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Bestätigung
1) Meldewesen
Abholung Personalausweis/Reisepass
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Hinweis!!!

Dieser gebuchte Baustein dient rein zur Abholung von Personalausweis und/oder Reisepass.

Zusatzleistungen können nicht bearbeitet werden !

Bitte immer nur einzeln eintreten. Begleitpersonen sind nur bei bestehenden Einschränkungen zulässig, ansonsten müssen weitere Personen vor dem Rathaus warten.

 

Dauer 5 Min.
Beglaubigung
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Zutritt nur für Einzelpersonen. Begleitpersonen sind nur bei bestehenden Einschränkungen zulässig, ansonsten müssen weitere Personen vor dem Rathaus warten.

 

Mindestgebühr 5,00 € bzw. nach Menge/Aufwand

Es werden nur Beglaubigungen von Bürgern mit Wohnsitz in St. Ingbert gefertigt!
Sehr gerne dürfen bereits vorhandene Kopien mitgebracht werden.

Bitte beachten Sie, dass keine Standesamtlichen Urkunden beglaubigt werden dürfen.

Dauer 10 Min.
Führungszeugnis/Meldebescheinigung
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Zutritt nur für Einzelpersonen. Begleitpersonen sind nur bei bestehenden Einschränkungen zulässig, ansonsten müssen weitere Personen vor dem Rathaus warten.

 

Führungszeugnis

Erforderliche Unterlagen:     Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:    13,00 €

Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, muss zusätzlich zwingend ein personalisierter Antrag der Stelle vorliegen, bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden muss.

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, finden Sie hier den Antrag mit dem eine andere Person für Sie ein Führungszeugnis für beantragen kann.

Bitte fügen Sie diesem Antrag eine Ausweiskopie bei.
 

Weitere Einzelheiten dazu können gerne telefonisch oder via Mail erfragt werden.

 

Meldebescheinigung

Erforderliche Unterlagen:  Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:   6,30 €

Achtung: Bei dieser Terminart kann lediglich eine Meldebescheinigung für Personen die bereits in St. Ingbert gemeldet sind ausgestellt werden.

Bei Zuzug (AUM) oder Zuzug aus dem Ausland (AUA) bitte die entsprechende Dienstleistung buchen.

 

Dauer 5 Min.
Kinderreisepass
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Zutritt nur für Einzelpersonen. Begleitpersonen sind nur bei bestehenden Einschränkungen zulässig, ansonsten müssen weitere Personen vor dem Rathaus warten.




WICHTIGER HINWEIS ! Das Kind oder die Kinder müssen persönlich bei Beantragung im Bürgerservicecenter anwesend sein !!!

  • gültig bis zum 12. Lebensjahr (ein Jahr gültig ab Ausstellung)
  • Vorsprache beider Elternteile oder Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils mit Vorlage/Kopie des Ausweises/Reisepasses.
  • das betreffende Kind muss ebenfalls bei Antragstellung anwesend sein.
  • Geburtsurkunde oder vorhandener Ausweis des Kindes
  • biometrisches Lichtbild
  • bei alleinigem Sorgerecht; ein aktuelles Schreiben des Jugendamtes (Nichtabgabe von Sorgeerklärung) oder
  • Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht
  • Kosten:                        13,00 €
  • Verlängerung Ausweis:    6,00 €

Werden Pässe für mehr als ein Kind benötigt, muss für jedes Kind ein separater Termin gebucht werden. Für Rückfragen bitte an das BSC (13-160) wenden.

 

Dauer 15 Min.
Personalausweis
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Zutritt nur für Einzelpersonen. Begleitpersonen sind nur bei bestehenden Einschränkungen zulässig, ansonsten müssen weitere Personen vor dem Rathaus warten.

 

    bisheriger Personalausweis

    neues biometrisches Lichtbild (max. 6 Monate alt); ein Foto kann vor Ort im Fotofix-Automaten im BSC gemacht werden. Sofern dies gewünscht ist, bitte 5 Min. vor dem gebuchten Termin eintreten, um das Foto vor Aufruf an den Schalter anzufertigen.

    Geburts- oder Heiratsurkunde (sofern noch kein Dokument ausgestellt wurde)

Gebühr:

    22,80 € für Personen unter 24 Jahren

    37,00 € für Personen über 24 Jahren

Sonstiges:    persönliches Erscheinen / auch Kinder, für die ein Ausweis beantragt wird.

