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Bestätigung
Ausweis- und Passangelegenheiten
Abholung Personalausweis/ Reisepass
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Bitte bringen Sie Ihr altes Ausweisdokument mit.

 

Sie haben auch die Möglichkeit, eine andere Person für die Abholung zu bevollmächtigen. Verwenden Sie hierfür bitte den Vordruck, den Sie bei der Beantragung von uns bekommn haben, oder setzten Sie ein formloses Schreiben auf.

Dauer 5 Min.
Aktivierung der eID-Funktion des Personalausweises
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Wir benötigen: Ihren Personalausweis

 

Hinweis: Sollte die eID-Funktion gesperrt sein, weil die PIN zu oft falsch eingegeben wurde, kann diese nur mit dem PUK entsperrt werden.  Sie kann nicht vom Bürgerbüro entsperrt werden.

Ist der PUK nicht mehr vorhanden, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden, da der PUK nicht noch einmal verschickt werden kann.

Dauer 10 Min.
Beantragung eines Personalausweises
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Für dir Beantragung benötigen wir: Ihren Personalausweis oder Reisepass (ansonsten Geburtsurkunde), ein biometrisches Passbild, welches maximal 2 Jahre alt ist.

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich!

Personen ab 16 Jahren können den Personalausweis auch in Abwesenheit der Eltern beantragen.

 

Wenn Sie sich aus einer anderen Stadt in Deutschland anmelden, kann die Beantragung nicht zusammen mit der Anmeldung erfolgen.

 

Beachten Sie bitte, dass die Gebühr direkt bei Antragstellung bezahlt werden muss.

Dauer 15 Min.
Beantragung eines Reisepasses
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Für dir Beantragung benötigen wir: Ihren Personalausweis oder Reisepass (ansonsten die Geburtsurkunde), ein biometrisches Passbild, welches maximal 2 Jahre alt ist.

 

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich!

 

Personen unter 18 Jahren können den Reisepass nur in Begleitung der Eltern beantragen.

 

Wenn Sie sich aus einer anderen Stadt in Deutschland anmelden, kann die Beantragung nicht zusammen mit der Anmeldung erfolgen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr direkt bei Antragstellung bezahlt werden muss und Beträgen über 50 € nicht in bar eingenommen werden dürfen.

Dauer 15 Min.
Beantragung eines vorläufigen Personalausweises
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Für dir Beantragung benötigen wir: Ihren Personalausweis oder Reisepass (ansonsten Geburtsurkunde), ein biometrisches Passbild, welches maximal 2 Jahre alt ist.

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich!

Personen ab 16 Jahren können den Personalausweis auch in Abwesenheit der Eltern beantragen.

 

Beachten Sie bitte, dass die Gebühr direkt bei Antragstellung bezahlt werden muss.

Dauer 10 Min.
Beantragung eines vorläufigen Reisepasses
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Für dir Beantragung benötigen wir: Ihren Personalausweis oder Reisepass (ansonsten Geburtsurkunde), ein biometrisches Passbild, welches maximal 2 Jahre alt ist

Außerdem benötigen wir Ihre Buchungsbestätigung, aus der Ihr Abreisedatum hervorgeht, da ein vorläufiger Reisepass erst 3 - 4 Tage vor Reiseantritt ausgestellt werden darf.

 

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich!

 

Personen unter 18 Jahren können den Reisepass nur in Begleitung der Eltern beantragen.

 

Beachten Sie bitte, dass die Gebühr direkt bei Antragstellung bezahlt werden muss.

Dauer 10 Min.
Verlängerung einer Duldung/ Aufenthaltsgestattung
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Wir benötigen: Ihre Duldung/ Aufenhaltsgestattung

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich!

Dauer 5 Min.
Bescheinigungen
Ausstellen einer Aufenthaltsbescheinigung
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Personen, die in Haltern wohnhaft sind, aber in einer anderen Stadt heiraten möchten, benötigen eine Aufenthaltsbescheinigung.

