Diese Leistung ist nicht online buchbar da Rückfragen erforderlich sind.
Bitte kontaktieren Sie uns unter der Rufnummer 06158 181 643
Hinweis:
Sie erhalten Auskunft darüber,
- ob eine Einbürgerung in Ihrem Falle möglich ist
- wann Sie den Einbürgerungsantrag stellen können
- welche Unterlagen erforderlich sind.
Wenn eine Einbürgerung möglich ist, wird Ihnen ein Einbürgerungsantrag mit allen erforderlichen Erklärungen zugesandt, den Sie bitte zu Hause ausfüllen. Wenn der Antrag ausgefüllt ist und Sie alle erforderlichen Dokumente vorlegen können, bitten wir um eine Terminbuchung in der Rubrik „Annahme Einbürgerungsantrag“.
Information:
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger sind, können Sie sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.
Der Anspruch auf Einbürgerung entsteht, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis.
- Sie haben seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
- Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt (geringfügige Verurteilungen spielen keine Rolle).
Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Dauer 30 Min.