icon
Leistungen
icon
Termin
icon
Kontaktdaten
icon
Bestätigung
Leistungen
Abholung Personalausweis/Reisepass
i
Erforderliche  Unterlagen:
derzeitiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, auch abgelaufenes Dokument)
Gebühr:
i.d.R. schon bezahlt. Wenn Sie die Gebühr bei Antragstellung nicht bezahlt haben, können Sie bar oder mit EC-Karte zahlen.
Sonstiges:
  • persönliches Erscheinen oder
  • bei Abholung durch Dritte zusätzlich Abholvollmacht und Ausweisdokument der abholenden Person sowie Ausweisdokument des Antragstellers (siehe oben)
  • bei Minderjährigen: Personalausweis oder Reisepass der abholenden Person (i.d.R. ein Elternteil)
  • Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne Erziehungsberechtigten abgeholt werden
  • Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie hier: Vollmacht.pdf (muehlacker.de)
  • Der Personalausweis muss persönlich abgeholt werden, wenn der PIN-Brief nicht eingegangen ist.
An-/Um-/Abmeldung
i
Bitte wählen Sie zuerst die Anzahl der Personen aus, die an-/um- oder abgemeldet werden sollen.

Die Anmeldung ist erst nach dem Umzug möglich.

Erforderliche Unterlagen An-/Ummeldung bei Umzug innerhalb Deutschlands Erforderliche Unterlagen Anmeldung bei Zuzug aus dem Ausland
  • Personalausweise und Reisepässe, ggf. Aufenthaltstitel aller zuziehenden Personen
  • Nachweis über den Familienstand; sofern Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet  sind: Heiratsurkunde, rechtskräftiger Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde
  • Ausländische Urkunden müssen als internationale Urkunden (CIEC-Länder) bzw. mit Apostille oder Legalisation und mit Übersetzung vorgelegt werden; ggf. vorab per Mail oder telefonisch nachfragen, welche Voraussetzungen die ausländische Urkunde erfüllen muss
  • Bei Wiederzuzug aus dem Ausland:  Die letzte inländische  Adresse muss vorliegen
  • Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter Wohnungsgeberbestätigung gemäß    § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) (virtuelles-rathaus.de)
  • bei Minderjährigen: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde (wenn es kein Ausweisdokument gibt)  
Erforderliche Unterlagen Abmeldung
  • Personalausweis und Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel

Gebühr
gebührenfrei
Info:
persönliches Erscheinen oder ein Bevollmächtigter mit Vollmacht unter Vorlage seines  Personalausweises/Reisepasses Vollmacht zur An-/Ummeldung (virtuelles-rathaus.de)

Personen ab 16 Jahren dürfen sich alleine ohne Vollmacht/Zustimmung der Erziehungsberechtigten an-/um- oder abmelden.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung am vorherigen Wohnort nicht notwendig.
Bescheinigungen/Steuer-ID
i
Meldebescheinigungen:
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis/Reisepass
Gebühr:
7,00 €
Sonstiges:
persönliches Erscheinen oder ein Bevollmächtigter mit Vollmacht.pdf (muehlacker.de) jeweils unter Vorlage von  Personalausweis/Reisepass

Steuer-ID
Nur für Personen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Mühlacker
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis/Reisepass
Gebühr:
7 €
Sonstiges:
persönliches Erscheinen oder ein Bevollmächtigter mit Vollmacht Musterbrief (muehlacker.de), jeweils unter Vorlage von  Personalausweis/Reisepass

Die Steuer-ID wird jeder Person vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch einmalig zugeteilt und kostenlos zugesandt. 

Lebensbescheinigung
Nur für Personen mit Hauptwohnsitz in Mühlacker
Erforderliche  Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass
Sonstiges:
  • persönliches Erscheinen unter Vorlage von Personalausweis/Reisepass
  • Personen ab Pflegestufe 3: Vertreter mit Vollmacht Musterbrief (muehlacker.de) und ärztlichem Attest, das belegt, dass die Person persönlich nicht vorsprechen kann und Pflegestufennachweis
Haushaltsbescheinigungen
Erforderliche  Unterlagen:
Vordruck der anfordernden Stelle
Gebühr:
kostenfrei
Sonstiges:
persönliches Erscheinen unter Vorlage von  Personalausweis/Reisepass
Bestätigungen/Beglaubigungen bis 10 Dokumente
i
Öffentliche Beglaubigungen einer Unterschrift (z. B. bei Erbschafts- oder Grundstücksangelegenheiten, Anmeldungen zu Vereins- oder Handelsregistern) können nur von einem Notar vorgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen:

