icon
Leistungen
icon
Termin
icon
Kontaktdaten
icon
Bestätigung
Leistungen
An-/Um-/Abmeldung
i
Erforderliche Unterlagen An-/Ummeldung bei Umzug innerhalb Deutschlands Erforderliche Unterlagen Anmeldung bei Zuzug aus dem Ausland
  • Personalausweise und Reisepässe, ggf. Aufenthaltstitel aller zuziehenden Personen
  • Nachweis über den Familienstand; sofern Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet  sind: Heiratsurkunde, rechtskräftiger Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde
  • Ausländische Urkunden müssen als internationale Urkunden (CIEC-Länder) bzw. mit Apostille oder Legalisation und mit Übersetzung vorgelegt werden; ggf. vorab per Mail oder telefonisch nachfragen, welche Voraussetzungen die ausländische Urkunde erfüllen muss
  • Bei Wiederzuzug aus dem Ausland:  Die letzte inländische  Adresse muss vorliegen
  • Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter Wohnungsgeberbestätigung gemäß    § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) (virtuelles-rathaus.de)
  • bei Minderjährigen: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde (wenn es kein Ausweisdokument gibt)  
Erforderliche Unterlagen Abmeldung
  • Personalausweis und Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel

Gebühr
gebührenfrei
Info:
persönliches Erscheinen oder ein Bevollmächtigter mit Vollmacht unter Vorlage seines  Personalausweises/Reisepasses Vollmacht zur An-/Ummeldung (virtuelles-rathaus.de)
Personen ab 16 Jahren dürfen sich alleine ohne Vollmacht/Zustimmung der Erziehungsberechtigten an-/um- oder abmelden.
Bescheinigungen/Steuer-ID
i
Meldebescheinigungen:
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis/Reisepass
Gebühr:
7,00 €
Sonstiges:
persönliches Erscheinen oder ein Bevollmächtigter mit Vollmacht Musterbrief (muehlacker.de), jeweils unter Vorlage von  Personalausweis/Reisepass

Steuer-ID
Nur für Personen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Mühlacker
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis/Reisepass
Gebühr:
7 €
Sonstiges:
persönliches Erscheinen oder ein Bevollmächtigter mit Vollmacht Musterbrief (muehlacker.de), jeweils unter Vorlage von  Personalausweis/Reisepass

Die Steuer-ID wird jeder Person vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch einmalig zugeteilt und kostenlos zugesandt. 

Lebensbescheinigung
Nur für Personen mit Hauptwohnsitz in Mühlacker
Erforderliche  Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass
Sonstiges:
  • persönliches Erscheinen unter Vorlage von Personalausweis/Reisepass
  • Personen ab Pflegestufe 3: Vertreter mit Vollmacht Musterbrief (muehlacker.de) und ärztlichem Attest, das belegt, dass die Person persönlich nicht vorsprechen kann und Pflegestufennachweis
Haushaltsbescheinigungen
Erforderliche  Unterlagen:
Vordruck der anfordernden Stelle
Gebühr:
kostenfrei
Sonstiges:
persönliches Erscheinen unter Vorlage von  Personalausweis/Reisepass
Bestätigungen/Beglaubigungen bis 10 Dokumente
i
Öffentliche Beglaubigungen einer Unterschrift (z. B. bei Erbschafts- oder Grundstücksangelegenheiten, Anmeldungen zu Vereins- oder Handelsregistern) können nur von einem Notar vorgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen:

Originaldokumente
Kopien (Dokumente in nicht-lateinischer Schrift werden von uns kopiert)
Gebühr:
2,00 € pro Bestätigung, 1,00 € jede weitere Bestätigung vom selben Dokument
0,50 € pro Kopie
5,00 € Bestätigung einer Unterschrift (z. B. Einverständniserklärung alleinreisendes Kind)
Info:
nicht bestätigt werden:
  • Personenstandsurkunden von einem deutschen Standesamt
  • Auszüge von Katasterbüchern
  • Fahrzeugscheine
  • Führerscheine
Fischereischein
i
Erforderliche Unterlagen: 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fischereischein (falls schon vorhanden)
  • bei Neu-/Erstausstellung in Mühlacker: Sachkundenachweis und aktuelles Passbild
Gebühr:
Neuausstellung: 
1 Jahr         33,00 €
5 Jahre       65,00 €
10 Jahre   105,00 €

