Fischereischein beantragen
Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.
Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.
Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
- Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
- Sie haben keinen Sachkundenachweis und
- Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
- Sie sind mindestens 17 Jahre alt und
- Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Passbild
- Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
Kosten
Kosten
Jugendfischereischien : 5,11 Euro
Fischereischein für 1 Jahr: 28,45 Euro
Fischereischein für 5 Jahre: 60,45 Euro
Fischereischein für 10 Jahre: 100,45 Euro
Weitere Informationen finden Sie hier
Dauer 30 Min.