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Bestätigung
Leistungen
Beglaubigung 1 Dokument 1 Kopie
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Im Einwohnermeldeamt haben Sie die Möglichkeit Kopien von Schriftstücken bzw. Ihre Unterschrift amtlich beglaubigen zulassen.

Es wird nicht die Richtigkeit des Inhaltes eines Schriftstückes beglaubigt, sondern lediglich, dass der Inhalt der Kopie identisch mit dem Inhalt des Originalschriftstückes ist.

Öffentliche Beglaubigungen erfolgen ausschließlich beim Notar (z.B. Grundbuchangelegenheiten, Erbangelegenheiten). Standesamtliche Dokumente bzw. Urkunden können im Einwohnermeldeamt nicht beglaubigt werden (Ausnahme: für Rentenzwecke).

 

Welche Gebühren fallen an?

Beglaubigungen von nicht von der Behörde selbst hergestellten Abschriften, Fotokopien und dergleichen:

  • Bei Schriftstücken in deutscher Sprache: 0,75 € je angefangene Seite, mindestens 5 €
  • Bei Schriftstücken, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind: 1,50 € je angefangene Seite, mindestens 10 €

Beglaubigung von durch die Behörde selbst hergestellten Abschriften, Fotokopien und dergleichen unabhängig von der Seitenzahl: 5 € im Einzelfall
Werden mehrere Abschriften, Fotokopien und dergleichen gleichzeitig beglaubigt, kann die Gebühr je Beglaubigung auf 50 % ermäßigt werden.

 

Dauer 5 Min.
Bestätigung auf 1 Antrag
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Was muss ich mitbringen?

  • jeweiligen (vollständig ausgefüllten) Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • evtl. Aufenthaltstitel

 

Bei Rentenformularen (Antrag auf Festellung der Kindererziehungszeiten) bitte die Geburtsurkunden der jeweiligen Kinder mitbringen.

Dauer 10 Min.
Führerscheinantrag für Internationalen FS
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Führerscheinanträge

Antragsformulare erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf www.lra-aic-fdb.de/formulare. Die ausgefüllten Anträge werden von der Verwaltungsgemeinschaft an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet. Außerdem können auch Anträge wegen Umtausch, Verlust/Diebstahl, Berichtigung oder Internationalem Führerschein können im Rathaus oder direkt im Landratsamt Aichach-Friedberg, Münchener Str. 9, 86551 Aichach, abgegeben werden.

 

Was muss ich mitbringen?

Variiert je nach Antrag oder Klasse. Bitte erkundigen Sie sich am Besten vorab bei der Führerscheinstelle, Fahrschule oder beim Einwohnermeldeamt.

 

Welche Gebühren fallen an?

5,10 EUR für Erstantrag
Antrag auf Wiedererlangung der Fahrerlaubnis: 5,10 EUR, zuzügl. (evtl.) 13,-- EUR für Führungszeugnis
Antrag auf Grund ausländischer Fahrerlaubnis: 5,10 EUR

Dauer 5 Min.
Führerscheinantrag pro Person
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Führerscheinanträge

Antragsformulare erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf www.lra-aic-fdb.de/formulare. Die ausgefüllten Anträge werden von der Verwaltungsgemeinschaft an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet. Außerdem können auch Anträge wegen Umtausch, Verlust/Diebstahl, Berichtigung oder Internationalem Führerschein können im Rathaus oder direkt im Landratsamt Aichach-Friedberg, Münchener Str. 9, 86551 Aichach, abgegeben werden.

 

Was muss ich mitbringen?

Variiert je nach Antrag oder Klasse. Bitte erkundigen Sie sich am Besten vorab bei der Führerscheinstelle, Fahrschule oder beim Einwohnermeldeamt.

 

Welche Gebühren fallen an?

5,10 EUR für Erstantrag
Antrag auf Wiedererlangung der Fahrerlaubnis: 5,10 EUR, zuzügl. (evtl.) 13,-- EUR für Führungszeugnis
Antrag auf Grund ausländischer Fahrerlaubnis: 5,10 EUR

Dauer 10 Min.
Führerscheinumtausch pro Person
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Führerscheinumtausch

Das Antragsformular erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf www.lra-aic-fdb.de/formulare. Die ausgefüllten Anträge werden von der Verwaltungsgemeinschaft an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet. Außerdem können auch Anträge wegen Erstausstellung, Verlust/Diebstahl, Berichtigung oder Internationalem Führerschein können im Rathaus oder direkt im Landratsamt Aichach-Friedberg, Münchener Str. 9, 86551 Aichach, abgegeben werden.

 

Was muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis / Reisepass, Führerschein, sowie ein biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) zu Ihrem Termin mit

 

Welche Gebühren fallen an?

