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Termin
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Kontaktdaten
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Bestätigung
An-, Ab- und Ummeldung
Abmeldung
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Bitte beachten Sie, dass Sie den Vorgang benötigen für:

  1. Abmeldung ins Ausland
  2. ohne festen Wohnsitz
Anmeldung & Fahrzeugscheinänderung
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Bitte bringen Sie zu dem Termin mit:

  1. Ausweise (Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltstitel,etc)
  2. Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben (Bei Eigentum bitte entsprechenden Nachweis, z. B. Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid, etc.)
  3. Fahrzeugschein (sofern das KFZ im Kreiss GG bereits registiert und auf Ihren Namen läuft)


Die Adressdaten im Fahrzeugschein können von uns geändert werden:

  1. Das Fahrzeug im Kreis GG bereits angemeldet ist
  2. das Fahrzeug auf Sie (Halter/In) läuft
Anmeldung Haupt-oder Nebenwohnsitz
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Bitte bringen Sie zu dem Termin mit:

  1. Ausweise (Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltstitel,etc)
  2. Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben (Bei Eigentum bitte entsprechenden Nachweis, z. B. Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid, etc.)
  3. Fahrzeugschein (sofern das KFZ im Kreiss GG bereits registiert und auf Ihren Namen läuft)
Fahrzeugscheinänderung
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Die Adressdaten im Fahrzeugschein können von uns geändert werden:

  1. Das Fahrzeug im Kreis GG bereits angemeldet ist
  2. das Fahrzeug auf Sie (Halter/In) läuft
Nebenwohnsitz abmelden
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Bitte bringen Sie zu dem Termin Ihr Ausweisdokument mit.

Ummeldung (Wohnsitz bleibt in GiGu)
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Bitte bringen Sie zu dem Termin mit:

  1. Ausweise (Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltstitel,etc)
  2. Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben (Bei Eigentum bitte entsprechenden Nachweis, z. B. Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid, etc.)
  3. Fahrzeugschein (sofern das KFZ im Kreiss GG bereits registiert und auf Ihren Namen läuft)
Ausweisdokumente
Personalausweis
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Bitte bringen Sie zu dem Termin mit:

  1. derzeitiges Ausweisdokument
  2. akutelles, biometrisches Bild (nicht älter als 6 Monate) (In Gustavsburg steht ein Fotoautomat gegen eine Gebühr in Höhe von 8,- € in Bar, je nach Verfügbarkeit, bereit)
  3. Gebühr bis 23,99 Jahre 22,80 €, ab 24 Jahre 37,00 €  (EC-Zahlungen sind möglich)

Für Kinder unter 16 Jahren bringen Sie bitte folgendes zum Termin mit:

  1. derzeitiges Ausweisdokument (falls vorhanden) / ansonsten Geburtsurkunde
  2. das Kind
  3. akutelle, biometrisches Bild (nicht älter als 6 Monate)
  4. Gesetzlichen Vertreter (Eltern)
  5. Gebühr (EC-Zahlungen sind möglich)
Das wichtigste zum Schluss: Sie erhalten nach Fertigstellung des Ausweises einen Pinbrief von der Bundesdruckerei und vereinbaren dann einen Termin in Ihrem Stadtteilbüro zur Abholung.
Abholung Dokumente
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Sie haben eine Nachricht erhalten, dass Ihr Dokument zur Abholung bereitliegt? Dann wählen Sie bitte den Stadtteil (Ginsheim oder Gustavsburg) in dem Sie wohnen für die Abholung aus. Bitte bringen Sie zu dem Termin zwingend Ihr "altes" Dokument mit.

eID Karte
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Antragsberechtigt: Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt.

Die Karte dient nicht als Identitätsnachweis gegenüber Behörden bei persönlicher Vorsprache.

Die Beantragung der eID-Karte ist freiwillig, nach Vorlage eines gültigen Nationalpasses oder ID-Card (Personalausweis). Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.

Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich.

Gebühr beträgt 37,00 €.

