Anmeldung
Wenn Sie nach Recklinghausen gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, anmelden.
Die Anmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (nicht Mietvertragsbeginn) in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte halten Sie die vorgenannte Frist ein, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln würden und mit einer Geldbuße zu rechnen hätten.
Die meldepflichtige Person soll die Anmeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht.
Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:
- Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der anzumeldenden Personen.
- Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.
Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Anmeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann:
- Das Anmeldeformular (siehe unten)
- Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der anzumeldenden Personen.
- Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.
- Eine Vollmacht. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.
Eine schriftliche Anmeldung per Post / E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.
Falls gewünscht, kann bei Zuzügen aus dem Kreis Recklinghausen auch der Kraftfahrzeugschein gebührenpflichtig geändert werden.
Beim Erstbezug von neu errichteten Wohngebäuden sollte vorsorglich ein Nachweis über die Hausnummernvergabe mitgebracht werden.
Wichtiger Hinweis: Haben Sie Ihre neue Anschrift auch schon denen mitgeteilt, mit denen Sie privaten oder geschäftlichen Kontakt haben (Banken, Versicherungen, Post, Versandhandel, etc.)?
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung, ggfls. Anmeldeformular und Vollmacht
Weiterführende Informationen, Formulare und notwendige Unterlagen finden Sie hier:
» Die Leistung "Anmeldung" im Bürgerservice der Stadt Recklinghausen
Abmeldung
Die Abmeldung des Wohnsitzes ist notwendig, wenn
- man ins Ausland verzieht oder
- aus seiner Wohnung auszieht und kein fester Wohnsitz mehr besteht oder
- einen Nebenwohnsitz aufgibt und keinen neuen Nebenwohnsitz begründet (nur am Hauptwohnsitz möglich).
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Eine Abmeldung ist auch frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt dann zum Datum das Auszugs.
Die meldepflichtige Person soll die Abmeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht.
Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:
- Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der abzumeldenden Personen.
Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Abmeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann:
- Das Abmeldeformular (siehe unten).
- Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der abzumeldenden Personen.
- Eine Vollmacht. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.
Zudem kann die meldepflichtige Person das Abmeldeformular auch übersenden.
Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich nur innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Gemeinde über den Umzug zu informieren.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Abmeldeformular und Vollmacht
Weiterführende Informationen, Formulare und notwendige Unterlagen finden Sie hier:
» Die Leistung "Abmeldung" im Bürgerservice der Stadt Recklinghausen
Ummeldung
Wenn Sie innerhalb von Recklinghausen umziehen, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, ummelden.
Die Ummeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (nicht Mietvertragsbeginn) in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte halten Sie die vorgenannte Frist ein, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln würden und mit einer Geldbuße zu rechnen hätten.
Die meldepflichtige Person soll die Ummeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht.
Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:
- Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der umzumeldenden Personen.
- Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.
Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Ummeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann:
- Das Ummeldeformular (siehe unten)
- Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der umzumeldenden Personen.
- Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.
- Eine Vollmacht. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.
Eine schriftliche Ummeldung per Post / E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.
Falls gewünscht, kann bei Zuzügen aus dem Kreis Recklinghausen auch der Kraftfahrzeugschein gebührenpflichtig geändert werden.
Beim Erstbezug von neu errichteten Wohngebäuden sollte vorsorglich ein Nachweis über die Hausnummernvergabe mitgebracht werden.
Wichtiger Hinweis: Haben Sie Ihre neue Anschrift auch schon denen mitgeteilt, mit denen Sie privaten oder geschäftlichen Kontakt haben (Banken, Versicherungen, Post, Versandhandel, etc.)?
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung, ggfls. Ummeldeformular und Vollmacht
Weiterführende Informationen, Formulare und notwendige Unterlagen finden Sie hier:
» Die Leistung "Ummeldung" im Bürgerservice der Stadt Recklinghausen
Dauer 15 Min.