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Bestätigung
An-, Ab- und Ummeldung
Änderung Kfz-Schein
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Info:

Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist der Kraftfahrzeugschein bei jedem Wohnungswechsel zu ändern. Nähere Informationen zur Änderung des Kraftfahrzeugscheines erteilt das Straßenverkehrsamt des Kreis Groß-Gerau.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Änderung des Kfz-Scheines mit Vollmacht und Vorlage des Personalausweises des Kfz-Inhabers
  • Änderung des Kfz-Scheines nur bei Umzug mit Hauptwohnsitz innerhalb des Kreises Groß-Gerau möglich!
  • keine Änderung von Kfz-Scheinen, die bereits einen Adressenaufkleber besitzen
  • keine Änderung des Kfz-Scheins bei Namensänderung!
  • keine Änderung des Kfz-Scheines bei Halterwechsel!
  • Zulassungen und Abmeldungen von Fahrzeugen werden ausschließlich vom Straßenverkehrsamt vorgenommen

UNTERLAGEN:

  • Kraftfahrzeugschein
  • Personalausweis

KOSTEN:

 11,10 EUR für die Änderung eines Fahrzeugscheins

Hauptwohnung abmelden
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Info:

Die Abmeldung einer Hauptwohnung ist nur bei Wegzug ins Ausland erforderlich. Im Inland genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Hauptwohnsitzes.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache, schriftlich, per E-Mail oder Fax
  • Angabe der neuen Anschrift
  • eine Abmeldung kann nicht vordatiert werden
  • Abmeldedatum ist der Tag der Vorsprache

UNTERLAGEN:

Erforderliche Nachweise und Unterlagen für die Abmeldung einer Hauptwohnung:

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass aller abzumeldenden Personen

KOSTEN:

gebührenfrei

Hauptwohnung anmelden
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Info:

Wechselt Ihr Wohnsitz von einer Stadt/Gemeinde nach Trebur, müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz gemäß Bundesmeldegesetz innerhalb von vierzehn Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde (Trebur) anmelden.

HINWEISE:

persönliche Vorsprache ist erforderlich

UNTERLAGEN:

Erforderliche Nachweise und Unterlagen zur Anmeldung einer Hauptwohnung:

  • Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz - das entsprechende Formular finden Sie hier
  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass aller anzumeldenden Personen
  • bei Vorlage eines ausländischen Passes oder Ausweises gegebenenfalls (elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und/oder Elektronische Identitätskarte (eID-Karte)
  • Stammbuch bzw. Geburtsurkunde im Original (falls keine persönlichen Ausweisdokumente vorliegen)
  • Zum Nachweis des Familienstandes gegebenenfalls Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde (Originale), Ausländische Urkunden (mit Apostille bzw. Legalisation und Übersetzung)
  • bei Zuzug Alleinstehender mit Kindern: gegenebenfalls Sorgerechtsbescheinigung bzw. Zustimmung des nicht mitziehenden Elternteils (Original)
  • bei Zuzug aus dem Ausland: Angabe des letzten Wohnsitzes in Deutschland
  • Fahrzeugschein (nur bei Zuzug innerhalb des Kreises Groß-Gerau)

KOSTEN:

gebührenfrei

11,10 EUR für die Änderung eines Fahrzeugscheins

Hauptwohnung ummelden
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Info:

Wechselt Ihr Hauptwohnsitz innerhalb von der Gemeinde Trebur, muss eine Ummeldung gemäß Bundesmeldegesetz innerhalb von vierzehn Tagen bei der Gemeinde Trebur erfolgen.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • bei mehreren Familienmitgliedern ist die Vorsprache nur eines Familienmitgliedes möglich (Ausweisdokumente aller umzumeldenden Familienmitglieder vorlegen)

UNTERLAGEN:

  • Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz - das entsprechende Formular finden Sie hier
  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass und ggfs. (elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Elektronische Identitätskarte (eID-Karte)) aller umzumeldenden Personen
  • Fahrzeugschein (nur bei Umzug innerhalb des Kreises Groß-Gerau)