 

Wir benötigen: Ihren Personalausweis/ Reisepass

Dauer 5 Min.
Ausstellen einer Haushaltsbescheinigung
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Eine Haushaltbescheinigung ist für Personen, die in Haltern gemeldet sind, im Bürgerbüro erhältlich.

 

Wir benötigen: Ihren Personalausweis/ Reisepass

Dauer 5 Min.
Ausstellen einer Meldebescheinigung
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Eine Meldebescheinigung ist für Personen, die in Haltern gemeldet sind, im Bürgerbüro erhältlich.

 

Wir benötigen: Ihren Personalausweis/ Reisepass

Dauer 5 Min.
Ausstellung einer Lebensbescheinigung
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Dauer 5 Min.
Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
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Jugendliche unter 18 Jahren, die in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn der Beschäftigung ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Hierfür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt. Sofern die Person auch nach Beschäftigungsbeginn weiterhin unter 18 Jahren ist, folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat die erste Nachuntersuchung.


Die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist ab sofort ausschließlich online, über den folgenden Link möglich: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de

Dauer 5 Min.
Führerscheinangelegenheiten
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
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Dauer 15 Min.
Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
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Wir benötigen: gültigen Personalausweis, biometrisches Passbild, Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), Erste Hilfe Nachweis (im Original), Angaben darüber, wer den Führerschein entzogen hat und welche Stelle die alte Fahrerlaubnis ausgestellt hat.

Dauer 15 Min.
Beantragung eines internationalen Führerscheins
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Gerne können Sie im Bürgerbüro den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins stellen. Der Führerschein wird Ihnen im Anschluss vom Straßenverkehrsamt per Post zugesandt.

 

Wir benötigen: Ihren Personalausweis/ Reisepass, EU-Führerschein und ein biometrisches Passbild.

(Sollten Sie noch nicht im Besitz des EU-Führerscheins sein, muss zusätzlich auch noch der Umtausch auf den Kartenführerschein beantragt werden.)

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich!

Dauer 10 Min.
Beantragung/ Verlängerung einer Fahrerkarte
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Die Fahrerkarte kann gerne im Bürgerbüro beantragt werden.

Voraussetzung für die Verlängerung: die alte Fahrerkarte muss noch mindestens 4 Wochen gültig, oder abgelaufen sein. Sollte die Gültigkeitsdauer unter 4 Wochen liegen, muss die Verlängerung direkt beim Straßenverkehrsamt in Marl beantragt werden.

Wurde die Fahrerkarte gestohlen, oder ist defekt, ist eine Beantragung ebenfalls nur direkt in Marl möglich.

 

Wir benötigen: gültigen Personalausweis, Führerschein, biometrisches Passbild

 

Der Kartenfüherschein muss vorhanden sein, oder gleichzeitig beantragt werden.

Dauer 10 Min.
Ersterteilung Fahrgastbeförderung Krankentransport
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Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann im Bürgerbüro gestellt werden.

 

Wir benötigen: gültigen Personalausweis, Führerschein, augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV, ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV, Leistungs-/ Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV, behördliches Führungszeugnis, Erste Hilfe Nachweis

 

Der Kartenführerschein muss vorhanden sein, oder gleichzeitig beantragt werden.

Dauer 15 Min.
Ersterteilung Fahrgastbeförderung Taxi
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Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann im Bürgerbüro gestellt werden.

 

Wir benötigen: gültigen Personalausweis, Führerschein, augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV, ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV, Leistungs-/ Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV, behördliches Führungszeugnis, Nachweis über bestandene Ortskundeprüfung

 

Der Kartenführerschein muss vorhanden sein, oder gleichzeitig beantragt werden.

 

Achtung: Der Ortskundenachweis muss wiederholt werden, wenn der Personenbeförderungsschein länger als 5 Jahre abgelaufen ist.

