Einsicht in das Grundbuch kann nur demjenigen gewährt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. In Zweifelsfällen müssen Sie das berechtigte Interesse nachweisen. (§ 12 GBO)
Erforderliche Unterlagen:
Weiterhin halten sie bitte für die Buchung eines Termins folgende Unterlagen bereit:
Kosten:
Rechtsgrundlage:
Erforderliche Unterlagen:
- unterzeichneter Antrag zur Einsichtnahme ins Grundbuch
- Vollmacht, falls Sie nicht selbst Eigentümer*in des Grundstücks sind
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Grundbuchblattnummer (Grundbuchstelle)
- Flst.Nr. oder Lagebezeichnung (Anschrift) des/r betreffenden Grundstücks/e
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. Erbschein oder notarielles Testament inkl. notariellem Eröffnungsprotokoll
- Nachweise/Unterlagen, aus denen sich Ihr berechtigtes Interesse ergibt – sofern Sie nicht Eigentümer/Eigentümerin sind (§ 12 GBO)
Weiterhin halten sie bitte für die Buchung eines Termins folgende Unterlagen bereit:
- Grundbuchblattnummer (Grundbuchstelle)
- Flst.Nr. oder Lagebezeichnung (Anschrift) des/r betreffenden Grundstücks/e
Kosten:
- die Einsicht ist gebührenfrei
Rechtsgrundlage:
- § 12 Grundbuchordnung (GBO) (Grundbucheinsicht und Abschrift)
- § 131 Grundbuchordnung (GBO) (Ausdruck und amtlicher Ausdruck)
- § 73 Kostenordnung (KostO) (Gebühren für Abschriften und Ausdrucke)
Dauer 20 Min.