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Bestätigung
An-, Ab- und Ummeldung
Hauptwohnung abmelden
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Die Abmeldung einer Hauptwohnung ist nur bei Wegzug ins Ausland erforderlich. Im Inland genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Hauptwohnsitzes.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache, schriftlich, per E-Mail oder Fax
  • Angabe der neuen Anschrift
  • eine Abmeldung kann nicht vordatiert werden
  • Abmeldedatum ist der Tag der Vorsprache

UNTERLAGEN:

Erforderliche Nachweise und Unterlagen für die Abmeldung einer Hauptwohnung:

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass aller abzumeldenden Personen

KOSTEN:

gebührenfrei

Dauer 20 Min.
Hauptwohnung anmelden
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Gemäß Bundesmeldegesetz ist der Wechsel eines Wohnsitzes innerhalb von vierzehn Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.

HINWEISE:

persönliche Vorsprache ist erforderlich

UNTERLAGEN:

Erforderliche Nachweise und Unterlagen zur Anmeldung einer Hauptwohnung:

  • Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz - das entsprechende Formular finden Sie hier
  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass aller anzumeldenden Personen
  • bei Vorlage eines ausländischen Passes oder Ausweises gegebenenfalls (elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und/oder Elektronische Identitätskarte (eID-Karte)
  • Stammbuch bzw. Geburtsurkunde im Original (falls keine persönlichen Ausweisdokumente vorliegen)
  • Zum Nachweis des Familienstandes gegebenenfalls Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde (Originale), Ausländische Urkunden (mit Apostille bzw. Legalisation und Übersetzung)
  • bei Zuzug Alleinstehender mit Kindern: gegenebenfalls Sorgerechtsbescheinigung bzw. Zustimmung des nicht mitziehenden Elternteils (Original)
  • bei Zuzug aus dem Ausland: Angabe des letzten Wohnsitzes in Deutschland
  • Fahrzeugschein (nur bei Zuzug innerhalb des Main-Taunus-Kreises)

KOSTEN:

gebührenfrei

10,80 € für die Änderung eines Fahrzeugscheins (mit Vorkasse fällig)

Dauer 30 Min.
Hauptwohnung ummelden
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Die Ummeldung einer Hauptwohnung erfolgt innerhalb von Hochheim am Main. Die Ummeldung hat gemäß Bundesmeldegesetz innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • bei mehreren Familienmitgliedern ist die Vorsprache nur eines Familienmitgliedes möglich (Ausweisdokumente aller umzumeldenden Familienmitglieder vorlegen)

UNTERLAGEN:

  • Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz - das entsprechende Formular finden Sie hier
  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass und ggfs. (elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Elektronische Identitätskarte (eID-Karte)) aller umzumeldenden Personen
  • Fahrzeugschein (nur bei Umzug innerhalb des Main-Taunus-Kreises)

KOSTEN:

gebührenfrei

ggfs. 10,80 € für die Änderung eines Fahrzeugscheins (mit Vorkasse fällig)

Dauer 30 Min.
Kraftfahrzeugschein ändern
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Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist der Kraftfahrzeugschein bei jedem Wohnungswechsel zu ändern. Nähere Informationen zur Änderung des Kraftfahrzeugscheines erteilt das Straßenverkehrsamt des Main-Taunus-Kreises in Hofheim unter www.mtk.org.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Änderung des Kfz-Scheines mit Vollmacht und Vorlage des Personalausweises des Kfz-Inhabers
  • Änderung des Kfz-Scheines nur bei Umzug mit Hauptwohnsitz innerhalb des Main-Taunus-Kreises möglich!
  • keine Änderung von Kfz-Scheinen, die bereits einen Adressenaufkleber besitzen
  • keine Änderung des Kfz-Scheins bei Namensänderung!
  • keine Änderung des Kfz-Scheines bei Halterwechsel!
  • Zulassungen und Abmeldungen von Fahrzeugen werden ausschließlich vom Straßenverkehrsamt vorgenommen

UNTERLAGEN:

  • Kraftfahrzeugschein
  • Personalausweis

KOSTEN:

 10,80 € für die Änderung eines Fahrzeugscheins (mit Vorkasse fällig)

Dauer 15 Min.
Nebenwohnung abmelden
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Gemäß Bundesmeldegesetz ist der Auszug aus einer Wohnung innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Zuständig für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Hauptwohnsitzgemeinde.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache, schriftlich, per E-Mail oder Fax

UNTERLAGEN:

Vorzulegende Nachweise für die Abmeldung einer Nebenwohnung:

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass aller abzumeldenden Personen

KOSTEN

gebührenfrei

Dauer 20 Min.
Nebenwohnung anmelden
i

Gemäß Bundesmeldegesetz ist der Wechsel eines Wohnsitzes innerhalb von vierzehn Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich
  • die Hauptwohnsitzgemeinde muss sich im Bundesgebiet befinden
  • Die Anmeldung einer Nebenwohnung am Hauptwohnsitz ist nicht möglich!

UNTERLAGEN:

  • Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz - das entsprechende Formular finden Sie hier
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass aller anzumeldenden Personen
  • bei Vorlage eines ausländischen Passes
  • bei Vorlage eines ausländischen Passes (elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Elektronische Identitätskarte (eID-Karte))

KOSTEN:

gebührenfrei

Dauer 20 Min.
Ausweisdokumente
Änderung und Freischaltung PIN (PA, eAT, eID)
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Wenn Sie sich bei Abholung eine persönlichen PIN gesetzt, diese aber zwischenzeitlich vergessen haben, können Sie sich im Bürgerbüro eine neue persönliche PIN setzen. Gleiches gilt für die Freischaltung der PIN, wenn Sie bei Abholung des Ausweisdokumentes der Online-Nutzung widersprochen haben oder bei Aushändigung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich

UNTERLAGEN:

  • Personalausweis, eAT- oder eID-Karte

KOSTEN:

gebührenfrei

Dauer 10 Min.
Elektronische Identitätskarte (eID) beantragen
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Die elektronische Identitätskarte dient der Identitätsfeststellung und als elektronischer Identitätsnachweis für Unionsbürger (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Sie hat die Größe einer Scheckkarte (wie der Elektronische Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Ausländer).

HINWEISE:

  • Beantragung nur für Unionsbürger (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • persönliche Vorsprache ist erforderlich

UNTERLAGEN:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (nicht älter als ein halbes Jahr) ohne Abschattung oder Spiegelung im Augenbereich
  • vom Heimatstaat ausgestellte gültige nationale Identitätskarte (Personalausweis) oder gültiger nationaler Reisepass

GÜLTIGKEIT:

10 Jahre

KOSTEN:

37,00 € (mit Vorkasse fällig)

Dauer 30 Min.
Personalausweis abholen
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Bitte bringen Sie den alten Personalausweis bzw. vorläufigen Personalausweise zur Abholung mit.

HINWEISE:

Möchten Sie eine andere Person beauftragen Ihren Personalausweis abzuholen, so müssen Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen. Die bevollmächtigte Person muss sich bei Abholung selbst ausweisen können, volljährig sein und Ihr altes Ausweisdokument mitbringen.

Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie hier

KOSTEN:

gebührenfrei

Dauer 5 Min.
Personalausweis beantragen
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Zur Identitätsfeststellung ist die Ausstellung eines Personalausweises erforderlich. Der Personalausweis ist ein elektronischer Identitätsnachweis im Scheckkartenformat. Nähere Informationen hierzu unter: www.personalausweisportal.de

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Antragstellung nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten möglich.
  • Aktueller Bearbeitungsstatus des Personalausweises unter https://hessen.buergerdienste-online.de/olav/passpa?mbom=6436006
  • Beantragung vor Eheschließung frühestens 4 Wochen vor der Hochzeit möglich

