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Bestätigung
Dokumente
Abholung eines Personalausweises oder Reisepasses
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Möchten Sie eine andere Person beauftragen, Ihren Ausweis oder Pass abzuholen, so müssen Sie dieser Person eine Vollmacht erteilen. Die bevollmächtigte Person muss sich bei Abholung selbst ausweisen können.

Dauer 10 Min.
Änderung von Ausweisdokumenten (Keine Ummeldung)
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Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis bzw. den Wohnort auf Ihrem Reisepass ändern lassen, wenn dies bei der Anmeldung, aus welchem Grund auch immer, noch nicht erfolgt ist. 

 

Buchen Sie diesen Termin bitte auch, wenn das Adressetikett auf Ihrem Personalausweis abhanden gekommen ist oder dabei ist sich zu lösen.

 

Gebühren:

In beiden Fällen handelt es sich um gebührenfreie Angelegenheiten.

Dauer 10 Min.
Personalausweis beantragen
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Mit einem Personalausweis weisen Sie Ihre Identität nach. Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Die Ausweispflicht gilt auch als erfüllt, wenn Sie einen gültigen deutschen Reisepass haben.

Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt für Personen bis 24 Jahre 6 Jahre und für Personen ab 24 Jahren 10 Jahre.

 

Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliches Erscheinen. (Eine Beantragung durch andere per Vollmacht ist nicht möglich).
  • Hauptwohnsitz in Werder (Havel) 
  • Für Minderjährige unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter (Für Minderjährige unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.)

 

In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:

  • Wenn Sie von der Ausweispflicht befreit wurden (siehe Befreiung von der Ausweispflicht).
  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie allerdings trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie das möchten. In diesem ist dann Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel eine deutsche Botschaft, für die Entgegennahme Ihres Antrages zuständig.
  • Wenn gegen Sie gerade eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

 

Gebühren (sind am Tag der Antragstellung zu entrichten):

  • bei Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • bei Personen ab 24 Jahren: 37,00 Euro
  • Aufschlag bei Nichtzuständigkeit mit Wohnsitz im Inland: 13,00 Euro
  • Aufschlag bei Nichtzuständigkeit ohne Wohnsitz im Inland: 30,00 Euro

 

Benötigte Unterlagen:

  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild. Bitte beachten Sie die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.
  • Personalausweis oder alter Reisepass oder Kinderreisepass oder vorläufiges Dokument
  • Unter Umständen eine Personenstandsurkunde (Bringen Sie bitte eine Geburts- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten, falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind oder von denen auf dem alten Personalausweis oder Reisepass abweichen. Dies ist zum Beispiel nach einer Namensänderung oder einer Heirat möglich.)
  • NUR bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren: Zustimmung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Vordruck für die Zustimmungserklärung). Bitte bedenken Sie bei Kindern unter 12 Jahren auch die Möglichkeit eines Kinderreisepasses.
  • NUR bei Einbürgerung: Nachweis über das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde)

 

Rechtliche Grundlage:

Dauer 10 Min.
Pin für Online-Ausweisfunktion setzen
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Ihren Online-Ausweis können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben.

Setzen Sie die sechsstellige PIN nicht, ist der Online-Ausweis nicht einsatzbereit.

Das Ändern der Transport-PIN ist immer kostenfrei.

Sie können die Transport-PIN zu einem beliebigen Zeitpunkt Ihrer Wahl in Ihre selbstgewählte PIN ändern:

  • bei Abholung Ihres Personalausweises oder später im Bürgerservice
  • in der Software für den Online-Ausweis

 

Weiter Informationen finden Sie auch unter www.personalausweisportal.de.

