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Bestätigung
Leistungen
Anerkennung einer ausländischen Scheidung
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Hinweis:
Für den deutschen Rechtsbereich gilt eine im Ausland geschiedene Ehe weiterhin als bestehend, bis das ausländische Scheidungsurteil durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde.

Ein förmliches Anerkennungsverfahren ist dann nicht erforderlich, wenn bei der ausländischen Entscheidung eine Stelle des Staates mitgewirkt hat, dem beide Ehegatten ausschließlich (also keine doppelte Staatsangehörigkeit) zur Zeit der Entscheidung angehört haben (sog. Heimatstaaten-entscheidung).

Ein förmliches Anerkennungsverfahren ist nicht durchzuführen für Entscheidungen in Ehesachen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Erforderliche Unterlagen:

  • bitte telefonisch erfragen unter 06158/181-634

Gebühr:
wird von der Landesjustizverwaltung festgelegt

Dauer 60 Min.
Anmeldung Eheschließung (beide deutsch)
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Hinweis:
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung an Ihrem Wohnort anmelden. Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Heiraten können Sie grundsätzlich bei jedem Standesamt in Deutschland.

Erforderliche Unterlagen:

  • bitte telefonisch erfragen unter 06158/181-643, da vom Familienstand  abhängig 

Gebühr:

  • 47,00 € Anmeldung der Eheschließung
  •   6,00 € je Melderegisterausdruck

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren für die Trauung noch hinzukommen.

Dauer 60 Min.
Anmeldung Eheschließung (mit ausländischer Beteili
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Hinweis:
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung an Ihrem Wohnort anmelden. Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Heiraten können Sie grundsätzlich bei jedem Standesamt in Deutschland.

Erforderliche Unterlagen:

  • bitte telefonisch erfragen unter 06158/181-643, da vom Familienstand und der Staatsangehörigkeit abhängig 

Gebühr:

  • 47,00 €, wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
  • 23,50 €, wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist,

                    zusätzlich je ausländisches Recht

  •   6,00 € je Melderegisterausdruck

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren für die Trauung noch hinzukommen.

Dauer 60 Min.
Anzeige eines Sterbefalles
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Hinweis:
Der Tod muss in Riedstadt eingetreten sein.
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Anzeigepflichtige:
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles verpflichtet

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

Erforderliche Unterlagen:

  • bitte telefonisch erfragen unter 06158/181-643, da vom Familienstand des Verstorbenen abhängig 

Gebühr:

  • Sterbefallanzeige: gebührenfrei
  • Sterbeurkunden für die Beantragung von Sozialleistungen : gebührenfrei
  • Zusätzliche Urkunden: je 12,00 € (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro)
Dauer 45 Min.
Aushändigung Einbürgerungsurkunde
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Hinweis:
Buchen Sie diesen Termin nur, wenn Sie eine Nachricht von uns darüber erhalten haben, dass Ihre Einbürgerungsurkunde bei der hiesigen Behörde vorliegt.

Erforderliche Unterlagen:

  • Wurden Ihnen bereits mitgeteilt. Falls Sie noch Fragen hierzu haben: bitte vorab telefonisch  abklären unter 06158/181-643
Dauer 45 Min.
Ehefähigkeitszeugnis
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Hinweis:
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie als deutscher Staatsangehöriger in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies wird Ihnen beim Standesamt Ihres Wohnsitzes ausgestellt.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • bitte telefonisch erfragen unter 06158/181-643, da vom Familienstand und der Staatsangehörigkeit des Partners oder der Partnerin abhängig 

Gebühr:

  • 47,00 € (wenn beide Verlobte Deutsche sind)
  • 70,50 € (wenn ein Verlobter Ausländer ist)
Dauer 45 Min.
Einbürgerung nur Auskunft
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Diese Leistung ist nicht online buchbar da Rückfragen erforderlich sind.
Bitte kontaktieren Sie uns unter der Rufnummer 06158 181 643

Hinweis:
Sie erhalten Auskunft darüber,

  • ob eine Einbürgerung in Ihrem Falle möglich ist
  • wann Sie den Einbürgerungsantrag stellen können
  • welche Unterlagen erforderlich sind.

Wenn eine Einbürgerung möglich ist, wird Ihnen ein Einbürgerungsantrag mit allen erforderlichen Erklärungen zugesandt, den Sie bitte zu Hause ausfüllen. Wenn der Antrag ausgefüllt ist und Sie alle erforderlichen Dokumente vorlegen können, bitten wir um eine Terminbuchung in der Rubrik „Annahme Einbürgerungsantrag“.

