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Bestätigung
Beglaubigung
Beglaubigung
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Beglaubigung

Die Buchung gilt jeweils für die Beglaubidung eines Dokumentes
Für die Beglaubigung mehrerer Dokumente sind weitere Buchungen notwendig.

Erforderliche Unterlagen:

  • Originaldokument für die Beglaubigung

Gebühr:

  • Pro Dokument: 6,00 Euro
  • Pro Kopie: 0,75 Euro

Die Zahlung per EC-Karte ist möglich

Zusätzliche Informationen:
Information zur Beglaubigung

Ausweisdokumente
Abholung eID-Karte
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Erforderliche Unterlagen

- Gültiger Nationalpass bzw. ID-Karte (Personalausweis)

- Ggf. alte eID-Karte

Abholung Personalausweis
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Erforderliche Unterlagen:

  • entweder: Personalausweis/vorl. Personalausweis/ Reisepass oder Kinderreisepass
  • Ggf. vom Bürgerservice vorgefertigte Vollmacht zur Abholung des Personalausweises

Gebühr:

  • Keine
Abholung Reisepass
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Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
  • Ggf. vom Bürgerservice vorgefertigte Vollmacht zur Abholung des Reisepasses

Gebühr:

  • Keine
Beantragung eID-Karte
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Wichtiger Hinweis vorab:
Dieser Termin ist für eine Person.
​Bitte buchen Sie pro auszustellenden Ausweis einen eigenständigen Termin. Vielen Dank!

Voraussetzung:

  • Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Zwischen der Anmeldung in Bischofsheim und der Beantragung einer neuen eID-Karte müssen 14 Tage liegen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Nationalpass bzw. ID-Karte (Personalausweis)

Gebühr

  • 37,00 Euro (EC-Zahlung ist möglich)

 

Zusätzliche Informationen:

Beantragung Personalausweis und Reisepass
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Wichtiger Hinweis vorab:
Dieser Termin ist für eine Person.
​Bitte buchen Sie pro auszustellenden Ausweis einen eigenständigen Termin. Vielen Dank!

Erforderliche Unterlagen:

  • Abgelaufener Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde im Original
  • 2 aktuelle biometrische Lichtbilder (max. 6 Monate!) (Kann auch direkt vor Ort mit unserem Self-Service-Terminal erstellt werden) Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Terminbuchung notwendig ist!
  • Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde im Original, bei Verheirateten: Heiratsurkunde im Original)
  • Nachweis über die Namensführung (nur bei vorgenommener Namensänderung, Urkunde über die Namensänderung im Original)
  • Zwischen der Anmeldung in Bischofsheim und der Beantragung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses müssen 14 Tage liegen.


Sonstiges:

  • Für den Personalausweis:
    Personen unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer sorgeberechtigten Person vorsprechen, sofern die andere sorgeberechtigte Person den Ausweis abholt.
  • Für den Reisepass:
    Personen unter 18 Jahren müssen in Begleitung einer sorgeberechtigten Person vorsprechen, sofern die andere sorgeberechtigte Person den Ausweis abholt.
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.
  • Bitte beachten Sie: Derzeit betragen die Produktions‐ und Lieferzeiten der Bundesdruckerei für Personalausweise ungefähr drei bis vier Wochen und für Reisepässe bis zu sechs Wochen.
    Express-Reisepässe (Express-Gebühr zusätzlich 32 €) können für gewöhnlich nach fünf Werktagen abgeholt werden.
  • Alleinsorgeberechtigte benötigen eine tagesaktuelle Sorgerechtsbescheiniung.


Gebühr:

  • Personen unter 24 Jahren:                            60,30 Euro (gesamt)
  • Personen über 24 Jahren:                             107,00 Euro (gesamt)
  • Reisepass 48 Seiten zusätzlich                     22,00 Euro
  • Express-Reisepass zusätzlich                       32,00 Euro
  • digitales biometrisches Lichtbild vor Ort:       10,00 Euro
  • EC-Zahlung ist möglich


Zusätzliche Informationen:

Beantragung Personalausweis
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Wichtiger Hinweis vorab:
Dieser Termin ist für eine Person.
​Bitte buchen Sie pro auszustellenden Ausweis einen eigenständigen Termin. Vielen Dank!

