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Bestätigung
Ausweisdokumente
Abholung Personalausweis/Reisepass
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Bitte wählen Sie zuerst die Anzahl der Ausweisdokumente aus, die abgeholt werden sollen. 

Erforderliche  Unterlagen:

derzeitiges Ausweisdokument (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass, auch abgelaufenes Dokument)
Gebühr: i.d.R. schon bezahlt. Wenn Sie die Gebühr bei Antragstellung nicht bezahlt haben, können Sie bar oder mit EC-Karte zahlen.
Sonstiges:
  • persönliches Erscheinen oder
  • bei Abholung durch Dritte zusätzlich Abholvollmacht und Ausweisdokument der abholenden Person sowie Ausweisdokument des Antragstellers (siehe oben)
  • bei Minderjährigen: Personalausweis oder Reisepass der abholenden Person (i.d.R. ein Elternteil)
  • Personalausweise müssen ab dem 16. Lebensjahr persönlich oder mit Vollmacht abgeholt werden.
  • Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie hier: Vollmacht.pdf (muehlacker.de)
Für Personalausweise, die vor dem 17.02.2025 beantragt wurden, muss der Brief "Information über die Online-Ausweisfunktion" mit der PIN- und PUK-Nr. vor der Abholung eingegangen sein. Sollten Sie den Brief nicht erhalten haben, buchen Sie bitte zusätzlich einen Termin PIN-Neusetzung.
Personalausweis beantragen
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Bitte wählen Sie zuerst die Anzahl der Personen aus, für die ein Personalausweis beantragt werden soll.

nur für Personen mit Hauptwohnsitz/alleinigem Wohnsitz Mühlacker
Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis/Reisepass
  • bei erstmaliger Ausstellung in Mühlacker:
    • Reisepass ausgestellt von Mühlacker oder
    • Geburts-/Heiratsurkunde  (im Original)
  • 1 neues biometrisches Passbild (i. d. R. nicht älter als 1 Jahr; nicht digital)

Gebühr fällig bei Beantragung:
22,80 € für Personen unter 24 Jahren
37,00 € für Personen ab 24 Jahren
Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen bei Antragstellung (auch Kinder)
  • Abgabe von Fingerabdrücken ab 6 Jahren, Unterschrift ab 10 Jahren erforderlich
  • Personen unter 16 Jahren in Begleitung einer sorgeberechtigten Person und zusätzlich:
    • Zustimmungserklärung Zustimmungserklaerung.pdf (muehlacker.de) Die Zustimmungserklärung muss IMMER ausgefüllt mitgebracht werden.
    • Personalausweise/Reisepässe aller sorgeberechtigten Elternteile
    • bei nicht verheirateten Eltern zusätzlich:
      • eine schriftliche Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht oder
      • eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) vom Jugendamt oder
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss bzw. nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts
  • bei Vormundschaft: Urkunde über die Bestellung zum Vormund
In dringlichen Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden (zusätzliche Gebühr 10,00 €, sofort fällig).
Reisepass beantragen
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Bitte wählen Sie zuerst die Anzahl der Personen aus, für die ein Reisepass beantragt werden soll.

Zur Zeit beträgt die Produktionszeit von Reisepässen in der Bundesdruckerei 4 - 5 Wochen.


nur für Personen mit Hauptwohnsitz/alleinigem Wohnsitz Mühlacker
Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriger Reisepass
  • bei erstmaliger Ausstellung in Mühlacker:
    • Personalausweis ausgestellt von Mühlacker oder
    • Geburts-/Heiratsurkunde (im Original)
  • 1 neues biometrisches Passbild (i. d. R. nicht älter als 1 Jahr; nicht digital)

Gebühr fällig bei Beantragung:
37,50 € für Personen unter 24 Jahren
70,00 € für Personen ab 24 Jahren
Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen bei Antragstellung (auch Kinder)
  • Abgabe von Fingerabdrücken ab 6 Jahren, Unterschrift ab 10 Jahren erforderlich
  • Personen unter 18 Jahren in Begleitung einer sorgeberechtigten Person und zusätzlich:
    • Zustimmungserklärung Zustimmungserklaerung.pdf (muehlacker.de) Die Zustimmungserklärung muss IMMER ausgefüllt mitgebracht werden.
    • Personalausweise/Reisepässe aller sorgeberechtigten Elternteile
    • bei nicht verheirateten Eltern zusätzlich:
      • eine schriftliche Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht oder
      • eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) vom Jugendamt oder
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss bzw. nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts
  • bei Vormundschaft: Urkunde über die Bestellung zum Vormund

zusätzliche Gebühr für Express-Reisepass: 32,00 € (Zahlung bei Beantragung, Lieferung innerhalb von 3 - 4 Werktagen)

In dringlichen Fällen, in denen die Ausstellung eines Express-Reisepasses zeitlich nicht ausreicht, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. (Gebühr 26,00 €). Ein Nachweis über den kurzfristigen Reiseantritt muss vorgelegt werden (z. B. Flugticket).