KOSTEN:

gebührenfrei

ggfs. 11,10 EUR für die Änderung eines Fahrzeugscheins

Nebenwohnung abmelden
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Info:

Gemäß Bundesmeldegesetz ist der Auszug aus einer Wohnung innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Zuständig für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Hauptwohnsitzgemeinde.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache, schriftlich, per E-Mail oder Fax

UNTERLAGEN:

Vorzulegende Nachweise für die Abmeldung einer Nebenwohnung:

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass aller abzumeldenden Personen

KOSTEN

gebührenfrei

Nebenwohnung anmelden
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Info:

Gemäß Bundesmeldegesetz ist der Wechsel eines Wohnsitzes innerhalb von vierzehn Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich
  • die Hauptwohnsitzgemeinde muss sich im Bundesgebiet befinden
  • Die Anmeldung einer Nebenwohnung am Hauptwohnsitz ist nicht möglich!

UNTERLAGEN:

  • Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz - das entsprechende Formular finden Sie hier
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass aller anzumeldenden Personen
  • bei Vorlage eines ausländischen Passes
  • bei Vorlage eines ausländischen Passes (elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Elektronische Identitätskarte (eID-Karte))

KOSTEN:

gebührenfrei

Ausweisdokumente
Abholung Personalausweis
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Möchten Sie eine andere Person beauftragen, Ihren Ausweis oder Pass abzuholen, so müssen Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen. Die bevollmächtigte Person muss sich bei Abholung selbst ausweisen können. Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie hier:

https://trebur.de/fileadmin/media/formulare_pdf/vollmacht_abholung_ausweise.pdf

 

Abholung Reisepass
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Möchten Sie eine andere Person beauftragen, Ihren Ausweis oder Pass abzuholen, so müssen Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen. Die bevollmächtigte Person muss sich bei Abholung selbst ausweisen können. Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie hier:

https://trebur.de/fileadmin/media/formulare_pdf/vollmacht_abholung_ausweise.pdf

Änderung/Freischaltung PIN (PA, eAT, eID)
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Info:

Wenn Sie sich bei Abholung eine persönlichen PIN gesetzt, diese aber zwischenzeitlich vergessen haben, können Sie sich im Bürgerbüro eine neue persönliche PIN setzen. Gleiches gilt für die Freischaltung der PIN, wenn Sie bei Abholung des Ausweisdokumentes der Online-Nutzung widersprochen haben oder bei Aushändigung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich

UNTERLAGEN:

  • Personalausweis, eAT- oder eID-Karte

KOSTEN:

gebührenfrei

Beantragung elektronische Identitätskarte
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Info:

Die elektronische Identitätskarte dient der Identitätsfeststellung und als elektronischer Identitätsnachweis für Unionsbürger (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Sie hat die Größe einer Scheckkarte (wie der Elektronische Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Ausländer).

HINWEISE:

  • Beantragung nur für Unionsbürger (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • persönliche Vorsprache ist erforderlich

UNTERLAGEN:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (nicht älter als ein halbes Jahr) ohne Abschattung oder Spiegelung im Augenbereich
  • vom Heimatstaat ausgestellte gültige nationale Identitätskarte (Personalausweis) oder gültiger nationaler Reisepass

GÜLTIGKEIT:

10 Jahre

KOSTEN:

37,00 EUR (mit Vorkasse fällig)

Beantragung Personalausweis
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Info:

Zur Identitätsfeststellung ist die Ausstellung eines Personalausweises erforderlich. Der Personalausweis ist ein elektronischer Identitätsnachweis im Scheckkartenformat. Nähere Informationen hierzu unter: www.personalausweisportal.de

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Antragstellung nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten möglich.
  • Beantragung vor Eheschließung frühestens 8 Wochen vor der Hochzeit möglich