Erforderliche Unterlagen:

  • Abgelaufener Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde im Original
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (max. 6 Monate!) (Kann auch direkt vor Ort mit unserem Self-Service-Terminal erstellt werden) Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Terminbuchung notwendig ist!
  • Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde im Original, bei Verheirateten: Heiratsurkunde im Original)
  • Nachweis über die Namensführung (nur bei vorgenommener Namensänderung, Urkunde über die Namensänderung im Original)


Sonstiges:

  • Personen unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer sorgeberechtigten Person vorsprechen, sofern die andere sorgeberechtigte Person den Ausweis abholt.
  • Alleinsorgeberechtigte benötigen eine tagesaktuelle Sorgerechtsbescheinigung.
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.
  • Zwischen der Anmeldung in Bischofsheim und der Beantragung eines neuen Personalausweises müssen 14 Tage liegen.
  • Bitte beachten Sie: Derzeit betragen die Produktions‐ und Lieferzeiten der Bundesdruckerei für Personalausweise ungefähr drei bis vier Wochen und für Reisepässe bis zu sechs Wochen.
    Express-Reisepässe (Express-Gebühr zusätzlich 32 €) können für gewöhnlich nach fünf Werktagen abgeholt werden.


Gebühr:

  • Personen unter 24 Jahren:                            22,80 Euro
  • Personen über 24 Jahren:                             37,00 Euro
  • digitales biometrisches Lichtbild vor Ort:       10,00 Euro
  • EC-Zahlung ist möglich


Zusätzliche Informationen:

Beantragung Reisepass
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Wichtiger Hinweis vorab:
Dieser Termin ist für eine Person.
​Bitte buchen Sie pro auszustellenden Ausweis einen eigenständigen Termin. Vielen Dank!

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde im Original
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (max. 6 Monate!) (Kann auch direkt vor Ort mit unserem Self-Service-Terminal erstellt werden) Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Terminbuchung notwendig ist.
  • Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde im Original, bei Verheirateten: Heiratsurkunde im Original)
  • Nachweis über die Namensführung (nur bei vorgenommener Namensänderung, Urkunde über die Namensänderung z.B. Heiratsurkunde im Original)
  • Zwischen der Anmeldung in Bischofsheim und der Beantragung eines neuen Reisepasses müssen 14 Tage liegen.


Sonstiges:

  • Personen unter 18 Jahren müssen in Begleitung einer sorgeberechtigten Person vorsprechen, sofern die andere sorgeberechtige Person den Ausweis abholt.
  • Alleinsorgeberechtigte benötigen eine tagesaktuelle Sorgerechtsbescheinigung.
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.
  • Bitte beachten Sie: Derzeit betragen die Produktions‐ und Lieferzeiten der Bundesdruckerei für Personalausweise ungefähr drei bis vier Wochen und für Reisepässe bis zu sechs Wochen.
    Express-Reisepässe (Express-Gebühr zusätzlich 32 €) können für gewöhnlich nach fünf Werktagen abgeholt werden.


Gebühr:

Personen unter 24 Jahre

  • Reisepass                                                    37,50 Euro
  • Reisepass - 48 Seiten                                  59,50 Euro
  • Reisepass - EXPRESS                                69,50 Euro
  • Reisepass - EXPRESS 48 Seiten                91,50 Euro
  • digitales biometrisches Lichtbild vor Ort       10,00 Euro
    (muss zusätzlich zu diesem Termin gebucht werden!)

 

Personen über 24 Jahre

  • Reisepass                                                    70,00 Euro
  • Reisepass - 48 Seiten                                  92,00 Euro
  • Reisepass - EXPRESS                                102,00 Euro
  • Reisepass - EXPRESS 48 Seiten              124,00 Euro
  • digitales biometrisches Lichtbild vor Ort       10,00 Euro
    (muss zusätzlich zu diesem Termin gebucht werden!)


