Bitte wählen Sie zuerst die Anzahl der Personen aus, für die ein Reisepass beantragt werden soll.
Zur Zeit beträgt die Produktionszeit von Reisepässen in der Bundesdruckerei 4 - 5 Wochen.
nur für Personen mit Hauptwohnsitz/alleinigem Wohnsitz Mühlacker
Erforderliche Unterlagen:
- bisheriger Reisepass
- bei erstmaliger Ausstellung in Mühlacker:
- Personalausweis ausgestellt von Mühlacker oder
- Geburts-/Heiratsurkunde (im Original)
- 1 neues biometrisches Passbild (i. d. R. nicht älter als 1 Jahr; nicht digital)
Gebühr fällig bei Beantragung:
37,50 € für Personen unter 24 Jahren
70,00 € für Personen ab 24 Jahren
Sonstiges:
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung (auch Kinder)
- Abgabe von Fingerabdrücken ab 6 Jahren, Unterschrift ab 10 Jahren erforderlich
- Personen unter 18 Jahren in Begleitung einer sorgeberechtigten Person und zusätzlich:
- Zustimmungserklärung Zustimmungserklaerung.pdf (muehlacker.de) Die Zustimmungserklärung muss IMMER ausgefüllt mitgebracht werden.
- Personalausweise/Reisepässe aller sorgeberechtigten Elternteile
- bei nicht verheirateten Eltern zusätzlich:
- eine schriftliche Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht oder
- eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) vom Jugendamt oder
- rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss bzw. nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts
- bei Vormundschaft: Urkunde über die Bestellung zum Vormund
zusätzliche Gebühr für Express-Reisepass: 32,00 € (Zahlung bei Beantragung, Lieferung innerhalb von 3 - 4 Werktagen)
In dringlichen Fällen, in denen die Ausstellung eines Express-Reisepasses zeitlich nicht ausreicht, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. (Gebühr 26,00 €). Ein Nachweis über den kurzfristigen Reiseantritt muss vorgelegt werden (z. B. Flugticket).