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Bestätigung
Einwohnermeldeamt
Abholung Pass/ Ausweis
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Abholung Ausweisdokumente

Erforderliche Unterlagen:

bisheriges Ausweisdokument

Bei Abholung Personalausweis bitte beachten, dass bei der Abholung beide Unterlagen (Abholnachricht des Bürgermeisteramtes und der PIN-Brief der Bundesdruckerei vorliegen müssen!

Sonstiges:

persönliches Erscheinen

Sie können auch eine andere Person beauftragen die Unterlagen abzuholen, die Unterlagen können jedoch nur bei Vorliegen einer Vollmacht ausgehändigt werden. 

Dauer 15 Min.
Abmeldung ins Ausland
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Abmeldung ins Ausland

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen oder
  • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für Ihre Hauptwohnung zuständig ist.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Dauer 15 Min.
An-, Ab-, Ummeldung 2 weiterer Personen
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Dauer 30 Min.
An-, Ab-, Ummeldung 3 weiterer Personen
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Wegen der angespannten Pandemie-Situation ist ab Montag, 29. November, ein Rathaus-Besuch nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Zutritt ist ausschließlich mit „3G“ möglich – also nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Nicht immunisierte Personen benötigen einen negativen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, oder einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.

Dies gilt auch für die Tourist-Information sowie für die Ortschaftsverwaltungen.

Bürgerinnen und Bürger mit Termin melden sich bitte am Hintereingang des Rathauses.

Generell gelten die Ausnahmen hiervon nach der jeweils aktuellen Corona-Verordnung, insbesondere für Kinder sowie Schüler bis einschließlich 17 Jahre.

Dauer 45 Min.
An-, Ab-, Ummeldung 4 weiterer Personen
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Dauer 60 Min.
Anmeldung Wohnsitz (Zuzug von anderer Gemeinde)
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Anmeldung Wohnsitz

Anmeldung aus einer anderen Gemeinde nach Weikersheim

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis und Reisepass
  • Bei Mietwohnung: Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter ausgefüllt
  • Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • Zustimmungserklärung eines Elternteils bei getrennt lebenden Eltern
  • ggf. Aufenthaltstitel

Gebühr:

gebührenfrei

Sonstiges:

persönliches Erscheinen

Weitere Informationen finden Sie hier.

Dauer 15 Min.
Kinderreisepass beantragen
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Kinderreisepass erstmalig beantragen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:

  • Kinderreisepass
  • Reisepass
  • Personalausweis als Passersatz

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

Kinderreisepass

Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen: Er kann nur für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Jedes deutsche Kind unter 12 Jahren hat Anspruch auf einen Kinderreisepass oder einen Reisepass.

Seit dem 1. Januar 2021 ist der Kinderreisepass ein Jahr gültig. Er kann höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren mehrmals, jeweils um ein Jahr verlängert werden. Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.

Unterschiede zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder

Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.

Die Kosten sind geringer als bei einem Reisepass oder Personalausweis.

Der Kinderreisepass kann in der Regel sofort ausgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit und ist noch nicht 12 Jahre alt.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Kinderreisepass persönlich beantragen.

Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde oder Kinderreisepass des Kindes
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild des Kindes im Passformat 35 x 45 mm. Dieses brauchen Sie auch bei einer Verlängerung.
     
  • Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern und ggf. Sorgerechtserklärung mit Vaterschaftsanerkennung oder Sorgerechtsbeschluss
  • Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein wie z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden.Bei der erstmaligen Passantragstellung eines im Ausland geborenen Kindes ist u.a. insbesondere das Original der Geburtsurkunde sowie die deutsche Übersetzung vorzulegen.

  • sollten nicht beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: zusätzlich
    • schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
    • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
  • bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht: zusätzlich
    • Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
      Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben)
  • bei Vormundschaft: zusätzlich
    • Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Dauer 15 Min.
Meldebescheinigung/ Aufenthaltsbescheinigung
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Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:

5,00 € pro Meldebescheinigung

Dauer 15 Min.
Personalausweis beantragen
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Personalausweis beantragen

Sie müssen den Personalausweis persönlich beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Kindern und Jugendlichen: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person+
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe (Link wie bei Kinderreisepässen entsprechen.

Kosten

  • antragstellende Person ab 24 Jahren EUR 37,00
  • antragstellende Person unter 24 Jahren EUR 22,80
  • Das Einschalten der Online-Ausweisfunktion ist in folgenden Fällen gebührenfrei:
    • erstmaliges Einschalten bei der Ausgabe
    • erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
    • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
    • nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
    • Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)
    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion

Weitere Informationen finden Sie hier.

