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Standesamt
Begleitname zum Ehename bzw. Lebenspartnerschafts
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Begleitname zum Ehename bzw. Lebenspartnerschaftsname nachträglich hinzufügen oder widerrufen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Eheschließung hat in Tauberbischofsheim stattgefunden: nichts weiter erforderlich (bitte geben Sie das Ehedatum in den Bemerkungen ein)

  • Eheschließung bei einem anderen Standesamt: zusätzlich
    • aktuell beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Gebühr:

  • 40 €

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen der Person, auf die sich die Namensänderung beziehen soll
Dauer 25 Min.
Anmeldung Eheschließung deutscher Staatsang.
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Anmeldung der Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Eheschließenden

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde mit Übersetzung in die deutsche Sprache oder internationale Geburtsurkunde
  • bei Geburt im Inland: aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde.
  • bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunden der Kinder
  • bei Vorehe: aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen

Gebühren: 

  • Prüfung der Ehefähigkeit: EUR 65,00; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): EUR 110,00
  • standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 110,00
  • Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung EUR 45,00
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 45,00 (in Baden-Württemberg)

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung in einem anderen Raum (Location) stattfinden soll. 

(bitte geben Sie den Name Ihres Partners/Ihrer Partnerin in den Bemerkungen ein)

Dauer 60 Min.
Anzeige einer Hausgeburt
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Anzeige einer Hausgeburt

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister
  • falls die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
    • Geburtsurkunden der Eltern oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
    • Abschrift der Vaterschaftsanerkennung, falls vorhanden
    • Abschrift der Sorgerechtserklärung, falls abgegeben
  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt
  • Erklärung der Eltern zum Namen des Kindes

Hinweis: Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Gebühr:

  • gebührenfrei
  • Ausstellung einer Geburtsurkunde 20 €
Dauer 30 Min.
Anzeige eines Sterbefalls
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Anzeige eines Sterbefalls

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Verstorbenen
  • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
  • Ist die Ehe bereits aufgelöst: Sterbeurkunde des Erstverstorbenen Ehegatten oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Erweiterte Meldebescheinigung vom letzten Wohnsitz des Verstorbenen
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod
  • bei einer mündlichen Anzeige zusätzlich der Personalausweis oder Reisepass der anzeigenden Person

Hinweis: Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Gebühr:

  • gebührenfrei
  • Ausstellung einer Sterbeurkunde 20 €

Sonstiges: In der Regel haben Sie einen Bestatter beauftragt, der den Sterbefall anzeigt. Sollten Sie selbst den Sterbefall anzeigen, benötigen wir einen Personalausweis oder Reisepass von Ihnen

Dauer 15 Min.
Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
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Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, dessen ein Deutscher zur Eheschließung im Ausland bedarf, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Eheschließende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Eheschließende in Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend; hat er sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Erforderliche Unterlagen von beiden Ehegatten wenn beide Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde mit Übersetzung oder internationale Geburtsurkunde
  • bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde.

Wenn ihr zukünftiger Ehegatte ausländischer Staatsangehöriger ist, erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt (Tel. 09341/803-3400)

Gebühr:

  • 65 €
  • mit Auslandsbezug 110 €

Hinweis: das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig

Dauer 30 Min.
Beratung Eheschließung ausländischer Staatsang.
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Auskunft über erforderliche Unterlagen eines ausländischen Staatsangehörigen zur Eheschließung in Deutschland

Sie sind ausländische Staatsangehörige/ausländischer Staatsangehöriger oder Sie möchten eine ausländische Staatsangehörige/einen ausländischen Staatsangehörigen heiraten, dann beraten wir Sie bei einer persönlichen Vorsprache, welche Unterlagen Sie besorgen müssen und wie die weitere Vorgehensweise aussieht.

erforderliche Unterlagen

  • gültigen Reisepass oder geeigneten Staatsangehörigkeitsnachweis

Gebühr:

  • gebührenfrei
Dauer 30 Min.
Besprechung Eheschließung
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Sie haben Ihre Eheschließung bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt angemeldet und Sie möchten in Tauberbischofsheim heiraten.