UNTERLAGEN:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (nicht älter als ein halbes Jahr) ohne Abschattung oder Spiegelung im Augenbereich
  • vorhandener aktueller bzw. abgelaufener Personalausweis
  • Einmalig Geburtsurkunde (Original) oder beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenbuch oder Stammbuch (auch bei langjähriger Anwohnerschaft!), falls vorhanden Kinderreisepass oder Reisepass
  • bei Verlust, falls vorhanden: Reisepass oder Geburtsurkunde (Original) bzw. bei Diebstahl Verlustanzeige der Polizei sowie (wenn der Ausweis von einer anderen Behörde ausgestellt wurde) ein Bildabgleich der letzten ausstellenden Behörde
  • bei Beantragung vor Eheschließung (frühestens 8 Wochen vor der Hochzeit möglich) ist ein Nachweis vom Standesamt über die Eheschließung und die Namensführung notwendig
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Sorgeerklärung (bei nicht miteinander verheirateten Eltern). Eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils ist bei Beantragungvorzulegen, da ansonsten der Kinderausweis nicht ausgehändigt werden kann.
  • Identitätsnachweis des Sorgeberechtigten
  • Bei Pflegschaft, Vormundschaft oder bei Alleinerziehenden ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Bestallungsurkunde, Nachweis vom Jugendamt über die Pflegschaft o. ä.)
  • bei Wiedererwerb eines früher geführten Namens ist die Bescheinigung des Standesamtes oder nach öffentlich-rechtlicher Namensänderung die Urkunde notwendig
  • Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche), die ihren Personalausweis bei der Personalausweisbehörde in dem Bezirk, in dem sie sich gerade aufhalten beantragen, beachten bitte, dass mehr Unterlagen erforderlich sein können. Bitte nehmen Sie hierzu vor der Beantragung Kontakt mit uns auf.

GÜLTIGKEIT:

  • 6 Jahre bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
  • 10 Jahre ab Vollendung des 24. Lebensjahres

KOSTEN:

22,80 EUR bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)

37,00 EUR ab Vollendung des 24. Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)

Bei der Ausstellung für Auslandsdeutsche im Inland erhöht sich die Gebühr um 30,00 EUR

Beantragung Reisepass
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Info:

Zur Einreise in ausländische Staaten kann ein Reisepass erforderlich sein. Nähere Informationen zur Einreisebestimmung finden Sie unter: www.auswaertiges-amt.de.

 

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • mit Vollendung des 6. Lebensjahres müssen Fingerabdrücke im Reisepass gespeichert werden
  • in Eilfällen ist die Beantragung eines Expresspasses möglich
  • Bei Kindern unter 18 Jahren ist die Antragstellung nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten möglich.

UNTERLAGEN:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (nicht älter als ein halbes Jahr) ohne Abschattung oder Spiegelung im Augenbereich
  • falls vorhanden Reisepass oder Personalausweis 
  • WICHTIG: Einmalig Geburtsurkunde (Original) oder beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenbuch oder Stammbuch (auch bei langjähriger Anwohnerschaft!), Personalausweis oder Kinderreisepass
  • bei Kindern unter 18 Jahren: Sorgeerklärung (bei nicht miteinander verheirateten Eltern). Eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils ist bei Beantragung vorzulegen, da ansonsten der Kinderreisepass nicht ausgehändigt werden kann.
  • bei Beantragung eines zweiten Passes oder weiteren Pässen: Nachweis mit Begründung für die Mehrfachausstellung
  • Identitätsnachweis des Sorgeberechtigten
  • bei Beantragung vor Eheschließung (frühestens 8 Wochen vor der Hochzeit möglich) ist ein Nachweis vom Standesamt über die Eheschließung und die Namensführung notwendig
  • bei Wiedererwerb eines früher geführten Namens ist die Bescheinigung des Standesamtes oder nach öffentlich-rechtlicher Namensänderung die Urkunde notwendig
  • Deutsche mit Wohnsitz im Ausland (Auslandsdeutsche), die ihren Reisepass bei der Passbehörde in dem Bezirk, in dem sie sich gerade aufhalten beantragen, beachten bitte, dass mehr Unterlagen nötig sein können. Bitte nehmen Sie hierzu vor der Beantragung Kontakt mit uns auf.