Die Zahlung per EC-Karte ist möglich


Zusätzliche Informationen:

Beantragung vorläufiger Personalausweis
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Wichtiger Hinweis vorab:
Dieser Termin ist für eine Person.
​Bitte buchen Sie pro auszustellenden Ausweis einen eigenständigen Termin. Vielen Dank!

Erforderliche Unterlagen:

  • Abgelaufener Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde im Original
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (max. 6 Monate!) (Kann auch direkt vor Ort mit unserem Self-Service-Terminal erstellt werden). Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzlich eine Terminbuchung notwendig ist!
  • Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde im Original, bei Verheirateten: Heiratsurkunde im Original)
  • Nachweis über die Namensführung (nur bei vorgenommener Namensänderung, Urkunde über die Namensänderung im Original)
  • Zwischen der Anmeldung in Bischofsheim und der Beantragung eines neuen vorläufigen Personalausweises müssen 14 Tage liegen.


Sonstiges:

  • Personen unter 16 Jahren müssen in Begleitung der sorgeberechtigten Personen vorsprechen.
  • Alleinsorgeberechtigte benötigen eine tagesaktuelle Sorgerechtsbescheiniung.
  • Die antragstellende  Person muss persönlich anwesend sein.


Gebühr:

  • vorläufiger Personalausweis:                        10,00 Euro
  • digitales biometrisches Lichtbild vor Ort*:     10,00 Euro
  • EC-Zahlung ist möglich

*) Eine zusätzliche Terminbuchung wird hierfür benötigt!


Zusätzliche Informationen:

Pin im BPA setzen
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Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden. Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Hierfür benötigen Sie eine sechsstellige PIN. Welche Sie bei uns im Bürgerservice setzen können.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis

Gebührenfrei

Bescheinigungen
Lebensbescheinigung
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Lebensbescheinigungen https://www.raunheim.de/images/STD_drucken.gif (Bitte beachten: Dies ist keine Meldebescheinigung!)

Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung


Welche Gebühren fallen an?

  • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung: kostenfrei.
  • Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig


Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer: Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.

 

Gebühr:
10,00 Euro (EC-Zahlung ist möglich)

Sonstiges:
Allgemeine Information Lebensbescheinigung

Meldebescheinigung - Antrag über den Briefkasten
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Meldebescheinigungen können vorübergehend nur über den Briefkasten angefordert werden.
Lesen Sie hier, wie Sie dies durchführen können:

Möglichkeit 1:

Sie laden das Formular "Antrag auf Meldebescheinigung" auf unserer Homepage herunter: > Zum Download <

Möglichkeit 2:
  • Fertigen Sie bitte eine gut lesbare Kopie ihres Ausweisdokumentes an.
  • Bitte notieren Sie auf der Kopie:
    • Meldebescheinigung.
      • Wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt, notieren Sie bitte ebenfalls, welche Informationen benötigt werden.
    • Geben Sie den Grund für die Meldebescheinigung an.
    • Ihre Telefonnummer für Rückfragen
  • Legen Sie bitte die Gebühr von 10 € - passend und abgezählt pro Meldebescheinigung – zusammen mit der Kopie vom Ausweis in einen Briefumschlag und adressieren diesen an die folgende Anschrift:
    • Bürgerservice Bischofsheim
      Meldebescheinigung
      Schulstraße 34
      65474 Bischofsheim

Den Briefumschlag können Sie dann gerne direkt in den Briefkasten beim Bürgerservice einwerfen.

Sobald wir ihr Anliegen bearbeitet haben, lassen wir Ihnen die Meldebestätigung auf dem Postweg zukommen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zu unseren Sprechzeiten unter 06144 / 404-123 sowie per E-Mail unter buergerservice@bischofsheim.de zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen:
- Gültiges Ausweisdokument

Gebühr:
- 10,00 Euro pro Meldebescheinigung
Meldebescheinigung
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Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiges Ausweisdokument Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel)
  • Eine Meldebescheinigung kann nur persönlich beantragt werden, es sei denn es liegt eine schriftliche Bevollmächtigung vor. Weiterhin wird das Original-Ausweisdokument der Person, für welche die Meldebescheinigung erstellt werden soll, benötigt.