Das Standesamt der Anmeldung hat uns Ihre Unterlagen übermittelt und wir haben Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühr: 45 €

weitere Gebühren können anfallen, wenn Ihre Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten stattfinden soll (110 €) oder für den Erwerb eines Stammbuches und die Vorbestellung von Eheurkunden (je Urkunde 20 €)

Hinweis: Für die Eheschließung in unserem Trausaal werden keine Gebühren erhoben.

Für eine Eheschließung in der Schlossdiele, dem Rathaussaal, der Peterskapelle oder dem „Grünauer Hof“ in Hochhausen fallen zusätzlich Mietgebühren an. Bezüglich der Anmietung setzen Sie sich bitte mit Frau Jeannette Hahn (Tel. 09341/803-1043 oder E-Mail veranstaltungen@tauberbischofsheim.de in Verbindung.

Sonstiges: Den Termin können Sie allein oder gemeinsam wahrnehmen

Dauer 30 Min.
Beurkundung Vaterschaftsanerkennung
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Beurkundung Vaterschaftsanerkennung

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Geburtsurkunden des Vaters und der Mutter

  • Ist die Mutter geschieden sind weitere Unterlagen notwendig, bitte erkundigen Sie sich telefonisch unter 09341-803-3400

Gebühr:

  • gebührenfrei

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen von Vater und Mutter
Dauer 30 Min.
Ehename bzw. Lebenspartnerschaftsname nachträglich
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Ehename bzw. Lebenspartnerschaftsname nachträglich bestimmen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Eheschließung hat in Tauberbischofsheim stattgefunden:nichts weiter erforderlich (bitte geben Sie das Ehedatum in den Bemerkungen ein)
  • Eheschließung bei einem anderen Standesamt: zusätzlich
    • aktuell beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Gebühr:

  • 40 €

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen beider Ehegatten bzw. Lebenspartner
Dauer 25 Min.
Einbenennung Kind
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Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt Ihren Ehenamen erteilen.

Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen.

Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.

Die Zustimmung kann separat erfolgen.

Die Einbenennung wird wirksam, wenn alle erforderlichen Erklärungen vom zuständigen Standesamt entgegengenommen wurden.

 

Erforderlich Unterlagen für die Einbenennung:

  • Personalausweis oder Reisepass von den Beteiligten
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • evtl. Nachweis über alleinige Sorge des erteilenden Elternteils
  • gemeinsame erweiterte Meldebescheinigung für das Kind, den erteilenden Elternteil und dessen Ehegatten

 

Erforderliche Unterlagen für die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes

Gebühr: 40 €

Sonstiges: persönliches Erscheinen

Dauer 30 Min.
Kirchenaustritt
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Beurkundung Kirchenaustritt

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:

  • 25,00 €

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
Dauer 15 Min.
Nachlass
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Nachlassangaben

Sie wurden vom Standesamt angeschrieben und um Angaben zum Nachlass Ihres verstorbenen Angehörigen gebeten

erforderliche Unterlagen:

  • bringen Sie, soweit vorhanden, das Stammbuch des/der Verstorbenen mit.

Gebühren

  • gebührenfrei

 

Dauer 30 Min.
Namenserteilung Kind
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Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein zusteht, kann dem Kind durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen des anderen Elternteils erteilen.

Voraussetzung für die Namenserteilung ist eine wirksame Vaterschaftsanerkennung.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass von Mutter und Vater
  • Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunde des Kindes

Gebühr: 40 €

Sonstiges: persönliches Erscheinen

Dauer 30 Min.
Neusortierung der Reihenfolge der Vornamen
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Neusortierung der Reihenfolge der Vornamen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, falls Sie in Tauberbischofsheim geboren sind, liegt uns Ihr Geburtseintrag vor.

Gebühr:

  • 40 €

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen

 

Dauer 30 Min.
Stammbuch erwerben
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Sie möchten ein Stammbuch erwerben.

