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Bestätigung
Grundbucheinsichtsstelle
Grundbuchausdruck beantragen
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Grundbuchausdruck beantragen

Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind (z.B. als Eigentümer), können Sie einen Ausdruck daraus erhalten. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse, das Sie glaubhaft darlegen bzw. im Zweifel nachweisen müssen.

Verfahrensablauf

Sie können einen Grundbuchausdruck schriftlich oder persönlich beantragen. Die Stadt Lauda-Königshofen stellt Ihnen auf ihrem Internetauftritt auch ein Online-Formular (Grundbuchausdruck) zur Verfügung.

Sie können sich bei der Antragstellung auch durch eine andere Person vertreten lassen, die bereits über eine allgemeine Vorsorgevollmacht verfügt oder indem Sie diese Person für den Einzelfall bevollmächtigen.

Die Übersendung des Grundbuchausdrucks erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Regel auf dem Postweg und nicht unverschlüsselt über das Internet.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
  • wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf

Kosten

  • einfacher Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 10,00
  • amtlicher Ausdruck aus dem Grundbuch: EUR 20,00

Achtung: Wenn private Dienstleister im Internet die Einholung von Grundbuchausdrucken anbieten, können damit nicht unerhebliche Zusatzkosten verbunden sein.

Dauer 15 Min.
Grundbucheinsicht beantragen
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Grundbucheinsicht beantragen

Um Einsicht in das Grundbuch zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse haben (z.B. als Eigentümer) und dieses glaubhaft darlegen bzw. im Zweifel nachweisen.

Verfahrensablauf

Die Einsicht in das Grundbuch müssen Sie persönlich bei der Grundbucheinsichtsstelle beantragen.

Sie können sich bei der Antragstellung auch durch eine andere Person vertreten lassen, die bereits über eine allgemeine Vorsorgevollmacht verfügt oder indem Sie diese Person für den Einzelfall bevollmächtigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
  • wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf

Kosten

  • keine
Dauer 10 Min.
Unterschriftsbeglaubigung
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Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Das Dokument, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
  • Bei Vereinsangelegenheiten ggfls. eine Bescheinigung, dass der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt (aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts)

Die Gebühr richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG):

  • Öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift - mindestens 20,00 €, höchstens 70,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
  • Öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift betreffend einer Zustimmung gem. § 27 der Grundbuchordnung sowie einen damit verbundenen Löschungsantrag gem. § 13 der Grundbuchordnung (Löschungsbewilligung) - 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
  • Änderungen, die das Vereinsregister betreffen, sind gebührenfrei, sofern der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt und ein aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts vorgelegt wird; ansonsten fällt eine Gebühr i.H.v. 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer an

Sonstiges:

  • Das persönliche Erscheinen aller Beteiligten (Unterschreibenden) ist zwingend notwendig!
Dauer 20 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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