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Bestätigung
Leistungen
Abmeldung
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Info:

Wohnsitz Abmeldung (Zweitwohnsitz abmelden, abmeldung ins Ausland)

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweiskokument

Gebühr:

  • gebührenfrei

Sonstiges:

  • Wenn Sie innerhalb Deutschlans umziehen, reicht es wenn Sie sich beim neuen Wohnort anmelden.
  • persönliches Erscheinen
Dauer 10 Min.
Anmeldung
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Info:

Anmeldung (Wenn Sie von Außerhalb nach Waldkirch ziehen)

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis und Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter
  • Bei Kindern ohne Ausweisdokument die Geburtsurkunde
  • ggf. Aufenthaltstitel

Gebühr:

  • gebührenfrei

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen
Dauer 15 Min.
Auskunft Gewerbezentralregister
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Info:

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:

  • 13,00 €
Dauer 10 Min.
Beantragung Kartenführerschein
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HINWEIS:

Umtausch in den neuen Kartenführerschein.
Die Bearbeitungszeit beim Landratsamt beträgt derzeit ca. 3 bis 4 Monate

Fristen

Der Umtausch der alten Führerscheine erfolgt gestaffelt. Zu Beginn erfolgt der Umtausch der Papierführerscheine.

Der Umtausch der Papierführerscheine, welche bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Für Inhaber eines Papierführerscheins gelten folgende Fristen:

  • Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2033 umtauschen.
  • Personen mit Geburtsjahrgang zwischen 1953 und 1958 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2022 umtauschen.
  • Personen mit Geburtsjahrgang zwischen 1959 und 1964 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2023 umtauschen.
  • Personen mit Geburtsjahrgang zwischen 1965 und 1970 müssen den Führerschein bis 19. Januar 2024 umtauschen.
  • Personen mit Geburtsjahrgang 1971 und später müssen den Führerschein bis 19. Januar 2025 umtauschen.

Der Umtausch der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine richtet sich nach dem jeweiligen Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a eingetragen. Für Inhaber eines vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheins gelten folgende Fristen:

  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum in den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum in den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum in den Jahren 2005 bis 2007 müssen bis 19. Januar 2028 umgetauscht werden.
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum im Jahr 2008 müssen bis 19. Januar 2029 umgetauscht werden.
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum im Jahr 2009 müssen bis 19. Januar 2030 umgetauscht werden.
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum im Jahr 2010 müssen bis 19. Januar 2031 umgetauscht werden.
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum im Jahr 2011 müssen bis 19. Januar 2032 umgetauscht werden.
  • Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 2012 bis 18. Januar 2013 müssen bis 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • nationaler Führerschein
  • wenn der Umtausch wegen der Verlängerung einer Lastkraftwagenfahrberechtigung der Klasse 3 (besondere Zugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 18,5 t) oder der Klasse 2 vorgenommen wird: zusätzlich
    • ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • ein Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
Dauer 10 Min.
Beglaubigung (1 - 5 Seiten)
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Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • die Urschrift (Originalschriftstück)
  • die ihr entsprechende zu beglaubigende Kopie

Hinweis:

Personenstandsurkunden können Sie nicht beglaubigen lassen. Näheres dazu finden Sie in den Verfahren zum Thema, zum Beispiel Eheurkunde - Ausstellung beantragen oder Geburtsurkunde beantragen.

Dauer 15 Min.
Beglaubigung (6 - 10 Seiten)
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Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • die Urschrift (Originalschriftstück)
  • die ihr entsprechende zu beglaubigende Kopie

Hinweis:

Personenstandsurkunden können Sie nicht beglaubigen lassen. Näheres dazu finden Sie in den Verfahren zum Thema, zum Beispiel Eheurkunde - Ausstellung beantragen oder Geburtsurkunde beantragen.

Dauer 20 Min.
Führerschein abholen
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Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweisdokument
  • Bisheriger Führerschein (bei Umtausch)
Dauer 5 Min.
Führerschein beantragen
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Info:

Führerschein

Erforderliche Unterlagen:

  • bitte telefonisch unter 07681/404-104 erfragen oder unter diesem Link nachlesen

Gebühr:

  • 5,10 €
Dauer 15 Min.
Führungszeugnis
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Info:

Führungszeugnis

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:

  • 13,00 €

Weiterführende Links:

Dauer 10 Min.
Landesfamilienpass
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Info:

Landesfamilienpass

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Kindergeldnachweis
  • ggf. bisheriger Landesfamilienpass

Gebühr:

  • gebührenfrei

WICHTIGER HINWEIS

  • Bei Betreten des Rathauses muss eine FFP2 oder vergleichbare Maske getragen werden.

Weiterführende Links:

Dauer 15 Min.
Lebensbescheinigung
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Info:

Lebensbescheinigung

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • persöniches Erscheinen ist zwingend erfolderlich
Dauer 5 Min.
Meldebescheinigung
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Info:

Meldebestätigung

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:

  • 8,00 €
Dauer 5 Min.
Personalausw. änd.(Pin, Aufkleber, Onlinefunktion)
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Nutzen Sie diesen Termin bitte nur um Ihren Ausweis ändern zu lassen.
  • Ein neuer Adressaufkleber ist nur möglich, wenn Sie vorab bereits eine An- oder Ummeldung vorgenommen haben. Buchen sie hiefür bitte einen separaten Termin
 
  • Pin-Änderungen können vor Ort vorgenommen werden, wenn Sie Ihre Pin vergessen haben Sie Ihren Pin-Brief nicht mehr finden.
 
  • Die Onlinefunktion kann vor Ort aktiviert werden, wenn Sie dieser bei Aushändigung des Personalausweises widersprochen haben.


 
Dauer 5 Min.
Personalausweis beantragen
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Info:

Personalausweis

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis (falls nicht vorhanden, Geburtsurkunde)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • ggf. Heiratsurkunde (bei Namensänderung)
  • Bei Beantragung unter 16 Jahren: Personalausweis BEIDER Elternteile
  • Bei Beantragung unter 16 Jahren: Zustimmungserklärung BEIDER Elternteile https://www.stadt-waldkirch.de/start/buergerservice/formulare.html

Gebühr:

  • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 € für Personen über 24 Jahren

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen des Bentragenden zwingend erforderlich

Weiterführende Links:

Hier finden Sie weitere Informationen um einen Personalausweis zu beantragen.

Dauer 15 Min.
Reisepass beantragen
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Info:

Reisepass

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde
  • Bei Beantragung unter 18 Jahren: Personalausweis BEIDER Elternteile
  • Bei Beantragung unter 18 Jahren: Zustimmungserklärung BEIDER Elternteile https://www.stadt-waldkirch.de/start/buergerservice/formulare.html

Gebühr:

  • 37,50 € für Personen unter 24 Jahren
  • 70,00 € für Personen über 24 Jahren

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen des Beantragenden zwingend erforderlich

Weiterführende Links:

Dauer 15 Min.
Reisepass/Personalausweis abholen
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Erforderliche Unterlagen:

Dauer 10 Min.
Steueridentifikationsnummer
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Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
Dauer 5 Min.
Ummeldung (innerhalb Waldkirch)
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Info:

Ummeldung (wenn Sie innerhalb Waldkrich umziehen)

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis und Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter
  • Bei Kindern ohne Ausweisdokument die Geburtsurkunde
  • ggf. Aufenthaltstitel

Gebühr:

  • gebührenfrei

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen 

Weiterführende Links:

Dauer 10 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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15:00