Dauer 15 Min.
Führerscheinabgabe wegen eines Fahrverbotes
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Wurde gegen Sie ein Fahrverbot verhängt, nimmt das Bürgerbüro Ihren Führerschein entgegen und leitet Ihn an die Stelle weiter, die das Fahrverbot gegen Sie ausgesprochen hat.

 

Achtung: Wurde das Fahrverbot von der Stadt Essen ausgesprochen, klären Sie mit der dortigen Bußgeldstelle bitte vorab, ob der Führerschein bei der Stadt Haltern am See abgegeben werden kann.

 

Wir benötigen: Ihren Führerschein, den Bußgeldbescheid

Dauer 10 Min.
Führerscheinantrag nach Verlust/ Namensänderung
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Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben sollten, nimmt das Bürgerbüro gerne Ihren Antrag auf Neuausstellung des Führerscheins auf und leitet diesen an das Straßenverkehrsamt weiter.

 

(Ein vorläufiger Führerschein kann nur direkt beim Straßenverkehrsamt ausgestellt werden. Sollten Sie diesen benötigen, müssen die Anträge vor Ort gestellt werden.)

 

Wir benötigen: Ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass), ein biometrisches Passbild

 

Wenn der Führerschein aufgrund einer Namensänderung nach Eheschließung geändert werden soll, muss für die Beantragung der Personalausweis mit dem neuen Namen bereits vorhanden sein.

 

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich!

Dauer 15 Min.
Umtausch alter Führerschein in EU-Führerschein
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Gerne nimmt das Bürgerbüro Ihren Antrag auf und leitet ihn an das Straßenverkehrsamt in Marl weiter.

Sollten Sie bereits einen Führerschein in Kartenformat besitzen, muss dieser frühestens 2026 umgetauscht werden.

 

Wir benötigen: gültigen Personalausweis, Führerschein und ein biometrisches Passbild.

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich!

Dauer 10 Min.
Verlängerung der Fahrerlaubnis (C1/ C1E/ C/ CE)
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Der Antrag auf Verlängeung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE kann beim Bürgerbüro gestellt werden.

 

Wir benötigen: gültigen Personalausweis, Führerschein, biometrisches Passbild, augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV, ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV

 

Achtung: Wenn gleichzeitig die Schlüsselzahl 95 verlängert werden soll, oder die Klassen länger als 5 Jahre abgelaufen sind, muss der Antrag beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.

Dauer 15 Min.
Verlängerung der Fahrerlaubnis (D1/D1E/D/DE)
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Der Antrag auf Verlängeung der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE kann beim Bürgerbüro gestellt werden.

 

Wir benötigen:  gültigen Personalausweis, Führerschein, ein biometrisches Passbild, augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV, ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV, Leistungs-/Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV (wenn 50. LJ überschritten ist/ wird), behördliches Führungszeugnis

 

Achtung: Wenn gleichzeitig die Schlüsselzahl 95 verlängert werden soll, oder die Klassen länger als 5 Jahre abgelaufen sind, muss der Antrag beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.

Dauer 10 Min.
Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeabmeldung
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Die Gewerbemeldungen können auch online, über das Wirtschaftsserviceportal des Landes NRW, vorgenommen werden.

Dauer 10 Min.
Gewerbeanmeldung
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Anmeldung eines Gewerbes mit Standort in Haltern.

Die Gewerbemeldungen können auch online, über das Wirtschaftsserviceportal des Landes NRW, vorgenommen werden. 

 

Sollten Sie Fragen zu einer bevorstehenden Gewerbeanmeldung haben, so setzen Sie sich bitte mit der Gewerbestelle unter der Telefonnummer 02364 933-184 in Verbindung.

 

Wir benötigen: Ihren Personalausweis

Dauer 15 Min.
Gewerbeummeldung
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Sie haben Ihr Gewerbe an einen anderen Standort innerhalb Halterns verlegt, oder möchten eine Tätigkeit hinzufügen/ entfernen.


