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Bestätigung
Leistungen
Abholung Führerschein/FQN
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Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • alter Führerschein (sollte dieser nichtmehr vorhanden sein, muss eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben werden. Die Kosten belaufen sich auf 30,70 €)

 

Dauer 30 Min.
Akteneinsicht
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Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:

  • Gültiges Ausweisdokument
Dauer 45 Min.
Begleitetes Fahren ab 17
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Bitte bringen Sie für die Beantragung an der Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 folgende Unterlagen zu Ihrem Termin mit:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Antrag bzw. Name der Fahrschule
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen zur Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17
  • Beiblatt für jede Begleitperson
  • Kopie des Führerscheins der Begleitpersonen
  • biometrisches Lichtild (maximal ein Jahr alt)
  • Sehtest (maximal zwei Jahre alt)
  • Nachweis über Schulung in Erster-Hilfe im Umfang von neun Unterrichtseinheiten
  • Bearbeitungsgebühr i. H. v.  53,40 EUR zzgl. 11,00 EUR je Begleitperson

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag frühstens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters (17 Jahre für die Teilnahme am begleiteten Fahren) gestellt werden kann.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage

Dauer 30 Min.
Eintrag/Verlängerung FQN/Schlüsselzahl 95
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Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • ein biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt)
  • Bearbeitungsgebühr i. H. v. 32,50 €

Bei erstmaliger Erteilung des Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) 95 darüber hinaus:

  • Bescheinigung/Nachweis über (beschleunigte) Grundqualifikation
  • Bitte beachten Sie, dass eine Grundqualifikation nur dann erforderlich ist, wenn Sie die Fahrerlaubnis für die Klasse D1, D1E, D und DE nach dem 09.09.2008 bzw. die Fahrerlaubnis für die Klasse C1, C1E, C oder CE nach dem 09.09.2009 erworben haben. Für den Fall, dass Sie bereits schon vor diesen Stichtagen im Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse waren, genießen Sie Besitzstand und müssen lediglich die Weiterbildungen nachweisen.

Bei der Verlängerung des Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) darüber hinaus:

  • fünf Module zum Nachweis der erforderlichen Weiterbildungen

 

Dauer 30 Min.
Ersatzführerschein
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Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrem Termin mit:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Diebstahlsanzeige der Polizei (sofern vorhanden)
  • ein biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt)
  • Bearbeitungsgebühr i. H. v. 29,30 EUR für den Ersatzführerschein sowie ggf. zusätzlich 30,70 EUR für Abnahme einer Versicherung an Eidesstatt (sofern keine Diebstahlsanzeige vorgelegt werden kann)

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage

Dauer 30 Min.
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
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Bitte bringen Sie für die Beantragung der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis für die Klasse A1 und/oder B folgende Unterlagen mit:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Antrag bzw. Name der Fahrschule
  • biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt)
  • Sehtest (maximal zwei Jahre alt)
  • Nachweis über Schulung in Erster-Hilfe im Umfang von neun Unterrichtseinheiten
  • Bearbeitungsgebühr i. H. v. 44,70EUR

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag frühstens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters (16 Jahre für die Klasse A1, 18 Jahre für die Klasse B) gestellt werden kann.

Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis - Stadt Baden-Baden

Dauer 30 Min.
Erteilung/Verlängerung Personenbeförderungsschein
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Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses der Belegart "O" (Beantragung bei der örtlichen Meldebehörde, Nachweis der Beantragung genügt)
  • Bescheinigung eines augenärztlichen Gutachtens nach Anlage 6 FeV
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (i. d. R. über Hausarzt erhältlich)
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (Bei Ersterteilung immer erforderlich und bei Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr erforderlich)
  • Bearbeitungsgebühr i. H. v. 43,90 EUR für die Ersterteilung eines Personenbeförderungscheins; 38,00 EUR für die Verlängerung eines Personenbeförderungsscheins

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Erteilung eines Personenbeförderungsscheins im Besitz eines  EU-Kartenführerscheins sein müssen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage.

Dauer 30 Min.
Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
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Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Formular bzw. Name der Fahrschule
  • ein biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt)
  • Nachweis über Schulung in Erster-Hilfe im Umfang von neun Unterrichtseinheiten (sofern ein solcher Nachweis noch nicht bei uns vorliegt)
  • Bearbeitungsgebühr i. H. v. 43,90 EUR

Für die Erweiterung auf die Klasse A1, A2, A und BE darüber hinaus:

  • Sehtest (maximal zwei Jahre alt)

Für die Erweiterung auf die Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE darüber hinaus:

  • Bescheinigung augenärztlichen Gutachtens nach Anlage 6 FeV
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (i. d. R. über Hausarzt erhältlich)
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nur erforderlich für die Klassen D1, D1E, D und DE)

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage.

Dauer 30 Min.
Internationaler Führerschein
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Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • ein biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt)
  • Bearbeitungsgebühr i. H. v. 16,00 EUR

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Ausstellung eines internationalen Führerschein im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein müssen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage.

Dauer 30 Min.
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
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NUR bei Führerscheinentzug oder bei Verzicht!

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • ein biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt)
  • Nachweis über Schulung in Erster-Hilfe im Umfang von neun Unterrichtseinheiten (sofern ein solcher Nachweis noch nicht bei uns vorliegt)
  • Bearbeitungsgebühr i. H. v. 120,00 EUR

Für die Neuerteilung der Klasse A1, A2, A und BE darüber hinaus:

  • Sehtest (maximal zwei Jahre alt)

Für die Neuerteilung der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE darüber hinaus:

  • Bescheinigung eines Arztes oder ein Zeugnis des Augenarztes über ein ausreichends Sehvermögen
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (i. d. R. über Hausarzt erhältlich)
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nur erforderlich für die Klassen D1, D1E, D und DE)

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage.

Dauer 30 Min.
Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis
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Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • ausländischen Führerschein im Original
  • ein biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt)

Bei Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis zusätzlich

  • Bearbeitungsgebühr i. H. v. 36,30 EUR

Bei Umschreibung einer Fahrerlaubnis nach Anlage 11 FeV zusätzlich

Bei Umschreibung einer sonstigen Fahrerlaubnis eines Drittstaats zusätzlich

  • Formular bzw. Name der Fahrschule
  • Übersetzung des Führerscheins
  • Nachweis über Schulung in Erster-Hilfe
  • Sehtest (für Umschreibung der Klassen A1, A2, A, B und BE)
  • Bearbeitungsgebühr i. H. v. 43,90 EUR
  • Bei Umschreibung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich augenärztliches Zeugnis/Gutachten sowie ärztliche Bescheinigungen

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage.

Dauer 30 Min.
Umtausch Führerschein
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Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Bearbeitungsgebühr i. H. v. 25,30 EUR

Umtausch von Führerscheinen - Stadt Baden-Baden

Dauer 30 Min.
Verlängerung einer Fahrerlaubnis Klasse C oder D
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Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • ein biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt)
  • Bescheinigung augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (i. d. R. über Hausarzt erhältlich)
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nur erforderlich ab dem 50. Lebensjahr für die Klassen D1, D1E, D und DE)
  • Bearbeitungsgebühr i. H. v. 43,90 EUR

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag frühstens ein halbes Jahr vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse(n) gestellt werden kann.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage.

Dauer 30 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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