Für Beglaubigungen und Bestätigungen müssen Sie immer die Originale mit Kopien zum Bürgerbüro mitbringen.
Kosten
pro Beglaubigung 3,00 €
Für Beglaubigungen und Bestätigungen müssen Sie immer die Originale mit Kopien zum Bürgerbüro mitbringen.
Kosten
pro Beglaubigung 3,00 €
Für Beglaubigungen und Bestätigungen müssen Sie immer die Originale mit Kopien zum Bürgerbüro mitbringen.
Kosten
pro Beglaubigung 3,00 €
Für eine Beantragung benötigen Sie den Fahrzeugschein. Ist das Fahrzeug aus versicherungstechnischen Gründen auf eine andere Person zugelassen, erfordert dies einer schriftlichen Erklärung des Fahrzeughalters.
Die unterschriebene Erklärung, Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief, sowie die Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind bei der Beantragung vorzulegen.
Firmen, juristische Personen, Selbständige und Gewerbetreibende müssen zusätzlich zum Fahrzeugschein einen schriftlichen Antrag stellen.
Bei einer Änderung des Fahrzeuges bzw. des Fahrzeugkennzeichens müssen der Fahrzeugschein oder der Fahrzeugbrief, die bisherige Ausnahmegenehmigung und die Bewohnerparkkarte vorgelegt werden.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 120,00 € für den Zeitraum von 2 Jahren (15,00 € pro angefangenes Kalendervierteljahr).
Die Gebühr wird pro Parkausweis/Fahrzeug erhoben. Die Verwaltungsgebühr für Gewerbetreibende beträgt 120,00 € pro Jahr (30,00 € pro angefangenes Kalendervierteljahr).
Weitere Details: Die Gebühr beruht auf § 6a Straßenverkehrsgesetz, § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und der Nr. 265 des dazugehörigen Gebührenverzeichnisses.
Formulare
Vollmacht des Fahrzeughalters
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem beigefügten Link.
https://www.heidenheim.de/-/verfahrensbeschreibungen/bewohnerparkausweis-beantragen/vbid763
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
in Baden-Württemberg:
im Ausland:
Sie sind
Die eID-Karte können Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen:
Empfehlung: Beantragen Sie eine neue eID-Karte zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit.
etwa drei bis sechs Wochen
Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest.
Jugendfischereischein: 7,00 Euro
Fischereischein 5 Jahre/10 Jahre: 74,00 Euro/134,00 Euro
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem beigefügten Link.
https://www.heidenheim.de/-/verfahrensbeschreibungen/fischereischein-beantragen/vbid242
Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest.
Fischereischein Verlängerung 5 Jahre/10 Jahre: 66,00 Euro/126,00 Euro
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem beigefügten Link.
https://www.heidenheim.de/-/verfahrensbeschreibungen/fischereischein-beantragen/vbid242
Erforderliche Unterlagen
bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
Kosten (für die Antragstellung bei der Kommune)
5,10 €
Erforderliche Unterlagen:
Kosten:
Bei Fragen können Sie sich gerne unter der Nummer 07321/327-3342 an uns wenden.
Erforderliche Unterlagen:
Kosten:
Online-Ausweisfunktion: Chip aktivieren
oder
Transport-PIN durch selbstgewählte, sechsstellige Zahlen-PIN setzen / ändern
Gebühr: kostenlos
Achtung: Vor allem bei der Erstausstellung, in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug, können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden). Das gilt auch für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung lediglich ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegen hatte (z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes).
Darüber hinaus müssen Sie als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher auch bei Antragstellung bei einer Personalausweisbehörde im Inland (unzuständige Behörde) weitere Unterlagen vorlegen.
Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Personalausweisbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.
Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit oder beim Aufsuchen einer unzuständigen Stelle ein Zuschlag von 13 Euro erhoben.
Bei der Ausstellung für Auslandsdeutsche im Inland wird die Gebühr um 30 Euro angehoben.
Formulare
Zustimmungserklärung
Insbesondere bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen.
Der Zuschlag beträgt EUR 32,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
Formulare
Zustimmungserklärung
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem beigefügten Link:
Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.
je Verpflichtungserklärung: EUR 29,00
Formulare
Verpflichtungserklärung Antrag
Verpflichtungserklärung Information
Weiter Informationen finden Sie unter dem beigefügten Link.
https://www.heidenheim.de/-/verfahrensbeschreibungen/verpflichtungserklaerung-abgeben/vbid1761
Wenn Sie ins Ausland ziehen oder ohne festen Wohnsitz sind, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden. Dies können Sie persönlich unter Vorlage Ihres Ausweises und/oder Reisepasses. Sie können hierzu auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich selbst ausweisen können.
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
keine
Formulare
Abmeldung
Vollmacht
Weiter Informationen erhalten Sie unter dem beigefügten Link.
https://www.heidenheim.de/-/verfahrensbeschreibungen/wohnsitz-abmelden/vbid344
Erforderliche Unterlagen:
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.
Kosten:
keine
Formulare:
Anmeldung
Vollmacht
Wohnungsgeberbestätigung
Erforderliche Unterlagen:
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.
Kosten:
keine
Formulare:
Anmeldung
Vollmacht
Wohnungsgeberbestätigung
Erforderliche Unterlagen:
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.
Kosten:
keine
Formulare:
Anmeldung
Vollmacht
Wohnungsgeberbestätigung
Erforderliche Unterlagen:
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.
Kosten:
keine
Formulare:
Ummeldung
Vollmacht
Wohnungsgeberbestätigung
Erforderliche Unterlagen:
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.
Kosten:
keine
Formulare:
Ummeldung
Vollmacht
Wohnungsgeberbestätigung
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