Einen Termin mit barrierefreiem Zugang vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 06146/900-300.
Der barrierefrei Termin kann nur mit einer anderen Dienstleistung gebucht werden.
Einen Termin mit barrierefreiem Zugang vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 06146/900-300.
Der barrierefrei Termin kann nur mit einer anderen Dienstleistung gebucht werden.
Die Abmeldung einer Hauptwohnung ist nur bei Wegzug ins Ausland erforderlich. Im Inland genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Hauptwohnsitzes.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
Erforderliche Nachweise und Unterlagen für die Abmeldung einer Hauptwohnung:
KOSTEN:
gebührenfrei
Gemäß Bundesmeldegesetz ist der Wechsel eines Wohnsitzes innerhalb von vierzehn Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.
HINWEISE:
persönliche Vorsprache ist erforderlich
UNTERLAGEN:
Erforderliche Nachweise und Unterlagen zur Anmeldung einer Hauptwohnung:
KOSTEN:
gebührenfrei
10,80 € für die Änderung eines Fahrzeugscheins (mit Vorkasse fällig)
Die Ummeldung einer Hauptwohnung erfolgt innerhalb von Hochheim am Main. Die Ummeldung hat gemäß Bundesmeldegesetz innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
KOSTEN:
gebührenfrei
ggfs. 10,80 € für die Änderung eines Fahrzeugscheins (mit Vorkasse fällig)
Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist der Kraftfahrzeugschein bei jedem Wohnungswechsel zu ändern. Nähere Informationen zur Änderung des Kraftfahrzeugscheines erteilt das Straßenverkehrsamt des Main-Taunus-Kreises in Hofheim unter www.mtk.org.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
KOSTEN:
10,80 € für die Änderung eines Fahrzeugscheins (mit Vorkasse fällig)
Gemäß Bundesmeldegesetz ist der Auszug aus einer Wohnung innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Zuständig für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Hauptwohnsitzgemeinde.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
Vorzulegende Nachweise für die Abmeldung einer Nebenwohnung:
KOSTEN
gebührenfrei
Gemäß Bundesmeldegesetz ist der Wechsel eines Wohnsitzes innerhalb von vierzehn Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
KOSTEN:
gebührenfrei
Wenn Sie sich bei Abholung eine persönlichen PIN gesetzt, diese aber zwischenzeitlich vergessen haben, können Sie sich im Bürgerbüro eine neue persönliche PIN setzen. Gleiches gilt für die Freischaltung der PIN, wenn Sie bei Abholung des Ausweisdokumentes der Online-Nutzung widersprochen haben oder bei Aushändigung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
KOSTEN:
gebührenfrei
Einen Termin mit barrierefreiem Zugang vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 06146/900-300.
Der barrierefrei Termin kann nur mit einer anderen Dienstleistung gebucht werden.
Die elektronische Identitätskarte dient der Identitätsfeststellung und als elektronischer Identitätsnachweis für Unionsbürger (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Sie hat die Größe einer Scheckkarte (wie der Elektronische Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Ausländer).
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
GÜLTIGKEIT:
10 Jahre
KOSTEN:
37,00 € (mit Vorkasse fällig)
Zur Einreise in ausländische (auch in europäische Staaten) benötigt jedes Kind einen eigenen Kinderreisepass. Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
BEANTRAGUNGSZEIT:
nach Vereinbarung - mindestens jedoch 24 Stunden
GÜLTIGKEIT:
12 Monate
KOSTEN:
13,00 € (mit Vorkasse fällig)
6,00 Euro (bei Verlängerung bzw. Aktualisierung - ebenfalls mit Vorkasse fällig)
Bitte bringen Sie den alten Personalausweis bzw. vorläufigen Personalausweise zur Abholung mit.
HINWEISE:
Möchten Sie eine andere Person beauftragen Ihren Personalausweis abzuholen, so müssen Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen. Die bevollmächtigte Person muss sich bei Abholung selbst ausweisen können, volljährig sein und Ihr altes Ausweisdokument mitbringen.
Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie hier
KOSTEN:
gebührenfrei
Zur Identitätsfeststellung ist die Ausstellung eines Personalausweises erforderlich. Der Personalausweis ist ein elektronischer Identitätsnachweis im Scheckkartenformat. Nähere Informationen hierzu unter: www.personalausweisportal.de
22,80 € bis zur Vollendung des 24.Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)
37,00 € ab Vollendung des 24. Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)
Bei der Ausstellung für Auslandsdeutsche im Inland erhöht sich die Gebühr um 30,00 €
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Zur Einreise in bestimmte ausländische Staaten kann ein richtiger Personalausweis oder sogar ein Reisepass erforderlich sein. Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
GÜLTIGKEIT:
maximal drei Monate ab Ausstellungsdatum
KOSTEN:
10,00 € (mit Vorkasse fällig)
Bitte bringen Sie den alten Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass zur Abholung mit.
