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Bestätigung
1) Meldewesen
Abholung Personalausweis/Reisepass
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Hinweis
Dieser gebuchte Baustein dient rein zur Abholung von Personalausweis und/oder Reisepass.

Zusatzleistungen können nicht bearbeitet werden!

Dauer 5 Min.
Beglaubigung
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Mindestgebühr 5,00 € bzw. nach Menge/Aufwand
 

Es werden nur Beglaubigungen von Bürgern mit Wohnsitz in St. Ingbert gefertigt!


Sehr gerne dürfen bereits vorhandene Kopien mitgebracht werden.


Bitte beachten Sie, dass keine standesamtlichen Urkunden beglaubigt werden dürfen.

Dauer 10 Min.
Führungszeugnis
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Führungszeugnis
 

Erforderliche Unterlagen:     Personalausweis oder Reisepass
 

Gebühr:    13,00 €
 

Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, muss zusätzlich zwingend ein personalisierter Antrag der Stelle vorliegen, bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden muss.


Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, finden Sie hier den Antrag mit dem eine andere Person für Sie ein Führungszeugnis für beantragen kann.

Bitte fügen Sie diesem Antrag eine Ausweiskopie bei.
 

Weitere Einzelheiten dazu können gerne telefonisch oder via Mail erfragt werden.

Dauer 5 Min.
Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung
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Meldebescheinigung

Erforderliche Unterlagen:  Personalausweis oder Reisepass
Gebühr:   6,30 €
 

Achtung: Bei dieser Terminart kann lediglich eine Bestätigung über eine bereits angemeldete Wohnung ausgestellt werden. Bei diesem Termin kann KEINE Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung erfolgen.
 

Bei Zuzug (AUM) oder Zuzug aus dem Ausland (AUA) bitte die entsprechende Dienstleistung buchen.

 

!!! KEINE UMMELDUNGEN / ZUZÜGE (AUS DEM AUSLAND) !!!

Dauer 5 Min.
Personalausweis
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Erforderliche Unterlagen:
  • bisheriger Personalausweis
  • neues biometrisches Lichtbild (max. 6 Monate alt); ein Foto kann vor Ort im Fotofix-Automaten im BSC gemacht werden. Sofern dies gewünscht ist, bitte 5 Min. vor dem gebuchten Termin eintreten, um das Foto vor Aufruf an den Schalter anzufertigen.
  • Geburts- oder Heiratsurkunde (sofern noch kein Dokument ausgestellt wurde)
  • Zustimmungserklärung der Eltern für Ausweis Kinder unter 16 Jahren     


Gebühr:

    22,80 € für Personen unter 24 Jahren

    37,00 € für Personen über 24 Jahren
 

Sonstiges: persönliches Erscheinen / auch Kinder, für die ein Ausweis beantragt wird.


Bitte beachten: Es ist für jede Person ein separater Termin zu buchen. Bei Rückfragen bitte an das BSC (13-160) wenden.                                 

 

 

 

Dauer 15 Min.
Reisepass
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Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriger Reisepass (sofern ein Dokument ausgestellt wurde)
  • neues biometrisches Lichtbild (max. 6 Monate); ein Foto kann vor Ort im Fotofix-Automaten im BSC gemacht werden. Sofern dies gewünscht ist, bitte 5 Min. vor dem gebuchten Termin eintreten, um das Foto vor Aufruf an den Schalter anzufertigen.
  • Geburts- oder Heiratsurkunde (sofern noch kein Dokument ausgestellt wurde)
  • Zustimmungserklärung der Eltern für Kinder unter 18 Jahren


Gebühr:

    37,50 € für Personen unter 24 Jahren

    70,00 € für Personen über 24 Jahren


Sonstiges: persönliches Erscheinen, auch Kinder, für die ein Dokument beantragt wird.

               

Bitte beachten: Es ist für jede Person ein separater Termin zu buchen. Bei Rückfragen bitte an das BSC (13-160) wenden.