Verlängerung:
1 Jahr       18,00 €
5 Jahre     50,00 €
10 Jahre   90,00 €
Jugendfischereischein  10,00 €

Info:
Nur für Personen mit Hauptwohnsitz in Mühlacker oder Ötisheim
Touristenfischereischein (für Nicht-Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland) 1 Monat 33,00 €
Führerschein
i
für Personen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Mühlacker

Sie können den Führerscheinantrag auch online stellen:  Führerschein Online (enzkreis.de)

Die Abgabe des Antrags im Einwohnermeldeamt ist gebührenpflichtig.

Ersterteilung Kl. A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
  • Personalausweis/Reisepass/ggf. Aufenthaltstitel
  • Bescheinigung Sehtest
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Angaben zur Fahrschule, Prüfsprache, Prüfort
zusätzlich bei Ersterteilung Kl. C, CE, C1, C1E, D, DE, D1,D1E:
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 zur FeV
zusätzlich bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: 
  • Führungszeugnis Belegart "O"
  • betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten nach Anlage 5 zur FeV
zusätzlich bei BF17:
  • Anträge für Begleitpersonen mit Kopien der Führerscheine
zusätzlich bei Umtausch in Karten-Führerschein:
  • aktueller Führerschein
zusätzlich bei Personenbeförderungsschein:
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 zur FeV
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 zur FeV
  • betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten nach Anlage 5 FeV
  • polizeiliches Führungszeugnis Belegart O
  • Führerschein in Scheckkartenformat ist  notwendig
  • kein Passbild
  • für Krankentransporte: Nachweis Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten
bei internationalem Führerschein:
  • Kartenführerschein
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
Gebühr:
5,10 € für die persönliche Beantragung
Über die zusätzlichen Kosten, die für die Herstellung und Bearbeitung anfallen, erhalten Sie von der Führerscheinstelle eine Rechnung. 

Info:
Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an LRA Enzkreis, Führerscheinstelle Tel.: 07231 308 6831
Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauszug
i
Das Führungszeugnis/der Gewerbezentralregisterauszug kann mit dem Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel oder der eID-Card online beantragt werden: BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de)

Erforderliche  Unterlagen bei persönlicher Beantragung:
(nur für Personen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Mühlacker)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • für ein erweitertes Führungszeugnis: Bescheinigung der anfordernden Stelle
  • für ehrenamtliche Zwecke: Bescheinigung des Vereins/der Organisation
  • für ein behördliches Führungszeugnis: Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Stelle
  • für einen behördlichen Gewerbezentralregisterauszug: Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Stelle
Gebühr:
13,00 €
für ehrenamtliche Tätigkeiten (Bescheinigung) kostenfrei
Info:
  • Mindestalter 14 Jahre
  • persönliches Erscheinen
Kinderreisepass beantragen
i
nur für Personen mit Hauptwohnsitz/alleinigem Wohnsitz Mühlacker
Erforderliche  Unterlagen:
  • bisheriger Kinderreisepass (zwingend für eine Verlängerung/Aktualisierung) oder Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Zustimmungserklärung Zustimmung Antrag Kinderreisedokument (virtuelles-rathaus.de)
  • Personalausweise/Reisepässe aller sorgeberechtigten Elternteile
  • bei nicht verheirateten Eltern zusätzlich:
    • eine schriftliche Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht oder
    • eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) vom Jugendamt oder
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss bzw. nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts
  • bei Vormundschaft: Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Gebühr:
Neuausstellung: 13,00 €
Verlängerung/Aktualisierung: 6,00 €
Sonstiges:
persönliches Erscheinen des Kindes mit Elternteil
Landesfamilienpass
i
nur für Personen mit Hauptwohnsitz/alleinigem Wohnsitz Mühlacker
Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass eines Elternteils
  • ggf. Kindergeldnachweis (bei Kindern über 18 Jahren)
  • ggf. bisheriger Landesfamilienpass
weitere Voraussetzungen/Unterlagen: Der Landesfamilienpass: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
Gebühr:
gebührenfrei
 