Dauer 30 Min.
Reisepass beantragen
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Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen

Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
  • Ggf. Ihre Geburtsurkunde,
  • Bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Kosten

Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr

    für einen Reisepass EUR 37,50 ,

    für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50.

Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr

    für einen Reisepass EUR 60,00,

    für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 92,00

Nähere Informationen finden Sie hier.

Dauer 30 Min.
Ummeldung bei Umzug innerhalb
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Ummeldung Wohnsitz

Umzug innerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Weikersheim

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis und Reisepass
  • Bei Mietwohnung: Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter ausgefüllt
  • Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • Zustimmungserklärung eines Elternteils bei getrennt lebenden Eltern
  • ggf. Aufenthaltstitel

Gebühr:

gebührenfrei

Sonstiges:

persönliches Erscheinen

Dauer 15 Min.
Gewerbe und Soziales
Anträge Bildung und Teilhabe
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Zuständige Behörde ist das Landratsamt Main- Tauber-Kreis. Sie können Ihren Antrag im Bürgerbüro abgeben, die Unterlagen werden zur Bewilligung an das Landratsamt Main-Tauber-Kreis weitergeleitet.

Um bei den Aufwendungen für die Schule entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem Einkommen Leistungen für Bildung und Teilhabe.Familien mit geringem Einkommen sind Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten.

Die Leistungen erhalten Sie für für Schulausflüge, Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, die Mittagsverpflegung in Schulen und die Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten. Die Leistungen erhalten auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, für die Kinderzuschlag oder Wohngeld gewährt wird.

Dauer 15 Min.
Antrag Schwerbehindertenausweis abholen/abgeben
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Informationen zu den Voraussetzungen und den Antrag Online finden Sie hier

Dauer 15 Min.
Antrag Wohngeld/ Lastenzuschuß abgeben
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Zuständige Stelle ist das Landratsamt Main- Tauber-Kreis. Im Bürgerbüro werden die Anträge auf Vollständigkeit geprüft und an das Landratsamt Main-Tauber-Kreis weitergeleitet.

Das Wohngeld beantragen Sie am besten schriftlich. Nutzen Sie das im Internet zur Verfügung stehende Formular. Sie erhalten es auch hier bei uns im Bürgerbüro.

Sie müssen unterschiedliche Formulare benutzen, abhängig davon, ob Sie Wohnraum gemietet haben (Mietzuschuss) oder dieser Eigentum von Ihnen ist (Lastenzuschuss).

Informationen zu den Voraussetzungen und den Anträgen finden sie hier:

Dauer 30 Min.
Fischereischein beantragen
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Fischereischein beantragen

Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.

Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

  • Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
  • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
  • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis

Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

 

Fischereischein auf Lebenszeit

  • Sie sind mindestens 17 Jahre alt und
  • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Passbild
  • Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung

 

Kosten

Kosten

Jugendfischereischien : 5,11 Euro

Fischereischein für 1 Jahr: 28,45 Euro

Fischereischein für 5 Jahre: 60,45 Euro

Fischereischein für 10 Jahre: 100,45 Euro

Weitere Informationen finden Sie hier

Dauer 30 Min.
Führerschein beantragen
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Führerschein beantragen

Erforderliche Unterlagen

bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Unterschriftsblatt mit Unterschrift (mit schwarzem Stift unterschrieben!)

zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

  • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)

Weitere Infomationen finden Sie hier.

Dauer 15 Min.
Führungszeugnis beantragen
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Führungszeugnis beantragen

Voraussetzungen

Mindestalter: 14 Jahre

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag stellen:

  • persönlich

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • zusätzlich bei einem Behörden-Führungszeugnis (O): Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck

Kosten: EUR 13,00

Nähere Informationen zu Führungszeugnissen finden Sie hier.

Dauer 15 Min.
Fundbüro
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Abgabe und Abholung von Fundsachen.

Alle Fundsachen werden in unserem Onlineportal aufgelistet. Weitere Informationen finden Sie hier

Dauer 15 Min.
Gewerbeabmeldung
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Abmeldung eines Gewerbes

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden.

Hinweis: Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde oder Stadt verlegen, ist eine Gewerbeummeldung ausreichend.