UNTERLAGEN:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (nicht älter als ein halbes Jahr) ohne Abschattung oder Spiegelung im Augenbereich
  • vorhandener aktueller bzw. abgelaufener Personalausweis
  • bei Verlust, falls vorhanden: Reisepass oder Geburtsurkunde (Original) bzw. bei Diebstahl Verlustanzeige der Polizei sowie (wenn der Ausweis von einer anderen Behörde ausgestellt wurde) ein Bildabgleich der letzten ausstellenden Behörde
  • bei Erstausstellung: Geburtsurkunde (Original) oder beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenbuch, falls vorhanden Kinderreisepass oder Reisepass
  • bei Beantragung vor Eheschließung (frühestens 4 Wochen vor der Hochzeit möglich) ist ein Nachweis vom Standesamt über die Eheschließung und die Namensführung notwendig
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Sorgeerklärung (bei nicht miteinander verheirateten Eltern)
  • Identitätsnachweis des Sorgeberechtigten
  • Bei Pflegschaft, Vormundschaft oder bei Alleinerziehenden ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Bestallungsurkunde, Nachweis vom Jugendamt über die Pflegschaft o. ä.)
  • bei Wiedererwerb eines früher geführten Namens ist die Bescheinigung des Standesamtes oder nach öffentlich-rechtlicher Namensänderung die Urkunde notwendig
  • Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche), die ihren Personalausweis bei der Personalausweisbehörde in dem Bezirk, in dem sie sich gerade aufhalten beantragen, beachten bitte, dass mehr Unterlagen erforderlich sein können. Bitte nehmen Sie hierzu vor der Beantragung Kontakt mit uns auf.

GÜLTIGKEIT:

  • 6 Jahre bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
  • 10 Jahre ab Vollendung des 24. Lebensjahres

KOSTEN:

22,80 € bis zur Vollendung des 24.Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)

37,00 € ab Vollendung des 24. Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)

Bei der Ausstellung für Auslandsdeutsche im Inland erhöht sich die Gebühr um 30,00 €

Dauer 20 Min.
Personalausweis vorläufiger beantragen
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In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Zur Einreise in bestimmte ausländische Staaten kann ein richtiger Personalausweis oder sogar ein Reisepass erforderlich sein. Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Die Beantragung ist nur bei gleichzeitiger Beantragung eines regulären Personalausweises möglich.

UNTERLAGEN:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (nicht älter als ein halbes Jahr) ohne Abschattung oder Spiegelung im Augenbereich
  • vorhandener aktueller bzw. abgelaufener Personalausweis
  • bei Verlust: Reisepass oder Geburtsurkunde (Original) oder beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenbuch bzw. bei Diebstahl: Verlustmeldung der Polizei

GÜLTIGKEIT:

maximal drei Monate ab Ausstellungsdatum

KOSTEN:

10,00 € (mit Vorkasse fällig)

Dauer 20 Min.
Reisepass abholen
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Bitte bringen Sie den alten Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass zur Abholung mit.

HINWEISE:

Möchten Sie eine andere Person beauftragen Ihren Reisepass abzuholen, so müssen Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen. Die bevollmächtigte Person muss sich bei Abholung selbst ausweisen können, volljährig sein und Ihr altes Ausweisdokument mitbringen.

Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie hier

KOSTEN:

gebührenfrei

Dauer 5 Min.
Reisepass beantragen
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Zur Einreise in ausländische Staaten kann ein Reisepass erforderlich sein. Nähere Informationen zur Einreisebestimmung finden Sie unter: www.auswaertiges-amt.de.

Abfrage zum Status Ihres beantragten Reisepasses: https://hessen.buergerdienste-online.de/olav/passpa?mbom=6436006

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • mit Vollendung des 6. Lebensjahres müssen Fingerabdrücke im Reisepass gespeichert werden
  • in Eilfällen ist die Beantragung eines Expresspasses möglich
  • Bei Kindern unter 18 Jahren ist die Antragstellung nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten möglich.