In einem Stammbuch können Sie die Urkunden (personenstandsrechtliche Urkunden und kirchliche Dokumente) Ihrer Familie aufbewahren. Stammbücher gibt es in verschiedenen Ausführungen, Materialien und Formaten (A5, A5+ und A4). Wir halten eine Auswahl bereit.

 

Erforderliche Unterlagen:

keine

 

Gebühr:

von 15 € bis 40 €

Dauer 15 Min.
Wiederannahme des Geburtsnamens nach der Scheidung
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Wiederannahme des Geburtsnamens nach der Scheidung

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Eheschließung hat in Tauberbischofsheim stattgefunden:
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Eheschließung bei einem anderen Standesamt stattgefunden:
    • Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung

Gebühr:

  • 40 €

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
Dauer 30 Min.
Urkunde
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Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden beantragen

Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich

  • Geburtenregister (110 Jahre zurück)
  • Eheregister (80 Jahre zurück)
  • Lebenspartnerschaftsregister (01.08.2001 – 31.12.2011 begründete Lebenspartnerschaften beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, 01.01.2012 – 30.09.2017 beim Standesamt Tauberbischofsheim)
  • Sterberegister (30 Jahre zurück)

Die Registereinträge davor befinden sich im Stadtarchiv.

Falls Sie Nachweise aus früheren Registern benötigen, wenden sie sich an unsere Mitarbeiterin im Archiv, Frau Andrea Steffan Tel: 09341/803-1106 oder E-Mail andrea.steffan@tauberbischofsheim.de

Hinweis: Personenstandsurkunden werden auf Antrag den Personen erteilt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatte oder Lebenspartner, Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.

Mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zum Ereignisjahr
  • falls Sie nicht zum berechtigten Personenkreis gehören, Vollmacht der berechtigten Person und deren Personalausweis oder Reisepass.

Gebühren:

  • 20 €

 

Dauer 15 Min.
Rentenberatung
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
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Altersrente für besonders langjährig Versicherte

 

Voraussetzungen für diese Rente:

Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte brauchen Sie 45 Versicherungsjahre. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 stufenweise angepasst.

 

Alle weiterführenden Informationen finden Sie bei der deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link.

 

Wenn Sie in Tauberbischofsheim (mit Stadtteilen) gemeldet sind, bringen Sie für Ihren Rentenantragstermin bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankverbindung (Kontonummer) IBAN – und BIC- Angaben (siehe Kontoauszug)
  • Letzter Versicherungsverlauf / Rentenbescheid bzw. Rentenauskunft
  • Identifikationsnummer (SteuerID)
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse vom Antragsteller
  • Nachweis Elterneigenschaft wegen Pflegeversicherung (Geburtsurkunden Kinder)
  • Sonstige Rentenbescheide (Rentenanpassungsmitteilung der Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Versorgungsrente, bei Bezug von Pension bitte das Feststellungsblatt)
  • Nachweise des Arbeitsamtes
  • Altersteilzeitvertrag
  • Vollmacht
  • Zusatzversorgungsadresse und Aktenzeichen
  • Vertriebenenausweis bzw. Spätaussiedlerbescheinigung

Die Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen für die Vorbereitung des Termins finden Sie hier.

 

Räumlichkeiten:

  • Termine vormittags (09.00-12.00 Uhr) finden im Klosterhof Zimmer K-219 statt (1.OG)
  • Termine nachmittags (14.00-16.30 Uhr) finden im Standesamt statt (EG)
Dauer 60 Min.
Altersrente für langjährig Versicherte
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Altersrenten für langjährig Versicherte

 

Voraussetzungen für diese Rente:

Für die Altersrente für langjährig Versicherte benötigen Sie 35 Versicherungsjahre. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 stufenweise angepasst.

 

Alle weiterführenden Informationen finden Sie bei der deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link.

