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Bestätigung

Herzlich willkommen zur Online-Terminreservierung des Bürgerbüros der Stadt Linden.

Sofern Sie mehrere Leistungen benötigen, können Sie nebenstehend bis zu drei Leistungen auswählen.

Mittwochs haben wir in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr wieder ohne Termine für Sie geöffnet. Daher können für diesen Zeitraum keine Termine gebucht werden.

 

Leistungen
Abhohlung/Beantragung Schwerbehindertenparkausweis
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Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Gültiger Schwerbehindertenausweis oder aktueller Bescheid des Versorgungsamtes
  • Aktuelles Lichtbild
  • Bei Antragstellung durch andere Personen: eine Vollmacht, Vorsorgeverfügung oder Betreuerausweis.
Dauer 10 Min.
Abholung Personalausweis
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  • Alten oder vorläufigen Personalausweis
  • Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Vollmacht Personalausweis). Sollte der PIN-Brief nicht erhalten worden sein, ist die Abholung nur persönlich und nicht durch eine bevollmächtigte Person möglich.
  • Auch Sorgeberechtigte benötigen von der antragstellenden Person eine entsprechende Vollmacht Personalausweis, wenn diese das 16. Lebensjahr vollendet hat
Dauer 5 Min.
Abholung Reisepass
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  • Alten oder vorläufigen Reisepass
  • Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Vollmacht Reisepass).
  • Auch Sorgeberechtigte benötigen von der antragstellenden Person eine entsprechende Vollmacht Reisepass, wenn diese das 16. Lebensjahr vollendet hat
Dauer 5 Min.
An- Ab- oder Ummeldung (pro Person)
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  • Ausweis und/oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Wohnungsgeberbescheinigung ausgefüllt vom Vermieter/Wohnungsgeber
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein oder eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

 

Gebührenfrei

Dauer 15 Min.
Beantragung / Abholung Fischereischein
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Erforderliche Unterlagen:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles Lichtbild
  • Bei Erstbeantragung Nachweis der bestandenen Fischereiprüfung.

Sonstiges:

  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.
  • Formular (Antrag auf einen Fischereischein)
  • Bitte bringen Sie die im Formular angeforderten Unterlagen mit.

 

Dauer 10 Min.
Beantragung eID - Karte
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Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Ausweis oder Pass; wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig.

 

Sonstiges:

  • Personen ab 16 Jahren können eine eID - Karte beantragen
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein
  • Mit der eID - Karte kann die Karteninhaberin/der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen
  • Die eID - Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre
  • Die Lieferzeit beträgt ca. 2-3 Wochen

 

Gebühr:         37,00 €

Dauer 15 Min.
Beantragung Personalausweis
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Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist oder die Erstbeantragung bei der Stadt Linden erfolgt, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig.
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde

 

Sonstiges:

  • Personen ab 12 Jahren können einen Personalausweis beantragen
  • Personen unter 16 Jahren benötigen die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten, ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Negativbescheinigung vom Jugendamt)
  • Ausweiskopien beider Sorgeberechtigter
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.
  • Die Lieferzeit beträgt ca. 2-3 Wochen. Bitte beachten Sie, dass sich vor den Ferien die Lieferzeit um 3-4 Wochen verzögern kann!

 

Gebühr:

  • Personen unter 24 Jahre                             22,80 €
  • Personen über 24 Jahre                              37,00 €
  • vorläufiger Personalausweis zusätzlich    10,00 €
Dauer 15 Min.
Beantragung Reisepass
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Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist oder die Erstbeantragung bei der Stadt Linden erfolgt, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig.
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde

 

Sonstiges:

  • Personen unter 18 Jahren benötigen die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten, ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Negativbescheinigung vom Jugendamt)
  • Ausweiskopien beider Sorgeberechtigter
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.
  • Die Lieferzeit beträgt ca. 5-6 Wochen. Bitte beachten Sie, dass sich vor den Ferien die Lieferzeit  verzögern kann!

 

Gebühr:

  • Personen unter 24 Jahre                                     37,50 €
  • Personen über 24 Jahre                                      70,00 €
  • Expressbestellung zusätzlich                              32,00 €
  • vorläufiger Reisepass                                           26,00 €

 

Dauer 15 Min.
Beantragung Reisepass für Kinder
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Wichtige Änderung: Ab dem 01.01.2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr!

Ab dem 01.01.2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt. Stattdessen müssen Eltern einen elektronischen Reisepass für ihre Kinder beantragen. Dieser Reisepass hat eine längere Gültigkeitsdauer von 6 Jahren und ermöglicht weltweite Reisen. Die Bearbeitungsdauer für diesen neuen Reisepass beträgt 5-6 Wochen.