                    Zustimmungserklärung der Eltern für Ausweis Kinder unter 16 Jahren     

Bitte beachten: Es ist für jede Person ein separater Termin zu buchen. Bei Rückfragen bitte an das BSC (13-160) wenden.                                 

 

 

 

Dauer 15 Min.
Reisepass
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Zutritt nur für Einzelpersonen. Begleitpersonen sind nur bei bestehenden Einschränkungen zulässig, ansonsten müssen weitere Personen vor dem Rathaus warten.

 

Erforderliche Unterlagen:

    bisheriger Reisepass (sofern ein Dokument ausgestellt wurde)

    neues biometrisches Lichtbild (max. 6 Monate); ein Foto kann vor Ort im Fotofix-Automaten im BSC gemacht werden. Sofern dies gewünscht ist, bitte 5 Min. vor dem gebuchten Termin eintreten, um das Foto vor Aufruf an den Schalter anzufertigen.

    Geburts- oder Heiratsurkunde (sofern noch kein Dokument ausgestellt wurde)

Gebühr:

    37,50 € für Personen unter 24 Jahren

    60,00 € für Personen über 24 Jahren

Sonstiges:    persönliches Erscheinen, auch Kinder, für die ein Dokument beantragt wird.

                   Zustimmungserklärung der Eltern für Kinder unter 18 Jahren

Bitte beachten: Es ist für jede Person ein separater Termin zu buchen. Bei Rückfragen bitte an das BSC (13-160) wenden.    

 

Dauer 15 Min.
Zuzug aus dem Ausland
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Beachten Sie die u. a. Hinweise betr. Zuzug aus Risikogebieten !

Erforderliche Unterlagen:

    Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass

    Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter (nicht der Mietvertrag !)

https://www.st-ingbert.de/fileadmin/user_upload/Verwaltung/WG-Bescheinigung.pdf

    Original Geburtsurkunde (übersetzt/international) / Nachweis Familienstand (verheiratet, geschieden, verwitwet)

    ggf. Aufenthaltstitel

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 BMG

 

bei Zuzug aus dem Ausland müssen internationale oder in deutsch übersetzte Urkunden im Original (mit Legalisation oder Apostille) vorgelegt werden..
Beim (Wieder-)Zuzug aus Frankreich ist eine Abmeldebestätigung der französischen Meldebehörde vorzulegen.

Gebühr:    gebührenfrei

Sonstiges:    persönliches Erscheinen

Dauer 30 Min.
Zuzug/Umzug
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Beachten Sie die u. a. Hinweise bzgl. Zuzug aus Risikogebieten !

Erforderliche Unterlagen:

    Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass

    Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter (der Mietvertrag reicht nicht aus!) /bei Eigentum            entsprechender Nachweis (Kaufvertrag, Grundbuchauszug o. ä.)

   Geburtsurkunde / Nachweis Familienstand (verheiratet (Eheurkunde), geschieden (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk), verwitwet (Sterbeurkunde Ehegatte))

ggf. Aufenthaltstitel

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 BMG

Achtung: Erfolgt der Zuzug aus dem Ausland (Risikogebiet), kann eine Anmeldung nur nach Vorlage eines negativen Corona-Tests erfolgen (ansonsten muss die Angelegenheit vorab mit der Ordnungsbehörde geklärt werden) !

Bei Zuzug aus dem Ausland buchen Sie bitte die Leistung AUA (Zuzug aus dem Ausland)

bei Zuzug aus dem Ausland müssen internationale oder in deutsch übersetzte Urkunden (mit Legalisation) vorgelegt werden

Gebühr:    gebührenfrei

Sonstiges:    persönliches Erscheinen

 

Dauer 20 Min.
2) Kfz-Zulassung
Änderung Fahrzeugtechnik oder Halterdaten
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Zutritt nur für Einzelpersonen. Begleitpersonen sind nur bei bestehenden Einschränkungen zulässig, ansonsten müssen weitere Personen vor dem Rathaus warten.

 

Änderung der technischen Daten

Erforderliche Unterlagen:

Sie haben an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt, die noch nicht im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I/Betriebserlaubnis eingetragen sind:

    Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis

    Bericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. eines Sachverständigen von DEKRA, FKÜ, KÜS usw.

    bei Änderung der Schadstoffarmut die Herstellerbescheinigung oder Einbaubescheinigung der Werkstatt

Wichtig: Beachten Sie bitte, dass bei wesentlichen Technikänderungen sogar die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlöschen und der Versicherungsschutz verloren gehen kann!

