Sie wollen Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen? Dann müssen Sie es abmelden. Mit der Abmeldung endet Ihre Steuer- und Versicherungspflicht. Sie dürfen danach mit dem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und es nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort in einer Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie von der Zulassungsbehörde mit den ungestempelten Kennzeichen noch zurückfahren:
- innerhalb desselben Tages (bis spätestens 24:00 Uhr) und
- nur innerhalb von Deutschland und
- auf direktem Weg.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- bei Verschrottung zusätzlich Verwertungsnachweis
- bei Verbleib wie z.B. Entsorgung im Ausland oder Weiternutzung als Oldtimer: Erklärung über den Verbleib
Weiter Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/zulassung/abmeldung/ausserbetriebsetzung/
Hinweis: Möchten Sie mehr als ein Fahrzeug abmelden, können Sie nach einem Klick auf "Weiter" zusätzliche Zeit buchen.