HINWEISE:
Möchten Sie eine andere Person beauftragen Ihren Reisepass abzuholen, so müssen Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen. Die bevollmächtigte Person muss sich bei Abholung selbst ausweisen können, volljährig sein und Ihr altes Ausweisdokument mitbringen.
Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie hier
KOSTEN:
gebührenfrei
Zur Einreise in ausländische Staaten kann ein Reisepass erforderlich sein. Nähere Informationen zur Einreisebestimmung finden Sie unter: www.auswaertiges-amt.de.
Abfrage zum Status Ihres beantragten Reisepasses: https://hessen.buergerdienste-online.de/olav/passpa?mbom=6436006
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
GÜLTIGKEIT:
KOSTEN:
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt, wenn der Beantragungszeitraum für einen Express-Reisepass nicht mehr ausreichend ist.
Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen unter: www.auswaertiges-amt.de
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
GÜLTIGKEIT:
ein Jahr ab Ausstellungsdatum
KOSTEN:
26,00 € (mit Vorkasse fällig)
Die Aufenthaltsbescheinigung ist eine Meldebescheinigung als Nachweis über einen bestehenden Wohnsitz und gegebenenfalls frühere Wohnsitze in Hochheim am Main. Sie enthält zusätzliche Angaben zu Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion und Familienangehörigen und dient zur Vorlage bei Behörden (z.B. Standesamt, Nachlassgericht etc.)
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
KOSTEN
10,00 € bzw. gebührenfrei zur Vorlage beim Arbeitsamt, Sozialamt und für Rentenzwecke
Einen Termin mit barrierefreiem Zugang vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 06146/900-300.
Der barrierefrei Termin kann nur mit einer anderen Dienstleistung gebucht werden.
Ein Berechtigungsschein für die Erstuntersuchung wird für Jugendliche unter 18 Jahren bei Anfang einer Ausbildung ausgestellt.
Der Berechtigungsschein wird beim Arzt vorgelegt und dient zur Abrechnung der Kosten.
HINWEISE:
gebührenfrei
Eine Meldebescheinigung ist eine Bestätigung des aktuellen oder eines früheren Wohnsitzes und wird zur Vorlage für private oder behördliche Zwecke ausgestellt. Angaben zu Familienstand und Staatsangehörigkeit sind nicht enthalten.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
Personalausweis oder Reisepass
KOSTEN:
10,00 € (mit Vorkasse fällig)
gebührenfrei (zur Vorlage bei Arbeitsamt und Sozialamt)
Eine Melderegisterauskunft aus dem Melderegister kann für private Zwecke beantragt werden. Die einfache Melderegisgterauskunft beschränkt sich auf Namen, Vornamen, Doktorgrad, gegenwärtige Anschrift und wenn die Person verstorben ist, diese Tatsache.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
KOSTEN:
10,00 € (mit Vorkasse fällig)
Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) wird jeder Person vom Bundeszentralamt für Steuern einmalig zugeteilt und zugesandt. Die Steueridentifikationsnummer wird nur schriftlich oder persönlich an den Steuerpflichtigen erteilt.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
KOSTEN
gebührenfrei
Führerschein: Umtausch einer Erlaubnis alten Rechts (PKW/Motorrad)
Ein rosa oder grauer Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist umzutauschen.
Der Zeitpunkt für den Umtausch des rosa oder grauen Führerscheines richtet sich nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers.
Zurzeit können die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970 den Umtausch ihres Führerscheins beantragen.
Die Geburtsjahrgänge ab 1971 sowie Fahrerlaubnisinhaber, die einen Kartenführerschein haben, wenden sich zum Umtausch bitte direkt an die Führerscheinstelle des Main-Taunus-Kreises.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
Zum Umtausch von LKW-Führerscheinen (ab dem 51. Lebensjahr), Busführerscheinen, Auslandsführerscheinen und Personenbeförderungserlaubnissen, Rechtsauskünften zum Pflichtumtausch sowie für die Beantragung von internationalen Führerscheinen, wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle des Main-Taunus-Kreises, In den Nassen, 65719 Hofheim am Taunus, 06192 – 205 - 0.
GÜLTIGKEIT:
KOSTEN:
25,30 € (mit Vorkasse fällig)
Die zusätzliche Ausstellung eines Internationalen Führerscheines erfolgt nur bei Umtausch des Führerscheines zuzüglich 14,25 € (nur bei Umtausch eines Führerscheines mit Vorkasse fällig)
Einen Termin mit barrierefreiem Zugang vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 06146/900-300.
Der barrierefrei Termin kann nur mit einer anderen Dienstleistung gebucht werden.