Personalausweis beantragen
i

nur für Personen mit Hauptwohnsitz/alleinigem Wohnsitz Mühlacker
Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis/Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (i. d. R. nicht älter als 1 Jahr)
  • bei erstmaliger Ausstellung: Reisepass oder Geburtsurkunde/Heiratsurkunde

Gebühr:
22,80 € für Personen unter 24 Jahren
37,00 € für Personen ab 24 Jahren
Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
  • Abgabe von Fingerabdrücken ab 6 Jahren, Unterschrift ab 10 Jahren erforderlich
  • Personen unter 16 Jahren in Begleitung einer sorgeberechtigten Person und zusätzlich:
    • Zustimmungserklärung Zustimmung Antrag Kinderreisedokument (virtuelles-rathaus.de)
    • Personalausweise/Reisepässe aller sorgeberechtigten Elternteile
    • bei nicht verheirateten Eltern zusätzlich:
      • eine schriftliche Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht oder
      • eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) vom Jugendamt oder
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss bzw. nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts
  • bei Vormundschaft: Urkunde über die Bestellung zum Vormund
In dringlichen Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden (zusätzliche Gebühr 10,00 €).
Personalausweis/(Kinder-)Reisepass abholen
i
Erforderliche  Unterlagen:
derzeitiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, auch abgelaufenes Dokument)
Gebühr:
i.d.R. schon bezahlt. Wenn Sie die Gebühr bei Antragstellung nicht bezahlt haben, können Sie bar oder mit EC-Karte zahlen.
Sonstiges:
  • persönliches Erscheinen oder
  • bei Abholung durch Dritte zusätzlich Abholvollmacht und Ausweisdokument der abholenden Person sowie Ausweisdokument des Antragstellers (siehe oben)
  • bei Minderjährigen: Personalausweis oder Reisepass der abholenden Person (i.d.R. ein Elternteil)
  • Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne Erziehungsberechtigten abgeholt werden
  • Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie hier: Musterbrief (muehlacker.de)
Der Personalausweis muss persönlich abgeholt werden, wenn der PIN-Brief nicht eingegangen ist.
Reisepass beantragen
i

nur für Personen mit Hauptwohnsitz/alleinigem Wohnsitz Mühlacker
Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriger Reisepass 
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (i. d. R. nicht älter als 1 Jahr)
  • bei erstmaliger Ausstellung: Personalausweis oder Geburtsurkunde/Heiratsurkunde

Gebühr:
37,50 € für Personen unter 24 Jahren
60,00 € für Personen ab 24 Jahren
Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
  • Abgabe von Fingerabdrücken ab 6 Jahren, Unterschrift ab 10 Jahren erforderlich
  • Personen unter 18 Jahren in Begleitung einer sorgeberechtigten Person und zusätzlich:
    • Zustimmungserklärung Zustimmung Antrag Kinderreisedokument (virtuelles-rathaus.de)
    • Personalausweise/Reisepässe aller sorgeberechtigten Elternteile
    • bei nicht verheirateten Eltern zusätzlich:
      • eine schriftliche Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht oder
      • eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) vom Jugendamt oder
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss bzw. nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts
  • bei Vormundschaft: Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Zuschlag für Express-Reisepass: 32,00 € (Lieferung innerhalb von 3 - 4 Werktagen)

In dringlichen Fällen, in denen die Ausstellung eines Express-Reisepasses zeitlich nicht ausreicht, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. (Gebühr 26,00 €). Ein Nachweis über den kurzfristigen Reiseantritt muss vorgelegt werden (z. B. Flugticket).

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

remainTime
15:00