Mehr Informationen erhalten Sie hier:

http://Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)E

Expressreisepass
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Bitte bringen Sie zu dem Termin mit:

  1. derzeitiges Ausweisdokument
  2. akutelles, biometrisches Bild (nicht älter als 6 Monate) (In Gustavsburg steht ein Fotoautomat gegen eine Gebühr in Höhe von 8,- € in Bar, je nach Verfügbarkeit, bereit)
  3. Gebühr (EC-Zahlungen sind möglich)

Für Kinder unter 18 Jahren bringen Sie bitte folgendes zum Termin mit:

 

  1. derzeitiges Ausweisdokument (falls vorhanden) / ansonsten Geburtsurkunde
  2. das Kind
  3. akutelle, biometrisches Bild (nicht älter als 6 Monate)
  4. Gesetzlichen Vertreter (Eltern)/ Sorgerechtserklärung
  5. Gebühr Gebühr bis 23,99 Jahre 69,50 €, ab 24 Jahre 92,00 €(EC-Zahlungen sind möglich
Kinderreisepass /Verlängerung
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Bitte bringen Sie zu dem Termin mit:

  1. derzeitiges Ausweisdokument (falls vorhanden) / ansonsten Geburtsurkunde
  2. das Kind
  3. aktuelles, biometrisches Bild (nicht älter als 6 Monate)
  4. Gesetzlichen Vertreter (Eltern) /Sorgerechtserklärung
  5. Gebühr (EC-Zahlungen sind möglich)
Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit des Ausweise 1 Jahr beträgt. Eine Verlängerung kann nur bei gültigem Dokument erfolgen.
Die Ausstellung des Ausweises ist nur bis zum vollendeten 11.Lebensjahr möglich.
PIN setzen
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Sie können vor Ort den PIN setzen, oder
Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines
Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN
ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises
mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Zu diesem
Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf der neuen Internetseite
www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem
Postweg an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in
Deutschland zugestellt. Da eID-Karten stets mit eingeschaltetem Online-Ausweis ausgegeben
werden, gibt es den Aktivierungsdienst nur für den Personalausweis.

Reisepass
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Bitte bringen Sie zu dem Termin mit:

  1. derzeitiges Ausweisdokument
  2. akutelles, biometrisches Bild (nicht älter als 6 Monate) (In Gustavsburg steht ein Fotoautomat gegen eine Gebühr in Höhe von 8,- € in Bar, je nach Verfügbarkeit, bereit)
  3. Gebühr Gebühr bis 23,99 Jahre 37,50 €, ab 24 Jahre 60,00 €(EC-Zahlungen sind möglich)

Für Kinder unter 18 Jahren bringen Sie bitte folgendes zum Termin mit:

  1. derzeitiges Ausweisdokument (falls vorhanden) / ansonsten Geburtsurkunde
  2. das Kind
  3. akutelle, biometrisches Bild (nicht älter als 6 Monate)
  4. Gesetzlichen Vertreter (Eltern)/ Sorgerechtserklärung
  5. Gebühr (EC-Zahlungen sind möglich)
Das wichtigste zum Schluss: Sie erhalten nach Fertigstellung des Ausweises eine Benachrichtigung von uns und vereinbaren dann einen Termin in Ihrem Stadtteilbüro zur Abholung.
vorläufiger Personalausweis
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Bitte bringen Sie zu dem Termin mit:

  1. derzeitiges Ausweisdokument
  2. aktuelles, biometrisches Bild (nicht älter als 6 Monate) (In Gustavsburg steht ein Fotoautomat gegen eine Gebühr in Höhe von 8,- € in Bar, je nach Verfügbarkeit, bereit)
  3. Gebühr (EC-Zahlungen sind möglich)
vorläufiger Reisepass
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Bitte bringen Sie zu dem Termin mit:

  1. derzeitiges Ausweisdokument
  2. Buchungsbestätigung, oder entsprechender Nachweis
  3. aktuelles, biometrisches Bild (nicht älter als 6 Monate) (In Gustavsburg steht ein Fotoautomat gegen eine Gebühr in Höhe von 8,- € in Bar, je nach Verfügbarkeit, bereit)
  4. Gebühr (EC-Zahlungen sind möglich)
Bescheinigung & Formulare
erweiterte Meldebescheinigung
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Gerne können Sie unseren Onlinservice kontaktfrei nutzen, probieren Sie es aus:

https://www.gigu.de/sv_ginsheim_gustavsburg/de/Stadt%20&%20Rathaus/Was%20erledige%20ich%20wo%3F/Onlineservices/

Bitte bringen Sie Ihr Ausweisdokument zum Termin mit.