Die Gewerbemeldungen können auch online, über das Wirtschaftsserviceportal des Landes NRW, vorgenommen werden.

 

Für die Gewerbeummeldung benötigen wir Ihren Personalausweis.

Dauer 15 Min.
Meldeangelegenheiten
Abmeldung ins Ausland/ einer Nebenwohnung
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Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland.

Abmeldung von einer Nebenwohnung.

 

Wir benötigen: Ihren Personalausweis/ Reisepass

Dauer 10 Min.
Änderung der Anschrift auf dem KFZ-Schein
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Wir benötigen: Ihren Personalausweis, KFZ-Schein

 

 

Bitte beachten Sie: Die Änderung der auf dem Fahrzeugschein befindlichen Anschrift ist im Bürgerbüro nur möglich, wenn Ihr Fahrzeug bereits im Kreis Recklinghausen registriert ist.

Die Änderung des Namens (z. B. aufgrund von Eheschließung) ist nur beim Straßenverkehrsamt Marl möglich!

Dauer 5 Min.
Anmeldung aus einer anderen Stadt/ Ausland
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Zuzug aus einer anderen Stadt in Deutschland oder aus dem Ausland nach Haltern am See.
(Die Anmeldung ist erst möglich, sobald die Wohnung oder das Haus bezogen ist.)

 

Die Anmeldung kan nur persönlich vorgenommen werden!

Für die Anmeldung benötigen wir:

- Ihren Personalausweis, Reisepass, eine Wohnungsgeberbestätigung und Ihren KFZ-Schein (Wenn Sie von einer Stadt zuziehen, die dem Kreis Recklinghausen angehört und das Fahrzeug dort bereits registriert ist)

Ist kein Ausweisdokument vorhanden, muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden.

 

Es können nicht gleichzeitig neue Ausweisdokumente beantragt werden.

 

Der Vordruck für die Wohnungsgeberbestätigung ist hier erhältlich.

Die Anmeldung kann auch erfolgen, wenn die Wohnungsgeberbestätigung noch nicht vorliegt. In diesem Fall ist sie innerhalb von 14 Tagen nachzureichen.

Dauer 15 Min.
Ummeldung innerhalb von Haltern
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Änderung des Wohnsitzes innerhalb Halterns.

 

Für die Ummeldung benötigen wir:

- Ihren Personalausweis, eine Wohnungsgeberbestätigung und Ihren KFZ-Schein (wenn vorhanden)

 

Der Vordruck für die Wohnungsgeberbestätigung ist hier erhältlich.

Dauer 15 Min.
sonstige Leistungen
Abgabe eines Einbürgerungsantrags
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Der Antrag auf Einbürgerung kann gerne im Bürgerbüro eingereicht werden. Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft und im Anschluss daran an die Ausländerbehörde des Kreises Recklinghausen weitergeleitet. 

Wenn Sie sich zunächst lediglich darüber Informieren möchten, welche Unterlagen Sie für die Einbürgerung benötigen und einreichen müssen, setzten Sie sich bitte telefonisch mit dem Bürgerbüro unter der Telefonnr. 933-180 in Verbindung.

Dauer 45 Min.
Abholung Personalausweis/ Reisepass
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Bitte bringen Sie Ihr altes Ausweisdokument mit.

 

Sie haben auch die Möglichkeit, eine andere Person für die Abholung zu bevollmächtigen. Verwenden Sie hierfür bitte den Vordruck, den Sie bei der Beantragung von uns bekommn haben, oder setzten Sie ein formloses Schreiben auf.

Dauer 5 Min.
Änderung der Anschrift auf dem KFZ-Schein
i

Wir benötigen: Ihren Personalausweis, KFZ-Schein

 

 

Bitte beachten Sie: Die Änderung der auf dem Fahrzeugschein befindlichen Anschrift ist im Bürgerbüro nur möglich, wenn Ihr Fahrzeug bereits im Kreis Recklinghausen registriert ist.