PIN Neusetzung
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nur für deutsche Personalausweise und eID-Card (nicht für elektronische Aufenthaltstitel)

Falls Ihnen die PIN für die Onineausweisfunktion nicht mehr bekannt ist, können Sie bei uns eine neue PIN setzen.
Erforderliche  Unterlagen: Personalausweis oder eID-Card (nicht für elektronische Aufenthaltstitel)
Gebühr: gebührenfrei
Sonstigespersönliches Erscheinen
 
Wohnsitz
Abmeldung bei Wegzug ins Ausland
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Abmeldung bei Wegzug ins Ausland
Bitte wählen Sie die Anzahl der Personen, die abgemeldet werden sollen.

Die Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor dem Wegzugstag erfolgen. 

Erforderliche Unterlagen Abmeldung
  • Personalausweis und Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel
Gebühr: gebührenfrei
Info: persönliches Erscheinen oder ein Bevollmächtigter mit Vollmacht unter Vorlage seines  Personalausweises/Reisepasses Vollmacht zur An-/Ummeldung (virtuelles-rathaus.de)

Personen ab 16 Jahren dürfen sich alleine ohne Vollmacht/Zustimmung der Erziehungsberechtigten abmelden.
Anmeldung aus dem Ausland
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Anmeldung bei Zuzug aus dem Ausland
Bitte wählen Sie zuerst die Anzahl der Personen aus, die angemeldet werden sollen.

Die Anmeldung ist erst nach dem Umzug möglich.
 
Erforderliche Unterlagen Anmeldung bei Zuzug aus dem Ausland
  • Personalausweise und Reisepässe, ggf. Aufenthaltstitel aller zuziehenden Personen
  • Nachweis über den Familienstand; sofern Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sind: Heiratsurkunde, rechtskräftiger Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde
  • Ausländische Urkunden müssen als internationale Urkunden bzw. mit Apostille oder Legalisation und mit Übersetzung vorgelegt werden; ggf. vorab per Mail nachfragen, welche Voraussetzungen die ausländische Urkunde erfüllen muss
  • Bei Wiederzuzug aus dem Ausland: Die letzte inländische Adresse muss vorliegen (ggf. Abmeldebescheinigung)
  • Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter (muss bei Anmeldung vorgelegt werden, der Mietvertrag reicht nicht aus) Wohnungsgeberbestätigung gemäß    § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) (virtuelles-rathaus.de)  Sollte Ihnen die Wohnungsgeberbestätigung nicht in Papierform, sondern als Datei vorlliegen, senden Sie uns diese bitte vorab per Mail zu. Sind Sie der Eigentümer der Wohnung/des Hauses, benötigen wir einen Nachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag etc.).
  • bei Minderjährigen: Personalausweis, Reisepass
Gebühr: gebührenfrei
Info: persönliches Erscheinen oder ein Bevollmächtigter mit Vollmacht unter Vorlage seines  Personalausweises/Reisepasses Vollmacht zur An-/Ummeldung (virtuelles-rathaus.de)

Personen ab 16 Jahren dürfen sich alleine ohne Vollmacht/Zustimmung der Erziehungsberechtigten anmelden.

 
Anmeldung innerhalb Deutschlands
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Bitte wählen Sie zuerst die Anzahl der Personen aus, die angemeldet werden sollen.
Die Anmeldung ist erst nach dem Umzug möglich.

Erforderliche Unterlagen Anmeldung bei Umzug innerhalb Deutschlands
  • Personalausweis und Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel
  • Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter (muss bei Anmeldung vorgelegt werden, der Mietvertrag reicht nicht aus) Wohnungsgeberbestätigung gemäß    § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) (virtuelles-rathaus.de)  Sollte Ihnen die Wohnungsgeberbestätigung nicht in Papierform, sondern als Datei vorlliegen, senden Sie uns diese bitte vorab per Mail zu. Sind Sie der Eigentümer der Wohnung/des Hauses, benötigen wir einen Nachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag etc.).
  • bei Minderjährigen: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde (wenn es kein Ausweisdokument gibt)
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung am vorherigen Wohnort nicht notwendig.
 