Weitere Informationen finden Sie hier

Dauer 15 Min.
Gewerbeanmeldung
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Anmeldung eines Gewerbes

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Formular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
  • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen

Hinweis: In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Erkundigen Sie sich bei Fragen vorab telefonisch: 07934/102-26

Näherere Informationen finden Sie hier

Dauer 15 Min.
Gewerbeummeldung
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Ummeldung eines Gewerbes

  • Sie verlegen den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde oder Stadt.
    In diesem Fall müssen Sie die Gewerbeummeldung auch vornehmen, wenn Sie den Standort einer unselbstständigen Zweigniederlassung wechseln.
  • Sie wechseln den Gegenstand Ihres Gewerbes.
  • Sie wollen den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Auch wenn Sie reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten ausüben oder ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, falls Sie den Gewerbegegenstand ändern oder auf andere Waren oder Dienstleistungen ausdehnen möchten.

Achtung: Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe erst am alten Standort abmelden und anschließend am neuen Standort wieder anmelden.

Hinweis: In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Erkundigen Sie sich bei Fragen vorab telefonisch: 07934/102-26

Weitere Informationen finden Sie hier

Dauer 15 Min.
Gewerbezentralregister Auskunft beantragen
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Weitere Informationen insbesondere zur Beantragung online finden Sie hier.

Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit für:

  • ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, beispielsweise als Gastwirt oder Gastwirtin, Makler oder Maklerin, oder
  • ein überwachungsbedürftiges Gewerbe, beispielsweise einen Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern oder ein Reisebüro
  • Erforderliche Unterlagen

    für natürliche Personen:

  • bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass,
  • bei schriftlicher Antragstellung: Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses,
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich Staatsangehörigkeitsnachweis, amtlich beglaubigte Personendaten und Unterschrift,
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
  • für juristische Personen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung),
  • Auszug aus dem Handelsregister,
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.

 

Dauer 15 Min.
Landesfamilienpass
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Informationen zu den Voraussetzungen und den Begünstigungen zum Landesfamilienpass finden Sie hier

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
  • bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
Dauer 15 Min.
Windelsäcke
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Wegen der angespannten Pandemie-Situation ist ab Montag, 29. November, ein Rathaus-Besuch nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Zutritt ist ausschließlich mit „3G“ möglich – also nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Nicht immunisierte Personen benötigen einen negativen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, oder einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.

Dies gilt auch für die Tourist-Information sowie für die Ortschaftsverwaltungen.

Bürgerinnen und Bürger mit Termin melden sich bitte am Hintereingang des Rathauses.

Generell gelten die Ausnahmen hiervon nach der jeweils aktuellen Corona-Verordnung, insbesondere für Kinder sowie Schüler bis einschließlich 17 Jahre.

Der Main-Tauber-Kreis bietet mit seiner Windelkonzeption seit 1. Februar 2021 kostenlose Müllsäcke für Haushalte mit Wickelkindern und Bürger*innen mit Inkontinenz an.

Den Antrag gibt es zum Download, sodass Sie ihn zu Hause ausfüllen und im Rathaus/Bürgerbüro bitte persönlich abgeben können.

Windelsäcke für Kleinkinder

Windelsäcke bei Inkontinenz

Dauer 15 Min.
Standesamt
Begleitname zum Ehename hinzufügen oder widerrufen
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Wegen der angespannten Pandemie-Situation ist ab Montag, 29. November, ein Rathaus-Besuch nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Zutritt ist ausschließlich mit „3G“ möglich – also nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Nicht immunisierte Personen benötigen einen negativen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, oder einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.

Dies gilt auch für die Tourist-Information sowie für die Ortschaftsverwaltungen.

Bürgerinnen und Bürger mit Termin melden sich bitte am Hintereingang des Rathauses.

Generell gelten die Ausnahmen hiervon nach der jeweils aktuellen Corona-Verordnung, insbesondere für Kinder sowie Schüler bis einschließlich 17 Jahre.

Info:

Begleitname zum Ehename bzw. Lebenspartnerschaftsname nachträglich hinzufügen oder widerrufen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Eheschließung hat in Weikersheim stattgefunden: nichts weiter erforderlich (bitte geben Sie das Ehedatum in den Bemerkungen ein)
  • Eheschließung bei einem anderen Standesamt: zusätzlich
    • aktuell beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Gebühr:

  • 25 €

Sonstiges:

  • persönliches Erscheinen der Person, auf die sich die Namensänderung beziehen soll
Dauer 30 Min.
Bestimmung Ehename bzw. Lebenspartnerschaftsname
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Wegen der angespannten Pandemie-Situation ist ab Montag, 29. November, ein Rathaus-Besuch nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Zutritt ist ausschließlich mit „3G“ möglich – also nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Nicht immunisierte Personen benötigen einen negativen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, oder einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.

Dies gilt auch für die Tourist-Information sowie für die Ortschaftsverwaltungen.

Bürgerinnen und Bürger mit Termin melden sich bitte am Hintereingang des Rathauses.