Dauer 15 Min.
Setzen persönlicher PIN beim Personalausweis
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Hinweis
Dieser gebuchte Baustein dient rein zur Setzung einer persönlichen PIN für die Online-Funktion des Personalausweises, falls Sie diese verloren oder vergessen haben.

Zusatzleistungen können nicht bearbeitet werden!

Dauer 5 Min.
Umzug/Zuzug
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Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter (der Mietvertrag reicht nicht aus!) /bei Eigentum entsprechender Nachweis (Kaufvertrag, Grundbuchauszug o. ä.)
  • Geburtsurkunde und Nachweis Familienstand (verheiratet (Eheurkunde), geschieden (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk), verwitwet (Sterbeurkunde Ehegatte)
  • ggf. Aufenthaltstitel

 

Bei Zuzug aus dem Ausland buchen Sie bitte die Leistung AUA (Zuzug aus dem Ausland)
 

bei Zuzug aus dem Ausland müssen internationale oder in deutsch übersetzte Urkunden (mit Legalisation) vorgelegt werden
 

Gebühr:    gebührenfrei

Sonstiges:    persönliches Erscheinen

 

Dauer 20 Min.
Zuzug aus dem Ausland
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Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter (nicht der Mietvertrag !)
  • Original Geburtsurkunde (übersetzt/international) und Nachweis Familienstand (verheiratet, geschieden, verwitwet)
  • ggf. Aufenthaltstitel
 

bei Zuzug aus dem Ausland müssen internationale oder in deutsch übersetzte Urkunden im Original (mit Legalisation oder Apostille) vorgelegt werden.


Beim (Wieder-)Zuzug aus Frankreich ist eine Abmeldebestätigung der französischen Meldebehörde vorzulegen.
 

Gebühr:    gebührenfrei

Sonstiges:    persönliches Erscheinen

Dauer 30 Min.
Unterstützungsblatt/Wählbarkeitsbescheinigung
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Dauer 5 Min.
2) Kfz-Zulassung
Ausfuhrkennzeichen
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Ausfuhrkennzeichen
(Fahrzeug soll entgültig ins Ausland verbracht werden)
 

Ausfuhrkennzeichen werden von Mo. - Do. von 08.00 - 12.00 und Fr. von 08.00 - 10.00 Uhr zugeteilt!


Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Ausfuhrkennzeichen
  • Zuständigkeit: für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständige Zulassungsbehörde. Besteht kein Wohnsitz im Inland muss der Antragsteller persönlich vorsprechen. Zuteilung nur mit persönlicher Vorsprache.
  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung; bitte beachten: ohne Meldebescheinigung kann kein Kennzeichen zugeteilt werden!
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein alt) und Teil II (Fahrzeugbrief alt) mit. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung vom Hersteller/ ggfls. Betriebserlaubnis
  • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn noch zugelassen)
  • besondere 3-teilige gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung §29 StVZO
  • Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen sofern kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist. (Empfangsbevollmächtigter muss auch persönlich erscheinen wenn sich der deutsche Wohnsitz nicht in St.Ingbert befindet)


Fahrzeug muss innerhalb 30 Minuten vorgeführt werden
 

Wichtig: Die Hauptuntersuchung muss bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens gültig sein
 

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
 

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.
 

Ausfuhrkennzeichen werden von Mo. - Do. von 08.00 - 12.00 und Fr. von 08.00 - 10.00 Uhr zugeteilt!

Dauer 40 Min.
Ersatz von Fahrzeugpapieren bei Verlust/Diebstahl
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Verlust/Diebstahl/Unbrauchbarkeit Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief alt), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein alt)
 

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) nur bei Diebstahlsanzeige (nicht bei Verlust)
  • der jeweils noch vorhandene Teil der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt, ggfls. Betriebserlaubnis)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
  • bei Diebstahl die Anzeige der Polizei


Wichtig: Bei Verlust der Unterlagen muss der eingetragene Halter selbst vorsprechen!