Das Führungszeugnis, auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine Urkunde die bescheinigt, ob für die betreffende Person im Bundeszentralregister Eintragungen vorhanden sind. Im Bundeszentralregister werden strafrechtliche Verurteilungen in Form rechtskräftiger Entscheidungen deutscher Gerichte und bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten eingetragen.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
Information zu den Belegarten:
KOSTEN:
13,00 € (mit Vorkasse fällig)
Im Gewerbezentralregister (GZR) werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen ab einer Höhe von mehr als 200,00 EURO eingetragen. Geführt wird das GZR beim Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters. Nähere Informationen finden Sie unter www.bundesjustizamt.de. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird am Wohnsitz bzw. am Sitz des Gewerbetriebes beantragt.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
Information zu den Belegarten der Gewerbezentralregisterauskunft:
KOSTEN:
13,00 € (mit Vorkasse fällig)
Einen Termin mit barrierefreiem Zugang vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 06146/900-300.
Der barrierefrei Termin kann nur mit einer anderen Dienstleistung gebucht werden.
Eine amtliche Beglaubigung erfolgt nur in bestimmten Fällen. In der Regel, wenn das zu beglaubigende Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Beglaubigung zur Vorlage einer Behörde benötigt wird. Die Meldebehörde fertigt nur amtliche Beglaubigungen. Öffentliche Beglaubigungen erfolgen nur bei Notaren, dem Ortsgericht oder dazu ermächtigten Personen.
HINWEISE:
Folgende Unterlagen werden beglaubigt:
Keine Beglaubigung erfolgt für:
Zuständig für die Beglaubigung von weiteren Dokumenten sind die Ortsgerichte:
Das Ortsgericht beglaubigt keine Personenstandurkunden, Fahrzeug- und Ausweisdokumente!
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!
Ortsgericht Hochheim am Main; Ferdinand Gandyra, E-Mail: fgandyra@t-online.de, Telefon: 06146-835043
Ortsgericht Massenheim, Wolfgang Weigel, E-Mail: wolfgang.weigel@t-online.de, Telefon: 06145-598500
UNTERLAGEN:
Mitzubringen sind das Original-Dokument bzw. die Original-Urkunde!
KOSTEN:
6,00 € pro Original
zuzüglich 0,50 € pro Seite für die Kopie
Die Ausstellung eines Fischereischeines kann für 1 Jahr, 5 Jahre oder 10 Jahre und als Jugendfischereischein erfolgen.
HINWEISE:
Informationen zu Fischereiprüfung und Fischereischeinen erteilt die Untere Fischereibehörde beim Main-Taunus-Kreis.
UNTERLAGEN:
KOSTEN:
Gebühr je nach Gültigkeitsdauer (mit Vorkasse fällig):
Ein Berechtigungsschein für die Erstuntersuchung wird für Jugendliche unter 18 Jahren bei Anfang einer Ausbildung ausgestellt.
Der Berechtigungsschein wird beim Arzt vorgelegt und dient zur Abrechnung der Kosten.
HINWEISE:
gebührenfrei
Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist der Kraftfahrzeugschein bei jedem Wohnungswechsel zu ändern. Nähere Informationen zur Änderung des Kraftfahrzeugscheines erteilt das Straßenverkehrsamt des Main-Taunus-Kreises in Hofheim unter www.mtk.org.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
KOSTEN:
10,80 € für die Änderung eines Fahrzeugscheins (mit Vorkasse fällig)
Eine Melderegisterauskunft aus dem Melderegister kann für private Zwecke beantragt werden. Die einfache Melderegisgterauskunft beschränkt sich auf Namen, Vornamen, Doktorgrad, gegenwärtige Anschrift und wenn die Person verstorben ist, diese Tatsache.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
KOSTEN:
10,00 € (mit Vorkasse fällig)
Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) wird jeder Person vom Bundeszentralamt für Steuern einmalig zugeteilt und zugesandt. Die Steueridentifikationsnummer wird nur schriftlich oder persönlich an den Steuerpflichtigen erteilt.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
KOSTEN
gebührenfrei
Wenn Sie sich bei Abholung eine persönlichen PIN gesetzt, diese aber zwischenzeitlich vergessen haben, können Sie sich im Bürgerbüro eine neue persönliche PIN setzen. Gleiches gilt für die Freischaltung der PIN, wenn Sie bei Abholung des Ausweisdokumentes der Online-Nutzung widersprochen haben oder bei Aushändigung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
HINWEISE:
UNTERLAGEN:
KOSTEN:
gebührenfrei
HINWEISE:
persönliche Vorsprache ist erforderlich
UNTERLAGEN:
Personalausweis
KOSTEN:
30,00 € (mit Vorkasse fällig)
Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".