derzeitiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, auch abgelaufenes Dokument)
Gebühr:
i.d.R. schon bezahlt. Wenn Sie die Gebühr bei Antragstellung nicht bezahlt haben, können Sie bar oder mit EC-Karte zahlen.
Sonstiges:
- persönliches Erscheinen oder
- bei Abholung durch Dritte zusätzlich Abholvollmacht und Ausweisdokument der abholenden Person sowie Ausweisdokument des Antragstellers (siehe oben)
- bei Minderjährigen: Personalausweis oder Reisepass der abholenden Person (i.d.R. ein Elternteil)
- Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne Erziehungsberechtigten abgeholt werden
- Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie hier: Vollmacht.pdf (muehlacker.de)
- Der Personalausweis muss persönlich abgeholt werden, wenn der PIN-Brief nicht eingegangen ist.