Bei Verlust/Diebstahl von Kennzeichenschildern


Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Brief)
  • bei Verlust von nur einem Schild, das noch gesiegelte zweite Schild
  • Diebstahlsanzeige der Polizei (bei Diebstahl)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung


Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Dauer 30 Min.
Kfz-Anmeldung ausländisches/Importfahrzeug
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Zulassung neues/gebrauchtes Fahrzeug (Import aus dem Ausland)
 

(fabrikneues oder gebrauchtes, aus dem Ausland importiertes Fahrzeug zulassen)
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder gültiger Reisepass
  • Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Zulassungs-Vollmacht für Beauftragte (besonderer Vordruck), sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer (vom Halter unterschrieben)
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder harmonisierte Zulassungsbescheinigung
  • Vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere/Kfz-Schilder.
  • Kaufvertrag oder Originalrechnung.
  • Umsatzsteuererklärung oder Bescheinigung des Importeurs oder Händlers über die Versteuerung (oder Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer).
  • Aktuelle TÜV-Bescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
 

Das Fahrzeug ist grundsätzlich vorzuführen. Darauf kann verzichtet werden, wenn vorher eine Hauptuntersuchung oder Vollbegutachtung nach § 21 StVZO durchgeführt wurde.

   

Im Rahmen der Zulassung kann auch das/ein bisheriges Fahrzeug abgemeldet werden
 

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
 

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Dauer 40 Min.
Kfz.-Abmeldung
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Erforderliche Unterlagen:

  • die gesiegelten Kfz-Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs
  • Zulassung des abzumeldenden Fahrzeugs

Kosten: 16,80 €

Dauer 5 Min.
Kfz.-Anmeldung (neu/gebraucht); Ummeldung
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Zulassung neues/gebrauchtes Fahrzeug
 

fabrikneues oder gebrauchtes Fahrzeug zulassen/aus anderem Zulassungsbezirk umschreiben
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift  oder gültiger Reisepass
  • Bei juristischen Personen und Firmen: aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Zulassungs-Vollmacht für Beauftragte (besonderer Vordruck, eine selbstgeschriebene, formlose Vollmacht kann nicht akzeptiert werden), sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer (vom Halter unterschrieben)
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt mit. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung vom Hersteller/ ggfls. Betriebserlaubnis; bei Gebrauchtfahrzeugen zusätzlich Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Aktuelle HU-Bescheinigung (TÜV)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)


Sollte zur Zulassung eine Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO nötig sein, erfolgt die Zulassung in der Regel erst einen oder zwei Werktag nach Antragstellung
 

Im Rahmen der Zulassung kann auch das/ein bisheriges Fahrzeug abgemeldet werden
 

Bei Übernahme des Kennzeichens auf einen anderen Halter muss der letzte Halter den Verzicht auf das Kennzeichen schriftlich erklären
 

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.


Vorhandene Kennzeichen sind immer vorzulegen!
 

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Dauer 15 Min.
Kurzzeit-Kennzeichen
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Kurzzeit-Kennzeichen

Voraussetzungen:

Sie wollen ein nicht zugelassenes Fahrzeug vor dem Kauf Probe fahren oder z.B. nach einem Kauf von A… nach B… überführen. Sie wohnen in St.Ingbert oder das potentielle Fahrzeug steht in St. Ingbert. Ansonsten muss das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle des Wohnorts oder des Fahrzeugstandorts beantragt werden.


Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) bei Wohnsitz in Deutschland
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
  • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB für „Kurzzeitkennzeichen“
  • Fahrzeugpapiere (ZBI/ZBII/BE) im Original oder gut lesbare helle Kopien bei in Deutschland registrierten KFZ
  • Bei im Ausland registrierten KFZ : nur Original-Zulassungsbescheinigungen
  • gültige HU / SP*
 

Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen sofern kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist. (Empfangsbevollmächtigter muss auch persönlich erscheinen wenn sich der deutsche Wohnsitz nicht in St.Ingbert befindet)

 

*Wichtig: Ohne Betriebserlaubnis und bei abgelaufener HU/SP sind nur Fahrten zur nächsten Prüfstelle in St. Ingbert und den angrenzenden Bezirken erlaubt.
 