 

Wenn Sie in Tauberbischofsheim (mit Stadtteilen) gemeldet sind, bringen Sie für Ihren Rentenantragstermin bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankverbindung (Kontonummer) IBAN – und BIC- Angaben (siehe Kontoauszug)
  • Letzter Versicherungsverlauf / Rentenbescheid bzw. Rentenauskunft
  • Identifikationsnummer (SteuerID)
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse vom Antragsteller
  • Nachweis Elterneigenschaft wegen Pflegeversicherung (Geburtsurkunden Kinder)
  • Sonstige Rentenbescheide (Rentenanpassungsmitteilung der Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Versorgungsrente, bei Bezug von Pension bitte das Feststellungsblatt)
  • Nachweise des Arbeitsamtes
  • Altersteilzeitvertrag
  • Vollmacht
  • Zusatzversorgungsadresse und Aktenzeichen
  • Vertriebenenausweis bzw. Spätaussiedlerbescheinigung

Die Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen für die Vorbereitung des Termins finden Sie hier.

 

Räumlichkeiten:

  • Termine vormittags (09.00-12.00 Uhr) finden im Klosterhof Zimmer K-219 statt (1.OG)
  • Termine nachmittags (14.00-16.30 Uhr) finden im Standesamt statt (EG)
Dauer 60 Min.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
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Altersrente für schwerbehinderte Menschen 

 

Voraussetzungen für diese Rente:

  • Sie haben das maßgebende Alter erreicht,
  • Ihr Grad der Behinderung beträgt wenigstens 50 und
  • Sie haben die Mindestversicherungszeit (wird Wartezeit genannt) von 35 Jahren erfüllt.

 

Alle weiterführenden Informationen finden Sie bei der deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link.

 

Wenn Sie in Tauberbischofsheim (mit Stadtteilen) gemeldet sind, bringen Sie für Ihren Rentenantragstermin bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankverbindung (Kontonummer) IBAN – und BIC- Angaben (siehe Kontoauszug)
  • Letzter Versicherungsverlauf / Rentenbescheid bzw. Rentenauskunft
  • Identifikationsnummer (SteuerID)
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse vom Antragsteller
  • Nachweis Elterneigenschaft wegen Pflegeversicherung (Geburtsurkunden Kinder)
  • Sonstige Rentenbescheide (Rentenanpassungsmitteilung der Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Versorgungsrente, bei Bezug von Pension bitte das Feststellungsblatt)
  • Nachweise des Arbeitsamtes
  • Altersteilzeitvertrag
  • Vollmacht
  • Schwerbehindertenausweis und -bescheid
  • Zusatzversorgungsadresse und Aktenzeichen
  • Vertriebenenausweis bzw. Spätaussiedlerbescheinigung

Die Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen für die Vorbereitung des Termins finden Sie hier.

 

Räumlichkeiten:

  • Termine vormittags (09.00-12.00 Uhr) finden im Klosterhof Zimmer K-219 statt (1.OG)
  • Termine nachmittags (14.00-16.30 Uhr) finden im Standesamt statt (EG)
Dauer 60 Min.
Erwerbsminderungsrente
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Erwerbsminderungsrenten 

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.

 

Wichtig:
Sie dürfen die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – noch nicht erreicht haben.

 

Alle weiterführenden Informationen finden Sie bei der deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link.

 

Wenn Sie in Tauberbischofsheim (mit Stadtteilen) gemeldet sind, bringen Sie für Ihren Rentenantragstermin bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankverbindung (Kontonummer) IBAN – und BIC- Angaben (siehe Kontoauszug)
  • Letzter Versicherungsverlauf / Rentenbescheid bzw. Rentenauskunft
  • Identifikationsnummer (SteuerID)
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse vom Antragsteller
  • Nachweis Elterneigenschaft wegen Pflegeversicherung (Geburtsurkunden Kinder)
  • Sonstige Rentenbescheide (Rentenanpassungsmitteilung der Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Versorgungsrente, bei Bezug von Pension bitte das Feststellungsblatt)
  • Nachweise des Arbeitsamtes
  • Vollmacht
  • Schwerbehindertenausweis und -bescheid
  • Namen und Adresse der Ärzte bei denen der Versicherte in Behandlung war
  • Zusatzversorgungsadresse und Aktenzeichen
  • Vertriebenenausweis bzw. Spätaussiedlerbescheinigung

Die Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen für die Vorbereitung des Termins finden Sie hier.

