Zutritt nur für Einzelpersonen. Begleitpersonen sind nur bei bestehenden Einschränkungen zulässig, ansonsten müssen weitere Personen vor dem Rathaus warten.
Änderung der technischen Daten
Erforderliche Unterlagen:
Sie haben an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt, die noch nicht im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I/Betriebserlaubnis eingetragen sind:
Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
Bericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. eines Sachverständigen von DEKRA, FKÜ, KÜS usw.
bei Änderung der Schadstoffarmut die Herstellerbescheinigung oder Einbaubescheinigung der Werkstatt
Wichtig: Beachten Sie bitte, dass bei wesentlichen Technikänderungen sogar die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlöschen und der Versicherungsschutz verloren gehen kann!
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Halterdatenänderung
Änderung der Anschrift oder Namensänderung
Sie haben den Namen Ihres Ehepartners angenommen oder Sie sind innerhalb von St. Ingbert umgezogen?
Erforderliche Unterlagen:
gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt (muss vorgelegt werden bei Namensänderung)
Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt
Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Dauer 10 Min.