Untersuchungsberechtigungsscheine können vorübergehend auch über den Briefkasten angefordert werden.
Lesen Sie hier, wie Sie dies durchführen können:
Setzen Sie ein kurzes Schreiben auf, dass Sie bzw. Ihr minderjähriges Kind einen Untersuchungsberechtigungsschein benötigt. Im Anschreiben benennen Sie bitte die folgenden Punkte:
- Nennung der betroffenen Person mit Geburtsdatum
- Datum des Beginn der Ausbildung
- Kontaktrufnummer für Rückfragen
- Für die Zweituntersuchung ist zusätzlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis vorzulegen.
Zusätzlich zum Anschreiben fertigen Sie bitte eine gut lesbare Kopie des Ausweises der betroffenen minderjährigen Person an, packen alles zusammen in einen Briefumschlag und Adressieren diesen an die folgende Anschrift:
- Bürgerservice Bischofsheim
UB-Schein
Schulstraße 34
65474 Bischofsheim
Den Briefumschlag können Sie anschließend in den Briefkasten beim Bürgerservice, Schulstraße 34 in Bischofsheim einwerfen.
Sobald wir ihr Anliegen bearbeitet haben, lassen wir Ihnen den Untersuchungsberechtigungsschein auf dem Postweg zukommen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zu unseren Sprechzeiten unter 06144 / 404-123 sowie per E-Mail unter buergerservice@bischofsheim.de zur Verfügung.
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Nach dem Jugendschutzgesetz stellt der Bürgerservice zur Abrechnung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Hessen Untersuchungsberechtigungsbescheinigungen an Jugendliche unter 18 Jahren aus.
Notwendige Unterlagen:
Für die Erstuntersuchung ist ein gültiger Personalausweis oder Kinderausweis vorzulegen; für die Zweituntersuchung ist zusätzlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis vorzulegen.
Die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen ist gebührenfrei.