Die Änderung des Namens (z. B. aufgrund von Eheschließung) ist nur beim Straßenverkehrsamt Marl möglich!

Dauer 5 Min.
Aktivierung der eID-Funktion des Personalausweises
i

Wir benötigen: Ihren Personalausweis

 

Hinweis: Sollte die eID-Funktion gesperrt sein, weil die PIN zu oft falsch eingegeben wurde, kann diese nur mit dem PUK entsperrt werden.  Sie kann nicht vom Bürgerbüro entsperrt werden.

Ist der PUK nicht mehr vorhanden, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden, da der PUK nicht noch einmal verschickt werden kann.

Dauer 10 Min.
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
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Wir benötigen: Ihren Personalausweis/ Reisepass, Angabe, ob es für private Zwecke oder für eine Behörde benötigt wird.

 

Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses benötigen wir zusätzlich noch eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers oder der Stelle wo es vorgelegt werden muss, dass ein Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis benötigen.

 

Kosten: 13, - €

Dauer 5 Min.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
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Wir benötigen: Ihren Personalausweis, Angabe, ob der Auszug für private Zwecke oder Behörde benötigt wird.

Dauer 5 Min.
Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
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Jugendliche unter 18 Jahren, die in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn der Beschäftigung ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Hierfür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt. Sofern die Person auch nach Beschäftigungsbeginn weiterhin unter 18 Jahren ist, folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat die erste Nachuntersuchung.


Die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist ab sofort ausschließlich online, über den folgenden Link möglich: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de

Dauer 5 Min.
Beglaubigung
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Beglaubigung von Unterschriften, Schul- und Abschlusszeugnissen, Urkunden und ähnlichem sind im Bürgerbüro möglich. Es können nur deutschsprachige Dokumente beglaubigt werden.

 

Bitte bringen Sie die Dokumente im Original mit. Sofern die Dokumente wenig Text enthalten, können Sie die Kopien auch gerne schon anfertigen und mitbringen.

 

Das Bürgerbüro darf keine Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) beglaubigen. Beglaubigte Abschriften hiervon erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt, von dem die Urkunde ausgestellt wurde.

Dauer 10 Min.
Neuausstellung/ Verlängerung von Fischereischeinen
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Wir benötigen: Ihren Fischereischein, Urkunde über Bestehen der Püfung (nur bei erstmaliger Ausstellung)

 

Bitte Beachten Sie: Sollte auf Ihrem Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr frei sein, oder wurde der Fischereischein von einer anderen Stadt ausgestellt, benötigen wir ein neues Passbild von Ihnen.

Dauer 10 Min.
Verlängerung einer Duldung/ Aufenthaltsgestattung
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Wir benötigen: Ihre Duldung/ Aufenhaltsgestattung

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich!

Dauer 5 Min.
Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises
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Wir benötigen: Ihren Personalausweis,Schwerbehindertenausweis, Lichtbild (bei erstmaligem Antrag)

Sofern bereits ein Schwerbehindertenausweis im Kartenformat vorliegt, ist eine Verlängerung auch telefonisch, direkt bei der Kreisverwaltung, möglich (Tel.: 02361 53 6555 oder 6554).

Dauer 5 Min.

Herzlich Willkommen beim Bürgerbüro der Stadt Haltern am See.

 

BITTE BUCHEN SIE FÜR JEDES ANLIEGEN DIE ENTSPRECHENDE DIENSTLEISTUNG. NICHT GEBUCHTE LEISTUNGEN KÖNNEN AUS ZEITLICHEN GRÜNDEN EVENTUELL NICHT BEARBEITET WERDEN.

 

Pro Termin können Sie maximal 4 Dienstleistungen buchen. Es können höchstens 2 Termine im Voraus gebucht werden.

 

 

remainTime
15:00