Umtausch einer alten dt. Fahrerlaubnis von vor 1999 --> 25,30 €
Umtausch eines EU-Kartenführerscheins von vor 2013 --> 32,30 €
Gültigkeitsverlängerung des Führerscheindokuments ( + 15 Jahre)

+ evtl. die Gebühr von 4,85 € für den Direktversand des Führerscheines

Dauer 10 Min.
Führerscheinverlängerung pro Person
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Führerscheinumtausch

Das Antragsformular erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf www.lra-aic-fdb.de/formulare. Die ausgefüllten Anträge werden von der Verwaltungsgemeinschaft an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet. Außerdem können auch Anträge wegen Erstausstellung, Verlust/Diebstahl, Berichtigung oder Internationalem Führerschein können im Rathaus oder direkt im Landratsamt Aichach-Friedberg, Münchener Str. 9, 86551 Aichach, abgegeben werden.

 

Was muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis / Reisepass, Führerschein, sowie ein biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) zu Ihrem Termin mit

 

Welche Gebühren fallen an?

Umtausch einer alten dt. Fahrerlaubnis von vor 1999 --> 25,30 €
Umtausch eines EU-Kartenführerscheins von vor 2013 --> 32,30 €
Gültigkeitsverlängerung des Führerscheindokuments ( + 15 Jahre)

+ evtl. die Gebühr von 4,85 € für den Direktversand des Führerscheines

Dauer 10 Min.
Führungszeugnis
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Führungszeugnis

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Der Antrag kann bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen Ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, 53113 Bonn stellen.

Das Führungszeugnis selbst wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn - Dienststelle Bundeszentralregister - erstellt und je nach Verwendungszweck an die Adresse des Antragstellers bzw. an die der anfordernden Behörde gesandt. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen.

Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist ein Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig. Die persönliche Vorsprache zur Antragstellung kann entfallen, wenn ein besonderer Grund wie z. B. Krankheit, vorliegt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung ( siehe Online - Antrag ).

Zum Onlineantrag - https://serviceportal.komuna.net/mering/rsp/fuehrungszeugnis/start

Mit Einführung des neuen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz direkt Führungszeugnisse online zu beantragen. Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Führungszeugnisses sind erfahrungsgemäß ca. 1-2 Wochen zu veranschlagen.

 

Was muss ich mitbringen?

Für behördliche Zwecke benötigen wir

  • die Vorlage Ihres Personalausweises / Reisepasses
  • die vollständige Anschrift der Behörde
  • die Angabe des Verwendungszwecks (z.B. Bewerbung, Gaststättenerlaubnis)

Für private Zwecke reicht die Vorlage des Personalausweises / Reisepasses.

Für das erweiterte Führungszeugnis benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 BZRG

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 13,- €.
Die Gebühr für ein Europäisches Führungszeugnis beträgt 17,- €.

 

Dauer 5 Min.
Gewerbezentralregister-Auskunft
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Online-Dienste

Einige Behördengänge können selbstverständlich bereits von zu Hause aus erledigt werden. Mit dem Rathaus Service-Portal haben Sie rund um die Uhr die Möglichkeit verschiedene Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Beachten Sie bitte, dass in manchen Fällen dennoch ein Erscheinen im Rathaus notwendig ist.

Zum Online-Antrag

https://serviceportal.komuna.net/mering/rsp/gewerbeauskunft/start

 

giropayFür die kostenpflichtigen Anträge steht Ihnen derzeit die Bezahlmöglichkeit über GiroPay, Paydirekt, das Lastschriftverfahren und die Zahlung per Kreditkarte zur Verfügung.

Dauer 5 Min.
Meldebescheinigung
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ACHTUNG: Hierbei handelt es sich um keine Wohnsitzänderung!

Wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern wollen, bzw. sich ummelden wollen, bitte buchen Sie "Umzug innerhalb der VG / Zuzug vom Inland / Zuzug vom Ausland".

Einige Behördengänge können selbstverständlich bereits von zu Hause aus erledigt werden. Mit dem Rathaus Service-Portal haben Sie rund um die Uhr die Möglichkeit verschiedene Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Beachten Sie bitte, dass in manchen Fällen dennoch ein Erscheinen im Rathaus notwendig ist.

 

Zur Online-Beantragung:

https://serviceportal.komuna.net/mering/rsp/meldebescheinigung/start

 

giropayFür die kostenpflichtigen Anträge steht Ihnen derzeit die Bezahlmöglichkeit über GiroPay, Paydirekt, das Lastschriftverfahren und die Zahlung per Kreditkarte zur Verfügung.

Dauer 5 Min.
Nebenwohnung Abmeldung pro Person
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Wohnsitzänderung

Anmeldung

Bei einem Wohnsitzwechsel müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen bei der für Ihre neue Adresse zuständigen Meldebehörde anmelden. Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich.

Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, können Sie das Anmeldeformular auf unserer Homepage ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben einer von Ihnen  bevollmächtigten Person mitgeben, die dann an Ihrer Stelle die Anmeldung vornimmt.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Zuzug nach Mering/Schmiechen/Steindorf per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Anmeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Da Sie die Daten bereits zur Verfügung gestellt haben, können Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache den Behördengang dadurch schneller erledigen.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder unter 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Bei nichtehelichen Kindern oder Stiefkindern ist die Personensorge nachzuweisen. Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung bei Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.

Personen aus den EU Mitgliedsstaaten bringen bitte zur Anmeldung noch folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokumente (Reisepass oder Personalausweis)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personen aus Nicht-EU-Staaten bringen darüber hinaus bitte (sofern vorhanden) ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit.

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu drei Monaten

Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu drei Monate in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).

Besucherregelung

Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu sechs Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis, Kinderreisepass oder Pass aller anzumeldenden Personen.
  • evtl. sonstige, zum Nachweis der Angaben, erforderliche Unterlagen wie beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis.
  • Wohnungsgeberbestätigung

Die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde ist nicht mehr erforderlich.

Die Bearbeitung einer Anmeldung erfolgt in der Regel sofort. Von Ihrer Meldestelle erhalten Sie eine kostenlose Meldebestätigung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung und der Eintrag des neuen Wohnortes in die Ausweisdokumente sind kostenfrei.

 

Abmeldung

Seit 01. Juni 2004 ist eine polizeiliche Abmeldung des Wohnsitzes nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen. Durch Datenaustausch der Meldebehörden wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen. Eine Abmeldepflicht besteht nur noch bei Wegzug ins Ausland oder bei Abmeldung einer Nebenwohnung, sowie nach "ohne festen Wohnsitz".

Auch für die Abmeldung gilt die Frist von zwei Wochen, innerhalb der Sie Ihren Wegzug von Mering/Schmiechen/Steindorf der Meldebehörde mitteilen müssen.

Eine Wohnsitzabmeldung per Online-Antrag ist nicht möglich. Abmeldungen ins Ausland sind maximal eine Woche vor Auszug möglich. Abmeldungen von Nebenwohnungen sind nur rückwirkend, bzw. zum gleichen Datum möglich. Seit 01.11.2015 muss eine Nebenwohnung in der Hauptwohnsitzgemeinde abgemeldet werden. Bei der Abmeldung muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Die Abmeldung ist kostenfrei.

Formular/e

pdf iconBeiblatt zur Anmeldung - Anmeldung von weiteren Wohnungen im Inland / Änderung der Hauptwohnung

pdf iconAnmeldung eines neuen Wohnsitzes

pdf iconWohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz)

 

Ummeldung

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen im Einwohnermeldeamt ummelden. (Zur Anmeldung von außerhalb: Informationen)

Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich. Sie können sich aber auch durch eine bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens vertreten lassen, die evtl. auftretende Fragen beantworten kann.

Es besteht auch die Möglichkeit den Umzug innerhalb einer Gemeinde per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Ummeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist.

Fristen, Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung einer Ummeldung erfolgt in der Regel sofort. Von Ihrer Meldestelle erhalten Sie eine kostenlose Bestätigung

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweise und Reisepässe aller umzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung

Welche Gebühren fallen an?

Die Ummeldung und der Eintrag des neuen Wohnortes in die Ausweisdokumente sind kostenfrei.

Dauer 5 Min.
Personalausweis 1x Abholung
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Zur Abholung muss das alte bzw. vorläufige Ausweisdokument mitgebracht werden.

Möchten Sie eine andere Person beauftragen, Ihren Ausweis oder Pass abzuholen, so müssen Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen. Die bevollmächtigte Person muss sich bei Abholung selbst ausweisen können.

 

Formular/e

pdf iconVollmacht zur Abholung des Personalausweises

Dauer 5 Min.
Personalausweis 1x beantragen
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Personalausweis

Jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sofern er sich nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann. Der Personalausweis dient grundsätzlich zum Gebrauch im Inland und ist das geeignete Dokument für Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens und zur Legitimation bei Behörden. Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift (ab 10 Jahre) notwendig ist und eine Identitätsprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. Für Kinder unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen.

Bei Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Personalausweises Ihren alten Ausweis vorlegen müssen, der dann von der Ausgabestelle ungültig gemacht oder eingezogen wird.

Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Wochen. Wohnortänderungen werden sofort eingetragen. Falls Sie in dringenden Fällen sofort einen Ausweis brauchen und dies glaubhaft darlegen können, erstellt Ihnen Ihre Meldebehörde einen vorläufigen Personalausweis.

Seit 2. August 2021 ist die Abgabe von Fingerabdrücken ab 6 Jahren zwingend erforderlich.

