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Bestätigung
1-Abmeldung / Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Abmeldung / Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
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Sie wollen Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen? Dann müssen Sie es abmelden. Mit der Abmeldung endet Ihre Steuer- und Versicherungspflicht. Sie dürfen danach mit dem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und es nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort in einer Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie von der Zulassungsbehörde mit den ungestempelten Kennzeichen noch zurückfahren:

  • innerhalb desselben Tages (bis spätestens 24:00 Uhr) und
  • nur innerhalb von Deutschland und
  • auf direktem Weg.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • bei Verschrottung zusätzlich Verwertungsnachweis
  • bei Verbleib wie z.B. Entsorgung im Ausland oder Weiternutzung als Oldtimer: Erklärung über den Verbleib

Weiter Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/zulassung/abmeldung/ausserbetriebsetzung/

Hinweis: Möchten Sie mehr als ein Fahrzeug abmelden, können Sie nach einem Klick auf "Weiter" zusätzliche Zeit buchen.

Dauer 10 Min.
2-Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeugs
Abmeldung und Zulassung eines Fahrzeugs
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Sie möchten Ihr derzeitiges Fahrzeug abmelden und ein neues gleich wieder auf sich zulassen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Abmeldung
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichenschilder
  • Zulassung
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief); Wurde durch den Hersteller oder einer Zulassungsbehörde keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ausgestellt, so ist das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (außer bei Neufahrzeug)
    • Ggf. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Stempel auf Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird nicht anerkannt)
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • SEPA-Mandat für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
    • bei Vertretung: Vollmacht mit Kopie Ausweisdokument des Fahrzeughalters und SEPA-Mandat muss vom Fahrzeughalter unterschrieben sein.
    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes

Weiter Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/zulassung/

Dauer 30 Min.
Änderung der Anschrift (Umzug innerhalb BAD)
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Wenn Sie innerhalb von Baden-Baden umgezogen sind, müssen Sie Ihre neue Adresse unverzüglich in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen.

Hinweis: Die Adresse wird mit einem Aufkleber geändert. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine neue Zulassungsbescheinigung aus. Sollten Ihre Fahrzeugpapiere vor dem 01.10.2005 ausgestellt sein, müssen Sie für eine Neuausstellung den Fahrzeugbrief mitbringen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Weiter Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/zulassung/adressaenderung-in-der-zulassungsbescheinigung/

Hinweis: Haben Sie mehrere Fahrzeuge, so können Sie nach einem Klick auf "Weiter" zusätzliche Zeit buchen.

Dauer 10 Min.
Neuzulassung, Fahrzeug ist/war noch nie zugelassen
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Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs.

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Wurde durch den Hersteller oder einer Zulassungsbehörde keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ausgestellt, so ist das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Kopie Ausweisdokument des Fahrzeughalters und SEPA-Mandat muss vom Fahrzeughalter unterschrieben sein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes

Weiter Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/zulassung/anmeldung/neuzulassung/

Dauer 20 Min.
Umschreibung, Beibehaltung Kennz. o. Halterwechsel
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Wenn Sie nach Baden-Baden umgezogen sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug schnellst möglich ummelden.

Hier erfolgt die Umschreibung unter Beibehaltung Ihres jetzigen Kennzeichens. Es wird dann nur die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Eine Stempelung der Kennzeichen ist nicht erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Ggf. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Stempel auf Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird nicht anerkannt)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • bei juristischen Personen/Firmen:

Möchten Sie Ihr Kennzeichen jedoch in ein BAD-Kennzeichen ändern, wählen Sie bitte den Termin "Z - Zulassung / Umschreibung eines Fahrzeugs" aus.

Weiter Informationen sowie Formulare finden Sie unter:

https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/zulassung/anmeldung/umschreibung/

Hinweis: Haben Sie mehrere Fahrzeuge, so können Sie nach einem Klick auf "Weiter" zusätzliche Zeit buchen.