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
 

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Dauer 15 Min.
Änderung Fahrzeugtechnik oder Halterdaten
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Änderung der technischen Daten
 

Sie haben an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt, die noch nicht in der Zulassunsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)/Betriebserlaubnis eingetragen sind:

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ggfls. Betriebserlaubnis
  • Bericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. eines Sachverständigen von DEKRA, FKÜ, KÜS usw.
  • bei Änderung der Schadstoffarmut die Herstellerbescheinigung oder Einbaubescheinigung der Werkstatt


Wichtig: Beachten Sie bitte, dass bei wesentlichen Technikänderungen sogar die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlöschen und der Versicherungsschutz verloren gehen kann!
 

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.



Halterdatenänderung
 

Änderung der Anschrift oder Namensänderung
 

Sie haben den Namen Ihres Ehepartners angenommen oder Sie sind innerhalb von St. Ingbert umgezogen?
 

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.


Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.
Dauer 15 Min.
Freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen
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Bei diesem Termin handelt es sich um eine Vorbesprechung zur freiwilligen Zulassung zulassungsfreier Elektro-Kleinst- und Kleinkrafträdern.
 
Da diese Fahrzeuge grundsätzlich nicht zur Zulassung vorgesehen sind, muss einzelfallbezogen geprüft werden, ob eine freiwillige Zulassung möglich ist.
 
Vorzulegende Unterlagen:
 
COC-Papier (EU-Übereinstimmungserklärung) im Original
Rechnung über den Kauf
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) der Versicherung
Aussagekräftige Fotos des Fahrzeuges, insbesondere der Rückseite und des Kennzeichenbereichs (idealerweise mit einem Metermaß als Vergleich im Bild)
Bestätigung des Herstellers oder Verkäufers über die Überprüfung der Fahrgestellnummer - FIN – (bei Neufahrzeugen)
 
Dauer 30 Min.
3) Kfz-Zulassung Händler
Kfz-Dienstleistungspaket für Kfz-Händler
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ACHTUNG! Vorabinformation!

Buchungen durch Privatpersonen und KFZ-Händler für Privatpersonen werden nicht bearbeitet !

bis zu fünf Vorgänge - möglich sind: Zulassungen, Abmeldungen, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen, Verlängerung Fahrzeugscheinheft f. Rotkennzeichen

- Nur für Kfz-Händler -

Ausfuhrkennzeichen werden von Mo. - Do. von 08.00 - 12.00 und Fr. von 08.00 - 10.00 Uhr zugeteilt!

Dauer 60 Min.
Kurzzeitkennzeichen Händler
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(Probe- oder Überführungsfahrten)


Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Kurzzeitkennzeichen
  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) bei Wohnsitz in Deutschland
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
  • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB für „Kurzzeitkennzeichen“
  • Fahrzeugpapiere (ZBI/ZBII/BE) im Original oder gut lesbare helle Kopien bei in Deutschland registrierten KFZ
  • Bei im Ausland registrierten KFZ : nur Original-Zulassungsbescheinigungen
  • gültige HU / SP*

 
Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen sofern kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist. (Empfangsbevollmächtigter muss auch persönlich erscheinen wenn sich der deutsche Wohnsitz nicht in St.Ingbert befindet)


*Wichtig: Ohne Betriebserlaubnis und bei abgelaufener HU/SP sind nur Fahrten zur nächsten Prüfstelle in St. Ingbert und den angrenzenden Bezirken erlaubt.
 

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
 

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Dauer 10 Min.
4) Führerscheinstelle
Abholung Führerschein/Fahrerkarte
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Bei bestandener Führerscheinprüfung ist kein Termin erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:

Ausweis, alter Führerschein ODER
Ausweis, TÜV-Prüfbescheinigung ODER
Ausweis, BF17-Bescheinigung ODER
Ausweis, vorläufiger Führerschein ODER
nur Ausweis (bei Diebstahl, Verlust, Fahrerkarte)

Dauer 10 Min.
Begleitetes Fahren ab 17
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis, aktueller Sehtest, Nachweis 1.Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Unterschrift der beiden Erziehungsberechtigten hier vor Ort, sowie aller künftigen Begleiter (Ausweis, Führerschein)
Gebühren: 61,40 Euro inklusive einer Begleitperson (zzgl. 8,00 Euro jede weitere Begleitperson)
 