Generell gelten die Ausnahmen hiervon nach der jeweils aktuellen Corona-Verordnung, insbesondere für Kinder sowie Schüler bis einschließlich 17 Jahre.

Info:
Bestimmung Ehename bzw. Lebenspartnerschaftsname
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Eheschließung hat in Weikersheim stattgefunden: nichts weiter erforderlich (bitte geben Sie das Ehedatum in den Bemerkungen ein)
Eheschließung bei einem anderen Standesamt: zusätzlich
aktuell beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Gebühr: 25 €
Sonstiges: persönliches Erscheinen der Person, auf die sich die Namensänderung beziehen soll.

Dauer 25 Min.
Kirchenaustritt
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Info:
Beurkundung Kirchenaustritt
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Gebühr:
18,- €
Sonstiges:
persönliches Erscheinen

weitere Informationen finden Sie bei Service bw

Dauer 15 Min.
Neusortierung der Reihenfolge von Vornamen
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Neusortierung der Reihenfolge der Vornamen
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass,
beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Gebühr: 25 €
Sonstiges: persönliches Erscheinen

Dauer 30 Min.
Sterbeurkunde beantragen
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Wegen der angespannten Pandemie-Situation ist ab Montag, 29. November, ein Rathaus-Besuch nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Zutritt ist ausschließlich mit „3G“ möglich – also nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Nicht immunisierte Personen benötigen einen negativen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, oder einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.

Dies gilt auch für die Tourist-Information sowie für die Ortschaftsverwaltungen.

Bürgerinnen und Bürger mit Termin melden sich bitte am Hintereingang des Rathauses.

Generell gelten die Ausnahmen hiervon nach der jeweils aktuellen Corona-Verordnung, insbesondere für Kinder sowie Schüler bis einschließlich 17 Jahre.

Info:

Sterbeurkunde beantragen

Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (beispielsweise Einsargung, Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Eine Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesamt des Sterbeortes

Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Sterbeortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen. Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Wir bieten an, dass Sie die Urkunden auch per Mail oder telefonisch bestellen können. In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,

  • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie die Gebühren bezahlen können.

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
  • unter Umständen: Angabe des Sterbetages
  • Darüber hinaus können erforderlich sein:
  • Nachweis des rechtlichen Interesses
  • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)

 

Dauer 10 Min.
Vaterschaftsanerkennung
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Wegen der angespannten Pandemie-Situation ist ab Montag, 29. November, ein Rathaus-Besuch nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Zutritt ist ausschließlich mit „3G“ möglich – also nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Nicht immunisierte Personen benötigen einen negativen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, oder einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.

Dies gilt auch für die Tourist-Information sowie für die Ortschaftsverwaltungen.

Bürgerinnen und Bürger mit Termin melden sich bitte am Hintereingang des Rathauses.

Generell gelten die Ausnahmen hiervon nach der jeweils aktuellen Corona-Verordnung, insbesondere für Kinder sowie Schüler bis einschließlich 17 Jahre.

Beurkundung Vaterschaftsanerkennung
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunden des Vaters und der Mutter
Ist die Mutter geschieden sind weitere Unterlagen notwendig, bitte erkundigen Sie sich telefonisch unter 07934/102-27
Gebühr: gebührenfrei
Sonstiges: persönliches Erscheinen von Vater und Mutter

Weitere Informationen: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Vaterschaftsanerkennung+erklaeren+und+beurkunden+lassen-1439-leistung-0

Dauer 20 Min.
Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung
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Wegen der angespannten Pandemie-Situation ist ab Montag, 29. November, ein Rathaus-Besuch nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Zutritt ist ausschließlich mit „3G“ möglich – also nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Nicht immunisierte Personen benötigen einen negativen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, oder einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.

Dies gilt auch für die Tourist-Information sowie für die Ortschaftsverwaltungen.

Bürgerinnen und Bürger mit Termin melden sich bitte am Hintereingang des Rathauses.

Generell gelten die Ausnahmen hiervon nach der jeweils aktuellen Corona-Verordnung, insbesondere für Kinder sowie Schüler bis einschließlich 17 Jahre.

Wiederannahme des Geburtsnamens nach der Scheidung
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Eheschließung hat in Weikersheim stattgefunden: zusätzlich
rechtskräftiges Scheidungsurteil
Eheschließung bei einem anderen Standesamt: zusätzlich
beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung
Gebühr: 25 €
Sonstiges: persönliches Erscheinen

weitere Informationen: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Namen+nach+der+Scheidung+aendern-939-leistung-0/z-97990/a-08128126

Dauer 30 Min.

Hinweis

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