Dauer 15 Min.
Wiederzulassung eines Abgemeldeten Fahrzeugs
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Wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet ist, können Sie eine Wiederzulassung beantragen (Wiederzulassung auf den selben Halter).

Sie dürfen

  • mit ungestempelten Kennzeichen
  • nur im Zusammenhang mit der Zulassung
  • in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk fahren, wenn
    • Ihnen die Zulassungsbehörde das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und
    • die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbestätigung Teil I (Fahrzeugschein); sind die Fahrzeugpapiere vor dem 01.10.2005 ausgestellt, Fahrzeugbrief und Abmeldebescheinigung
  • Ggf. Nachweis einer gültige Hauptuntersuchung (Stempel auf Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird nicht anerkannt)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Vertretung: Vollmacht mit Kopie Ausweisdokument des Fahrzeughalters und SEPA-Mandat muss vom Fahrzeughalter unterschrieben sein
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes
  • evtl. noch vorhandene Kennzeichenschilder

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/zulassung/anmeldung/wiederzulassung/

Dauer 15 Min.
Zulassung / Umschreibung eines Fahrzeugs
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Wenn Sie das bisherige Kennzeichen an Ihrem zugelassenen Fahrzeug behalten möchten und sich die Halterdaten nicht ändern, wählen Sie bitte den Termin "Umschreibung, Beibehaltung Kennz. o. Halterwechsel".

 

  1. Zulassung eines Fahrzeugs welches bereits zugelassen war und abgemeldet ist.
  2. Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs bei Zuzug oder Betriebsverlegung in den Zulassungsbezirk Baden-Baden

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Ggf. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Stempel auf Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird nicht anerkannt)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Bei Zuteilung eines BAD-Kennzeichens die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Kopie Ausweisdokument des Fahrzeughalters und SEPA-Mandat muss vom Fahrzeughalter unterschrieben sein.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes (Bitte bei der Kfz-Zulassung abklären, ob eine Zulassung möglich ist)

Weiter Informationen sowie Formulare finden Sie unter:

https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/zulassung/anmeldung/umschreibung/

 

Dauer 20 Min.
Zulassung, Fz ist nicht in Deutschland zugelassen
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Zulassung eines Fahrzeugs, welches keine deutsche Zulassung hat.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung/en des Zulassungslands
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung / EG-Typgenehmigung / C.O.C. Papier
  • Bescheinigung einer gültigen Hauptuntersuchung, falls Tag der Erstzulassung länger als 3 Jahre zurück liegt
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • Vorführung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsbehörde
  • Umsatzsteuererklärung, falls Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder Fahrleistung weniger als 6000 km
  • Zusätzlich bei Fahrzeugen mit Zulassung außerhalb Europas:
    • Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis
    • Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung (Einfuhr)

Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/zulassung/

Dauer 30 Min.
3-Änderung oder Verlust von Fahrzeugpapieren
Änderung der Anschrift (Umzug innerhalb BAD)
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Wenn Sie innerhalb von Baden-Baden umgezogen sind, müssen Sie Ihre neue Adresse unverzüglich in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen.

Hinweis: Die Adresse wird mit einem Aufkleber geändert. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine neue Zulassungsbescheinigung aus. Sollten Ihre Fahrzeugpapiere vor dem 01.10.2005 ausgestellt sein, müssen Sie für eine Neuausstellung den Fahrzeugbrief mitbringen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Weiter Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/zulassung/adressaenderung-in-der-zulassungsbescheinigung/

Hinweis: Haben Sie mehrere Fahrzeuge, so können Sie nach einem Klick auf "Weiter" zusätzliche Zeit buchen.

Dauer 10 Min.
Änderung des Nachnamens
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Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • bei Vertreter mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)

Weiter Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/zulassung/namensaenderung-in-fahrzeugpapieren/

Hinweis: Haben Sie mehrere Fahrzeuge, so können Sie nach einem Klick auf "Weiter" zusätzliche Zeit buchen.