Die Einreisebestimmungen legt das auswärtige Amt fest.

Sperrhotline seit 01. Januar 2014: 116 116

 

Was muss ich mitbringen?

  • Ein aktuelles, biometrisches Passbild (35mm x 45mm, Hochformat, Gesichtshöhe ca. 70-80% des Bildes, gute Qualität, Hintergrund einfarbig, hell und ohne Muster, Kopf muss mittig und gerade ausgerichtet sein, Augen geöffnet mit Blickrichtung in die Kamera, neutraler Gesichtsausdruck und geschlossener Mund, Kopfbedeckung nur aus religiösen Gründen). Nicht älter als 6 Monate!
  • Ihren alten, ggf. ungültigen Personalausweis bzw. Ihren Reisepass oder Kinderausweis
  • Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder (nur bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering)
  • Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch (nur bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering)
  • ggf. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis oder Ihre Einbürgerungsurkunde

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines Personalausweises wird eine Gebühr von 22,80 EUR bei Antragstellern unter 24 Jahren und 37,00 EUR bei Antragstellern ab 24 Jahren erhoben.
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist ebenso mit 10,00 EUR gebührenpflichtig. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen. Eine Wohnortsänderung im Ausweis ist ebenfalls gebührenfrei.

 

Formular/e

pdf iconVollmacht zur Abholung des Personalausweises

Dauer 15 Min.
Reisepass 1x Abholung
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Zur Abholung muss das alte bzw. vorläufige Ausweisdokument mitgebracht werden.

Möchten Sie eine andere Person beauftragen, Ihren Ausweis oder Pass abzuholen, so müssen Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen. Die bevollmächtigte Person muss sich bei Abholung selbst ausweisen können.

Formular/e

pdf iconVollmacht zur Abholung des Reisepasses

Dauer 5 Min.
Reisepass 1x beantragen
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Reisepass

Für Reisen in das außereuropäische Ausland benötigen Sie einen Reisepass. Innerhalb Europas genügt in der Regel der Personalausweis als Passersatz. Grundsätzlich kann ein Reisepass für Kinder und Jugendliche jeden Alters ausgestellt werden. Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelsfall bei, Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Reisepass erforderlich ist.Seit dem 01. November 2007 ist der Fingerabdruck in den ePass (elektronischer Reisepass) eingefügt worden. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist verpflichtend. Diese werden allerdings weder im Passregister noch in sonstigen zentralen Registern gespeichert, sondern nach der Aushändigung des Reisepasses wieder vom Datenbestand gelöscht. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Bei der Beantragung des Reisepasses ist Ihre eigenhändige Unterschrift (ab 10 Jahre) notwendig und es wird eine Identitätsprüfung vorgenommen. Aus diesen Gründen ist ein persönliches Erscheinen (ab 6 Jahre, wegen Fingerabdruck) bei der Meldebehörde erforderlich. Für Minderjährige müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen. Zur Abholung des Passes können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Der neue Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren bei Beantragung nach dem 24. Lebensjahr und eine Gültigkeit von sechs Jahren bei der Beantragung bis zum 24. Lebensjahr. Die Gültigkeit der sich im Umlauf befindenden Reisepässe (ohne Fingerabdruck) bleibt weiterhin bestehen.

Es besteht auch in dringenden Fällen die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen (72 Stunden Lieferzeit).

Der vorläufige Reisepass wird nur in Notfällen ausgestellt. Er enthält allerdings keinen Chip (also keine Aufnahme des Fingerabdrucks) und ist lediglich ein Jahr gültig. (Gilt nicht für die Einreise in die USA)

 

Weitere Informationen:

Auswärtiges Amt
Bundesdruckerei

Was muss ich mitbringen?

  • ein neues, biometrisches Paßbild (35mm x 45mm, Hochformat, Gesichtshöhe ca. 70-80% des Bildes, gute Qualität, Hintergrund einfarbig, hell und ohne Muster, Kopf muss mittig und gerade ausgerichtet sein, Augen geöffnet mit Blickrichtung in die Kamera, neutraler Gesichtsausdruck und geschlossener Mund, Kopfbedeckung nur aus religiösen Gründen). Nicht älter als 6 Monate
  • Ihren alten Reisepass bzw. Ihren Personalausweis oder Kinderausweis
  • Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch (nur bei Erstantrag eines Personalausweises oder Reisepasses bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering)
  • ggf. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. Ihren Bundesvertriebenenausweis oder Ihre Einbürgerungsurkunde

 

Welche Gebühren fallen an?

  • Für Personen unter 24 Jahren kostet die Neuausstellung des Reisepasses EUR 37,50 (Express-Reisepass: 69,50 EUR)
  • für Personen über 24 Jahre EUR 70,-- (Express-Reisepass: zzgl. 32,-- EUR)
  • Vorläufiger Reisepass: 26,-- EUR
  • Wohnortänderungen sind gebührenfrei.

