Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld können ihre Anträge, Vordrucke und Kostennachweise in allen Dienststellen des Jobcenters Kreis Unna abgeben (siehe auch www.jobcenter-kreis-unna.de).
Für die Entscheidung über Anträge von Kindern und Jugendlichen im Wohngeldbezug, im Bezug des Kinderzuschlages, Sozialhilfe, Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungen ist der Kreis Unna zuständig. Die Anträge, Vordrucke und Kostennachweise können beim Kreis Unna, den örtlichen Wohngeldstellen, Bürgerämtern und/oder Sozialämtern in den jeweiligen Rathäusern gestellt werden. Es ist gewährleistet, dass die Anträge an den Kreis Unna weitergeleitet werden.
Das Team Soziale-Dienste steht Ihnen gerne für Beratungsgespräche, sowie für die Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die Informationen unter https://www.kreis-unna.de/hauptnavigation/service/bildungs_und_teilhabepaket.html
Dauer 15 Min.