Sie müssen persönlich zur Beantragung zu uns kommen.
Kinder und Jugendliche, für die die Antragstellung erfolgt, müssen bei dem Termin mit anwesend sein, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss.
Erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
- bei erstmaliger Ausstellung (wenn noch nie ein Ausweisdokument ausgestellt wurde): Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenbuch
- bei Kindern unter 18 Jahren schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten und deren Personalausweise oder Reisepässe
- Nachweis gemeinsames Sorgerecht (Sorgeerklärung) oder Nachweis alleiniges Sorgerecht
- biometrisches, digitales Passbild
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Ihr Passbild
muss digital vorgelegt werden. Sie haben folgende Möglichkeiten, es anfertigen zu lassen:
- Bei einem Fotostudio mit zertifizierter Cloud-Anbindung. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Fotodienstleister, ob dieser zertifiziert ist. Bitte beachten Sie, dass der QR-Code nur 6 Monate gültig ist!
- In dm-Filialen mit digitalem Passbildservice. Beachten Sie auch hier die 6-monatige Gültigkeit des QR-Codes.
- Am Selbstbedienungsterminal im BürgerBüro. (Für Kinder unter 3 Jahren sind unsere Terminals nicht geeignet)
Auf folgenden privaten Websites können Sie zertifizierte Fotodienstleister in Ihrer Region finden (Stand 28.05.2025, ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
- https://dm.de/filialfinder
- https://www.e-passtransfer.de/
- bei Wiedererwerb eines früher geführten Namens die Bescheinigung des Standesamtes oder nach öffentlich-rechtlicher Namensänderung die Urkunde
- eventuell sonstige Nachweise: Spätaussiedlerbescheinigung, Bundesvertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde
- Im Einzelfall sind standesamtliche Urkunden erforderlich
Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) die ihren Personalausweis bei der Personalausweisbehörde in dem Bezirk in dem sie sich gerade Aufhalten beantragen, beachten bitte, dass sich die erforderlichen Unterlagen erweitern. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf.
Kosten
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr
- für einen Reisepass EUR 37,50 ,
- für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50.
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr
- für einen Reisepass EUR 70,00
- für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 102,00
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen.
Eine Lichtbildaufnahme in der Behörde kostet EUR 6,00
Der Zuschlag beträgt EUR 32,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B.bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.
Weitere Informationen:
https://www.baden-baden.de/buergerservice/service/ausweise/reisepass/reisepass/
Dauer 15 Min.