Dauer 10 Min.
Reisepass beantragen
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Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Manche Länder haben zusätzliche Einreise-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen. Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel beim Veranstalter Ihrer Reise oder bei den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, besteht die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser wird von der Bundesdruckerei für einen Aufpreis von 32,00 Euro in der Regel innerhalb von 4 Werktagen produziert. Für den Fall, dass eine Expressbeantragung aufgrund der fehlenden Zeit nicht mehr ausreichend ist, kann die Passbehörde einen vorläufigen Reisepass vor Ort auszustellen.
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

 

Gültigkeit:

  • bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

 

Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliches Erscheinen. Eine Beantragung durch andere per Vollmacht ist nicht möglich.
  • Hauptwohnsitz in Werder (Havel)

 

Gebühren (sind am Tag der Antragstellung zu entrichten):

  • bei Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • bei Personen ab 24 Jahren 70,00 Euro


(Bei Personen, für die die Stadt Werder (Havel) nicht zuständig ist, verdoppelt sich die Gebühr jeweils.)

 

  • Aufschlag für einen Express-Reisepass: 32,00 Euro
  • Aufschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 Euro


Die Aufschläge werden auch bei Nichtzuständigkeit nicht verdoppelt. Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
  • Personalausweis oder alter Reisepass oder Kinderreisepass
  • Unter Umständen eine Personenstandsurkunde. Bringen Sie bitte eine Geburts- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind oder von denen auf dem alten Reisepass abweichen. Dies ist zum Beispiel nach einer Namensänderung oder einer Heirat möglich.
  • NUR bei Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren: Zustimmung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Vordruck für diese Zustimmung). Bitte bedenken Sie bei Kindern unter 12 Jahren auch die Möglichkeit eines Kinderreisepasses.
  • NUR bei Einbürgerung: Nachweis über das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde)

 

Rechtliche Grundlage:

Dauer 10 Min.
Verlustmeldung Personalausweis oder Reisepass
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Bitte wählen Sie diesen Termin nur, wenn Sie nicht vorhaben, ein neues Dokument zu beantragen.

Dauer 10 Min.
vorläufigen Personalausweis beantragen
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Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er bereits abgelaufen ist, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser dient zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht.

Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen, sich vorher beim Auswärtigen Amt zu informieren, ob der vorläufige Personalausweis für die Einreise in das von Ihnen gewünschte Land ausreicht oder ob ein vorläufiger Reisepass oder ein Express-Reisepass ratsamer wäre.

 

Gültigkeit:

  • unabhängig vom Alter der beantragenden Person bis zu 3 Monate

 

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliches Erscheinen (Eine Beantragung durch andere per Vollmacht ist nicht möglich.)
  • Hauptwohnsitz in Werder (Havel) 
  • Für Minderjährige unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter (Für Minderjährige unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.)

Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der vorläufige Reisepass sofort ausgestellt.

 

Gebühren (sind am Tag der Antragstellung zu entrichten):

Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt unabhängig vom Alter 10,00 Euro.

Bei Nichtzuständigkeit wird ein Aufschlag in Höhe von 13,00 Euro fällig.

 

Benötigte Dokumente:

  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.)
  • Personalausweis oder alter Reisepass oder Kinderreisepass oder vorläufiges Dokument
  • Unter Umständen eine Personenstandsurkunde (Bringen Sie bitte eine Geburts- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind oder von denen auf dem alten Reisepass abweichen. Dies ist zum Beispiel nach einer Namensänderung oder einer Heirat möglich.)
  • NUR bei Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren: Zustimmung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Vordruck für Zustimmungserklärung). Bitte bedenken Sie bei Kindern unter 12 Jahren auch die Möglichkeit eines Kinderreisepasses.
  • NUR nach Einbürgerung: Nachweis über das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde)

 

Rechtliche Grundlage:

Dauer 15 Min.
vorläufigen Reisepass beantragen
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Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Manche Länder haben zusätzliche Einreise-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen. Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel beim Veranstalter Ihrer Reise oder bei den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Ein vorläufiger Reisepass kann ausschließlich dann ausgestellt werden, wenn die Zeit für die Beantragung eines Reisepasses bzw. eines Express-Reisepasses (Express-Reisepässe sind nach maximal 5 Werktagen abholbereit) nicht mehr ausreicht.

Vor der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollten Sie sich unbedingt erkundigen, ob dieser zur Einreise in das von Ihnen gewünschte Land ausreicht.