Gebührenbefreiung ausschließlich unter Vorlage des entsprechenden Schreibens!

Führerscheinantrag
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ACHTUNG: Der Termin ist ausschließlich für NEUANTRÄGE. Kein Umtausch von Papierführerscheinen. Hierfür kontaktieren Sie bitte die Führerscheinstelle des Kreises Groß-Gerau.

https://www.kreisgg.de/verkehr/fuehrerscheinstelle/

Bitte bringen Sie zu dem Termin mit:

  1. aktuelles, biometrisches Bild
  2. Führerscheinantrag
  3. Ihr Ausweisdokument
  4. 10,00€ Gebühr
Kirchenaustritt
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Bitte bringen Sie Ihren Ausweis, sowie die Gebühr in Höhe von 30,00 € mit.

Lebensbescheinigung
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Bitte bringen Sie Ihr Ausweisdokument zum Termin mit.

Gebührenbefreiung ausschließlich unter Vorlage des entsprechenden Schreibens!

Meldebescheinigung
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Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie bereits einen Wohnsitz in Ginsheim oder Gustavsburg haben.
Gerne können Sie unseren Onlinservice kontaktfrei nutzen, probieren Sie es aus:

https://www.gigu.de/sv_ginsheim_gustavsburg/de/Stadt%20&%20Rathaus/Was%20erledige%20ich%20wo%3F/Onlineservices/

Bitte bringen Sie Ihr Ausweisdokument zum Termin mit.

Gebührenbefreiung ausschließlich unter Vorlage des entsprechenden Schreibens!

Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein)
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Bitte bringen Sie Ihr Ausweisdokument zum Termin mit.

 

Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauszug
Führungszeugnis
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Bitte bringen Sie Ihr Ausweisdokument zum Termin mit. (Ein Aufenthaltstitel ist nur in Verbingung mit einem Reisepass zulässig)

Bei erweiterten Führungszeugnissen oder Führungszeugnissen für Behörden bringen Sie bitte das Schreiben der auffordernden Stelle mit zum Termin.

Oder dirket online beim Bundesamt für Justiz beantragen, dann sparen Sie sich den Weg zu uns!

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Sie werden direkt weitergeleitet zur Homepage des Bundesamtes für Justiz.

Gewerbezentralregisterauszug Privatperson
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Bitte bringen Sie Ihr Ausweisdokument zum Termin mit. (Ein Aufenthaltstitel ist nur in Verbingung mit einem Reisepass zulässig)

Oder dirket online beim Bundesamt für Justiz beantragen, dann sparen Sie sich den Weg zu uns!

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Sie werden direkt weitergeleitet zur Homepage des Bundesamtes für Justiz.

 

Sonstiges
amtliche Beglaubigung/ Unterschrift/Lichtbild
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Bei dem Termin werden max. 3 Beglaubigungen sofort gemacht, andernfalls wird mit Ihnen ein Folgetermin zur Abholung vereinbart.

Amtliche Beglaubigungen

  • das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde
  • oder die Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird

Nicht beglaubigen

  • Deutsche Personenstandsurkunden (Zuständigkeit beim Standesamt)
  • Dokumente oder Unterschriften auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten.