Information:

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger sind, können Sie sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.

Der Anspruch auf Einbürgerung entsteht, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie haben seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
  • Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt (geringfügige Verurteilungen spielen keine Rolle).

Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Dauer 30 Min.
Einbürgerungsantrag Annahme
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Hinweis:
Buchen Sie diesen Termin nur, wenn Ihnen bereits ein Antrag auf Einbürgerung mit allen erforderlichen Erklärungen zugesandt wurde.

Erforderliche Unterlagen:

  • Wurden Ihnen bereits mitgeteilt. Falls Sie noch Fragen hierzu haben: bitte vorab telefonisch  unter 06158/181-643

Gebühr:

  • 255,00 € pro Person
Dauer 90 Min.
Geburtsanzeige (Hausgeburt)
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Hinweis:
Das Kind muss in Riedstadt geboren sein. Die Geburtsanzeige muss binnen einer Woche erfolgen.

Zur Anzeige einer Hausgeburt ist verpflichtet:

  • Jeder sorgeberechtigte Elternteil
  • Jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind).

Erforderliche Unterlagen:

  • bitte telefonisch erfragen unter 06158/181-643, da vom Familienstand der Eltern abhängig 

Gebühr:

  • Geburtsanzeige: gebührenfrei
  • Geburtsurkunden für die Beantragung von Sozialleistungen : gebührenfrei

Zusätzliche Urkunden: je 12,00 € (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro)

Dauer 60 Min.
Nachbeurkundung Eheschließung
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Hinweis:
Hat ein Deutscher im Ausland geheiratet, kann die Eheschließung auf Antrag nachträglich im Eheregister beim deutschen Standesamt eingetragen werden.

Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Heirats-/Eheurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

Erforderliche Unterlagen:

  • ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls mit Legalisation / Apostille
  • gültiger Personalausweis, Reisepass
  • beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern, evtl. Geburtsurkunden der Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich bitte vorab beim Standesamt (06158/181-643).

Gebühr:

  • Beurkundung im Geburtenregister: 94,00 Euro
  • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro)
Dauer 30 Min.
Nachbeurkundung Geburt
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Hinweis:
Ist ein Deutscher im Ausland geboren, kann die Geburt auf Antrag nachträglich im Geburtenregister beim deutschen Standesamt eingetragen werden.

Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

Erforderliche Unterlagen:

  • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls mit Legalisation / Apostille
  • gültiger Personalausweis, Reisepass
  • Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis

Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich bitte vorab beim Standesamt (06158/181-643).

Gebühr:

  • Beurkundung im Geburtenregister: 47,00 Euro

Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro)

Dauer 60 Min.
Namensänderung
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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es viele verschiedene Arten von Namensänderungen gibt (Änderung der Reihenfolge der Vornamen, Ehenamenserklärung, Wiederannahme eines Namens, Hinzufügung eines Begleitnamens, Widerruf der Hinzufügung, Angleichungserklärung, öffentlich-rechtliche Namensänderung u.a.)

Erforderliche Unterlagen:

bitte telefonisch erfragen unter 06158/181-643, da unterschiedliche Voraussetzungen

Dauer 30 Min.
Urkundenausstellung
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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Personenstandfall (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) in einem Stadtteil von Riedstadt bzw. in Riedstadt selbst (ab 1977) eingetreten sein muss – nicht im Krankenhaus.

Die Urkunden dürfen nur an Personen ausgehändigt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung nur, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass

 

Gebühr: Urkunde 12,00 € (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro)

Dauer 15 Min.
Vaterschaftsanerkennung
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Hinweis:
Die Vaterschaftsanerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Die Mutter muss der Erklärung zustimmen. Die Abgabe einer Sorgeerklärung ist beim Standesamt nicht möglich.

Sollten Sie sich für die Abgabe eine Sorgeerklärung entscheiden, empfehlen wir die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der Sorgeerklärung beim Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, Jugendamt, Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau, Telefon: 06152 / 989-0, abzugeben.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Geburtsurkunden des Vaters und der Mutter
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes

Gebühr:

  • gebührenfrei
Dauer 30 Min.
Vorlage fehlender Unterlagen
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Hinweis:
Buchen Sie diesen Termin nur, wenn Sie eine Nachricht von uns darüber erhalten haben, dass Ihre Einbürgerungsurkunde bei der hiesigen Behörde vorliegt.

Erforderliche Unterlagen:

  • Wurden Ihnen bereits mitgeteilt. Falls Sie noch Fragen hierzu haben: bitte vorab telefonisch  abklären unter 06158/181-643
Dauer 15 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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