Die Gültigkeit beträgt unabhängig vom Alter der beantragenden Person 1 Jahr.

Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der vorläufige Reisepass sofort ausgestellt.

 

Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Die Beantragung eines Express-Reisepasses ist zeitlich nicht mehr möglich.
  • Persönliches Erscheinen.Eine Beantragung durch andere per Vollmacht ist nicht möglich
  • Hauptwohnsitz in Werder (Havel)

 

Benötigte Unterlagen:

  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.)
  • Personalausweis oder alter Reisepass oder Kinderreisepass oder altes vorläufiges Dokument
  • Unter Umständen eine Personenstandsurkunde (Bringen Sie bitte eine Geburts- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind oder von denen auf dem alten Reisepass abweichen. Dies ist zum Beispiel nach einer Namensänderung oder einer Heirat möglich.)
  • NUR bei Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren: Zustimmung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Vordruck für die Zustimmungserklärung). Bitte bedenken Sie bei Kindern unter 12 Jahren auch die Möglichkeit eines Kinderreisepasses.
  • NUR bei Einbürgerung: Nachweis über das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde)
  • Nachweis über eine unmittelbar bevorstehende Reise, z.B. Reisevertrag oder Flugtickets

 

Gebühren (sind am Tag der Antragstellung zu entrichten):

Die Gebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt unabhängig vom Alter 26,00 Euro.

Bei Nichtzuständigkeit wird die doppelte Gebühr fällig.

 

Rechtliche Grundlage:

Dauer 15 Min.
Meldeangelegenheiten
Abmeldung einer Wohnung
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Wenn Sie innerhalb Deutschlands eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich NICHT abmelden.

 

Eine Abmeldung aus Werder (Havel) hat bei Wegzug ins Ausland zu erfolgen. Bei Auszug aus einer Nebenwohnung im Inland ist diese bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abzumelden. Abmelden muss sich außerdem, wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht. Die Abmeldung hat spätestens zwei Wochen nach dem Auszug zu erfolgen und ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

 

Gebühren:

  • gebührenfrei

 

Benötigte Dokumente:

  • Personalausweis und Reisepass oder entsprechendes ausländisches Dokument
  • Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers
  • neue Wohnanschrift im Ausland

 

Rechtliche Grundlage:

Dauer 10 Min.
Anmeldung (Haupt- oder Zweitwohnsitz)
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Die An-bzw. Ummeldung in Werder (Havel) ist von der/dem Meldepflichtigen oder deren Vertretung (Vollmacht) innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung vorzunehmen. Formulare müssen nicht ausgefüllt werden. Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung ist, haben für ihre Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen. Eine Abmeldung bei der alten Meldebehörde ist nicht notwendig.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis und Reisepass oder entsprechendes ausländisches Dokument, Kinderreisepass
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Geburtsurkunde der Kinder
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers bzw. Eigentumsnachweis
  • NUR bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren: Zustimmung aller Sorgeberechtigter (Vordruck) bzw. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

 

Rechtliche Grundlage:

 

Dauer 10 Min.
Anmeldung aus dem Ausland
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Die An-bzw. Ummeldung in Werder (Havel) ist von der/dem Meldepflichtigen oder deren Vertretung (Vollmacht) innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung vorzunehmen. Formulare müssen nicht ausgefüllt werden. Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung ist, haben für ihre Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen. Eine Abmeldung bei der alten Meldebehörde ist nicht notwendig.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis und Reisepass oder entsprechendes ausländisches Dokument, Kinderreisepass
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Geburtsurkunde der Kinder
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers bzw. Eigentumsnachweis
  • NUR bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren: Zustimmung aller Sorgeberechtigter (Vordruck) bzw. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

 

Rechtliche Grundlage:

Dauer 15 Min.
Ummeldung (Haupt- oder Zweitwohnsitz)
i

Die An-bzw. Ummeldung ist von der/dem Meldepflichtigen oder deren Vertretung (Vollmacht) innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung vorzunehmen. Formulare müssen nicht ausgefüllt werden. Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung ist, haben für ihre Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen. Eine Abmeldung bei der alten Meldebehörde ist nicht notwendig.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis und Reisepass oder entsprechendes ausländisches Dokument, Kinderreisepass
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Geburtsurkunde der Kinder
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers bzw. Eigentumsnachweis
  • NUR bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren: Zustimmung aller Sorgeberechtigter (Vordruck) bzw.  Nachweis über das alleinige Sorgerecht

 

Rechtliche Grundlage:

 

Dauer 10 Min.
Beglaubigungen
Beglaubigung von Dokumenten
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Die Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung über die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Amtliche Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich).

