Info:
Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist der Kraftfahrzeugschein bei jedem Wohnungswechsel zu ändern. Nähere Informationen zur Änderung des Kraftfahrzeugscheines erteilt das Straßenverkehrsamt des Kreis Groß-Gerau.
HINWEISE:
- persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Änderung des Kfz-Scheines mit Vollmacht und Vorlage des Personalausweises des Kfz-Inhabers
- Änderung des Kfz-Scheines nur bei Umzug mit Hauptwohnsitz innerhalb des Kreises Groß-Gerau möglich!
- keine Änderung von Kfz-Scheinen, die bereits einen Adressenaufkleber besitzen
- keine Änderung des Kfz-Scheins bei Namensänderung!
- keine Änderung des Kfz-Scheines bei Halterwechsel!
- Zulassungen und Abmeldungen von Fahrzeugen werden ausschließlich vom Straßenverkehrsamt vorgenommen
UNTERLAGEN:
- Kraftfahrzeugschein
- Personalausweis
KOSTEN:
11,10 EUR für die Änderung eines Fahrzeugscheins