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

 

 

Halterdatenänderung

Änderung der Anschrift oder Namensänderung

Sie haben den Namen Ihres Ehepartners angenommen oder Sie sind innerhalb von St. Ingbert umgezogen?

Erforderliche Unterlagen:

    gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

    bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)

    Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt (muss vorgelegt werden bei Namensänderung)

    Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt

    Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

 

Dauer 10 Min.
Ausfuhrkennzeichen
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Zutritt nur für Einzelpersonen. Begleitpersonen sind nur bei bestehenden Einschränkungen zulässig, ansonsten müssen weitere Personen vor dem Rathaus warten.

 

Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen werden von Mo. - Do. von 08.00 - 12.00 und Fr. von 08.00 - 10.00 Uhr zugeteilt!

(Fahrzeug soll endgültig ins Ausland verbracht werden)

Erforderliche Unterlagen:

    Antrag Ausfuhrkennzeichen

    Zuständigkeit: für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständige Zulassungsbehörde. Besteht kein Wohnsitz im Inland muss der Antragsteller persönlich vorsprechen. Zuteilung nur mit persönlicher Vorsprache. Achtung : Bei Anreise aus einem Risikogebiet ist ein negativer Corona-Test vorzulegen !!!

    gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung; bitte beachten: ohne Meldebescheinigung kann kein Kennzeichen zugeteilt werden !

    bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)

    Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein alt) und Teil II (Fahrzeugbrief alt) mit. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung vom Hersteller/ ggfls. Betriebserlaubnis

    das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn noch zugelassen)

    besondere 3-teilige gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung

    Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung §29 StVZO

    Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen sofern kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist. (Empfangsbevollmächtigter muss auch persönlich erscheinen wenn sich der deutsche Wohnsitz nicht in St.Ingbert befindet)

    Fahrzeug muss innerhalb 30 Minuten vorgeführt werden

Wichtig: Die Hauptuntersuchung muss bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens gültig sein

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Ausfuhrkennzeichen werden von Mo. - Do. von 08.00 - 12.00 und Fr. von 08.00 - 10.00 Uhr zugeteilt!

Dauer 30 Min.
Ersatz von Fahrzeugpapieren bei Verlust/Diebstahl
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Zutritt nur für Einzelpersonen. Begleitpersonen sind nur bei bestehenden Einschränkungen zulässig, ansonsten müssen weitere Personen vor dem Rathaus warten.

 

(wg. Unbrauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl Fahrzeugschein alt / Zulassungsbescheinigung Teil I)

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) nur bei Diebstahlsanzeige (ncht bei Verlust)
  • der jeweils noch vorhandene Teil der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt, ggfls. Betriebserlaubnis)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
  • bei Diebstahl die Anzeige der Polizei

Wichtig: Bei Verlust des Fahrzeugscheines muss der eingetragene Halter selbst vorsprechen!

Dauer 20 Min.
Kfz-Anmeldung ausländisches/Importfahrzeug
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Zutritt nur für Einzelpersonen. Begleitpersonen sind nur bei bestehenden Einschränkungen zulässig, ansonsten müssen weitere Personen vor dem Rathaus warten.

 

Zulassung neues/gebrauchtes Fahrzeug (Import aus dem Ausland)

(fabrikneues oder gebrauchtes, aus dem Ausland importiertes Fahrzeug zulassen)

Erforderliche Unterlagen:

    Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift  oder gültiger Reisepass

    Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)

    Zulassungs-Vollmacht für Beauftragte (besonderer Vordruck), sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)

    SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer (vom Halter unterschrieben)

    Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis

EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder harmonisierte Zulassungsbescheinigung.

Vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere/Kfz-Schilder.

Kaufvertrag oder Originalrechnung.

Umsatzsteuererklärung oder Bescheinigung des Importeurs oder Händlers über die Versteuerung (oder Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer).

Aktuelle TÜV-Bescheinigung

Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)

Das Fahrzeug ist grundsätzlich vorzuführen. Darauf kann verzichtet werden, wenn vorher eine Hauptuntersuchung oder Vollbegutachtung nach § 21 StVZO durchgeführt wurde.