Für die Beglaubigung von Schriftstücken, müssen diese in deutscher Sprache und im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.

 

Nicht beglaubigt werden u.a.:

  • Personenstandsurkunden können nur in dem zuständigen Standesamt erneut ausgestellt werden und werden durch keine andere Behörde beglaubigt
  • Schriftstücke, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden nicht für eine Behörde bestimmt sind (-> Notar)
  • Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind (im Land Brandenburg ist seit dem 1. April 2017 die Landeshauptstadt Potsdam für die Beglaubigung öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland zuständig, soweit es sich nicht um Urkunden aus dem Bereich der Justiz handelt)
  • Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind (-> zuständiges Konsulat )
  • Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken (auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher)
  • Führerscheine
  • Fahrzeugpapiere
  • Jagdscheine
  • Fischereischeine
  • Handwerkskarten
  • Betreuerausweise
  • Wehrdienst-Bescheinigungen
  • Bootsführerscheine / -segelscheine (bitte der Wasserschutzpolizei vorlegen)
  • zivilrechtliche Verträge
  • Kopien von Negativen
  • Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind, z.B. auch Farbkopien (-> in diesen Fällen sich bitte an die ausstellende Behörde wenden)
  • bei Zuständigkeit einer anderen Behörde, z.B. Katasterangelegenheiten oder Personenstandsangelegenheiten
  • Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

 

Gebühren:

  • Beglaubigung eines Schriftstückes: 2,40 Euro
  • Beglaubigung einer Unterschrift: 3,00 Euro
  • Beglaubigungen von Bescheinigungen und Zeugnissen für den Besuch von Universitäten und Hochschulen abweichend vom ersten Punkt sind bei Nachweis von Bedarf und Anzahl gebührenfrei

 

Benötigte Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vorlage des Originals

 

Rechtliche Grundlage

Dauer 10 Min.
Beglaubigung von Unterschriften
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Die Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung über die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Amtliche Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich).

Für die Beglaubigung von Schriftstücken, müssen diese in deutscher Sprache und im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.

 

Nicht beglaubigt werden u.a.:

  • Personenstandsurkunden können nur in dem zuständigen Standesamt erneut ausgestellt werden und werden durch keine andere Behörde beglaubigt
  • Schriftstücke, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden nicht für eine Behörde bestimmt sind (-> Notar)
  • Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind (im Land Brandenburg ist seit dem 1. April 2017 die Landeshauptstadt Potsdam für die Beglaubigung öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland zuständig, soweit es sich nicht um Urkunden aus dem Bereich der Justiz handelt)
  • Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind (-> zuständiges Konsulat )
  • Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken (auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher)
  • Führerscheine
  • Fahrzeugpapiere
  • Jagdscheine
  • Fischereischeine
  • Handwerkskarten
  • Betreuerausweise
  • Wehrdienst-Bescheinigungen
  • Bootsführerscheine / -segelscheine (bitte der Wasserschutzpolizei vorlegen)
  • zivilrechtliche Verträge
  • Kopien von Negativen
  • Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind, z.B. auch Farbkopien (-> in diesen Fällen sich bitte an die ausstellende Behörde wenden)
  • bei Zuständigkeit einer anderen Behörde, z.B. Katasterangelegenheiten oder Personenstandsangelegenheiten
  • Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

 

Gebühren:

  • Beglaubigung eines Schriftstückes: 4,00 Euro
  • Beglaubigung einer Unterschrift: 3,00 Euro
  • Beglaubigungen von Bescheinigungen und Zeugnissen für den Besuch von Universitäten und Hochschulen abweichend vom ersten Punkt sind bei Nachweis von Bedarf und Anzahl gebührenfrei

 

Benötigte Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vorlage des Originals

 

Rechtliche Grundlage

Dauer 10 Min.
Sonstiges
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
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Privatpersonen (natürliche Personen)

Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) bzw. online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Hierfür werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.

Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsvollmacht nachzuweisen. Daher gilt grundsätzlich persönliches Erscheinen bei der Antrag aufnehmenden Behörde.

 

Juristische Personen

Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen.

Juristische Personen und Personenvereinigungen haben auch die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Hierfür werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.

 

Gebühren:

  • Gewerbezentralregisterauskunft (private und juristische Personen): 13,00 Euro


Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

 

Benötigte Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angabe des Verwendungszwecks

NUR für Vertreter juristischer Personen: 

  • Nachweis der Vertretungsbefugnis
  • Handelsregisternummer und zuständiges Amtsgericht
  • Firmenanschrift

 

Rechtliche Grundlage:

Dauer 10 Min.
Führungszeugnis beantragen
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Jede Person, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz  in Werder (Havel) hat, kann nach Vollendung des 14. Lebensjahres einen Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis“) aus dem Bundeszentralregister stellen.

Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten.

Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses muss persönlich gestellt werden. Für Minderjährige kann auch ein Erziehungsberechtigter die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

Mit dem elektronischen Personalausweis und der freigeschalteten Online-Ausweisfunktion kann die Antragstellung auch Online direkt beim Bundesamt für Justiz erfolgen.

Eine Besonderheit stellt das europäische Führungszeugnis dar. Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, kann ein Führungszeugnis erteilt werden, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt.

 

Gebühren:

  • Führungszeugnis Belegart N: 13,00 Euro
  • Führungszeugnis Belegart NE (erweitert): 13,00 Euro
  • Führungszeugnis Belegart O (für Behörden): 13,00 Euro
  • Führungszeugnis Belegart OE (erweitert für Behörden): 13,00 Euro
  • europäisches Führungszeugnis: 13,00 Euro


Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten. In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden (Merkblatt zur Gebührenbefreiung)

 

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. das entsprechende ausländische Dokument
  • NUR bei erweitertem Führungszeugnis (Belegart NE): Nachweis über die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses
  • NUR bei Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O): Anschrift der Behörde und Verwendungszweck
  • NUR bei erweitertem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE): Nachweis über die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie Anschrift der Behörde und Verwendungszweck

 

Rechtliche Grundlage:

Dauer 10 Min.
Melde- / Lebensbescheinigung
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Meldebescheinigungen können für verschiedene Zwecke genutzt werden, zum Beispiel zur Vorlage bei Behörden oder sonstigen Institutionen.
Lebensbescheinigungen werden zum Beispiel von Lebensversicherungen oder ausländischen Renten- oder Pensionskassen verlangt.

Die antragstellende Person muss mit Haupt- oder Nebenwohnung in Werder (Havel) gemeldet bzw. gemeldet gewesen sein. Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

 

Gebühren:

Die Gebühr für eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung beträgt 5,00 Euro. Für die Vorlage bei der Rentenversicherung, zur Beantragung von Elterngeld oder für sonstige soziale Zwecke ist die Meldebescheinigung gebührenfrei.
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei Renten- oder Lebensversicherungen sind in der Regel gebührenfrei.

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Beantragung durch eine andere Person: Bevollmächtigung und Personaldokument der bevollmächtigten Person

 

Rechtliche Grundlage

Dauer 10 Min.

Beachten Sie bitte, dass sich der Bürgerservice NICHT mehr auf der Insel befindet, sondern seit dem 19.11.2019 unter der Anschrift Plantagenplatz 9, 14542 Werder (Havel).
 

 

Bitte  stellen Sie keine Fragen über den Punkt "Bemerkung", da diese erst zum jeweiligen Termin gesehen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an buergerservice@werder-havel.de.

 

remainTime
15:00