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Bestätigung
Gewerbeamt
Gewerbeanmeldung
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Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, wenn Sie
•      einen Betrieb neu errichten,
•      eine Zweigniederlassung neu errichten,
•      eine unselbständige Zweigstelle neu errichten,
•      einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel durch Kauf oder Pacht),
•      die Rechtsform eines Betriebes wechseln,
•      einen Betrieb aus einem anderen Meldebezirk verlegen.
Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind
•      Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
•      Freie Berufe (unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
•      Verwaltung des eigenen Vermögens
 
Anzeigepflichtig sind
•      bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
•      bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
•      bei einer KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen,
•      bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter
 
Verfahrensablauf
Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle (immer am Ort der Betriebsstätte) anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht, weiter.
 
Fristen
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden.
 
Erforderliche Unterlagen
•      Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung)
•      notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug bei entsprechender Gesellschaftsform (wie GmbH, KG, AG)
•      Die Vorlage weiterer Unterlagen ist jederzeit möglich.
 
Kosten
20,00 € je Gewerbeanmeldung
Dauer 30 Min.
Gewerbeummeldung
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Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn Sie
•      den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde verlegen,
•      die Betriebstätigkeit ändern oder erweitern,
•      Ihren Namen oder den Namen der juristischen Person ändern.
 
Anzeigepflichtig sind
•      bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
•      bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
•      bei einer KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen,
•      bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter
 
Fristen
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Änderung ummelden.
 
Erforderliche Unterlagen
•      Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung)
•      notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug bei entsprechender Gesellschaftsform (wie GmbH, KG, AG)
•      Die Vorlage weiterer Unterlagen ist jederzeit möglich.
 
Kosten
20,00 € je Gewerbeummeldung

Dauer 30 Min.
Gewerbeabmeldung
i
Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn Sie
•      den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen,
•      die Rechtsform des Betriebes wechseln,
•      Ihren Betrieb übergeben (zum Beispiel durch Verkauf oder Verpachtung),
•      aus einer Gesellschaft austreten möchten.
 
ACHTUNG Gesetzesänderung!
Wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Meldebezirk verlegen, ist eine Gewerbeabmeldung nicht mehr erforderlich. Durch die Gewerbeanmeldung in der neuen Gemeinde wird das Ordnungsamt / Gewerbeamt automatisch verständigt. Wenn Sie dennoch eine Bescheinigung über die Gewerbeabmeldung benötigen, können Sie diese per E-Mail unter sicherheit-ordnung@lauda-koenigshofen.de anfordern. Die Gebühr für die Ausfertigung der Gewerbeabmeldung beträgt 20,00 €.
 
Anzeigepflichtig sind
•      bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
•      bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
•      bei einer KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen,
•      bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter
 
Fristen
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe abmelden.
 
Erforderliche Unterlagen
•      Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung)
•      Die Vorlage weiterer Unterlagen ist jederzeit möglich.
 
Kosten
20,00 € je Gewerbeabmeldung
Dauer 15 Min.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
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Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
 
Verfahrensablauf
•      Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde.
•      Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
•      Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft entweder an Ihre Postadresse oder für bestimmte Auskünfte direkt an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
 
Erforderliche Unterlagen für natürliche Personen / Privatpersonen
•      Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls zusätzlichen Staatsangehörigkeitsnachweis
•      gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen
 
Erforderliche Unterlagen für juristische Personen
•      gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters der Firma (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung)
•      gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen
 
Kosten
13,00 € je Antrag

Dauer 15 Min.

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