Gebühr:

  •  10,00 Euro (EC-Zahlung ist möglich)

Zusätzliche Informationen:

Informationen zur Meldebescheinigung

Steueridentifikationsnummer
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Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten ist zusätzlich die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel erforderlich)

Gebühr:

  •  10,00 Euro (EC-Zahlung ist möglich)

Sonstiges:

  • Persönliches Erscheinen
Führerscheinantrag
Führerscheinantrag
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Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllten Führerscheinantrag
  • Gültiges Ausweisdokument (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten ist zusätzlich ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich)
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Gebühr:

  • 10,00 Euro (EC-Zahlung ist möglich)

Sonstiges:

  • Die beantragende Person muss persönlich anwesend sein
Umtausch alter Führerscheine (Info ⚠ lesen ➔)
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Für den Umtausch alter Führerscheine müssen Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle beim Kreis Groß-Gerau wenden. Der Bürgerservice in Bischofsheim kann Ihnen in diesem Zusammenhang leider nicht weiterhelfen.

Kontaktdaten der Führerscheinstelle in Groß-Gerau:
Der Landrat des Kreises Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Telefon: 06152 989-84300
E-Mail: feb-umtausch@kreisgg.de: 


Alle weiteren Informationen zum Umtausch alter Führerscheine finden Sie auf der Homepage des Kreises Groß-Gerau
Führungszeugnis/Auszug Gewerbezentralregister
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
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Hinweis: Bitte hinterlassen Sie im folgenden Bemerkungsfeld eine Information, für wen die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigt wird.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten ist zusätzlich die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel erforderlich)
  • Bei Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges  für eine Behörde wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen, ggf. Ansprechpartner und der Verwendungszweck benötigt.
  • Bei juristischen Personen ist zusätzlich ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister nötig. Der Antrag ist am Firmensitz zu beantragen.

Gebühr:  

  • 13,00 Euro (EC-Zahlung ist möglich)

Sonstiges:

Führungszeugnis
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Hinweis: Bitte hinterlassen Sie im folgenden Bemerkungsfeld eine Information, für wen und welche Art (einfaches oder erweitert*) des Führungszeugnisses benötigt wird.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten ist zusätzlich die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel erforderlich)
  • Bei Beantragung eines Führungszeugnisses für eine Behörde wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt.

Gebühr:

  • 13,00 Euro (Bei Gebührenbefreiung: Nachweis über die Gebührenbefreiung)
  • EC-Zahlung ist möglich

Sonstiges:

  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.

*) Zusätzliche Informationen - erweitertes Führungszeugnis:

Für ein erweitertes Führungszeugnis wird die schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen, im Original benötigt.

Informationen zum Führungsezeugnis Bundesamt für Justiz

Allgemeine Informationen zum Führungszegnis

Kirchenaustritt
Kirchenaustritt
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Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiges Ausweisdokument

Gebühr:

  •   30,00 Euro (EC-Zahlung ist möglich)

Zusätzliche Informationen:

Info-Blatt Finanzamt

Kirchenaustritt

Meldevorgänge
Anmeldung aus dem Ausland
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Anmeldung aus dem Ausland

