Grundbuchausdruck beantragen
Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind (z.B. als Eigentümer), können Sie einen Ausdruck daraus erhalten. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse, das Sie glaubhaft darlegen bzw. im Zweifel nachweisen müssen.
Verfahrensablauf
Sie können einen Grundbuchausdruck schriftlich oder persönlich beantragen. Die Stadt Lauda-Königshofen stellt Ihnen auf ihrem Internetauftritt auch ein Online-Formular (Grundbuchausdruck) zur Verfügung.
Sie können sich bei der Antragstellung auch durch eine andere Person vertreten lassen, die bereits über eine allgemeine Vorsorgevollmacht verfügt oder indem Sie diese Person für den Einzelfall bevollmächtigen.
Die Übersendung des Grundbuchausdrucks erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Regel auf dem Postweg und nicht unverschlüsselt über das Internet.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
- wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf
Kosten
- einfacher Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 10,00
- amtlicher Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 20,00
Achtung: Wenn private Dienstleister im Internet die Einholung von Grundbuchausdrucken anbieten, können damit nicht unerhebliche Zusatzkosten verbunden sein.