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen.

 

Informationen zu Einreisebestimmungen der einzelnen Länder:

Auswärtiges Amt

 

Formular/e

pdf iconVollmacht zur Abholung des Reisepasses

Dauer 10 Min.
Reisepass 1x Express beantragen
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Reisepass

Für Reisen in das außereuropäische Ausland benötigen Sie einen Reisepass. Innerhalb Europas genügt in der Regel der Personalausweis als Passersatz. Grundsätzlich kann ein Reisepass für Kinder und Jugendliche jeden Alters ausgestellt werden. Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelsfall bei, Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Reisepass erforderlich ist.Seit dem 01. November 2007 ist der Fingerabdruck in den ePass (elektronischer Reisepass) eingefügt worden. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist verpflichtend. Diese werden allerdings weder im Passregister noch in sonstigen zentralen Registern gespeichert, sondern nach der Aushändigung des Reisepasses wieder vom Datenbestand gelöscht. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Bei der Beantragung des Reisepasses ist Ihre eigenhändige Unterschrift (ab 10 Jahre) notwendig und es wird eine Identitätsprüfung vorgenommen. Aus diesen Gründen ist ein persönliches Erscheinen (ab 6 Jahre, wegen Fingerabdruck) bei der Meldebehörde erforderlich. Für Minderjährige müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen. Zur Abholung des Passes können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Der neue Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren bei Beantragung nach dem 24. Lebensjahr und eine Gültigkeit von sechs Jahren bei der Beantragung bis zum 24. Lebensjahr. Die Gültigkeit der sich im Umlauf befindenden Reisepässe (ohne Fingerabdruck) bleibt weiterhin bestehen.

Es besteht auch in dringenden Fällen die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen (72 Stunden Lieferzeit).

Der vorläufige Reisepass wird nur in Notfällen ausgestellt. Er enthält allerdings keinen Chip (also keine Aufnahme des Fingerabdrucks) und ist lediglich ein Jahr gültig. (Gilt nicht für die Einreise in die USA)

 

Weitere Informationen:

Auswärtiges Amt
Bundesdruckerei

Was muss ich mitbringen?

  • ein neues, biometrisches Paßbild (35mm x 45mm, Hochformat, Gesichtshöhe ca. 70-80% des Bildes, gute Qualität, Hintergrund einfarbig, hell und ohne Muster, Kopf muss mittig und gerade ausgerichtet sein, Augen geöffnet mit Blickrichtung in die Kamera, neutraler Gesichtsausdruck und geschlossener Mund, Kopfbedeckung nur aus religiösen Gründen). Nicht älter als 6 Monate
  • Ihren alten Reisepass bzw. Ihren Personalausweis oder Kinderausweis
  • Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch (nur bei Erstantrag eines Personalausweises oder Reisepasses bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering)
  • ggf. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. Ihren Bundesvertriebenenausweis oder Ihre Einbürgerungsurkunde

 

Welche Gebühren fallen an?

  • Für Personen unter 24 Jahren kostet die Neuausstellung des Reisepasses EUR 37,50 (Express-Reisepass: 69,50 EUR)
  • für Personen über 24 Jahre EUR 70,--, -- (Express-Reisepass: 102,-- EUR)
  • Vorläufiger Reisepass: 26,-- EUR
  • Wohnortänderungen sind gebührenfrei.

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen.

 

Informationen zu Einreisebestimmungen der einzelnen Länder:

Auswärtiges Amt

 

Formular/e

pdf iconVollmacht zur Abholung des Reisepasses

Dauer 15 Min.
Umzug innerhalb der VG pro Person
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Wohnsitzänderung

Anmeldung

Bei einem Wohnsitzwechsel müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen bei der für Ihre neue Adresse zuständigen Meldebehörde anmelden. Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich.

Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, können Sie das Anmeldeformular auf unserer Homepage ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben einer von Ihnen  bevollmächtigten Person mitgeben, die dann an Ihrer Stelle die Anmeldung vornimmt.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Zuzug nach Mering/Schmiechen/Steindorf per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Anmeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Da Sie die Daten bereits zur Verfügung gestellt haben, können Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache den Behördengang dadurch schneller erledigen.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder unter 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Bei nichtehelichen Kindern oder Stiefkindern ist die Personensorge nachzuweisen. Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung bei Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.

Personen aus den EU Mitgliedsstaaten bringen bitte zur Anmeldung noch folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokumente (Reisepass oder Personalausweis)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personen aus Nicht-EU-Staaten bringen darüber hinaus bitte (sofern vorhanden) ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit.

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu drei Monaten

Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu drei Monate in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).