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel, ausgenommen erstmaliger Zuzug aus dem Ausland)
  • Wohnungsgeberbescheinigung im Original
  • Nachweis über den Familienstand:
    • Verheiratet: Heiratsurkunde im Original
    • Geschieden: Rechtskräftiges Scheidungsurteil im Original
    • Ledig: Ledigkeitsbescheinigung durch das zuständige Konsulat 
  • Ausländische Urkunden müssen als internationale Urkunden (EU-Länder) bzw. in beglaubigter Übersetzung im Original vorgelegt werden.
  • Bei Wiederzuzug aus dem Ausland:  Die letzte inländische  Adresse muss vorliegen
  • Zuzug aus dem Ausland: Bei minderjährigen Personen Geburtsurkunde im Original und Nachweis des Sorgerechts im Original (Internationale Geburtsurkunde oder deutsche Übersetzung, gilt auch für die Sorgerechtserklärung)
  • Bei Ausweisdokumenten, auf denen kein Geburtsort verzeichnet ist: Vorlage eines amtlichen Nachweises über den Geburtsort: Geburtsurkunde im Original
  • Bei erstmaligem Zuzug aus dem Ausland wird um das persönliche Erscheinen aller anzumeldenden Personen gebeten
  • Die Anmeldung kann von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Dazu ist eine Vollmacht erforderlich. Die Unterschrift der vollmachtserteilenden Person ist von einer öffentlichen Stelle zu beglaubigen.

Gebühr:

  • Keine

Zusätzliche Informationen:

Anmeldung
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Anmeldung
Sie ziehen von außerhalb in Bischofsheim ein (Die letzte Wohnanschrift ist nicht in Bischofsheim)

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel, ausgenommen erstmaliger Zuzug aus dem Ausland)
  • Wohnungsgeberbescheinigung im Original
  • Nachweis über den Familienstand:
    • Verheiratet: Heiratsurkunde im Original
    • Geschieden: Rechtskräftiges Scheidungsurteil im Original
  • Ausländische Urkunden müssen als internationale Urkunden (EU-Länder) bzw. in beglaubigter Übersetzung im Original vorgelegt werden.
  • Bei Wiederzuzug aus dem Ausland:  Die letzte inländische  Adresse muss vorliegen
  • Zuzug aus dem Ausland: Bei minderjährigen Personen Geburtsurkunde im Original und Nachweis des Sorgerechts im Original (Internationale Geburtsurkunde oder deutsche Übersetzung, gilt auch für die Sorgerechtserklärung)
  • Bei Ausweisdokumenten, auf denen kein Geburtsort verzeichnet ist: Vorlage eines amtlichen Nachweises über den Geburtsort: Geburtsurkunde im Original
  • Bei erstmaligem Zuzug aus dem Ausland wird um das persönliche Erscheinen aller anzumeldenden Personen gebeten
  • Die Anmeldung kann von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Dazu ist eine Vollmacht erforderlich. Die Unterschrift der vollmachtserteilenden Person ist von einer öffentlichen Stelle zu beglaubigen.

Gebühr:

  • Keine

Zusätzliche Informationen:

Abmeldung
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Abmeldung

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Angabe der neuen Adresse im Ausland

Mehr Informationen:
Information Wohnsitzabmeldung

Anschrift im Fahrzeugschein ändern
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Anschrift im Fahrzeugschein ändern

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Fahrzeugschein

Gebühr:

  • 11,10 Euro (EC-Zahlung ist möglich)

Zusätzliche Informationen:

  • Es können nur Fahrzeugscheine mit dem bereits amtlichen Kennzeichen GG geändert werden.
Anschrift im Pass / Ausweis aktualisieren
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Haben Sie vergessen, zu ihrem Anmeldetermin in Bischofsheim ihren Reisepass oder den Personalausweis vorzulegen, können Sie mit dieser Leistung den Wohnort bzw. die Anschrift aktualisieren lassen.

Ganz wichtig: Der Hautwohnsitz muss bereits Bischofsheim lauten.

Dieser Termin ist keine An- oder Ummeldung!
Sollten Sie diese Leistung für eine An- bzw. Ummeldung buchen, können wir diese nicht durchführen!

