gebrauchtes Fahrzeug zulassen/aus anderem Zulassungsbezirk umschreiben
Erforderliche Unterlagen:
Sollte zur Zulassung eine Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO nötig sein, erfolgt die Zulassung in der Regel erst einen oder zwei Werktag nach Antragstellung
Bei Übernahme des Kennzeichens auf einen anderen Halter muss der letzte Halter den Verzicht auf das Kennzeichen schriftlich erklären
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Vorhandene Kennzeichen sind immer vorzulegen!
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.
Kurzzeit-Kennzeichen
Voraussetzungen:
Sie wollen ein nicht zugelassenes Fahrzeug vor dem Kauf Probe fahren oder z.B. nach einem Kauf von A… nach B… überführen. Sie wohnen in St.Ingbert oder das potentielle Fahrzeug steht in St. Ingbert. Ansonsten muss das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle des Wohnorts oder des Fahrzeugstandorts beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen sofern kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist. (Empfangsbevollmächtigter muss auch persönlich erscheinen wenn sich der deutsche Wohnsitz nicht in St.Ingbert befindet)
*Wichtig: Ohne Betriebserlaubnis und bei abgelaufener HU/SP sind nur Fahrten zur nächsten Prüfstelle in St. Ingbert und den angrenzenden Bezirken erlaubt.
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.
Änderung der technischen Daten
Sie haben an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt, die noch nicht in der Zulassunsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)/Betriebserlaubnis eingetragen sind:
Erforderliche Unterlagen:
Wichtig: Beachten Sie bitte, dass bei wesentlichen Technikänderungen sogar die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlöschen und der Versicherungsschutz verloren gehen kann!
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Halterdatenänderung
Änderung der Anschrift oder Namensänderung
Sie haben den Namen Ihres Ehepartners angenommen oder Sie sind innerhalb von St. Ingbert umgezogen?
Erforderliche Unterlagen:
ACHTUNG! Vorabinformation!
Buchungen durch Privatpersonen und KFZ-Händler für Privatpersonen werden nicht bearbeitet !
bis zu fünf Vorgänge - möglich sind: Zulassungen, Abmeldungen, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen, Verlängerung Fahrzeugscheinheft f. Rotkennzeichen
- Nur für Kfz-Händler -
Ausfuhrkennzeichen werden von Mo. - Do. von 08.00 - 12.00 und Fr. von 08.00 - 10.00 Uhr zugeteilt!
(Probe- oder Überführungsfahrten)
Erforderliche Unterlagen:
Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen sofern kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist. (Empfangsbevollmächtigter muss auch persönlich erscheinen wenn sich der deutsche Wohnsitz nicht in St.Ingbert befindet)
*Wichtig: Ohne Betriebserlaubnis und bei abgelaufener HU/SP sind nur Fahrten zur nächsten Prüfstelle in St. Ingbert und den angrenzenden Bezirken erlaubt.
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.
Erforderliche Unterlagen:
Kosten: 16,80 €
Ausfuhrkennzeichen Händlerschalter (NUR FÜR HÄNDLER !!)
(Fahrzeug soll entgültig ins Ausland verbracht werden)
Ausfuhrkennzeichen werden von Mo. - Do. von 08.00 - 12.00 und Fr. von 08.00 - 10.00 Uhr zugeteilt!
Erforderliche Unterlagen:
Das Fahrzeug muss vorgeführt werden
Wichtig: Die Hauptuntersuchung muss bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens gültig sein
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.
Ausfuhrkennzeichen werden von Mo. - Do. von 08.00 - 12.00 und Fr. von 08.00 - 10.00 Uhr zugeteilt!
Ausweis, alter Führerschein ODER
Ausweis, TÜV-Prüfbescheinigung ODER
Ausweis, BF17-Bescheinigung ODER
Ausweis, vorläufiger Führerschein ODER
nur Ausweis (bei Diebstahl, Verlust, Fahrerkarte)
Ausweis, aktueller Sehtest, Nachweis 1.Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Unterschrift der beiden Erziehungsberechtigten ist für das begl. Fahren ab 17 notwenidg, sowie die Unterschrift der Begleitpersonen.
Gebühren: 62,60 Euro inklusive einer Begleitperson (zzgl. 8,00 Euro jede weitere Begleitperson)
Erforderliche Unterlagen:
Klasse B96 /196
Ausweis, Führerschein,ein aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild , Nachweis Fahrerschulung
Gebühren:
Eintragung der Schlüsselzahl B96/B196/197: 28,60€ + 11,20€ für einen neuen Kartenführerschein. Bei grau/roaa Führerschein 26,50€ + ggf. 11,20€ für vorläufiger Führerschein
Erforderliche Unterlagen:
Ausweis,ein aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild, polizeiliche Diebstahlsanzeige
Kosten: 35,50 Euro
bzw. 66,20 Euro, sofern keine Diebstahlsanzeige vorliegt, da in diesem Fall zusätzlich eine kostenpflichtige eidesstattliche Erklärung nötig ist
Erforderliche Unterlagen:
Ausweis, aktueller Sehtest, Nachweis 1.Hilfe-Kurs
aktuelles biometrisches Passbild (= nicht älter als 6 Monate)
Gebühren: 45,10 Euro
Erforderliche Unterlagen:
Klassen A, A1, A2, B, BE:
Ausweis, aktueller Sehtest, Nachweis 1.Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 43,90 Euro
Klassen: C, C1, CE, C1E:
Ausweis, ärztliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr), augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre), Nachweis 1. Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 45,10 Euro
Klassen: D, D1, DE und D1E:
Ausweis, ärztliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr), augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre), Reaktionstest (nicht älter als 1 Jahr), Führungszeugnis, Nachweis 1. Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 45,10 Euro
Erforderliche Unterlagen:
Ausweis, EU-Kartenführerschein, ein aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 40,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
Ausweis, Führerschein der Klasse B (seit mindestens zwei Jahren), ärztliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr), augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre), Reaktionstest, Führungszeugnis
Gebühren: 43,90 Euro
Erforderliche Unterlagen:
Ausweis, EU-Kartenführerschein, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 16,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis
eine Sehtestbescheinigung (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T)
ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV und augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) eine Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgt für 5 Jahre
Nachweis 1.Hilfe-Kurs
aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild,
Führungszeugnis Belegart 0
Erforderliche Unterlagen bei Tausch eines Papierführerscheins in Karte:
Ausweis, alter Führerschein, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 26,50 Euro
Wichtiger Hinweis: Sofern der Papierführerschein nicht in St. Ingbert ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der letzten ausstellenden Behörde erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
Ausweis, aktueller Sehtest, Nachweis 1.Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild, ausländischer Führerschein, bei Führerschein außerhalb EU: beglaubigte Übersetzung des Führerscheines
Gebühren: 37,50 Euro, sofern die Umschreibung ohne Prüfung erfolgen kann
45,40 Euro, sofern die Umschreibung nur mit Prüfung erfolgen kann
Erforderliche Unterlagen:
Ausweis, Führerschein, Ärztliches/augenärztliches Gutachten, ggf. Nachweis der Module oder Fahrpraxisnachweis, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 45,10 Euro
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