Originaldokumente
Kopien (Dokumente in nicht-lateinischer Schrift werden von uns kopiert)
Gebühr:
2,00 € pro Bestätigung, 1,00 € jede weitere Bestätigung vom selben Dokument
0,50 € pro Kopie
5,00 € Bestätigung einer Unterschrift (z. B. Einverständniserklärung alleinreisendes Kind)
Info:
nicht bestätigt werden:
  • Personenstandsurkunden von einem deutschen Standesamt
  • Auszüge von Katasterbüchern
  • Fahrzeugscheine
  • Führerscheine
Fischereischein
i
Erforderliche Unterlagen: 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fischereischein (falls schon vorhanden)
  • Sachkundenachweis
  • bei Erstausstellung: aktuelles Passbild

Gebühr:
Neuausstellung: 
1 Jahr         37,00 €
5 Jahre       85,00 €
10 Jahre   145,00 €

Verlängerung:
1 Jahr       22,00 €
5 Jahre     70,00 €
10 Jahre  130,00 €
Jugendfischereischein  10,00 €

Info:
Nur für Personen mit Hauptwohnsitz in Mühlacker oder Ötisheim
Touristenfischereischein (für Nicht-Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland) 1 Monat 33,00 €
Führerschein
i
für Personen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Mühlacker

Sie können den Führerscheinantrag auch online stellen:  Führerschein Online (enzkreis.de)

Die Abgabe des Antrags im Einwohnermeldeamt ist gebührenpflichtig.


Umtausch Papier- in Karten-Führerschein:
  • Personalausweis
  • aktueller Führerschein
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (i. d. R. nicht älter als 1 Jahr; nicht digital)
 
Ersterteilung Kl. A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
  • Personalausweis/Reisepass/ggf. Aufenthaltstitel
  • Bescheinigung Sehtest
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (i. d. R. nicht älter als 1 Jahr; nicht digital)
  • Angaben zur Fahrschule, Prüfsprache, Prüfort
zusätzlich bei Ersterteilung Kl. C, CE, C1, C1E, D, DE, D1,D1E:
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 zur FeV
zusätzlich bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: 
  • Führungszeugnis Belegart "O"
  • betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten nach Anlage 5 zur FeV
zusätzlich bei BF17:
  • Anträge für Begleitpersonen mit Kopien der Führerscheine
zusätzlich bei Personenbeförderungsschein:
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 zur FeV
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 zur FeV
  • betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten nach Anlage 5 FeV
  • polizeiliches Führungszeugnis Belegart O
  • Führerschein in Scheckkartenformat ist  notwendig
  • kein Passbild
  • für Krankentransporte: Nachweis Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten

bei internationalem Führerschein:
  • Kartenführerschein
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (i. d. R. nicht älter als 1 Jahr, nicht digital)

Gebühr:
5,10 € für die persönliche Beantragung
Über die zusätzlichen Kosten, die für die Herstellung und Bearbeitung anfallen, erhalten Sie von der Führerscheinstelle eine Rechnung. 

Info:
Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an LRA Enzkreis, Führerscheinstelle Tel.: 07231 308 6831
 
Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauszug
i
Das Führungszeugnis/der Gewerbezentralregisterauszug kann mit dem Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel oder der eID-Card online beantragt werden: BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de)