   

Im Rahmen der Zulassung kann auch das/ein bisheriges Fahrzeug abgemeldet werden

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Dauer 25 Min.
Kfz.-Abmeldung
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Zutritt nur für Einzelpersonen. Begleitpersonen sind nur bei bestehenden Einschränkungen zulässig, ansonsten müssen weitere Personen vor dem Rathaus warten.

 

Benötigt werden:

-  die gesiegelten Kfz-Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs

-  Zulassung des abzumeldenden Fahrzeugs

Kosten: 7,80 €

Dauer 5 Min.
Kfz.-Anmeldung (neu/gebraucht); Ummeldung
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Zutritt nur für Einzelpersonen. Begleitpersonen sind nur bei bestehenden Einschränkungen zulässig, ansonsten müssen weitere Personen vor dem Rathaus warten.

Zulassung neues/gebrauchtes Fahrzeug

(fabrikneues oder gebrauchtes Fahrzeug zulassen/aus anderem Zulassungsbezirk umschreiben)

Erforderliche Unterlagen:

 

    Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift  oder gültiger Reisepass

    Bei juristischen Personen und Firmen: aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)

    Zulassungs-Vollmacht für Beauftragte (besonderer Vordruck), sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)

    SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer (vom Halter unterschrieben)

    Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis

    Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt mit. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung vom Hersteller/ ggfls. Betriebserlaubnis; bei Gebrauchtfahrzeugen zusätzlich Zulassungsbescheinigung Teil I

Aktuelle Tüv-Bescheinigung

    Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)

    Sollte zur Zulassung eine Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO nötig sein, erfolgt die Zulassung in der Regel erst einen oder zwei Werktag nach Antragstellung

Im Rahmen der Zulassung kann auch das/ein bisheriges Fahrzeug abgemeldet werden

Bei Übernahme des Kennzeichens auf einen anderen Halter muss der letzte Halter den Verzicht auf das Kennzeichen schriftlich erklären

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

Vorhandene Kennzeichen sind immer vorzulegen !

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Dauer 15 Min.
Kurzzeit-Kennzeichen
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Zutritt nur für Einzelpersonen. Begleitpersonen sind nur bei bestehenden Einschränkungen zulässig, ansonsten müssen weitere Personen vor dem Rathaus warten.

 

Voraussetzungen:

Sie wollen ein nicht zugelassenes Fahrzeug vor dem Kauf Probe fahren oder z.B. nach einem Kauf von A… nach B… überführen. Sie wohnen in St.Ingbert oder das fragliche Fahrzeug steht in St.Ingbert. Ansonsten muss das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle des Wohnorts oder des Fahrzeugstandorts beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen:

    gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

    bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)

    Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) bei Wohnsitz in Deutschland

    Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis

    Elektronische Versicherungsbestätigung eVB für „Kurzzeitkennzeichen“

    Fahrzeugpapiere (ZBI/ZBII/BE) im Original oder gut lesbare helle Kopien bei in Deutschland registrierten KFZ

    Bei im Ausland registrierten KFZ : nur Original-Zulassungsbescheinigungen

    gültige HU / SP*

    Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen sofern kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist. (Empfangsbevollmächtigter muss auch persönlich erscheinen wenn sich der deutsche Wohnsitz nicht in St.Ingbert befindet)

 

*Wichtig: Ohne Betriebserlaubnis und bei abgelaufener HU/SP sind nur Fahrten zur nächsten Prüfstelle in St. Ingbert und den angrenzenden Bezirken erlaubt.

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Dauer 10 Min.
3) Kfz-Zulassung Händler
Kfz-Dienstleistungspaket für Kfz-Händler
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ACHTUNG! Vorabinformation!

Buchungen durch Privatpersonen und KFZ-Händler für Privatpersonen werden nicht bearbeitet !

Zutritt nur für Einzelpersonen. Begleitpersonen sind nur bei bestehenden Einschränkungen zulässig, ansonsten müssen weitere Personen vor dem Rathaus warten.

 

bis zu fünf Vorgänge - möglich sind: Zulassungen, Abmeldungen, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen, Verlängerung Fahrzeugscheinheft f. Rotkennzeichen

- Nur für Kfz-Händler -

Ausfuhrkennzeichen werden von Mo. - Do. von 08.00 - 12.00 und Fr. von 08.00 - 10.00 Uhr zugeteilt!