Besucherregelung

Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu sechs Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis, Kinderreisepass oder Pass aller anzumeldenden Personen.
  • evtl. sonstige, zum Nachweis der Angaben, erforderliche Unterlagen wie beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis.
  • Wohnungsgeberbestätigung

Die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde ist nicht mehr erforderlich.

Die Bearbeitung einer Anmeldung erfolgt in der Regel sofort. Von Ihrer Meldestelle erhalten Sie eine kostenlose Meldebestätigung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung und der Eintrag des neuen Wohnortes in die Ausweisdokumente sind kostenfrei.

Formular/e

pdf iconBeiblatt zur Anmeldung - Anmeldung von weiteren Wohnungen im Inland / Änderung der Hauptwohnung

pdf iconAnmeldung eines neuen Wohnsitzes

pdf iconWohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz)

Abmeldung

Seit 01. Juni 2004 ist eine polizeiliche Abmeldung des Wohnsitzes nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen. Durch Datenaustausch der Meldebehörden wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen. Eine Abmeldepflicht besteht nur noch bei Wegzug ins Ausland oder bei Abmeldung einer Nebenwohnung, sowie nach "ohne festen Wohnsitz".

Auch für die Abmeldung gilt die Frist von zwei Wochen, innerhalb der Sie Ihren Wegzug von Mering/Schmiechen/Steindorf der Meldebehörde mitteilen müssen.

Eine Wohnsitzabmeldung per Online-Antrag ist nicht möglich. Abmeldungen ins Ausland sind maximal eine Woche vor Auszug möglich. Abmeldungen von Nebenwohnungen sind nur rückwirkend, bzw. zum gleichen Datum möglich. Seit 01.11.2015 muss eine Nebenwohnung in der Hauptwohnsitzgemeinde abgemeldet werden. Bei der Abmeldung muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Die Abmeldung ist kostenfrei.

Formular/e

pdf iconAbmeldung der bisherigen Wohnung

Ummeldung

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen im Einwohnermeldeamt ummelden. (Zur Anmeldung von außerhalb: Informationen)

Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich. Sie können sich aber auch durch eine bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens vertreten lassen, die evtl. auftretende Fragen beantworten kann.

Es besteht auch die Möglichkeit den Umzug innerhalb einer Gemeinde per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Ummeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist.

Fristen, Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung einer Ummeldung erfolgt in der Regel sofort. Von Ihrer Meldestelle erhalten Sie eine kostenlose Bestätigung

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweise und Reisepässe aller umzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung

Welche Gebühren fallen an?

Die Ummeldung und der Eintrag des neuen Wohnortes in die Ausweisdokumente sind kostenfrei.

 

Formular/e

pdf iconWohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz)

pdf iconMitteilung über die Änderung der Hauptwohnung

Dauer 10 Min.
Wegzug ins Ausland pro Person
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Wohnsitzänderung

Anmeldung

Bei einem Wohnsitzwechsel müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen bei der für Ihre neue Adresse zuständigen Meldebehörde anmelden. Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich.

Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, können Sie das Anmeldeformular auf unserer Homepage ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben einer von Ihnen  bevollmächtigten Person mitgeben, die dann an Ihrer Stelle die Anmeldung vornimmt.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Zuzug nach Mering/Schmiechen/Steindorf per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Anmeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Da Sie die Daten bereits zur Verfügung gestellt haben, können Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache den Behördengang dadurch schneller erledigen.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder unter 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Bei nichtehelichen Kindern oder Stiefkindern ist die Personensorge nachzuweisen. Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung bei Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.

Personen aus den EU Mitgliedsstaaten bringen bitte zur Anmeldung noch folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokumente (Reisepass oder Personalausweis)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personen aus Nicht-EU-Staaten bringen darüber hinaus bitte (sofern vorhanden) ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit.

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu drei Monaten

Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu drei Monate in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).

Besucherregelung

Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu sechs Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis, Kinderreisepass oder Pass aller anzumeldenden Personen.
  • evtl. sonstige, zum Nachweis der Angaben, erforderliche Unterlagen wie beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis.
  • Wohnungsgeberbestätigung

Die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde ist nicht mehr erforderlich.

Die Bearbeitung einer Anmeldung erfolgt in der Regel sofort. Von Ihrer Meldestelle erhalten Sie eine kostenlose Meldebestätigung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung und der Eintrag des neuen Wohnortes in die Ausweisdokumente sind kostenfrei.

Formular/e

pdf iconBeiblatt zur Anmeldung - Anmeldung von weiteren Wohnungen im Inland / Änderung der Hauptwohnung

pdf iconAnmeldung eines neuen Wohnsitzes

pdf iconWohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz)

Abmeldung

Seit 01. Juni 2004 ist eine polizeiliche Abmeldung des Wohnsitzes nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen. Durch Datenaustausch der Meldebehörden wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen. Eine Abmeldepflicht besteht nur noch bei Wegzug ins Ausland oder bei Abmeldung einer Nebenwohnung, sowie nach "ohne festen Wohnsitz".