UNTERLAGEN:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (nicht älter als ein halbes Jahr) ohne Abschattung oder Spiegelung im Augenbereich
  • falls vorhanden Reisepass oder Personalausweis 
  • bei Erstausstellung: Geburtsurkunde (Original) oder beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenbuch, Personalausweis oder Kinderreisepass
  • bei Kindern unter 18 Jahren: Sorgeerklärung (bei nicht miteinander verheirateten Eltern)
  • bei Beantragung eines zweiten Passes oder weiteren Pässen: Nachweis mit Begründung für die Mehrfachausstellung
  • Identitätsnachweis des Sorgeberechtigten
  • bei Beantragung vor Eheschließung (frühestens 4 Wochen vor der Hochzeit möglich) ist ein Nachweis vom Standesamt über die Eheschließung und die Namensführung notwendig
  • bei Wiedererwerb eines früher geführten Namens ist die Bescheinigung des Standesamtes oder nach öffentlich-rechtlicher Namensänderung die Urkunde notwendig
  • Deutsche mit Wohnsitz im Ausland (Auslandsdeutsche), die ihren Reisepass bei der Passbehörde in dem Bezirk, in dem sie sich gerade aufhalten beantragen, beachten bitte, dass mehr Unterlagen nötig sein können. Bitte nehmen Sie hierzu vor der Beantragung Kontakt mit uns auf.

GÜLTIGKEIT:

  •   6 Jahre bis zur Vollendung des  24. Lebensjahres
  • 10 Jahre ab Vollendung des 24. Lebensjahres
  •   6 Jahre beim Zweitpass und jedem weiteren Pass

KOSTEN:

  • 37,50 € bis zur Vollendung des 24.Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)
  • 70,00 € ab Vollendung des 24. Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)
  • 32,00 € Aufschlag für Expresspass (mit Vorkasse fällig)
  • 70,00 € Zweitpass und jeder weiterer Pass (mit Vorkasse fällig)
  • Verdopplung der Gebühr, wenn die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird
Dauer 20 Min.
Reisepass vorläufig beantragen
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Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt, wenn der Beantragungszeitraum für einen Express-Reisepass nicht mehr ausreichend ist.

Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen unter: www.auswaertiges-amt.de

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • bei Kindern unter 18 Jahren ist die Antragstellung nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten möglich
  • Eine gleichzeitige Beantragung eines regulären Reisepasses ist ratsam.
  • Die Einreise z. B. in die Vereinigte Staaten von Amerika ist mit einem vorläufigen Reisepass nicht möglich!

UNTERLAGEN:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (nicht älter als ein halbes Jahr) ohne Abschattung oder Spiegelung im Augenbereich
  • Falls vorhanden: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde (Original) oder beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenbuch
  • bei Kindern unter 18 Jahren: Sorgeerklärung (bei nicht miteinander verheirateten Eltern)

GÜLTIGKEIT:

ein Jahr ab Ausstellungsdatum

KOSTEN:

26,00 € (mit Vorkasse fällig)

Dauer 15 Min.
Bescheinigungen
Aufenthaltsbescheinigung
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Die Aufenthaltsbescheinigung ist eine Meldebescheinigung als Nachweis über einen bestehenden Wohnsitz und gegebenenfalls frühere Wohnsitze in Hochheim am Main. Sie enthält zusätzliche Angaben zu Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion und Familienangehörigen und dient zur Vorlage bei Behörden (z.B. Standesamt, Nachlassgericht etc.)

HINWEISE:

  • Der Antrag kann persönlich, schriftlich, per Mail oder Fax erfolgen.
  • Bei schriftlicher Beantragung, per E-Mail oder Fax ist die Gebühr vorab an die Stadtkasse zu überweisen.
  • Die Aufenthaltsbescheinigung wird nur schriftlich an die/den Betroffene/n übersandt oder persönlich ausgehändigt.

UNTERLAGEN:

  • Nachweis der Identität durch Personalausweis oder Reisepass

KOSTEN

10,00 € bzw. gebührenfrei zur Vorlage beim Arbeitsamt, Sozialamt und für Rentenzwecke

Dauer 5 Min.
Jugendschutz-Untersuchung
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Ein Berechtigungsschein für die Erstuntersuchung wird für Jugendliche unter 18 Jahren bei Anfang einer Ausbildung ausgestellt.