Für Reisen innerhalb der EU können Eltern alternativ einen Personalausweis für ihr Kind beantragen. Die Bearbeitungsdauer für den Personalausweis beträgt nur 2-3 Wochen, und auch dieser hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.

Beachten Sie diese Änderungen, um unangenehme Überraschungen bei Reisevorbereitungen zu vermeiden!

Erforderliche Unterlagen:

  • Kinderreisepass (falls schon vorhanden) – ansonsten Geburtsurkunde
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten, ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Negativbescheinigung vom Jugendamt)
  • Ausweiskopien beider Sorgeberechtigter
  • Das Kind muss persönlich anwesend sein.
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde

 

Gebühr:

  • Neuausstellung                                                  37,50 €
  • Expressbestellung zusätzlich                              32,00 €
  • vorläufiger Reisepass                                          26,00 €

 

Aushändigung:

  • Die Lieferzeit beträgt ca. 5-6 Wochen. Bitte beachten Sie, dass sich vor den Ferien die Lieferzeit  verzögern kann!
Dauer 15 Min.
Beglaubigungen max. 10 Kopien
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  • Das zu beglaubigte Dokument im Original

 

Gebühr:

6,00 € jede weitere Ausführung 3,00 €

1,00 € bei Nachweis eines Schüler- oder Studentenausweises 

 

Beglaubigung eines Dokumentes

Grundsätzlich können Kopien von Dokumenten in deutscher Sprache amtlich beglaubigt werden. Das Dokument muss dabei entweder von einer Behörde ausgestellt sein, oder die Kopie wird zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde benötigt (maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes). Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann die Kopie der Übersetzung beglaubigt werden.

Ausgeschlossen ist die Beglaubigung von

  • privaten Dokumenten für den privatrechtlichen Gebrauch (zuständig ist ein Notar) 
  • deutschen Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt)
  • ausländischen Personenstandsurkunden
  • Auszügen aus gerichtlichen oder öffentlichen Registern wie Vereins- oder Handelsregistern (zuständig ist die Behörde, die das Original ausgestellt hat)
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten (zuständig ist ein Notar)  
  • Gerichtsurteilen (zuständig ist das Gericht, das das Original ausgestellt hat)
  • Eidesstattlichen Versicherungen
  • Unikaten und spezialgesetzlichen Dokumenten wie z. B. Testamenten, Vorsorge- und Generalvollmachten, Zulassungsbescheinigungen/Fahrzeugbriefe/-scheine, Führerscheine (zuständig ist die Behörde, die das Original ausgestellt hat).

 

Beglaubigung einer Unterschrift

Sie erhalten beim Ortsgericht auch Beglaubigungen zur Bestätigung einer Unterschrift. Das ist jedoch nur möglich, wenn in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters der Stadt unterschrieben wird und das Schriftstück zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde (maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes) benötigt wird, oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.

Unterschriften ohne zugehörigen Text sowie Unterschriften, die der sogenannten "Öffentlichen Beglaubigung" nach § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedürfen, können nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen müssen Sie sich möglicherweise an einen Notar wenden.

Dauer 15 Min.
Führungszeugnis / Gewerbezentralregister
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  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Beantragung eines Führungszeugnisses für eine Behörde wird die vollständige Anschrift, Aktenzeichen und ggf. Ansprechpartner benötigt. (Papierform)
  • Bei einem erweiterten Führungszeugnis muss die Bescheinigung des Arbeitsgebers/Vereins/sonstige Stelle beigefügt werden. (Papierform)
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.

 

Gebühr:                     13,00 €

 

Dauer 10 Min.
Kirchenaustritt
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  • Ausweis und/oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.

 

Gebühr:         30,00 €

Dauer 10 Min.
Lebensbescheinigung
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  • Ausweis und/oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.

 

Gebührenfrei

Dauer 5 Min.
Meldebescheinigung
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  • Ausweis und/oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.

 

Gebühr: 10,00 €

Bei Nachweis von Sozialleistungen oder zur Vorlage für Rentenzwecken ist die Meldebescheinigung kostenlos.

Dauer 5 Min.
Steuer-ID
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  • Ausweis und/oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.

 

Gebührenfrei

Dauer 5 Min.
Untersuchungsberechtigungsschein
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  • Ausweis und/oder Reisepass, falls keine Ausweise vorhanden sind Geburtsurkunde
  • Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein + mind. ein/e Sorgeberechtigte/r

 

Gebührenfrei

Dauer 5 Min.

Herzlich willkommen zur Online-Terminreservierung des Bürgerbüros der Stadt Linden.

Sofern Sie mehrere Leistungen benötigen, können Sie nebenstehend bis zu drei Leistungen auswählen.

Mittwochs haben wir in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr wieder ohne Termine für Sie geöffnet. Daher können für diesen Zeitraum keine Termine gebucht werden.

 

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15:00