 

Räumlichkeiten:

  • Termine vormittags (09.00-12.00 Uhr) finden im Klosterhof Zimmer K-219 statt (1.OG)
  • Termine nachmittags (14.00-16.30 Uhr) finden im Standesamt statt (EG)

 

Dauer 60 Min.
Hinterbliebenenrente
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Renten für Hinterbliebene 

 

  • Stirbt Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin, können Sie Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben.
  • Sind Sie Minderjährig oder noch in Schul- oder Berufsausbildung und verlieren einen Elternteil oder sogar beide, können Sie eine Halb- oder Vollwaisenrente bekommen.
  • Sie sind geschieden und erziehen ein minderjähriges Kind? Dann können Sie beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten.
  • Wenn Sie als Witwe oder Witwer wieder heiraten, fällt Ihre Witwen- oder Witwerrente weg. Sie haben dann Anspruch auf eine Rentenabfindung als „Startkapital“.

 

Alle weiterführenden Informationen finden Sie bei der deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link.

 

Wenn Sie in Tauberbischofsheim (mit Stadtteilen) gemeldet sind, bringen Sie für Ihren Rentenantragstermin bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankverbindung (Kontonummer) IBAN – und BIC- Angaben (siehe Kontoauszug)
  • Letzter Versicherungsverlauf / Rentenbescheid bzw. Rentenauskunft
  • Identifikationsnummer (SteuerID)
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse vom Antragsteller
  • Geburts- und Heiratsurkunde (Stammbuch)
  • Antragsdatum auf Vorschusszahlung (Sterbevierteljahr)
  • Nachweis Elterneigenschaft wegen Pflegeversicherung (Geburtsurkunden Kinder)
  • Sonstige Rentenbescheide (Rentenanpassungsmitteilung der Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Versorgungsrente, bei Bezug von Pension bitte das Feststellungsblatt)
  • Nachweise des Arbeitsamtes
  • Vollmacht
  • Zusatzversorgungsadresse und Aktenzeichen
  • Vertriebenenausweis bzw. Spätaussiedlerbescheinigung
  • Sterbeurkunde (gebührenfrei, für Sozialversicherungsangelegenheiten)

Die Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen für die Vorbereitung des Termins finden Sie unter folgenden Links:

 

Räumlichkeiten:

  • Termine vormittags (09.00-12.00 Uhr) finden im Klosterhof Zimmer K-219 statt (1.OG)
  • Termine nachmittags (14.00-16.30 Uhr) finden im Standesamt statt (EG)
Dauer 60 Min.
Kontenklärung
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Kontenklärung

 

In einer Kontenklärung überprüft die deutsche Rentenversicherung das gesamte Versicherungskonto. Hierbei kann es erforderlich sein, eventuelle Lücken zu schließen. Denn nicht alle Zeiten werden oder wurden maschinell übermittelt. Zum Beispiel fließen Zeiten der Schulausbildung oder Kindererziehungszeiten nicht automatisch ins Rentenkonto, sondern können nur auf Antrag aufgenommen werden.

Um später einen nahtlosen Übergang in eine korrekte Rentenzahlung zu gewährleisten, empfehlen wir, das Rentenkonto frühzeitig zu vervollständigen und zu überprüfen.

 

Alle weiterführenden Informationen finden Sie bei der deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link.

 

Wenn Sie in Tauberbischofsheim (mit Stadtteilen) gemeldet sind, bringen Sie für Ihren Termin bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Letzter Versicherungsverlauf / Rentenbescheid bzw. Rentenauskunft
  • Nachweis Elterneigenschaft wegen Pflegeversicherung (Geburtsurkunden Kinder)
  • Sonstige Rentenbescheide (Rentenanpassungsmitteilung der Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Versorgungsrente, bei Bezug von Pension bitte das Feststellungsblatt)
  • Nachweise des Arbeitsamtes
  • Nachweis über Ausbildungszeiten (z.B. Zeugnis, Lehrbrief, Gesellenbrief)
  • Vollmacht
  • Vertriebenenausweis bzw. Spätaussiedlerbescheinigung

Die Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen für die Vorbereitung des Termins finden Sie hier.