Gebühr: gebührenfrei
Info: persönliches Erscheinen oder ein Bevollmächtigter mit Vollmacht unter Vorlage seines  Personalausweises/Reisepasses Vollmacht zur An-/Ummeldung (virtuelles-rathaus.de)

Personen ab 16 Jahren dürfen sich alleine ohne Vollmacht/Zustimmung der Erziehungsberechtigten anmelden.
Ummeldung innerhalb Mühlacker
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Ummeldung innerhalb des Stadtgebiets Mühlacker
Bitte wählen Sie zuerst die Anzahl der Personen aus, die umgemeldet werden sollen.
Die Ummeldung ist erst nach dem Umzug möglich.

Erforderliche Unterlagen Anmeldung bei Umzug innerhalb des Stadtgebiets Mühlacker
  • Personalausweis und Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel
  • Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter (muss bei Anmeldung vorgelegt werden, der Mietvertrag reicht nicht aus) Wohnungsgeberbestätigung gemäß    § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) (virtuelles-rathaus.de) Sollte Ihnen die Wohnungsgeberbestätigung nicht in Papierform, sondern als Datei vorlliegen, senden Sie uns diese bitte vorab per Mail zu. Sind Sie der Eigentümer der Wohnung/des Hauses, benötigen wir einen Nachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag etc.).
  • bei Minderjährigen: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde (wenn es kein Ausweisdokument gibt)

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Gebühr: gebührenfrei
Info: persönliches Erscheinen oder ein Bevollmächtigter mit Vollmacht unter Vorlage seines  Personalausweises/Reisepasses Vollmacht zur An-/Ummeldung (virtuelles-rathaus.de)

Personen ab 16 Jahren dürfen sich alleine ohne Vollmacht/Zustimmung der Erziehungsberechtigten ummelden.
Meldebescheinigung
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Eine Meldebescheinigung kann nur für Personen ausgestellt werden, die bereits in Mühlacker angemeldet sind oder waren

Erforderliche Unterlagen: Personalausweis/Reisepass
Gebühr: 7,00 € 
Sonstiges: persönliches Erscheinen oder ein Bevollmächtigter mit Vollmacht Vollmacht.pdf (muehlacker.de) jeweils unter Vorlage von Personalausweis/Reisepass
 
Sonstiges
Bestätigungen/Beglaubigungen bis 5 Dokumente
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Öffentliche Beglaubigungen einer Unterschrift (z. B. bei Erbschafts- oder Grundstücksangelegenheiten, Anmeldungen zu Vereins- oder Handelsregistern) können nur von einem Notar vorgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen:

Originaldokumente
Kopien (Dokumente in nicht-lateinischer Schrift werden von uns kopiert)
Gebühr: 2,00 € pro Bestätigung, 1,00 € jede weitere Bestätigung vom selben Dokument
0,50 € pro Kopie
5,00 € Bestätigung einer Unterschrift (z. B. Einverständniserklärung alleinreisendes Kind)
Info:
nicht bestätigt werden:
  • Personenstandsurkunden von einem deutschen Standesamt
  • Auszüge von Katasterbüchern
  • Fahrzeugscheine
  • Führerscheine
Fischereischein
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Erforderliche Unterlagen: 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fischereischein (falls schon vorhanden)
  • Sachkundenachweis (Der Nachweis muss auch bei einer Verlängerung im Original vorgelegt werden.)
  • bei Erstausstellung: aktuelles Passbild

Gebühr:
Neuausstellung: 
1 Jahr         37,00 €
5 Jahre       85,00 €
10 Jahre   145,00 €

Verlängerung:
1 Jahr       22,00 €
5 Jahre     70,00 €
10 Jahre  130,00 €
Jugendfischereischein  10,00 €

Info:
Nur für Personen mit Hauptwohnsitz in Mühlacker oder Ötisheim
Touristenfischereischein (für Nicht-Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland) 1 Monat 33,00 €
Führerschein
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für Personen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Mühlacker

Sie können den Führerscheinantrag auch online stellen:  Führerschein Online (enzkreis.de)

Die Abgabe des Antrags im Einwohnermeldeamt ist gebührenpflichtig.

