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Bestätigung
Termine Turmzimmer Bürgerbüro
Abmeldung ins Ausland
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Frühstens 1 Woche vor Abreise !!!

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiges Ausweisdokument der abzumeldenden Personen
  • Gegebenenfalls eine Ortsangabe, wohin Sie sich abmelden
     

Zusätzliche Informationen:

Anmeldung / Ummeldung (bis 4 Personen)
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!!! wichtig: wir können Sie nicht zu einen zukünftigen Datum, als Ihr Termin, anmelden. Bitte bei der Terminbuchung beachten !!!

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel, ausgenommen erstmaliger Zuzug aus dem Ausland ( ! Dann: eine Geburtsurkunde in der erforderlichen Form (siehe Internationaler Urkundenverkehr))
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Nachweis über den Familienstand:
    • Verheiratet: Heiratsurkunde
    • Geschieden: Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Ausländische Urkunden müssen als internationale Urkunden (EU-Länder) bzw. in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
  • Bei Wiederzuzug aus dem Ausland:  Die letzte inländische  Adresse muss vorliegen
  • Zuzug aus dem Ausland: Bei minderjährigen Personen Geburtsurkunde oder Nachweis des Sorgerechts (Internationale Geburtsurkunde oder deutsche Übersetzung, gilt auch für die Sorgerechtserklärung)
  • Bei Ausweisdokumenten, auf denen kein Geburtsort verzeichnet ist: Vorlage eines amtlichen Nachweises über den Geburtsort: Geburtsurkunde
  • Bei erstmaligem Zuzug aus dem Ausland wird um das persönliche Erscheinen aller anzumeldenden Personen gebeten
  • Die Anmeldung kann von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Dazu sind Vollmachten (siehe unten )  (auch für mitziehende Kinder!) erforderlich.
  • Ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Negativbescheinigung vom Jugendamt)

Gebühr:

  • Keine
     

Zusätzliche Informationen:

Anmeldung aus dem Ausland
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!!! wichtig: wir können Sie nicht zu einen zukünftigen Datum, als Ihr Termin, anmelden. Bitte bei der Terminbuchung beachten !!!

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel, ausgenommen erstmaliger Zuzug aus dem Ausland ( ! Dann: eine Geburtsurkunde in der erforderlichen Form (siehe Internationaler Urkundenverkehr))
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Nachweis über den Familienstand:
    • Verheiratet: Heiratsurkunde
    • Geschieden: Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Ausländische Urkunden müssen als internationale Urkunden (EU-Länder) bzw. in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
  • Zuzug aus dem Ausland: Bei minderjährigen Personen Geburtsurkunde oder Nachweis des Sorgerechts (Internationale Geburtsurkunde oder deutsche Übersetzung, gilt auch für die Sorgerechtserklärung)
  • Bei Ausweisdokumenten, auf denen kein Geburtsort verzeichnet ist: Vorlage eines amtlichen Nachweises über den Geburtsort: Geburtsurkunde
  • Bei erstmaligem Zuzug aus dem Ausland wird um das persönliche Erscheinen aller anzumeldenden Personen gebeten
  • Die Anmeldung kann von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Dazu sind Vollmachten (siehe unten ) erforderlich.
  • Ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Negativbescheinigung vom Jugendamt)

Gebühr:

  • Keine
     

Zusätzliche Informationen:

Anschrift in KFZ-Schein ändern
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Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel)
  • KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
     

Gebühr:

  • 10,80 €
Beantragung / Verlängerung Fischereischein AUSLAND
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!!! Spezial Fischereischein - Bei deutscher Staatsangehörigkeit, wohnhaft im Ausland !!!

Erforderliche Unterlagen:

  • Adressnachweis (z.B eine aktuelle Stromrechnung)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel erforderlich)
  • 1 aktuelles Lichtbild
  • Alter Fischereischein oder Zertifikat über die Fischereiprüfung.
    Wurde der letzte Fischereischein nicht in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ausgestellt, ist ebenfalls die Vorlage des Zertifikats über die Fischereiprüfung vorzulegen

Gebühr:

  • Jahresfischereischein                            12,00 €
  • Fünfjahresfischereischein                      41,00 €
  • Jugendfischereischein                             5,60 €
  • Sonderfischereischein                             9,00 € 
Beantragung / Verlängerung Fischereischein
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Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel erforderlich)
  • 1 aktuelles Lichtbild
  • Alter Fischereischein oder Zertifikat über die Fischereiprüfung.
    Wurde der letzte Fischereischein nicht in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ausgestellt, ist ebenfalls die Vorlage des Zertifikats über die Fischereiprüfung vorzulegen

Gebühr:

  • Jahresfischereischein                            12,00 €
  • Fünfjahresfischereischein                      41,00 €
  • Jugendfischereischein                             5,60 €
  • Sonderfischereischein                             9,00 € 
Beantragung eID-Karte
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Nicht-deutsche Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00€ ausgegeben.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

    In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Wenn Sie in Deutschland leben und angemeldet sind, kennt die zuständige eID-Behörde (Bürgeramt) Ihre Anschrift. Sind Sie erst nach Deutschland gezogen, müssen Sie sich bei einer deutschen Meldebehörde anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

    Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Welche Nachweise erbracht werden müssen, können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erfragen.

Bei Verlust / Diebstahl des Personalausweises zusätzlich noch:

  • Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten: Heiratsurkunde)

Sonstiges:

  • Personen ab 16 Jahren können einen eID-Karte beantragen
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.
  • Es dauert ca. 2-3 Wochen bis die eID-Karte abholbereit ist.

