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Leistungen
Erstgespräch von Obdachlosigkeit bedrohter Person
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Sie sind von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht? Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu unserer Behörde auf, indem Sie einen Termin mit uns vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass eine Unterbringung in der Regel nicht am selben Tag stattfinden kann. Wir weisen auch darauf hin, dass wir für die Vermittlung einer Meldeadresse nicht zuständig sind.
 

Zur Prüfung des Sachverhaltes benötigen wir zunächst nähere Angaben zu Ihrer Situation. Diese werden i.d.R. im Rahmen eines Erstgesprächs mit der betroffenen Person in Erfahrung gebracht (Vor- und Zuname, bisherige Adresse, Grund des Wohnungsverlustes, persönliche Verhältnisse, Vorhandensein finanzieller Mittel). Bitte halten Sie eine Ausweiskopie und für den Sachverhalt relevanten Dokumente bereit (z.B. Kündigung, Lohnnachweise, Bescheide von Sozialleistungsträgern, Ausweis etwaiger gesetzlicher Betreuer etc.). Unserer Behörde ist glaubhaft zu machen, in wie fern sich bereits eigenständig um die Beschaffung von Wohnraum bemüht wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: Waldkirch | Wohnungslosigkeit

In Notfällen melden Sie sich bitte umgehend telefonisch bei uns.

Dauer 30 Min.
Vorsprache bereits eingewiesener Personen
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Eine persönliche Vorsprach ist nur mit vorheriger Terminvereibarung möglich.

In Notfällen melden Sie sich bitte umgehend telefonisch bei uns.
Dauer 30 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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