Umtausch Papier- in Karten-Führerschein:
  • Personalausweis
  • aktueller Führerschein
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (i. d. R. nicht älter als 1 Jahr; nicht digital)
 
Ersterteilung Kl. A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
  • Personalausweis/Reisepass/ggf. Aufenthaltstitel
  • Bescheinigung Sehtest
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (i. d. R. nicht älter als 1 Jahr; nicht digital)
  • Angaben zur Fahrschule, Prüfsprache, Prüfort
zusätzlich bei Ersterteilung Kl. C, CE, C1, C1E, D, DE, D1,D1E:
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 zur FeV
zusätzlich bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: 
  • Führungszeugnis Belegart "O"
  • betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten nach Anlage 5 zur FeV
zusätzlich bei BF17:
  • Anträge für Begleitpersonen mit Kopien der Führerscheine
zusätzlich bei Personenbeförderungsschein:
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 zur FeV
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 zur FeV
  • betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten nach Anlage 5 FeV
  • polizeiliches Führungszeugnis Belegart O
  • Führerschein in Scheckkartenformat ist  notwendig
  • kein Passbild
  • für Krankentransporte: Nachweis Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten

bei internationalem Führerschein:
  • Kartenführerschein
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (i. d. R. nicht älter als 1 Jahr, nicht digital)

Gebühr: 5,10 € für die persönliche Beantragung
Über die zusätzlichen Kosten, die für die Herstellung und Bearbeitung anfallen, erhalten Sie von der Führerscheinstelle einen Gebührenbescheid. 

Info: Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an LRA Enzkreis, Führerscheinstelle Tel.: 07231 308 6831
 
Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauszug
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Das Führungszeugnis/der Gewerbezentralregisterauszug kann mit dem Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel oder der eID-Card online beantragt werden: BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de)

Erforderliche  Unterlagen bei persönlicher Beantragung:
(nur für Personen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Mühlacker)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • für ein erweitertes Führungszeugnis: Bescheinigung der anfordernden Stelle (ausgedruckt in Papierform, ohne Ausdruck ist eine Beantragung nicht möglich)
  • für ehrenamtliche Zwecke: Bescheinigung des Vereins/der Organisation (ausgedruckt in Papierform, ohne Ausdruck ist eine kostenlose Beantragung nicht möglich)
  • für ein behördliches Führungszeugnis: Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Stelle (in Papierform)
  • für einen behördlichen Gewerbezentralregisterauszug: Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Stelle (in Papierform)
Gebühr: 13,00 €
kostenfrei: für ehrenamtliche Tätigkeiten mit Bescheinigung über Gebührenbefreiung der anfordernden Stelle (Der Nachweis muss bei Beantragung vorgelegt werden.)
Info:
  • Mindestalter 14 Jahre
  • persönliches Erscheinen
Landesfamilienpass
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nur für Personen mit Hauptwohnsitz/alleinigem Wohnsitz Mühlacker
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass eines Elternteils
  • ggf. Kindergeldnachweis (bei Kindern über 18 Jahren)
  • ggf. bisheriger Landesfamilienpass
weitere Voraussetzungen/Unterlagen: Der Landesfamilienpass: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
Gebühr: gebührenfrei
Haushaltsbescheinigung
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Erforderliche Unterlagen: Vordruck der anfordernden Stelle
Gebühr: kostenfrei
Sonstiges: persönliches Erscheinen unter Vorlage von Personalausweis/Reisepass
 
Lebensbescheinigung
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Nur für Personen mit Hauptwohnsitz in Mühlacker
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis/Reisepass
Sonstiges: persönliches Erscheinen unter Vorlage von Personalausweis/Reisepass
Personen ab Pflegestufe 3: Vertreter mit Vollmacht.pdf und ärztlichem Attest, das belegt, dass die Person persönlich nicht vorsprechen kann und Pflegestufennachweis
 
Meldebescheinigung
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Eine Meldebescheinigung kann nur für Personen ausgestellt werden, die bereits in Mühlacker angemeldet sind oder waren

Erforderliche Unterlagen: Personalausweis/Reisepass
Gebühr: 7,00 € 
Sonstiges: persönliches Erscheinen oder ein Bevollmächtigter mit Vollmacht Vollmacht.pdf (muehlacker.de) jeweils unter Vorlage von Personalausweis/Reisepass
 
Steuer-ID
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Nur für Personen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Mühlacker
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis/Reisepass
Gebühr: 7 €
Sonstiges: persönliches Erscheinen oder ein Bevollmächtigter mit Vollmacht Vollmacht.pdf (muehlacker.de), jeweils unter Vorlage von Personalausweis/Reisepass
Die Steuer-ID wird jeder Person vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch einmalig zugeteilt und kostenlos zugesandt. 
 

 

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