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Bestätigung
Leistungen
Beglaubigung von Vorsorgevollmachten
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Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
Eine Vorsorgevollmacht kann durch die Betreuungsbehörde oder durch einen Notar beglaubigt werden. Die Betreuungsbehörde beglaubigt kostenfrei die eigene Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Benötigt wird die Beglaubigung einer Vollmacht unter anderem für Immobiliengeschäfte oder die Aufnahme eines Verbrauchsdarlehens.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel)
  • Vorsorgevollmacht
 
Hinweise:
Beglaubigt wird lediglich die Unterschrift des Vorsorgenden. Eine Aussage zur Geschäftsfähigkeit ist damit nicht verbunden.
Falls Sie nicht/nicht ausreichend deutsch sprechen sollten, wird für den Termin ein Dolmetscher benötigt. Dieser darf mit Ihnen weder verwandt noch verschwägert sein. Weiterhin muss dann die erstellte Vollmacht zweisprachig sein.
 
Dauer 60 Min.
Gemeinsame Sorge (beide Elternteile)
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  • Gemeinsame Sorge (beide Elternteile)
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter nach der Geburt zunächst das alleinige Sorgerecht. Wird ein gemeinsames Sorgerecht gewünscht, kann dieses beim Jugendamt oder einem Notar erklärt werden.
Die Beurkundung kann vor oder nach Geburt erfolgen.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Gültige Ausweisdokumente (Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel)
  • Mutterpass (vor Geburt)
  • Geburtsurkunde des Kindes (nach Geburt)
  • Vaterschaftsanerkennung
 
Hinweise:
Falls Sie nicht/nicht ausreichend deutsch sprechen sollten, wird für den Termin ein Dolmetscher benötigt. Dieser darf mit Ihnen weder verwandt noch verschwägert sein.
Rufen Sie uns bitte vor der Terminbuchung an, falls
  • einer der Beteiligten minderjährig oder
  • die Mutter noch mit einem anderen Mann verheiratet ist.
Dauer 60 Min.
Gemeinsame Sorge (ein Elternteil)
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  • Gemeinsame Sorge (ein Elternteil)
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter nach der Geburt zunächst das alleinige Sorgerecht. Wird ein gemeinsames Sorgerecht gewünscht, kann dieses beim Jugendamt oder einem Notar erklärt werden.  Zur Wirksamkeit der Urkunde ist eine gleichlautende Erklärung des andern Elternteils notwendig.
Die Beurkundung kann vor oder nach Geburt erfolgen.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel)
  • Mutterpass (vor Geburt)
  • Geburtsurkunde des Kindes (nach Geburt)
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Angaben zum anderen Elternteil (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse)
 
Hinweise:
Falls Sie nicht/nicht ausreichend deutsch sprechen sollten, wird für den Termin ein Dolmetscher benötigt. Dieser darf mit Ihnen weder verwandt noch verschwägert sein.
Rufen Sie uns bitte vor der Terminbuchung an, falls
  • einer der Beteiligten minderjährig oder
die Mutter noch mit einem anderen Mann verheiratet ist.
Dauer 60 Min.
Titulierung von Unterhalt (Abänderung)
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  • Unterhaltsurkunde (Abänderung)
Ein Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf die Titulierung des Unterhalts. Eine solche Urkunde kann kostenfrei bei einem Jugendamt oder gegen Entgeltzahlung bei einem Notar durchgeführt werden. Wurde der Unterhalt bereits tituliert oder gerichtlich festgesetzt und soll nunmehr erhöht werden, spricht man von einer Abänderung/Ersetzung.
Wurde der Unterhalt bereits tituliert oder gerichtlich festgesetzt und soll nun abgeändert werden, spricht man von einer Abänderung/Ersetzung. Eine Abänderung kann aber nur erfolgen, wenn ein höherer Unterhalt beurkundet werden soll.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel)
  • Angaben zum Kind (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse)
  • Aufforderungsschreiben/Daten zum Unterhaltstitel:
    • Höhe des Unterhalts
    • Beginn der Unterhaltsverpflichtung
  • Vorheriger Unterhaltstitel
 
Hinweise:
Im Rahmen der Beurkundung findet keine rechtliche Beratung, Prüfung oder eine Berechnung des Unterhaltes statt. Sollten Sie hier einen Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an einen (Fach-) Anwalt oder eine (Fach-) Anwältin.
Falls Sie nicht/nicht ausreichend deutsch sprechen sollten, wird für den Termin ein Dolmetscher benötigt. Dieser darf mit Ihnen weder verwandt noch verschwägert sein.
Dauer 60 Min.
Titulierung von Unterhalt (Erstbeurkundung)
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Unterhaltsurkunde (Erstbeurkundung)
Ein Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf die Titulierung des Unterhalts. Eine solche Urkunde kann kostenfrei bei einem Jugendamt oder gegen Entgeltzahlung bei einem Notar durchgeführt werden. Wurde bisher noch keine Unterhaltsurkunde erstellt, spricht man von einer Erstbeurkundung.
Der Unterhalt kann sowohl statisch (Festbetrag) oder dynamisch (Prozentsatz) beurkundet werden. Hierfür ist der Wille des Kindes maßgebend.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel)
  • Angaben zum Kind (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse)
  • Aufforderungsschreiben (falls vorhanden)
  • Daten zum Unterhaltstitel:
    • Höhe des Unterhalts
    • Beginn der Unterhaltsverpflichtung
 