 

Räumlichkeiten:

  • Termine vormittags (09.00-12.00 Uhr) finden im Klosterhof Zimmer K-219 statt (1.OG)
  • Termine nachmittags (14.00-16.30 Uhr) finden im Standesamt statt (EG)
Dauer 60 Min.
Regelaltersrente
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Die Regelsaltersrente

 

Voraussetzungen für diese Rente:

  • Sie haben das maßgebende Alter erreicht und
  • Sie haben die Mindestversicherungszeit (wird Wartezeit genannt) von 5 Jahren erfüllt.

 

Alle weiterführenden Informationen finden Sie bei der deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link

 

Wenn Sie in Tauberbischofsheim (mit Stadtteilen) gemeldet sind, bringen Sie für Ihren Rentenantragstermin bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankverbindung (Kontonummer) IBAN – und BIC- Angaben (siehe Kontoauszug)
  • Letzter Versicherungsverlauf / Rentenbescheid bzw. Rentenauskunft
  • Identifikationsnummer (SteuerID)
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse vom Antragsteller
  • Nachweis Elterneigenschaft wegen Pflegeversicherung (Geburtsurkunden Kinder)
  • Sonstige Rentenbescheide (Rentenanpassungsmitteilung der Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Versorgungsrente, bei Bezug von Pension bitte das Feststellungsblatt)
  • Nachweise des Arbeitsamtes
  • Altersteilzeitvertrag
  • Vollmacht
  • Zusatzversorgungsadresse und Aktenzeichen
  • Vertriebenenausweis bzw. Spätaussiedlerbescheinigung

Die Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen für die Vorbereitung des Termins finden Sie hier

 

Räumlichkeiten:

  • Termine vormittags (09.00-12.00 Uhr) finden im Klosterhof Zimmer K-219 statt (1.OG)
  • Termine nachmittags (14.00-16.30 Uhr) finden im Standesamt statt (EG)
Dauer 60 Min.
Waisenrente
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Waisenrente 

 

Sind Sie Minderjährig oder noch in Schul- oder Berufsausbildung und verlieren einen Elternteil oder sogar beide, können Sie eine Halb- oder Vollwaisenrente beantragen.

Anspruch auf eine Waisenrente haben:

  • leibliche oder adoptierte Kinder des Verstorbenen
  • Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten
  • Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden

Der Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die Waise adoptiert wird oder heiratet.

 

Alle weiterführenden Informationen finden Sie bei der deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link.

 

Wenn Sie in Tauberbischofsheim (mit Stadtteilen) gemeldet sind, bringen Sie für Ihren Rentenantragstermin bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankverbindung (Kontonummer) IBAN – und BIC- Angaben (siehe Kontoauszug)
  • Eigene Versicherungsnummer der Waise, falls bereits vorhanden
  • Bei Waisen über 18 Jahren gegebenfalls einen Ausbildungsnachweis oder eine Bescheinigung über einen Freiwilligendienst
  • Eine Dienstzeitbescheinigung, sofern Wehr- oder Zivildienst absolviert wurde
  • Identifikationsnummer (SteuerID)
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse vom Antragsteller
  • Geburtsurkunde der Waise
  • Nachweise des Arbeitsamtes
  • Vollmacht
  • Vertriebenenausweis bzw. Spätaussiedlerbescheinigung
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils (gebührenfrei, für Sozialversicherungsangelegenheiten)

 

Die Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen für die Vorbereitung des Termins finden Sie unter folgendem Link:

Räumlichkeiten:

  • Termine vormittags (09.00-12.00 Uhr) finden im Klosterhof Zimmer K-219 statt (1.OG)
  • Termine nachmittags (14.00-16.30 Uhr) finden im Standesamt statt (EG)
Dauer 45 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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15:00