Gebühr:  

  • eID-Karte                           37,00 €

Weitere Informationen:

Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Ihr Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.

Beantragung Personalausweis
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!!! Nur für Bürger mit dem Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland !!!

!!! Wenn Sie einen Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, bitte noch die Zusatzleistung auswählen !!!

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    (bei Verlust: Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten: Heiratsurkunde))
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein)
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
  • Nachweis über die Namensführung (nur bei vorgenommener Namensänderung, Urkunde über die Namensänderung, z. B. Heiratsurkunde)

Bei Verlust / Diebstahl des Personalausweises zusätzlich noch:

  • Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten: Heiratsurkunde)

Sonstiges:

  • Kinder ab 6 Jahren müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
  • Personen unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer sorgeberechtigten Person vorsprechen. Zusätzlich wird dann die Vollmacht der anderen sorgebrechtigten Person benötigt (Vollmacht im original ! und Ausweiskopie)
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.
     
  • Es dauert ca. 2-3 Wochen bis der Personalausweis abholbereit ist.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, Insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. in diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind. 

Gebühr:  

  • Personen unter 24 Jahre                             22,80 €
    (6 Jahre nach Beantragung gültig)
  • Personen über 24 Jahre                              37,00 €
    (10 Jahre nach Beantragung gültig)
     
  • vorläufiger Personalausweis zusätzlich       10,00 €
     

Zusätzliche Informationen:

Beantragung Reisepass
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!!! Nur für Bürger mit dem Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland !!!

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    (bei Verlust: Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten: Heiratsurkunde))
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein)
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
  • Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten: Heiratsurkunde)
  • Nachweis über die Namensführung (nur bei vorgenommener Namensänderung, Urkunde über die Namensänderung z.B. Heiratsurkunde)

Sonstiges:

  • Personen unter 18 Jahren müssen in Begleitung einer sorgeberechtigten Person vorsprechen. Zusätzlich wird dann die Vollmacht der anderen sorgebrechtigten Person benötigt (Vollmacht im original ! und Ausweiskopie)
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.
  • Kinder ab 6 Jahren müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
     
  • Express-Reisepass: innerhalb von 5 Werktagen da, kostet zusätzliche Gebühr
Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, Insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. in diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind. 

Gebühr:

  • Personen unter 24 Jahre:                              37,50 €
  • Personen über 24 Jahre:                               70,00 €
     
  • Expresskosten zusätzlich:                              32,00 €
     

Zusätzliche Informationen:

Führerscheinumtausch / -neuantrag
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Für den Umtausch Ihres Führerscheins bitte beachten Sie die Fristen.
Auch für einen Umtausch benötigen Sie einen Termin.

Erforderliche Unterlagen beim UMTAUSCH:

- Passfoto
- Führerschein
Gebühr für den Umtausch des Führerschein: 25,30 €
(ohne Direktversand; dieser kostet zuzüglich 4,20€)


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Erforderliche Unterlagen für FührerscheinANTRAG:

  • Gültiges Ausweisdokument (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten ist zusätzlich ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich)
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 2 Jahre !)
  • Nachweis über die Ausbildung in "Erste-Hilfe"
  • Sehtestbescheinigung
     
  • Führerschein (falls schon vorhanden)
     
  • Führungszeugnis (nur bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis oder Taxi)
     
  • bei Begleitendes Fahren ab 17 zusätzlich:
    - Diesen Antrag + Beiblatt ausgefüllt und unterschrieben
    - für jede weitere Begleitperson:
       diesen Antrag
    ausgefüllt, Ausweiskopie und Führerscheinkopie (Vorder- und       Rückseite)!
     
  • bei Erweiterung um Klasse C, CE, C1, C1E zusätzlich:
  • - Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes
    - ärztliches Gutachten
  • bei Erweiterung um Klasse D, DE, D1, D1E (Bus) zusätzlich:
    - medizinisch-psychologisches Gutachten (Leistungstest)
    - ärztliches Gutachten
    - Führungszeugnis
  • bei Fahrgasterlaubnis Taxi zusätzlich:
    - medizinisch-psychologisches Gutachten (Leistungstest)
    - ärztliches Gutachten
    - Führungszeugnis
    - Ortskenntnisprüfung des Gebietes in dem Beförderungspflicht besteht (Standort des Unternehems)

Gebühr:

  • Höhe der Gebühr variiert, je nach beantragte Führerschein Klasse !

Sonstiges:

  • Die beantragende Person muss persönlich anwesend sein.
  • Wenn Sie nur Klasse C/CE/C1/C1E verlängern, ist die Kreisverwaltung SÜW zuständig!
Statuswechsel Nebenwohnung wird Hauptwohnung
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Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel,)
  • Wohnungsgeberbescheinigung (wenn diese bei Anmeldung des Nebenwohnsitzes noch nicht vorgelegt wurde)
  • Erfolgt der Statuswechsel eines minderjährigen Kindes mit einer sorgeberechtigten Person, ist der Nachweis über das Sorgerecht oder die Einverständniserklärung der zweiten sorgeberechtigten Person vorzulegen
  • Der Statuswechsel kann von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Dazu sind Vollmachten (siehe unten )  erforderlich.

Gebühr:

  • Keine

Zusätzliche Informationen:

Sehr geehrte Bürger der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Willkommen zu unserer Termin Online Buchung des Bürgerbüros!
 

 

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15:00