Erforderliche  Unterlagen bei persönlicher Beantragung:
(nur für Personen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Mühlacker)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • für ein erweitertes Führungszeugnis: Bescheinigung der anfordernden Stelle (in Papierform)
  • für ehrenamtliche Zwecke: Bescheinigung des Vereins/der Organisation (in Papierform)
  • für ein behördliches Führungszeugnis: Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Stelle (in Papierform)
  • für einen behördlichen Gewerbezentralregisterauszug: Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Stelle (in Papierform)
Gebühr:
13,00 €
für ehrenamtliche Tätigkeiten ( mit entsprechender Bescheinigung der anfordernden Stelle) kostenfrei
Info:
  • Mindestalter 14 Jahre
  • persönliches Erscheinen
Landesfamilienpass
i
nur für Personen mit Hauptwohnsitz/alleinigem Wohnsitz Mühlacker
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass eines Elternteils
  • ggf. Kindergeldnachweis (bei Kindern über 18 Jahren)
  • ggf. bisheriger Landesfamilienpass
weitere Voraussetzungen/Unterlagen: Der Landesfamilienpass: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
Gebühr:
gebührenfrei
 
Personalausweis beantragen
i

Bei Namensänderungen aufgrund Eheschließung nach dem 30.04.2024 können Ausweisdokumente wegen einer Programmänderung erst ab dem 02.05.2024 beantragt werden.

nur für Personen mit Hauptwohnsitz/alleinigem Wohnsitz Mühlacker
Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis/Reisepass
  • bei erstmaliger Ausstellung in Mühlacker:
    • Reisepass ausgestellt von Mühlacker oder
    • Geburts-/Heiratsurkunde  (im Original)
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (i. d. R. nicht älter als 1 Jahr; nicht digital)

Gebühr:
22,80 € für Personen unter 24 Jahren
37,00 € für Personen ab 24 Jahren
Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen bei Antragstellung (auch Kinder)
  • Abgabe von Fingerabdrücken ab 6 Jahren, Unterschrift ab 10 Jahren erforderlich
  • Personen unter 16 Jahren in Begleitung einer sorgeberechtigten Person und zusätzlich:
    • Zustimmungserklärung Zustimmung Antrag Kinderreisedokument (virtuelles-rathaus.de)
    • Personalausweise/Reisepässe aller sorgeberechtigten Elternteile
    • bei nicht verheirateten Eltern zusätzlich:
      • eine schriftliche Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht oder
      • eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) vom Jugendamt oder
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss bzw. nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts
  • bei Vormundschaft: Urkunde über die Bestellung zum Vormund
In dringlichen Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden (zusätzliche Gebühr 10,00 €).
PIN Neusetzung
i
Falls Ihnen die PIN für die Onineausweisfunktion nicht mehr bekannt ist, können Sie bei uns eine neue PIN setzen.
Erforderliche  Unterlagen:
Personalausweis
Gebühr:
gebührenfrei
Sonstiges:
persönliches Erscheinen
 
Reisepass beantragen
i

Bei Namensänderungen aufgrund Eheschließung nach dem 30.04.2024 können Ausweisdokumente wegen einer Programmänderung erst ab dem 02.05.2024 beantragt werden.

nur für Personen mit Hauptwohnsitz/alleinigem Wohnsitz Mühlacker
Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriger Reisepass
  • bei erstmaliger Ausstellung in Mühlacker:
    • Personalausweis ausgestellt von Mühlacker oder
    • Geburts-/Heiratsurkunde (im Original)
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (i. d. R. nicht älter als 1 Jahr; nicht digital)

Gebühr:
37,50 € für Personen unter 24 Jahren
70,00 € für Personen ab 24 Jahren
Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen bei Antragstellung (auch Kinder)
  • Abgabe von Fingerabdrücken ab 6 Jahren, Unterschrift ab 10 Jahren erforderlich
  • Personen unter 18 Jahren in Begleitung einer sorgeberechtigten Person und zusätzlich:
    • Zustimmungserklärung Zustimmung Antrag Kinderreisedokument (virtuelles-rathaus.de)
    • Personalausweise/Reisepässe aller sorgeberechtigten Elternteile
    • bei nicht verheirateten Eltern zusätzlich:
      • eine schriftliche Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht oder
      • eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) vom Jugendamt oder
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss bzw. nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts
  • bei Vormundschaft: Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Zuschlag für Express-Reisepass: 32,00 € (Lieferung innerhalb von 3 - 4 Werktagen)

In dringlichen Fällen, in denen die Ausstellung eines Express-Reisepasses zeitlich nicht ausreicht, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. (Gebühr 26,00 €). Ein Nachweis über den kurzfristigen Reiseantritt muss vorgelegt werden (z. B. Flugticket).

 

remainTime
15:00