Der Berechtigungsschein wird beim Arzt vorgelegt und dient zur Abrechnung der Kosten.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache des Jugendlichen oder eines Elternteiles erforderlich
  • Ausstellung nur für Jugendliche unter 18 Jahren am Hauptwohnsitz

UNTERLAGEN:

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Ausbildungsnachweis bei einer Nachuntersuchung, in der Regel nach dem ersten Ausbildungsjahr

KOSTEN:

gebührenfrei

Dauer 5 Min.
Meldebescheinigung
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Eine Meldebescheinigung ist eine Bestätigung des aktuellen oder eines früheren Wohnsitzes und wird zur Vorlage für private oder behördliche Zwecke ausgestellt. Angaben zu Familienstand und Staatsangehörigkeit sind nicht enthalten.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache erforderlich
  • schriftliche Beantragung, per E-Mail oder Fax ist möglich, die Gebühr ist vorab an die Stadtkasse zu überweisen
  • Die Meldebescheinigung wird nur schriftlich an die/den Betroffene/n übersandt.

UNTERLAGEN:

Personalausweis oder Reisepass

KOSTEN:

10,00 € (mit Vorkasse fällig)

gebührenfrei (zur Vorlage bei Arbeitsamt und Sozialamt)

Dauer 5 Min.
Melderegisterauskunft
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Eine Melderegisterauskunft aus dem Melderegister kann für private Zwecke beantragt werden. Die einfache Melderegisgterauskunft beschränkt sich auf Namen, Vornamen, Doktorgrad, gegenwärtige Anschrift und wenn die Person verstorben ist, diese Tatsache.

HINWEISE:

  • Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn die Person einwandfrei identifiziert werden kann.
  • Der Antrag kann persönlich, schriftlich, per E-Mail oder Fax erfolgen.
  • Ein Nachweis über die bereits erfolgte Zahlung ist beizulegen.
  • Bankverbindung bitte vorab telefonisch erfragen
  • Gebührenzahlung kann auch mit beigefügten Verrechnungsscheck erfolgen.

UNTERLAGEN:

  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
  • formloser schriftlicher Antrag mit Angaben zur Person und Erklärung, dass die Daten der Melderegisterauskunft nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet werden

KOSTEN:

10,00 € (mit Vorkasse fällig)

Dauer 15 Min.
Steueridentifikationsnummer
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Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) wird jeder Person vom Bundeszentralamt für Steuern einmalig zugeteilt und zugesandt. Die Steueridentifikationsnummer wird nur schriftlich oder persönlich an den Steuerpflichtigen erteilt.

HINWEISE:

  • der Antrag kann persönlich, schriftlich, per E-Mail oder Fax erfolgen
  • der Antrag kann nur am Hauptwohnsitz erfolgen

UNTERLAGEN:

  • bei persönlicher Vorsprache: Nachweis der Identität durch Personalausweis oder Reisepass
  • formloser schriftlicher Antrag mit Angaben zur Person

KOSTEN

gebührenfrei

Dauer 5 Min.
Führerschein
Führerschein-Pflichtumtausch
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Führerschein: Umtausch einer Erlaubnis alten Rechts (PKW/Motorrad)

Ein rosa oder grauer Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist umzutauschen.
Der Zeitpunkt für den Umtausch des rosa oder grauen Führerscheines richtet sich nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers.
Zurzeit können die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970 den Umtausch ihres Führerscheins beantragen.
Die Geburtsjahrgänge ab 1971 sowie Fahrerlaubnisinhaber, die einen Kartenführerschein haben, wenden sich zum Umtausch bitte direkt an die Führerscheinstelle des Main-Taunus-Kreises.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich

UNTERLAGEN:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (nicht älter als ein halbes Jahr) ohne Abschattung oder Spiegelung im Augenbereich
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Alter Führerschein
  • Die Bearbeitung dauert ca. 6 bis 8 Wochen

Zum Umtausch von LKW-Führerscheinen (ab dem 51. Lebensjahr), Busführerscheinen, Auslandsführerscheinen und Personenbeförderungserlaubnissen, Rechtsauskünften zum Pflichtumtausch sowie für die Beantragung von internationalen Führerscheinen, wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle des Main-Taunus-Kreises, In den Nassen, 65719 Hofheim am Taunus, 06192 – 205 - 0.

