Wenn Ihre Einkünfte nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt sicherzustellen und Sie entweder im Rentenalter oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, besteht nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.holzwickede.de/dienstleistung/anzeigen/id/25153/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung-nach-dem-sgb-xii.html.