Hinweise:
Im Rahmen der Beurkundung findet keine rechtliche Beratung, Prüfung oder eine Berechnung des Unterhaltes statt. Sollten Sie hier einen Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an einen (Fach-) Anwalt oder eine (Fach-) Anwältin.
Falls Sie nicht/nicht ausreichend deutsch sprechen sollten, wird für den Termin ein Dolmetscher benötigt. Dieser darf mit Ihnen weder verwandt noch verschwägert sein.
Dauer 60 Min.
Vaterschaft und Sorge (Vater und Mutter)
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Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung (Vater und Mutter)
Nicht miteinander verheiratete Eltern haben die Möglichkeit, die Vaterschaft beim Standesamt, Jugendamt oder bei einem Notar anzuerkennen.
Die Beurkundung kann vor oder nach Geburt erfolgen.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Gültige Ausweisdokumente (Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel)
  • Mutterpass (vor Geburt)
  • Geburtsurkunde des Kindes (nach Geburt)
 
Hinweise:
Falls Sie nicht/nicht ausreichend deutsch sprechen sollten, wird für den Termin ein Dolmetscher benötigt. Dieser darf mit Ihnen weder verwandt noch verschwägert sein.
Rufen Sie uns bitte vor der Terminbuchung an, falls
  • einer der Beteiligten minderjährig oder
  • die Mutter noch mit einem anderen Mann verheiratet ist.
Dauer 60 Min.
Vaterschaftanerkennung (nur Vater)
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  • Vaterschaftsanerkennung (nur Vater)
Nicht miteinander verheiratete Eltern haben die Möglichkeit, die Vaterschaft beim Standesamt, Jugendamt oder bei einem Notar anzuerkennen. Die Anerkennung wird erst mit Zustimmung der Mutter wirksam.
Die Beurkundung kann vor oder nach Geburt erfolgen.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel)
  • Kopie Mutterpass/Angaben zum voraussichtlichen Geburtsdatum (vor Geburt)
  • Geburtsurkunde des Kindes (nach Geburt)
  • Angaben zur Kindesmutter (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse)
 
Hinweise:
Falls Sie nicht/nicht ausreichend deutsch sprechen sollten, wird für den Termin ein Dolmetscher benötigt. Dieser darf mit Ihnen weder verwandt noch verschwägert sein.
Rufen Sie uns bitte vor der Terminbuchung an, falls
  • einer der Beteiligten minderjährig oder
  • die Mutter noch mit einem anderen Mann verheiratet ist.
Dauer 60 Min.
Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung (V und M)
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  • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung (Vater und Mutter)
Nicht miteinander verheiratete Eltern haben die Möglichkeit, die Vaterschaft beim Standesamt, Jugendamt oder bei einem Notar anzuerkennen.
Die Beurkundung kann vor oder nach Geburt erfolgen.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Gültige Ausweisdokumente (Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel)
  • Mutterpass (vor Geburt)
  • Geburtsurkunde des Kindes (nach Geburt)
 
Hinweise:
Falls Sie nicht/nicht ausreichend deutsch sprechen sollten, wird für den Termin ein Dolmetscher benötigt. Dieser darf mit Ihnen weder verwandt noch verschwägert sein.
Rufen Sie uns bitte vor der Terminbuchung an, falls
  • einer der Beteiligten minderjährig oder
  • die Mutter noch mit einem anderen Mann verheiratet ist.
Dauer 60 Min.
Zustimmungserklärungen zur Vaterschaft
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  • Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung
Nicht miteinander verheiratete Eltern haben die Möglichkeit, die Vaterschaft beim Standesamt, Jugendamt oder bei einem Notar anzuerkennen. Die Anerkennung wird erst mit Zustimmung der Mutter wirksam.
Die Beurkundung kann vor oder nach Geburt erfolgen.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel)
  • Mutterpass (vor Geburt)
  • Geburtsurkunde des Kindes (nach Geburt)
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Angaben zum Kindesvater (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse)
 
Hinweise:
Falls Sie nicht/nicht ausreichend deutsch sprechen sollten, wird für den Termin ein Dolmetscher benötigt. Dieser darf mit Ihnen weder verwandt noch verschwägert sein.
Rufen Sie uns bitte vor der Terminbuchung an, falls
  • einer der Beteiligten minderjährig oder
  • die Mutter noch mit einem anderen Mann verheiratet ist.
Dauer 60 Min.

Herzlich willkommen bei der Online-Terminvergabe der Stadt Recklinghausen: Fachbereich Kinder, Jugend und Familie – Abteilung Familiendienstleistungen. 
Über diese Plattform können Sie bequem einen Termin buchen.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Ohne Termin kann leider keine Beurkundung erfolgen.

 

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