Eine amtliche Beglaubigung erfolgt nur in bestimmten Fällen. In der Regel, wenn das zu beglaubigende Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Beglaubigung zur Vorlage einer Behörde benötigt wird. Die Meldebehörde fertigt nur amtliche Beglaubigungen. Öffentliche Beglaubigungen erfolgen nur bei Notaren, dem Ortsgericht oder dazu ermächtigten Personen.
HINWEISE:
Folgende Unterlagen werden beglaubigt:
- Zeugnisse
- Praktikumsnachweise
- Universitätsurkunden
Keine Beglaubigung erfolgt für:
- Ausländischen Nachweise, Zeugnisse und Diplome
- Personenstandsurkunden, Fahrzeug- und Ausweisdokumente
Zuständig für die Beglaubigung von weiteren Dokumenten sind die Ortsgerichte:
Das Ortsgericht beglaubigt keine Personenstandurkunden, Fahrzeug- und Ausweisdokumente!
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!
Ortsgericht Hochheim am Main; Ulrike Wegert, E-Mail: info@ortsgericht-hochheim.de, Telefon: 06146-8377567
Ortsgericht Massenheim, Wolfgang Weigel, E-Mail: wolfgang.weigel@t-online.de, Telefon: 06145-598500
UNTERLAGEN:
Mitzubringen sind das Original-Dokument bzw. die Original-Urkunde!
KOSTEN:
6,00 € pro Original
zuzüglich 0,50 € pro Seite für die Kopie
Dauer 15 Min.