GÜLTIGKEIT:

  •   6 Jahre bis zur Vollendung des  24. Lebensjahres
  • 10 Jahre ab Vollendung des 24. Lebensjahres
  •   6 Jahre beim Zweitpass und jedem weiteren Pass

KOSTEN:

  • 37,50 EUR bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)
  • 70,00 EUR ab Vollendung des 24. Lebensjahres (mit Vorkasse fällig)
  • 32,00 EUR Aufschlag für Expresspass (mit Vorkasse fällig)
  • 60,00 EUR Zweitpass und jeder weiterer Pass (mit Vorkasse fällig)
  • Verdopplung der Gebühr, wenn die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird
Beantragung vorläufiger Personalausweis
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Info:

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Zur Einreise in bestimmte ausländische Staaten kann ein richtiger Personalausweis oder sogar ein Reisepass erforderlich sein. Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Die Beantragung ist nur bei gleichzeitiger Beantragung eines regulären Personalausweises möglich.

UNTERLAGEN:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (nicht älter als ein halbes Jahr) ohne Abschattung oder Spiegelung im Augenbereich
  • vorhandener aktueller bzw. abgelaufener Personalausweis
  • bei Verlust: Reisepass oder Geburtsurkunde (Original) oder beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenbuch bzw. bei Diebstahl: Verlustmeldung der Polizei

GÜLTIGKEIT:

maximal drei Monate ab Ausstellungsdatum

KOSTEN:

10,00 EUR (mit Vorkasse fällig)

Befreiung von der Ausweispflicht
Bescheinigungen
Aufenthaltsbescheinigung
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Info:

Die Aufenthaltsbescheinigung ist eine Meldebescheinigung als Nachweis über einen bestehenden Wohnsitz. Sie enthält zusätzliche Angaben zu Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion und Familienangehörigen und dient zur Vorlage bei Behörden (z.B. Standesamt, Nachlassgericht etc.)

HINWEISE:

  • Der Antrag kann persönlich, schriftlich, per Mail oder Fax erfolgen.
  • Bei schriftlicher Beantragung, per E-Mail oder Fax ist die Gebühr vorab an die Gemeindekasse zu überweisen.
  • Die Aufenthaltsbescheinigung wird nur schriftlich an die/den Betroffene/n übersandt oder persönlich ausgehändigt.

UNTERLAGEN:

  • Nachweis der Identität durch Personalausweis oder Reisepass

KOSTEN

9,00 EUR bzw. gebührenfrei zur Vorlage beim Arbeitsamt, Sozialamt und für Rentenzwecke

Austritt aus der Kirche
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HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Vorlage eines gültigen Personalausweises

UNTERLAGEN:

  • Personalausweis

KOSTEN:

 30,00 EUR

Meldebescheinigung
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Info:

Eine Meldebescheinigung ist eine Bestätigung des aktuellen oder eines früheren Wohnsitzes und wird zur Vorlage für private oder behördliche Zwecke ausgestellt. Angaben zu Familienstand und Staatsangehörigkeit sind nicht enthalten.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache erforderlich
  • schriftliche Beantragung, per E-Mail oder Fax ist möglich, die Gebühr ist vorab an die Gemeindekasse zu überweisen
  • Die Meldebescheinigung wird nur schriftlich an die/den Betroffene/n übersandt.

UNTERLAGEN:

Personalausweis oder Reisepass

KOSTEN:

10,00 EUR (mit Vorkasse fällig)

gebührenfrei (zur Vorlage bei Arbeitsamt und Sozialamt)

Sonstiges
Führungszeugnis
Führungszeugnis
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Info:

Das Führungszeugnis, auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine Urkunde die bescheinigt, ob für die betreffende Person im Bundeszentralregister Eintragungen vorhanden sind. Im Bundeszentralregister werden strafrechtliche Verurteilungen in Form rechtskräftiger Entscheidungen deutscher Gerichte und bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten eingetragen.