Dauer 15 Min.
Änderung von Technikdaten (techn. Änderung)
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Sie haben technische Änderungen an Ihrem Kraftfahrzeug oder einem Anhänger vorgenommen? Dadurch kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Sie müssen nachweisen, dass die technischen Änderungen den Vorschriften entsprechen. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen dann eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilen.

Sind mehrere Eintragungen notwendig bzw. liegen Ihnen mehrere Gutachten vor, ist der Zeitaufwand entsprechend höher. Bitte buchen Sie, nachdem Sie auf "Weiter" geklickt haben, weitere Termine hinzu.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • Sachverständigengutachten beziehungsweise Betriebserlaubnis des Teileherstellers
  • Abnahmebestätigung einer zugelassenen Prüforganisation (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Bericht

Weiter Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/zulassung/technische-aenderung/

Dauer 15 Min.
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1
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Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist gegenüber der Zulassungsbehörde eine Versicherung an Eides statt abzugeben. Diese hat die Person durch persönliche Vorsprache abzugeben, die das Dokument verloren hat. Ist dies nicht gleichzeitig der Fahrzeughalter, muss diese für eine Ersatzausstellung eine Vollmacht sowie eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters mit vorlegen. Neben der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrezugbrief) ist weiterhin ein Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung vorzulegen (Ausnahme: Fahrzeug soll bei Antragstellung abgemeldet werden)

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/zulassung/ersatzfahrzeugpapiere/

Dauer 30 Min.
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2
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Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)  ist gegenüber der Zulassungsbehörde eine Versicherung an Eides statt abzugeben. Diese hat die Person durch persönliche Vorsprache abzugeben, die das Dokument verloren hat. Ist diese nicht gleichzeitig der Fahrzeughalter, muss diese für eine Ersatzausstellung eine Vollmacht sowie eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters mit vorlegen.

Die Ersatzausstellung erfolgt erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist. Sie müssen daher ggf. einen weiteren Termin vereinbaren.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/zulassung/ersatzfahrzeugpapiere/

Dauer 30 Min.
4-Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
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Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen? Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.

Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.

Erforderliche Unterlagen

  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge, bitte zum Termin bereits mitbringen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • Einverständniserklärung, dass die Kfz-steuerlichen Verhältnisse oder rückständige Gebühren bekannt gegeben werden dürfen.
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief, gegebenenfalls eine vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung. Durch den letzten HU-Bericht oder entsprechend der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
  • bei zugelassenen Fahrzeugen: zusätzlich Kennzeichen

Weiter Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/kennzeichen/ausfuhrkennzeichen/

Dauer 30 Min.
Kurzzeitkennzeichen
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Das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Privatperson oder Firma für ein verkehrssicheres, aber nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen.

Sie können es nur nutzen für:

  • Probefahrten und
  • Überführungsfahrten.

Sie können es nur für das im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeug verwenden. Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens für fünf aufeinander folgende Kalendertage, einschließlich des Tages der Zuteilung.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung zusätzlich:
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • wenn Sie als antragstellende Person nicht im Inland gemeldet sind:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der empfangsberechtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:
    • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • Nachweise über die erforderlichen technischen Voraussetzungen des Fahrzeugs wie z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I (Kopie), Zulassungsbescheinigung Teil II, EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis und einer gültigen Hauptuntersuchung (Kopie)
  • gegebenenfalls Nachweise zum Standort des Fahrzeugs
  • Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB-Code)

Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie von einer Versicherung Ihrer Wahl. Meistens können Sie diese telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Weiter Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/kennzeichen/kurzzeitkennzeichen/

Dauer 20 Min.
5-Kennzeichenänderung / Saison / Oldtimer / ...
Historisches H-Kennzeichen / Oldtimerkennzeichen
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Fahrzeuge, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zugelassen wurden, können als Oldtimer zugelassen werden und führen dann im Kennzeichen ein "H".