Dauer 30 Min.
Ersatzführerschein nach Verlust/Diebstahl
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis,ein aktuelles (= nicht älter als 6 Monate)  biometrisches Passbild, polizeiliche Diebstahlsanzeige
Kosten: 34,30 Euro 
bzw. 65,00 Euro, sofern keine Diebstahlsanzeige vorliegt, da in diesem Fall zusätzlich eine kostenpflichtige eidesstattliche Erklärung nötig ist
 

Dauer 30 Min.
Ersterteilung Führerschein
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis, aktueller Sehtest, Nachweis 1.Hilfe-Kurs
aktuelles biometrisches Passbild (= nicht älter als 6 Monate)
Gebühren: 44,70 Euro

Dauer 30 Min.
Erweiterung B96/B196/197
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Erforderliche Unterlagen:

Klasse B96 /196
Ausweis, Führerschein,ein aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild , Nachweis Fahrerschulung
Gebühren:
Eintragung der Schlüsselzahl  B96/B196/197: 28,60€ + 10€ für einen neuen Kartenführerschein. Bei grau/roaa Führerschein 25,30€ + ggf. 10€ für vorläufiger Führerschein

 

Dauer 30 Min.
Erweiterung Führerschein
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Erforderliche Unterlagen:

Klassen A, A1, A2, B, BE:
Ausweis, aktueller Sehtest, Nachweis 1.Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 43,90 Euro

Klassen: C, C1, CE, C1E:
Ausweis, ärztliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr), augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre), Nachweis 1. Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 43,90 Euro

Klassen: D, D1, DE und D1E:
Ausweis, ärztliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr), augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre), Reaktionstest (nicht älter als 1 Jahr), Führungszeugnis, Nachweis 1. Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 43,90 Euro
 

Dauer 30 Min.
Fahrerkarte
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis, EU-Kartenführerschein, ein aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 40,00 Euro
 

Dauer 15 Min.
Fahrgastbeförderung
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis, Führerschein der Klasse B (seit mindestens zwei Jahren), ärztliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr), augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre), Reaktionstest, Führungszeugnis

Gebühren: 43,90 Euro
 

Dauer 30 Min.
Internationaler Führerschein
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis, EU-Kartenführerschein, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 16,00 Euro
 

Dauer 15 Min.
Neuerteilung Führerschein mit/ohne MPU
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Erforderliche Unterlagen:

Neuerteilung mit MPU:
Ausweis, aktueller Sehtest, Nachweis 1.Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild, Führungszeugnis
 

Neuerteilung ohne MPU:
Ausweis, aktueller Sehtest, Nachweis 1.Hilfe-Kurs, biometrisches Passbild, Führungszeugnis


 

Dauer 45 Min.
Tausch Führerschein
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Erforderliche Unterlagen bei Tausch eines Papierführerscheins in Karte:
Ausweis, alter Führerschein, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 25,30 Euro

Wichtiger Hinweis: Sofern der Papierführerschein nicht in St. Ingbert ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der letzten ausstellenden Behörde erforderlich.

 

Dauer 15 Min.
Umschreibung ausländischer Führerschein
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis, aktueller Sehtest, Nachweis 1.Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild, ausländischer Führerschein, bei Führerschein außerhalb EU: beglaubigte Übersetzung des Führerscheines
Gebühren: 36,30 Euro, sofern die Umschreibung ohne Prüfung erfolgen kann
43,90 Euro, sofern die Umschreibung nur mit Prüfung erfolgen kann
 

Dauer 30 Min.
Verlängerung Führerschein
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis, Führerschein, Ärztliches/augenärztliches Gutachten, ggf. Nachweis der Module oder Fahrpraxisnachweis, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 43,90 Euro + 32,50 Euro (Eintragung Module - Fahrerqualifizierungsnachweis) = 76,40 Euro
 

Dauer 30 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

remainTime
15:00