HINWEISE:

Das Bundesamt für Justiz weist darauf hin, dass derzeit die Bearbeitungszeit zur Erstellung eines Führungszeugnisses bis zu 8 Wochen dauern kann!
Das Führungszeugnis kann auch mittels Smartphone direkt über das Online-Portal beim Bundesamt für Justiz beantragt werden: www.fuehrungszeugnis.bund.de

UNTERLAGEN:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • genaue Anschrift, Verwendungszweck, ggfs. Aktenzeichen (nur bei Belegart "O" und "OE")
  • bei Belegart "NE" und "OE" ist auch eine schriftliche Aufforderung der Einrichtung vorzulegen, für die das Führungszeugnis benötigt wird
  • Führungszeugnis für Ehrenamtliche: Für eine Gebührenbefreiung ist bei Beantragung des Führungszeugnisses eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen, für die die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wird. Hierbei ist der Verwendungszweck anzugeben.

Information zu den Belegarten:

  • Führungszeugnis der Belegart "N" für private Zwecke
  • Führungszeugnis der Belegart "NE" erweitert für private Zwecke
  • Führungszeugnis der Belegart "O" zur Vorlage bei einer Behörde
  • Führungszeugnis der Belegart "OE" erweitert zur Vorlage bei einer Behörde

KOSTEN:

13,00 EUR (mit Vorkasse fällig)

Gewerbezentralregisterauszug
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Nur für private Personen! Für juristische Personen (Firmen) wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten!

Info:

Im Gewerbezentralregister (GZR) werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen ab einer Höhe von mehr als 200,00 EURO eingetragen. Geführt wird das GZR beim Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters. Nähere Informationen finden Sie unter www.bundesjustizamt.de. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird am Wohnsitz bzw. am Sitz des Gewerbetriebes beantragt.

HINWEISE:

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Vorsprache mit Prokura bei Belegart "GZR4"

UNTERLAGEN:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Benennung des Geburtsnamens der Mutter (Belegart "GZR3")
  • genaue Anschrift, Verwendungszweck, ggfs. Aktenzeichen (Belegart "GZR3" und "GZR4 Belegart 9") 
  • Aktueller Handelsregisterauszug (Belegart "GZR4")

Information zu den Belegarten der Gewerbezentralregisterauskunft:

  • Belegart "GZR3 Belegart 1" Gewerbezentralregisterauskunft an eine Privatperson
  • Belegart "GZR3 Belegart 9" Gewerbezentralregisterauskunft über eine Privatperson zur Vorlage bei einer Behörde
  • Belegart "GRZ4 Belegart 1" Gewerbezentralregisterauskunft über eine Juristische Person an die Juristische Person
  • Belegart "GRZ4 Belegart 9" Gewerbezentralregisterauskunft über eine Juristische Person zur Vorlage bei einer Behörde

KOSTEN:

13,00 EUR (mit Vorkasse fällig)

Sonstiges
Auskunftssperre einrichten
Beglaubigungen von Zeugnissen/Dokumenten
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Es können maximal 5 Dokumente pro Termin beglaubigt werden!

Info:

Eine amtliche Beglaubigung erfolgt nur in bestimmten Fällen. In der Regel, wenn das zu beglaubigende Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Beglaubigung zur Vorlage einer Behörde benötigt wird. Die Meldebehörde fertigt nur amtliche Beglaubigungen. Öffentliche Beglaubigungen erfolgen nur bei Notaren, dem Ortsgericht oder dazu ermächtigten Personen.

HINWEISE:

Folgende Unterlagen werden beglaubigt:

  • Zeugnisse
  • Praktikumsnachweise
  • Universitätsurkunden

Keine Beglaubigung erfolgt für:

  • Ausländischen Nachweise, Zeugnisse und Diplome
  • Personenstandsurkunden, Fahrzeug- und Ausweisdokumente

Zuständig für die Beglaubigung von weiteren Dokumenten sind die Ortsgerichte.

UNTERLAGEN:

Mitzubringen sind das Original-Dokument bzw. die Original-Urkunde!

KOSTEN:

5,50 EUR pro Original

zuzüglich 0,50 EUR pro Seite für eine Kopie DIN A3 oder 0,25 EUR pro Seite für eine Kopie DIN A4

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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