Bitte wählen Sie zuerst die Anzahl der Personen aus, für die ein Reisepass beantragt werden soll.
nur für Personen mit Hauptwohnsitz/alleinigem Wohnsitz Mühlacker
Erforderliche Unterlagen:
- bisheriger Reisepass
- bei erstmaliger Ausstellung in Mühlacker:
- Personalausweis ausgestellt von der Stadt Mühlacker oder
- Geburts-/Heiratsurkunde (im Original)
- 1 neues digitales biometrisches Passbild (kein Papierbild)
Das erforderliche digitale biometrische Lichtbild kann entweder direkt im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes an dem
Selbstbedienungsterminal, bei einem zertifizierten Fotografen oder Drogeriemarkt erstellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit zur Lichtbildaufnahme direkt in der Personalausweisbehörde für Säuglinge und Kleinkinder unter 6 Jahren aus praktischen Gründen nicht zur Verfügung steht.
Das digitale Lichtbild nehmen Sie bitte
VOR Ihrem Termin im Wartebereich des Einwohnermeldeamts selbstständig auf. Kommen Sie dazu ca. 10 Minuten früher.
Ein Ausdruck oder Aushändigung des digitalen Lichtbildes ist nicht möglich.
Gebühr fällig bei Beantragung:
37,50 € für Personen unter 24 Jahren
70,00 € für Personen ab 24 Jahren
Sonstiges:
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung (auch Kinder)
- Abgabe von Fingerabdrücken ab 6 Jahren, Unterschrift ab 10 Jahren erforderlich
- Personen unter 18 Jahren in Begleitung einer sorgeberechtigten Person und zusätzlich:
- Zustimmungserklärung Zustimmungserklaerung.pdf (muehlacker.de) Die Zustimmungserklärung muss IMMER ausgefüllt mitgebracht werden.
- Personalausweise/Reisepässe aller sorgeberechtigten Elternteile
- bei nicht verheirateten Eltern zusätzlich:
- eine schriftliche Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht oder
- eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) vom Jugendamt oder
- rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss bzw. nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts
- bei Vormundschaft: Urkunde über die Bestellung zum Vormund
zusätzliche Gebühr für Express-Reisepass: 32,00 € (Zahlung bei Beantragung, Lieferung innerhalb von 3 - 4 Werktagen)
In dringlichen Fällen, in denen die Ausstellung eines Express-Reisepasses zeitlich nicht ausreicht, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. (Gebühr 26,00 €). Ein Nachweis über den kurzfristigen Reiseantritt muss vorgelegt werden (z. B. Flugticket).