Auch für die Abmeldung gilt die Frist von zwei Wochen, innerhalb der Sie Ihren Wegzug von Mering/Schmiechen/Steindorf der Meldebehörde mitteilen müssen.

Eine Wohnsitzabmeldung per Online-Antrag ist nicht möglich. Abmeldungen ins Ausland sind maximal eine Woche vor Auszug möglich. Abmeldungen von Nebenwohnungen sind nur rückwirkend, bzw. zum gleichen Datum möglich. Seit 01.11.2015 muss eine Nebenwohnung in der Hauptwohnsitzgemeinde abgemeldet werden. Bei der Abmeldung muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Die Abmeldung ist kostenfrei.

Formular/e

pdf iconAbmeldung der bisherigen Wohnung

Ummeldung

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen im Einwohnermeldeamt ummelden. (Zur Anmeldung von außerhalb: Informationen)

Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich. Sie können sich aber auch durch eine bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens vertreten lassen, die evtl. auftretende Fragen beantworten kann.

Es besteht auch die Möglichkeit den Umzug innerhalb einer Gemeinde per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Ummeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist.

Fristen, Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung einer Ummeldung erfolgt in der Regel sofort. Von Ihrer Meldestelle erhalten Sie eine kostenlose Bestätigung

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweise und Reisepässe aller umzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung

Welche Gebühren fallen an?

Die Ummeldung und der Eintrag des neuen Wohnortes in die Ausweisdokumente sind kostenfrei.

 

Formular/e

pdf iconWohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz)

pdf iconMitteilung über die Änderung der Hauptwohnung

Dauer 10 Min.
Zuzug aus dem Ausland pro Person
i

Wohnsitzänderung

Anmeldung

Bei einem Wohnsitzwechsel müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen bei der für Ihre neue Adresse zuständigen Meldebehörde anmelden. Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich.

Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, können Sie das Anmeldeformular auf unserer Homepage ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben einer von Ihnen  bevollmächtigten Person mitgeben, die dann an Ihrer Stelle die Anmeldung vornimmt.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Zuzug nach Mering/Schmiechen/Steindorf per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Anmeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Da Sie die Daten bereits zur Verfügung gestellt haben, können Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache den Behördengang dadurch schneller erledigen.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder unter 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Bei nichtehelichen Kindern oder Stiefkindern ist die Personensorge nachzuweisen. Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung bei Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.

Personen aus den EU Mitgliedsstaaten bringen bitte zur Anmeldung noch folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokumente (Reisepass oder Personalausweis)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personen aus Nicht-EU-Staaten bringen darüber hinaus bitte (sofern vorhanden) ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit.

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu drei Monaten

Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu drei Monate in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).

Besucherregelung

Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu sechs Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis, Kinderreisepass oder Pass aller anzumeldenden Personen.
  • evtl. sonstige, zum Nachweis der Angaben, erforderliche Unterlagen wie beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis.
  • Wohnungsgeberbestätigung

Die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde ist nicht mehr erforderlich.

Die Bearbeitung einer Anmeldung erfolgt in der Regel sofort. Von Ihrer Meldestelle erhalten Sie eine kostenlose Meldebestätigung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung und der Eintrag des neuen Wohnortes in die Ausweisdokumente sind kostenfrei.

Formular/e

pdf iconBeiblatt zur Anmeldung - Anmeldung von weiteren Wohnungen im Inland / Änderung der Hauptwohnung

pdf iconAnmeldung eines neuen Wohnsitzes

pdf iconWohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz)

Abmeldung

Seit 01. Juni 2004 ist eine polizeiliche Abmeldung des Wohnsitzes nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen. Durch Datenaustausch der Meldebehörden wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen. Eine Abmeldepflicht besteht nur noch bei Wegzug ins Ausland oder bei Abmeldung einer Nebenwohnung, sowie nach "ohne festen Wohnsitz".

Auch für die Abmeldung gilt die Frist von zwei Wochen, innerhalb der Sie Ihren Wegzug von Mering/Schmiechen/Steindorf der Meldebehörde mitteilen müssen.

Eine Wohnsitzabmeldung per Online-Antrag ist nicht möglich. Abmeldungen ins Ausland sind maximal eine Woche vor Auszug möglich. Abmeldungen von Nebenwohnungen sind nur rückwirkend, bzw. zum gleichen Datum möglich. Seit 01.11.2015 muss eine Nebenwohnung in der Hauptwohnsitzgemeinde abgemeldet werden. Bei der Abmeldung muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Die Abmeldung ist kostenfrei.

