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Bestätigung
Grundsicherung SGB XII
Erstantrag Grundsicherung
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Wenn Ihre Einkünfte nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt sicherzustellen und Sie entweder im Rentenalter oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, besteht nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung zu erhalten.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.holzwickede.de/dienstleistung/anzeigen/id/25153/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung-nach-dem-sgb-xii.html.

Dauer 60 Min.
Beratung Grundsicherung
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Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich unverbindlich beraten zu lassen.
Dauer 30 Min.
Wohngeld / Bildungs- und Teilhabepaket
Erstantrag Lastenzuschuss
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Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger, um die Kosten des angemessenen und familiengerechten Wohnens zu sichern. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung für das selbst genutzte Wohneigentum (Lastenzuschuss) gewährt.

Bitte beachten Sie die bereitgestellten Informationen unter https://www.holzwickede.de/dienstleistung/anzeigen/id/25272/wohngeld.html.

Dauer 45 Min.
Erstantrag Wohngeld
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Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger, um die Kosten des angemessenen und familiengerechten Wohnens zu sichern. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung für das selbst genutzte Wohneigentum (Lastenzuschuss) gewährt.

Bitte beachten Sie die bereitgestellten Informationen unter https://www.holzwickede.de/dienstleistung/anzeigen/id/25272/wohngeld.html.

Dauer 30 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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