GÜLTIGKEIT:

  • 15 Jahre

KOSTEN:

25,30 € (mit Vorkasse fällig)

Die zusätzliche Ausstellung eines Internationalen Führerscheines erfolgt nur bei Umtausch des Führerscheines zuzüglich 14,25 € (nur bei Umtausch eines Führerscheines mit Vorkasse fällig)

Dauer 20 Min.
Führungszeugnis
Führungszeugnis
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Das Führungszeugnis, auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine Urkunde die bescheinigt, ob für die betreffende Person im Bundeszentralregister Eintragungen vorhanden sind. Im Bundeszentralregister werden strafrechtliche Verurteilungen in Form rechtskräftiger Entscheidungen deutscher Gerichte und bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten eingetragen.

HINWEISE:

UNTERLAGEN:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angabe des Geburtsnamens der Mutter
  • genaue Anschrift, Verwendungszweck, ggfs. Aktenzeichen (nur bei Belegart "O" und "OE")
  • bei Belegart "NE" und "OE" ist auch eine schriftliche Aufforderung der Einrichtung vorzulegen, für die das Führungszeugnis benötigt wird
  • Führungszeugnis für Ehrenamtliche: Für eine Gebührenbefreiung ist bei Beantragung des Führungszeugnisses eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen, für die die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wird. Hierbei ist der Verwendungszweck anzugeben.

Information zu den Belegarten:

  • Führungszeugnis der Belegart "N" für private Zwecke
  • Führungszeugnis der Belegart "NE" erweitert für private Zwecke
  • Führungszeugnis der Belegart "O" zur Vorlage bei einer Behörde
  • Führungszeugnis der Belegart "OE" erweitert zur Vorlage bei einer Behörde

KOSTEN:

13,00 € (mit Vorkasse fällig)

Dauer 10 Min.
Gewerbezentralregisterauszug
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Im Gewerbezentralregister (GZR) werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen ab einer Höhe von mehr als 200,00 EURO eingetragen. Geführt wird das GZR beim Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters. Nähere Informationen finden Sie unter www.bundesjustizamt.de. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird am Wohnsitz bzw. am Sitz des Gewerbetriebes beantragt.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Vorsprache mit Prokura bei Belegart "GZR4"

UNTERLAGEN:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Benennung des Geburtsnamens der Mutter (Belegart "GZR3")
  • genaue Anschrift, Verwendungszweck, ggfs. Aktenzeichen (Belegart "GZR3" und "GZR4 Belegart 9") 
  • Aktueller Handelsregisterauszug (Belegart "GZR4")

Information zu den Belegarten der Gewerbezentralregisterauskunft:

  • Belegart "GZR3 Belegart 1" Gewerbezentralregisterauskunft an eine Privatperson
  • Belegart "GZR3 Belegart 9" Gewerbezentralregisterauskunft über eine Privatperson zur Vorlage bei einer Behörde
  • Belegart "GRZ4 Belegart 1" Gewerbezentralregisterauskunft über eine Juristische Person an die Juristische Person
  • Belegart "GRZ4 Belegart 9" Gewerbezentralregisterauskunft über eine Juristische Person zur Vorlage bei einer Behörde

KOSTEN:

13,00 € (mit Vorkasse fällig)

Dauer 15 Min.
Sonstiges
Beglaubigungen von Zeugnissen/Dokumenten
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Eine amtliche Beglaubigung erfolgt nur in bestimmten Fällen. In der Regel, wenn das zu beglaubigende Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Beglaubigung zur Vorlage einer Behörde benötigt wird. Die Meldebehörde fertigt nur amtliche Beglaubigungen. Öffentliche Beglaubigungen erfolgen nur bei Notaren, dem Ortsgericht oder dazu ermächtigten Personen.