Formular/e

pdf iconAbmeldung der bisherigen Wohnung

Ummeldung

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen im Einwohnermeldeamt ummelden. (Zur Anmeldung von außerhalb: Informationen)

Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich. Sie können sich aber auch durch eine bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens vertreten lassen, die evtl. auftretende Fragen beantworten kann.

Es besteht auch die Möglichkeit den Umzug innerhalb einer Gemeinde per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Ummeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist.

Fristen, Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung einer Ummeldung erfolgt in der Regel sofort. Von Ihrer Meldestelle erhalten Sie eine kostenlose Bestätigung

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweise und Reisepässe aller umzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung

Welche Gebühren fallen an?

Die Ummeldung und der Eintrag des neuen Wohnortes in die Ausweisdokumente sind kostenfrei.

 

Formular/e

pdf iconWohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz)

pdf iconMitteilung über die Änderung der Hauptwohnung

Dauer 20 Min.
Zuzug vom Inland pro Person
i

Wohnsitzänderung

Anmeldung

Bei einem Wohnsitzwechsel müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen bei der für Ihre neue Adresse zuständigen Meldebehörde anmelden. Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich.

Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, können Sie das Anmeldeformular auf unserer Homepage ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben einer von Ihnen  bevollmächtigten Person mitgeben, die dann an Ihrer Stelle die Anmeldung vornimmt.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Zuzug nach Mering/Schmiechen/Steindorf per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Anmeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Da Sie die Daten bereits zur Verfügung gestellt haben, können Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache den Behördengang dadurch schneller erledigen.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder unter 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Bei nichtehelichen Kindern oder Stiefkindern ist die Personensorge nachzuweisen. Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung bei Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.

Personen aus den EU Mitgliedsstaaten bringen bitte zur Anmeldung noch folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokumente (Reisepass oder Personalausweis)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personen aus Nicht-EU-Staaten bringen darüber hinaus bitte (sofern vorhanden) ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit.

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu drei Monaten

Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu drei Monate in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).

Besucherregelung

Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu sechs Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis, Kinderreisepass oder Pass aller anzumeldenden Personen.
  • evtl. sonstige, zum Nachweis der Angaben, erforderliche Unterlagen wie beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis.
  • Wohnungsgeberbestätigung

Die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde ist nicht mehr erforderlich.

Die Bearbeitung einer Anmeldung erfolgt in der Regel sofort. Von Ihrer Meldestelle erhalten Sie eine kostenlose Meldebestätigung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung und der Eintrag des neuen Wohnortes in die Ausweisdokumente sind kostenfrei.

Formular/e

pdf iconBeiblatt zur Anmeldung - Anmeldung von weiteren Wohnungen im Inland / Änderung der Hauptwohnung

pdf iconAnmeldung eines neuen Wohnsitzes

pdf iconWohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz)

Abmeldung

Seit 01. Juni 2004 ist eine polizeiliche Abmeldung des Wohnsitzes nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen. Durch Datenaustausch der Meldebehörden wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen. Eine Abmeldepflicht besteht nur noch bei Wegzug ins Ausland oder bei Abmeldung einer Nebenwohnung, sowie nach "ohne festen Wohnsitz".

Auch für die Abmeldung gilt die Frist von zwei Wochen, innerhalb der Sie Ihren Wegzug von Mering/Schmiechen/Steindorf der Meldebehörde mitteilen müssen.

Eine Wohnsitzabmeldung per Online-Antrag ist nicht möglich. Abmeldungen ins Ausland sind maximal eine Woche vor Auszug möglich. Abmeldungen von Nebenwohnungen sind nur rückwirkend, bzw. zum gleichen Datum möglich. Seit 01.11.2015 muss eine Nebenwohnung in der Hauptwohnsitzgemeinde abgemeldet werden. Bei der Abmeldung muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden.

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Die Abmeldung ist kostenfrei.

Formular/e

pdf iconAbmeldung der bisherigen Wohnung

Ummeldung

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen im Einwohnermeldeamt ummelden. (Zur Anmeldung von außerhalb: Informationen)

Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich. Sie können sich aber auch durch eine bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens vertreten lassen, die evtl. auftretende Fragen beantworten kann.

Es besteht auch die Möglichkeit den Umzug innerhalb einer Gemeinde per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online zu uns übermittelt. Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Ummeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist.

Fristen, Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung einer Ummeldung erfolgt in der Regel sofort. Von Ihrer Meldestelle erhalten Sie eine kostenlose Bestätigung

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweise und Reisepässe aller umzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung

Welche Gebühren fallen an?

Die Ummeldung und der Eintrag des neuen Wohnortes in die Ausweisdokumente sind kostenfrei.

 

Formular/e

pdf iconWohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz)

pdf iconMitteilung über die Änderung der Hauptwohnung

Dauer 15 Min.

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15:00