Wichtige Änderung:
Lichtbilder dürfen nur noch digital an die Pass- und Ausweisbehörden übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt in der Regel über eine gesicherte Cloud durch autorisierte Anbieter, z. B. Fotostudios oder Drogerien, meist per QR-Code. Im Bürgerbüro wird der QR-Code gescannt, um das Lichtbild sicher zu übertragen. Eine Übermittlung per E-Mail oder anderen Datenübertragungskanälen z.B. Bluetooth ist nicht möglich.
Auf Wunsch können die fertigen Ausweis- oder Passdokumente direkt per Post an die Wohnanschrift geschickt werden. Hierfür erhebt die Bundesdruckerei eine Servicegebühr von 15,00 € pro Ausweisdokument.
https://www.badkissingen.de/stadt/rathaus-wegweiser/leistungen-a-z/m_163034
Voraussetzungen zur Beantragung:
- bestehender Haupt- bzw. einziger Wohnsitz in Bad Kissingen
- Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
- persönliches Erscheinen
HINWEIS:
Die Beantragung
eines Dokuments mit neuem Familiennamen, ist frühestens
8 Wochen VOR Eheschließung möglich. Voraussetzung hierfür ist der Antritt einer Auslandsreise innerhalb 6 Wochen nach Eheschließung (Buchungsnachweis erforderlich!). Es kann zudem nur das für die entsprechende Reise erforderliche Dokument im Vorfeld beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen (bitte den für Sie zutreffenden Sachverhalt beachten):
1. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch Stadt Bad Kissingen
Antragsteller älter als 18 Jahre
- bisheriges amtliches Ausweisdokument - Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (kein Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherungsausweis o.ä.)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, nicht älter als 6 Monate) - ab 01.05.2025 digitales Lichtbild (siehe Hinweis oben)
- zur erstmaligen Eintragung eines akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu
2. Sachverhalt:
Ausstellung des bisherigen Dokuments erfolgte durch auswärtige Behörde, zusätzlich folgende Unterlagen
Antragsteller älter als 18 Jahre
Familienstand ledig: Geburtsurkunde (falls Geburtsort im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung)
Geburtsort im Ausland: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
- Einbürgerungsurkunde
- ggf. ist der Erwerb durch ein Elternteil zu belegen
- Namenserklärung (z.B. Wegfall des Vatersnamens)
Familienstand verheiratet: Heiratsurkunde (falls Eheschließung im Ausland - beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung)
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde (kein Scheidungsurteil)
Zur Eintragung eines
akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu.
3. Sachverhalt:
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - Erstmalige Beantragung
Antragsteller älter als 18 Jahre
Familienstand ledig: beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand verheiratet: beglaubigte deutsche Übersetzung der Eheurkunde bzw. internationale Abfassung
Familienstand geschieden oder verwitwet: letzte Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung oder internationaler Abfassung (kein Scheidungsurteil)
Namenserklärung: falls der Familienname an die deutsche Schreibweise angeglichen wurde
Einbürgerungsurkunde:
Zur Eintragung eines
akademischen Grades (Doktortitel) ist die Vorlage der Promotionsurkunde im Original erforderlich; bei Erwerb im Ausland zusätzlich beglaubigte deutsche Übersetzung hierzu.
Antragsteller unter 18 Jahre
die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte entsprechend aufgelisteten zutreffenden Sachverhalten 1-3
darüber hinaus, grundsätzlich (Antragsteller unter 18 Jahre):
bei Bestehen des
gemeinsamen Sorgerechts ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter und die Vorsprache vor Amt erforderlich (aus Datenschutzgründen ist die Mitnahme der Unterlagen unzulässig, die benötigten Unterschriften sind vor Amt zu leisten)
alleiniges Sorgerecht ist durch Vorlage einer
Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt am Landratsamt Bad Kissingen) zu belegen
Der Reisepass ist unterschiedlich lange gültig:
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Zeitraum zur Fertigstellung des Dokuments: ca. 6 Wochen
- Express-Variante gegen Aufpreis möglich: Zeitraum zur Fertigstellung in der Regel 72 Stunden (in Ausnahmefällen ggf. länger)
Gebühr:
- Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 €, Express-Variante: 69,50 €
- Antragsteller ab 24 Jahren: 70,00 €, Express-Variante 102,00 €
Weiterführende Informationen:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html
Dauer 20 Min. pro Person