HINWEISE:

Folgende Unterlagen werden beglaubigt:

  • Zeugnisse
  • Praktikumsnachweise
  • Universitätsurkunden

Keine Beglaubigung erfolgt für:

  • Ausländischen Nachweise, Zeugnisse und Diplome
  • Personenstandsurkunden, Fahrzeug- und Ausweisdokumente

Zuständig für die Beglaubigung von weiteren Dokumenten sind die Ortsgerichte:
Das Ortsgericht beglaubigt keine Personenstandurkunden, Fahrzeug- und  Ausweisdokumente!

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Ortsgericht Hochheim am Main; Ulrike Wegert, E-Mail: info@ortsgericht-hochheim.de, Telefon: 06146-8377567

Ortsgericht Massenheim, Wolfgang Weigel, E-Mail: wolfgang.weigel@t-online.de, Telefon: 06145-598500

UNTERLAGEN:

Mitzubringen sind das Original-Dokument bzw. die Original-Urkunde!

KOSTEN:

6,00 € pro Original

zuzüglich 0,50 € pro Seite für die Kopie

Dauer 15 Min.
Fischereischein beantragen
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Die Ausstellung eines Fischereischeines kann für 1 Jahr, 5 Jahre oder 10 Jahre und als Jugendfischereischein erfolgen.

HINWEISE:

  • Ausstellung erfolgt nur am Hauptwohnsitz
  • Voraussetzung zur Ausstellung eines Fischereischeines ist die Ablegung der Fischereiprüfung (Mindestalter 14 Jahre und Vorbereitungslehrgang zur Fischereiprüfung)
  • Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren können einen Jugend-Fischereischein ohne Fischereiprüfung erhalten (Der Fischfang ist damit nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers erlaubt.)
  • Die Beantragung eines Jugendfischereischeines ist nur in Begleitung eines Elternteils möglich.

Informationen zu Fischereiprüfung und Fischereischeinen erteilt die Untere Fischereibehörde beim Main-Taunus-Kreis.

UNTERLAGEN:

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis
  • Zeugnis über den Nachweis der Fischereiprüfung
  • Fischereischein (bei Verlängerung)

KOSTEN:

Gebühr je nach Gültigkeitsdauer (mit Vorkasse fällig):

  • 10 Jahresfischereischein                86,00 €
  •   5 Jahresfischereischein                45,00 €
  •   1 Jahresfischereischein                17,50 €
  •   5 Jahres-Jugendfischereischein   23,00 €
  •   1 Jahres-Jugendfischereischein     7,50 €
  • Die Gültigkeit bezieht sich immer auf Kalenderjahre.
Dauer 20 Min.
Jugendschutz-Untersuchung
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Ein Berechtigungsschein für die Erstuntersuchung wird für Jugendliche unter 18 Jahren bei Anfang einer Ausbildung ausgestellt.

Der Berechtigungsschein wird beim Arzt vorgelegt und dient zur Abrechnung der Kosten.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache des Jugendlichen oder eines Elternteiles erforderlich
  • Ausstellung nur für Jugendliche unter 18 Jahren am Hauptwohnsitz

UNTERLAGEN:

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Ausbildungsnachweis bei einer Nachuntersuchung, in der Regel nach dem ersten Ausbildungsjahr

KOSTEN:

gebührenfrei

Dauer 5 Min.
Kraftfahrzeugschein ändern
i

Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist der Kraftfahrzeugschein bei jedem Wohnungswechsel zu ändern. Nähere Informationen zur Änderung des Kraftfahrzeugscheines erteilt das Straßenverkehrsamt des Main-Taunus-Kreises in Hofheim unter www.mtk.org.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Änderung des Kfz-Scheines mit Vollmacht und Vorlage des Personalausweises des Kfz-Inhabers
  • Änderung des Kfz-Scheines nur bei Umzug mit Hauptwohnsitz innerhalb des Main-Taunus-Kreises möglich!
  • keine Änderung von Kfz-Scheinen, die bereits einen Adressenaufkleber besitzen
  • keine Änderung des Kfz-Scheins bei Namensänderung!
  • keine Änderung des Kfz-Scheines bei Halterwechsel!
  • Zulassungen und Abmeldungen von Fahrzeugen werden ausschließlich vom Straßenverkehrsamt vorgenommen

