- Das zu beglaubigte Dokument im Original
Gebühr:
6,00 € jede weitere Ausführung 3,00 €
1,00 € bei Nachweis eines Schüler- oder Studentenausweises
Beglaubigung eines Dokumentes
Grundsätzlich können Kopien von Dokumenten in deutscher Sprache amtlich beglaubigt werden. Das Dokument muss dabei entweder von einer Behörde ausgestellt sein, oder die Kopie wird zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde benötigt (maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes). Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann die Kopie der Übersetzung beglaubigt werden.
Ausgeschlossen ist die Beglaubigung von
- privaten Dokumenten für den privatrechtlichen Gebrauch (zuständig ist ein Notar)
- deutschen Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt)
- ausländischen Personenstandsurkunden
- Auszügen aus gerichtlichen oder öffentlichen Registern wie Vereins- oder Handelsregistern (zuständig ist die Behörde, die das Original ausgestellt hat)
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten (zuständig ist ein Notar)
- Gerichtsurteilen (zuständig ist das Gericht, das das Original ausgestellt hat)
- Eidesstattlichen Versicherungen
- Unikaten und spezialgesetzlichen Dokumenten wie z. B. Testamenten, Vorsorge- und Generalvollmachten, Zulassungsbescheinigungen/Fahrzeugbriefe/-scheine, Führerscheine (zuständig ist die Behörde, die das Original ausgestellt hat).
Beglaubigung einer Unterschrift
Sie erhalten beim Ortsgericht auch Beglaubigungen zur Bestätigung einer Unterschrift. Das ist jedoch nur möglich, wenn in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters der Stadt unterschrieben wird und das Schriftstück zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde (maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes) benötigt wird, oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.
Unterschriften ohne zugehörigen Text sowie Unterschriften, die der sogenannten "Öffentlichen Beglaubigung" nach § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedürfen, können nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen müssen Sie sich möglicherweise an einen Notar wenden.
Dauer 15 Min.