Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
Eine Vorsorgevollmacht kann durch die Betreuungsbehörde oder durch einen Notar beglaubigt werden. Die Betreuungsbehörde beglaubigt kostenfrei die eigene Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Benötigt wird die Beglaubigung einer Vollmacht unter anderem für Immobiliengeschäfte oder die Aufnahme eines Verbrauchsdarlehens.
Benötigte Unterlagen:
Hinweise:
Beglaubigt wird lediglich die Unterschrift des Vorsorgenden. Eine Aussage zur Geschäftsfähigkeit ist damit nicht verbunden.
Falls Sie nicht/nicht ausreichend deutsch sprechen sollten, wird für den Termin ein Dolmetscher benötigt. Dieser darf mit Ihnen weder verwandt noch verschwägert sein. Weiterhin muss dann die erstellte Vollmacht zweisprachig sein.
Eine Vorsorgevollmacht kann durch die Betreuungsbehörde oder durch einen Notar beglaubigt werden. Die Betreuungsbehörde beglaubigt kostenfrei die eigene Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Benötigt wird die Beglaubigung einer Vollmacht unter anderem für Immobiliengeschäfte oder die Aufnahme eines Verbrauchsdarlehens.
Benötigte Unterlagen:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel)
- Vorsorgevollmacht
Hinweise:
Beglaubigt wird lediglich die Unterschrift des Vorsorgenden. Eine Aussage zur Geschäftsfähigkeit ist damit nicht verbunden.
Falls Sie nicht/nicht ausreichend deutsch sprechen sollten, wird für den Termin ein Dolmetscher benötigt. Dieser darf mit Ihnen weder verwandt noch verschwägert sein. Weiterhin muss dann die erstellte Vollmacht zweisprachig sein.
Dauer 60 Min.