UNTERLAGEN:

  • Kraftfahrzeugschein
  • Personalausweis

KOSTEN:

 10,80 € für die Änderung eines Fahrzeugscheins (mit Vorkasse fällig)

Dauer 15 Min.
Melderegisterauskunft
i

Eine Melderegisterauskunft aus dem Melderegister kann für private Zwecke beantragt werden. Die einfache Melderegisgterauskunft beschränkt sich auf Namen, Vornamen, Doktorgrad, gegenwärtige Anschrift und wenn die Person verstorben ist, diese Tatsache.

HINWEISE:

  • Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn die Person einwandfrei identifiziert werden kann.
  • Der Antrag kann persönlich, schriftlich, per E-Mail oder Fax erfolgen.
  • Ein Nachweis über die bereits erfolgte Zahlung ist beizulegen.
  • Bankverbindung bitte vorab telefonisch erfragen
  • Gebührenzahlung kann auch mit beigefügten Verrechnungsscheck erfolgen.

UNTERLAGEN:

  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
  • formloser schriftlicher Antrag mit Angaben zur Person und Erklärung, dass die Daten der Melderegisterauskunft nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet werden

KOSTEN:

10,00 € (mit Vorkasse fällig)

Dauer 15 Min.
Steueridentifikationsnummer
i

Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) wird jeder Person vom Bundeszentralamt für Steuern einmalig zugeteilt und zugesandt. Die Steueridentifikationsnummer wird nur schriftlich oder persönlich an den Steuerpflichtigen erteilt.

HINWEISE:

  • der Antrag kann persönlich, schriftlich, per E-Mail oder Fax erfolgen
  • der Antrag kann nur am Hauptwohnsitz erfolgen

UNTERLAGEN:

  • bei persönlicher Vorsprache: Nachweis der Identität durch Personalausweis oder Reisepass
  • formloser schriftlicher Antrag mit Angaben zur Person

KOSTEN

gebührenfrei

Dauer 5 Min.
Änderung und Freischaltung PIN (PA, eAT, eID)
i

Wenn Sie sich bei Abholung eine persönlichen PIN gesetzt, diese aber zwischenzeitlich vergessen haben, können Sie sich im Bürgerbüro eine neue persönliche PIN setzen. Gleiches gilt für die Freischaltung der PIN, wenn Sie bei Abholung des Ausweisdokumentes der Online-Nutzung widersprochen haben oder bei Aushändigung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich

UNTERLAGEN:

  • Personalausweis, eAT- oder eID-Karte

KOSTEN:

gebührenfrei

Dauer 10 Min.
Kirchenaustritt
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Seit dem 1. März 2017 wird in Hessen der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bei der Stadtverwaltung erklärt. Den Austritt kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und geschäftsfähig ist. Für die Erklärung sind die Angaben zum Ort der Taufe freiwillig und dienen der Verwaltungserleichterung bei den Religionsgemeinschaften, die die Austritte in ihren Registern vermerken. Die Erklärung wird wirksam mit dem Ablauf des Tages an dem sie unterzeichnet worden ist. Über den Kirchenaustritt wird eine Bescheinigung ausgestellt, die vom Erklärenden aufzubewahren ist. Wird der Kirchenaustritt angezweifelt, ist nach derzeitiger Rechtslage der Erklärende in der Beweispflicht den Austritt nachzuweisen.

HINWEISE:

persönliche Vorsprache ist erforderlich

UNTERLAGEN:

Personalausweis

KOSTEN:

30,00 € (mit Vorkasse fällig)

Dauer 15 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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