    Beglaubigung eines Dokuments (Kopie vom Bürgeramt erstellt)

  • je Dokument 3,00 € ( zusätzlich je kopierte Seite0,30 €)

  • Beglaubigung einer Unterschrift/eines Lichtbildes je Unterschrift/Lichtbild  6,00 € 

 

Fischereischein & Führungszeugnis
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Bei Ersterteilung:

  • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung (Original)
  • ein aktuelles Passbild
  • Ausweisdokument
  • Nachweis das keine Versagungsgründe gemäß §27 HfischG vorliegen (z.B. geeigenet aktuelles Führungszeugnis)

https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/hessisches_fischereigesetz_hfischg.pdf

Bei Verlängerung:

  • Fischereischein
  • Ausweisdokument
  • ggf. ein Passbild wenn kein Freifeld zur Verlängerung mehr vorhanden ist
  • Nachweis das keine Versagungsgründe gemäß §27 HfischG vorliegen (z.B. geeigenet: aktuelles Führungszeugnis)
  • Gebühren:
  • 1 Jahresschein - 17,50 € (zuzüglich Führungszeugnis)
  • 5 Jahresschein - 45,00 € (zuzüglich Führungszeugnis)
  • 10 Jahresschein - 86,00 € (zuzüglich Führungszeugnis)

https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/hessisches_fischereigesetz_hfischg.pdf



Bitte bringen Sie Ihr Ausweisdokument zum Termin mit. (Ein Aufenthaltstitel ist nur in Verbingung mit einem Reisepass zulässig)

Bei erweiterten Führungszeugnissen oder Führungszeugnissen für Behörden bringen Sie bitte das Schreiben der auffordernden Stelle mit zum Termin.

Oder dirket online beim Bundesamt für Justiz beantragen, dann sparen Sie sich den Weg zu uns!

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Sie werden direkt weitergeleitet zur Homepage des Bundesamtes für Justiz.

Fischereischein
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Bei Ersterteilung:

  • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung (Original)
  • ein aktuelles Passbild
  • Ausweisdokument
  • Nachweis das keine Versagungsgründe gemäß §27 HfischG vorliegen (z.B. geeigenet aktuelles Führungszeugnis)

https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/hessisches_fischereigesetz_hfischg.pdf

Bei Verlängerung:

  • Fischereischein
  • Ausweisdokument
  • ggf. ein Passbild wenn kein Freifeld zur Verlängerung mehr vorhanden ist
  • Nachweis das keine Versagungsgründe gemäß §27 HfischG vorliegen (z.B. geeigenet: aktuelles Führungszeugnis)
  • Gebühren:
  • 1 Jahresschein - 17,50 € (zuzüglich Führungszeugnis)
  • 5 Jahresschein - 45,00 € (zuzüglich Führungszeugnis)
  • 10 Jahresschein - 86,00 € (zuzüglich Führungszeugnis)

https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/hessisches_fischereigesetz_hfischg.pdf

Hundeanmeldung/Abmeldung/Ersatzmarken
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Gerne können Sie den Termin auch bei Verlust der Hundmarke buchen.
Kommunales Kino /Veranstaltungen/Jazz
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Karten für die Verstaltungen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg können im Bürgerbüro erworben können. Hier ein Überblick unserer Veranstaltungen

https://ver.gigu.de/veranstaltungen.php

(Bitte beachten Sie, dass der Kalender ebenfalls Veranstaltungen der Gemeinde Bischofsheim enthält und wir hierfür leider keine Karten verkaufen können!)

Sonderparkausweis (blau)
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Wer kann den blauen Sonderparkausweis erhalten?

Um den blauen Parkausweis zu beantragen benötigt man einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen:

  • aG (außergewöhnlich gehbehindert)
  • oder Bl (blind)
Zu dem Termin bringen Sie mit:
  •  Schwerbehindertenausweis bzw. Bescheid des Versorgungsamtes
  • Personalausweis
  • aktuelles Lichtbild
  • ggf. Vollmacht oder  Betreuerausweis

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.


 
Steueridentifikationsnummer
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Bitte bringen Sie Ihr Ausweisdokument zum Termin mit.

 

Sehr geehrte Onlinebenutzergruppe,

wir freuen uns, dass Sie unser Onlinesystem nutzen.

Freundliche Grüße,

das Team des Bürgerbüros

 

remainTime
15:00