Benötigte Unterlagen:
Zu aktualisierender Personalausweis bzw. Reisepass
Statuswechsel Nebenwohung wird Hauptwohnung
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Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel,)
  • Wohnungsgeberbescheinigung im Original (wenn diese bei Anmeldung des Nebenwohnsitzes noch nicht vorgelegt wurde)
  • Erfolgt der Statuswechsel eines minderjährigen Kindes mit einer sorgeberechtigten Person, ist der Nachweis über das Sorgerecht im Original oder die Einverständniserklärung der zweiten sorgeberechtigten Person vorzulegen. Die Unterschrift auf der Einverständniserklärung muss öffentlich beglaubigt sein
  • Der Statuswechsel kann von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Dazu ist eine Vollmacht erforderlich. Die Unterschrift der vollmachtserteilenden Person ist von einer öffentlichen Stelle zu beglaubigen

Gebühr:

Ummeldung
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Ummeldung = Sie ziehen innerhalb von Bischofsheim um

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei nicht europäischen Ausweisdokumenten Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitel)
  • Wohnungsgeberbescheinigung im Original
  • Erfolgt die Ummeldung eines minderjährigen Kindes mit einer sorgeberechtigten Person, ist der Nachweis über das Sorgerecht im Original oder die Einverständniserklärung der zweiten sorgeberechtigten Person vorzulegen. Die Unterschrift auf der Einverständniserklärung muss öffentlich beglaubigt sein
  • Die Ummeldung kann von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Dazu ist eine Vollmacht erforderlich. Die Unterschrift der vollmachtserteilenden Person ist von einer öffentlichen Stelle zu beglaubigen

Gebühr:

  • Keine

Zusätzliche Informationen:

Wohnungsgeberbescheinigung

Informationen zur Wohnsitzummeldung

Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsschein - per Post
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Untersuchungsberechtigungsscheine können vorübergehend auch über den Briefkasten angefordert werden.
Lesen Sie hier, wie Sie dies durchführen können:


Setzen Sie ein kurzes Schreiben auf, dass Sie bzw. Ihr minderjähriges Kind einen Untersuchungsberechtigungsschein benötigt. Im Anschreiben benennen Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Nennung der betroffenen Person mit Geburtsdatum
  • Datum des Beginn der Ausbildung
  • Kontaktrufnummer für Rückfragen
  • Für die Zweituntersuchung ist zusätzlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis vorzulegen.


Zusätzlich zum Anschreiben fertigen Sie bitte eine gut lesbare Kopie des Ausweises der betroffenen minderjährigen Person an, packen alles zusammen in einen Briefumschlag und Adressieren diesen an die folgende Anschrift:

  • Bürgerservice Bischofsheim
    UB-Schein
    Schulstraße 34
    65474 Bischofsheim


Den Briefumschlag können Sie anschließend in den Briefkasten beim Bürgerservice, Schulstraße 34 in Bischofsheim einwerfen.

Sobald wir ihr Anliegen bearbeitet haben, lassen wir Ihnen den Untersuchungsberechtigungsschein auf dem Postweg zukommen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zu unseren Sprechzeiten unter 06144 / 404-123 sowie per E-Mail unter buergerservice@bischofsheim.de zur Verfügung.


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Nach dem Jugendschutzgesetz stellt der Bürgerservice zur Abrechnung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Hessen Untersuchungsberechtigungsbescheinigungen an Jugendliche unter 18 Jahren aus.

Notwendige Unterlagen:
Für die Erstuntersuchung ist ein gültiger Personalausweis oder Kinderausweis vorzulegen; für die Zweituntersuchung ist zusätzlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis vorzulegen.

Die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen ist gebührenfrei.

Untersuchungsberechtigungsschein
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Nach dem Jugendschutzgesetz stellt der Bürgerservice zur Abrechnung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Hessen Untersuchungsberechtigungsbescheinigungen an Jugendliche unter 18 Jahren aus.

Notwendige Unterlagen:
Für die Erstuntersuchung ist ein gültiger Personalausweis oder Kinderausweis vorzulegen; für die Zweituntersuchung ist zusätzlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis vorzulegen.

Die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen ist gebührenfrei.

Herzlich Willkommen zur Online-Terminreservierung im Bürgerservice Bischofsheim. Bitte beachten Sie, dass alle erforderlichen Unterlagen für die gebuchte Leistung vorliegen müssen, ansonsten kann eine Bearbeitung nicht erfolgen. Die Reservierung bezieht sich immer auf eine Person. Es können mehrere Dienstleistungen gebucht werden.

 

remainTime
15:00