Dauer 60 Min.
4) Führerscheinstelle
Abholung Führerschein/Fahrerkarte
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis, alter Führerschein ODER
Ausweis, TÜV-Prüfbescheinigung ODER
Ausweis, BF17-Bescheinigung ODER
Ausweis, vorläufiger Führerschein ODER
nur Ausweis (bei Diebstahl, Verlust, Fahrerkarte)

Dauer 10 Min.
Begleitetes Fahren ab 17
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis, aktueller Sehtest, Nachweis 1.Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Unterschrift der beiden Erziehungsberechtigten hier vor Ort, sowie aller künftigen Begleiter (Ausweis, Führerschein)
Gebühren: 61,40 Euro inklusive einer Begleitperson (zzgl. 8,00 Euro jede weitere Begleitperson)
 

Dauer 30 Min.
Ersatzführerschein nach Verlust/Diebstahl
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis,ein aktuelles (= nicht älter als 6 Monate)  biometrisches Passbild, polizeiliche Diebstahlsanzeige
Kosten: 31,30 Euro 
bzw. 62,00 Euro, sofern keine Diebstahlsanzeige vorliegt, da in diesem Fall zusätzlich eine kostenpflichtige eidesstattliche Erklärung nötig ist
 

Dauer 30 Min.
Ersterteilung Führerschein
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis, aktueller Sehtest, Nachweis 1.Hilfe-Kurs
aktuelles biometrisches Passbild (= nicht älter als 6 Monate)
Gebühren: 44,70 Euro

Dauer 30 Min.
Erweiterung B96/B196
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Erforderliche Unterlagen:

Klasse B96 /196
Ausweis, Führerschein,ein aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild , Nachweis Fahrerschulung
Gebühren: Eintragung  B96/B196: 53,90 €
 

Dauer 30 Min.
Erweiterung Führerschein
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Erforderliche Unterlagen:

Klassen A, A1, A2, B, BE:
Ausweis, aktueller Sehtest, Nachweis 1.Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 43,90 Euro

Klassen: C, C1, CE, C1E:
Ausweis, ärztliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr), augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre), Nachweis 1. Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 43,90 Euro

Klassen: D, D1, DE und D1E:
Ausweis, ärztliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr), augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre), Reaktionstest (nicht älter als 1 Jahr), Führungszeugnis, Nachweis 1. Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 43,90 Euro
 

Dauer 30 Min.
Fahrerkarte
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis, EU-Kartenführerschein, ein aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 40,00 Euro
 

Dauer 15 Min.
Fahrgastbeförderung
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis, Führerschein der Klasse B (seit mindestens zwei Jahren), ärztliches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr), augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre), Reaktionstest, Führungszeugnis

Gebühren: 43,90 Euro
 

Dauer 30 Min.
Internationaler Führerschein
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis, EU-Kartenführerschein, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 16,00 Euro
 

Dauer 15 Min.
Neuerteilung Führerschein mit/ohne MPU
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Erforderliche Unterlagen:

Neuerteilung mit MPU:
Ausweis, aktueller Sehtest, Nachweis 1.Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild, Führungszeugnis
 

Neuerteilung ohne MPU:
Ausweis, aktueller Sehtest, Nachweis 1.Hilfe-Kurs, biometrisches Passbild, Führungszeugnis


 

Dauer 45 Min.
Tausch Führerschein
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Erforderliche Unterlagen bei Tausch eines Papierführerscheins in Karte:
Ausweis, alter Führerschein, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 25,30 Euro

Wichtiger Hinweis: Sofern der Papierführerschein nicht in St. Ingbert ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der letzten ausstellenden Behörde erforderlich.

 

Dauer 15 Min.
Umschreibung ausländischer Führerschein
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis, aktueller Sehtest, Nachweis 1.Hilfe-Kurs, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild, ausländischer Führerschein, bei Führerschein außerhalb EU: beglaubigte Übersetzung des Führerscheines
Gebühren: 36,30 Euro, sofern die Umschreibung ohne Prüfung erfolgen kann
43,90 Euro, sofern die Umschreibung nur mit Prüfung erfolgen kann
 

Dauer 30 Min.
Verlängerung Führerschein
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Erforderliche Unterlagen:

Ausweis, Führerschein, Ärztliches/augenärztliches Gutachten, ggf. Nachweis der Module oder Fahrpraxisnachweis, aktuelles (= nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
Gebühren: 43,90 Euro + 32,50 Euro (Eintragung Module - Fahrerqualifizierungsnachweis) = 76,40 Euro
 

Dauer 30 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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15:00