- Personalausweis und Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel
- Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) (virtuelles-rathaus.de)
- bei Minderjährigen: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde (wenn es kein Ausweisdokument gibt)
- Personalausweise und Reisepässe, ggf. Aufenthaltstitel aller zuziehenden Personen
- Nachweis über den Familienstand; sofern Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sind: Heiratsurkunde, rechtskräftiger Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde
- Ausländische Urkunden müssen als internationale Urkunden (CIEC-Länder) bzw. mit Apostille oder Legalisation und mit Übersetzung vorgelegt werden; ggf. vorab per Mail oder telefonisch nachfragen, welche Voraussetzungen die ausländische Urkunde erfüllen muss
- Bei Wiederzuzug aus dem Ausland: Die letzte inländische Adresse muss vorliegen
- Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) (virtuelles-rathaus.de)
- bei Minderjährigen: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde (wenn es kein Ausweisdokument gibt)
- Personalausweis und Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel
Gebühr
gebührenfrei
Info:
persönliches Erscheinen oder ein Bevollmächtigter mit Vollmacht unter Vorlage seines Personalausweises/Reisepasses Vollmacht zur An-/Ummeldung (virtuelles-rathaus.de)
Personen ab 16 Jahren dürfen sich alleine ohne Vollmacht/Zustimmung der Erziehungsberechtigten an-/um- oder abmelden.