Für ein 07er-Oldtimer-Kennzeichen wählen Sie bitte die Terminauswahl "7-Rotes Oldtimerkennzeichen".


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer (SEPA-Mandat)
  • Vollmacht, falls Sie nicht selbst vorbeikommen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung (bei Stilllegung bis 30.09.2005)
  • bisherige Kennzeichen
  • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer (§ 23 StVZO)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/kennzeichen/oldtimerkennzeichen/

Dauer 30 Min.
Neusiegelung eines Kennzeichens
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Sind Kennzeichen beschädigt oder nicht mehr lesbar sein, können Sie diese durch neue Kennzeichen austauschen. Hierzu müssen die Zulassungsplaketten und ggf. die Plakette der Hauptuntersuchung auf die neuen Schilder aufgebracht werden. Hierfür werden Gebühren erhoben, 2,60 Euro für das Aufbringen der Plaketten, 1,20 Euro je Zulassungsplakette und 0,60 Euro für die HU-Plaktte.

Weiter Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 07221/93-1837

Dauer 10 Min.
Rotes Kennzeichen, Umkennzeichnung
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Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen ist dies der Zulassungsbehörde anzuzeigen und die Zuteilung einer neuen Kennzeichen-Nummer zu beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 07221/93-1837

Dauer 30 Min.
Saisonkennzeichen, Zuteilung oder Zeitraumänderung
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Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge bestimmt, die Sie nur zu bestimmten Jahreszeiten nutzen möchten (z.B. Motorräder, Cabrios, Wohnmobile usw.). Sie können sich damit das häufige An- und Abmelden sparen. Eine erstmalige Zuteilung oder Änderung eines bestehenden Saisonzeitraums ist im Nachhinein jederzeit möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen (eVB)
  • ggf. Einzugsermächtigung Kfz-Steuer, Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht und Ausweiskopie, falls Sie nicht selbst vorbeikommen
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes
  • Ggf. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Stempel auf Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird nicht anerkannt)

Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/kennzeichen/saisonkennzeichen/

Dauer 20 Min.
Umkennzeichnung, Änderung der Kennzeichennummer
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Mit einer Umkennzeichnung können Sie Ihre Kennzeichen-Nummer z.B. in eine Wunschkennzeichen-Nummer ändern.

Ein Wunschkennzeichen können Sie sich hier reservieren: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/kennzeichen/wunschkennzeichen/

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • ggf. Vollmacht bei Vertretung + Ausweiskopie

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 07221/93-1837

Dauer 20 Min.
6-Kennzeichenverlust oder -diebstahl
Kennzeichendiebstahl, Änderung Kennz.-Nummer
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Wurden die Kennzeichen gestohlen, müssen Sie dies vor der Vorsprache bei der Kfz-Zulassung bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Die Anzeige (Tagebuch-Nummer) legen Sie dann zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 - (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie einer gültigen Bescheinigung der Hauptuntersuchung der Kfz-Zulassung vor.

Wurde nur ein Kennzeichen gestohlen, ist das verbliebene Kennzeichen der Kfz-Zulassung mit vorzulegen.

Weitere Information erhalten Sie unter der Rufnummer 07221/93-1837

Dauer 30 Min.
Kennzeichenverlust, Änderung der Kennz.-Nummer
i

Wurde ein Kennzeichen am Fahrzeug verloren, müssen Sie bei der Kfz-Zulassung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), dem verbliebenen Kennzeichen sowie eines gültigen Bericht der Hauptuntersuchung vorsprechen.

Weiter Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 07221/93-1837

Dauer 30 Min.
7-Rotes Oldtimer- oder Händlerkennzeichen
Rotes Händlerkennz., Verlängerung der Zuteilung
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Erfolgte die Zuteilung eines roten Kennzeichens befristet, so die Verlängerung der Zuteilung vor Ablauf der Zuteilung unter Vorlage eines Führungszeugnisses sowie des Fahrzeugscheinheftes und des Nachweisheftes der durchgeführten Fahrten (Fahrtenbuch) zu beantragen.

Weiter Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 07221/93-1837.

Dauer 20 Min.
Rotes Händlerkennzeichen, Ersatz-Fz.-Scheinheft
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Ist bei dem Ihnen zugeteilten roten Kennzeichen das Fahrzeugscheinheft vollgeschrieben, müssen Sie ein neues beantragen.

Bringen Sie hierzu bitte das Fahrzeugscheinheft und die

Dauer 15 Min.
Rotes Kennzeichen für Händler oder Oldtimer
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Für die Antragstellung / Zuteilung eines roten Händlerkennzeichens erhalten Sie Informationen unter der Rufnummer 07221/93-1837.

Für die Antragstellung / Zuteilung eines roten Kennzeichens für Oldtimer finden Sie Infomationen unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/kennzeichen/rotes-oldtimerkennzeichen/

Dauer 30 Min.
Rotes Kennzeichen, Änderung von Halterdaten
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Hat sich Ihr Name oder Ihre Anschrift geändert, müssen Sie der Kfz-Zulassungsbehörde das rote Fahrzeugscheinheft zur Änderung vorlegen. Weiterhin müssen Sie Ihren Ausweis mitbringen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 07221/93-1837.

Dauer 15 Min.
Rotes Kennzeichen, Umkennzeichnung
i

Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen ist dies der Zulassungsbehörde anzuzeigen und die Zuteilung einer neuen Kennzeichen-Nummer zu beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 07221/93-1837

Dauer 30 Min.
Rotes Oldtimerkennz., Fz zum Kennzeichen eintragen
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Sie haben bereits ein rotes Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge und möchten ein weiteres Fahrzeug in das Fahrzeugscheinheft eintragen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung, schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer (§ 23 StVZO)
  • Bescheinigung einer aktuellen Hauptuntersuchung

 

Dauer 15 Min.
Rotes Oldtimerkennz., Rückgabe/Löschung eines Fzgs
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Wird das rote Oldtimerkennzeichen nicht mehr benötigt, müssen Sie dieses bei der Kfz-Zulassungsbehörde löschen lassen. Hierzu müssen Sie die Kennzeichenschilder sowie das Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde vorlegen.

Haben Sie ein im Fahrzeugscheinheft eingetragenes Fahrzeug nicht mehr (z.B. aufgrund Veräußerung) müssen Sie dieses im Fahrzeugscheinheft austragen lassen. Hierzu müssen Sie das Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde vorlegen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 07221/93-1837.

Dauer 10 Min.
8-Bewohnerparkausweis
Bewohnerparkausweis
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In bestimmten Wohngebieten ist das Parken nur mit einem Bewohnerparkausweis erlaubt.

Voraussetzungen:

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
  • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
    Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.

Erforderliche Unterlagen:

  • Führerschein
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
!!! Bei Verlängerung oder Änderung eines bereits erteilten Bewohnerparkausweises ist der ausgestellte Bewohnerparkausweis bei Antragstellung vozulegen, dieser wird eingezogen !!!

Weiter Informationen und Formulare finden Sie unter: https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/genehmigung/bewohnerparkausweis/

Dauer 20 Min.
9-Feinstaubplakette für Umweltzonen
Feinstaubplakette für die Umweltzonen
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Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in eine Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette erwerben. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Erforderliche Unterlangen: Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).

Kosten: pro Feinstaubplakette 5,00 Euro.

Eine Feinstaubplakette können Sie auch per E-Mail unter kfzzulassung@baden-baden.de erwerben. Hierzu müssen Sie uns die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mitsenden. Die Feinstaubplakette wird Ihnen zusammen mit einem Gebührenbescheid über 5,00 Euro per Post zugesendet.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.baden-baden.de/buergerservice/fahrzeuge/genehmigung/feinstaubplakette/

Dauer 5 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

remainTime
15:00