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Leistungen
Abholung Personalausweise/Reisepässe
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Abholung von Ausweisdokumenten

Bearbeitung

  • sofort

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
  • ggf. Abholungsvollmacht

Abholung

  • persönlich
  • oder durch eine bevollmächtigte Person

HINWEIS: Wenn Sie den PIN-Brief mit der Geheimnummer (PIN), der Entsperrnummer (PUK) und dem Sperrkennwort nicht erhalten haben, darf der Personalausweis ausnahmslos nur von der Ausweisinhaberin / dem Ausweisinhaber abgeholt werden. Eine Abholung per Vollmacht ist nicht möglich.

Dauer 15 Min.
Anmeldung/Ummeldung Wohnsitz
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An-, Ab- und Ummeldung von Wohnungen

Beschreibung der Dienstleistung

Jeder Zuzug in die Gemeinde Teutschenthal muss gemeldet werden.

Bearbeitung

  • sofort

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweise und Reisepässe aller Familienmitglieder
  • ggf. Vollmacht, wenn die An-/Ummeldung durch eine andere Person erfolgen soll
  • Wohnungsgeberbestätigung

Antragsstellung

  • persönlich oder durch ein meldepflichtiges Familienmitglied oder eine bevollmächtigte Person 

Hinweise zur An-, Ab- und Ummeldung minderjähriger Kinder

Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes ist die vorwiegend benutzte Wohnung.

Zwei Sorgeberechtigte

Wenn nur ein Sorgeberechtigter das minderjährige Kind an-, ab- oder ummeldet, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten, wenn

bislang eine gemeinsame Hauptwohnung bestand und das Kind nur von einem Sorgeberechtigten in die neue Hauptwohnung umgemeldet wird

oder

die alleinige Hauptwohnung des minderjährigen Kindes von der Wohnung eines Sorgeberechtigten in die Wohnung des anderen Sorgeberechtigten umgemeldet wird.

  • Kopie des Personalausweises/ Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • Wohnungsgeberbestätigung

Ein Sorgeberechtigter

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Sorgerechtsbeschluss/ Scheidungsurteil/ Negativbescheinigung
  • Wohnungsgeberbestätigung

Gebühr

  • kostenfrei

Zusätzliche Hinweise

  • die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung
  • die Pflicht zur Ummeldung obliegt jedem, der das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • die Ummeldung für Personen unterhalb dieser Altersgrenze obliegt den Eltern
  • die Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen den § 54 des Bundesmeldegesetzes (BMG)  in diesem Fall kann ein Verwarn- oder Bußgeldverfahren bis 1.000,00 EUR eingeleitet werden
  • Neugeborene müssen von den Eltern nicht angemeldet werden, sie werden durch die Standesämter direkt der Meldestelle mitgeteilt
Dauer 30 Min.
Beantragung Meldebescheinigung
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Meldebescheinigung (einfache, erweiterte)

Beschreibung der Dienstleistung

Auf Antrag wird Ihnen eine einfache Meldebescheinigung ausgestellt, wenn Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde Teutschenthal gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient vorrangig dem Nachweis der Wohnung und enthält folgende Daten:

Vor- und Nachname, Doktorgrad und Tag des Ein- oder Auszuges der betroffenen Person.

Bei Bedarf kann auch eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden (z.B. für eine bevorstehende Eheschließung).

Bearbeitung

  • sofort

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vertretungsvollmacht und Personalausweis/ Reisepass der bevollmächtigen Person

Antragstellung

  • persönlich
  • in Ausnahmefällen auch durch Personen mit schriftlicher Bevollmächtigung

Gebühr

  • 8,00 €
Dauer 15 Min.
Beantragung Personalausweis
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Ausstellung Personalausweis

Beschreibung der Dienstleistung

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen. Ausgenommen davon sind Personen, die sich mit einem Reisepass ausweisen können.

Bearbeitung

  • Bearbeitungsdauer bis zur Aushändigung 2-3 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Personalauswies, Kinderreisepass oder Reisepass
  • Geburts-oder Eheurkunde
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • die Gebühr für den Personalausweis

Antragsstellung

  • persönlich
  • Kinder vor Vollendung des 16. Lebensjahres:

Für die vorzeitige Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Geburtstag eines Kindes ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Ein Elternteil muss bei der Beantragung persönlich mitkommen. Wenn ein Elternteil nicht mitkommen kann, ist es erforderlich, dass von diesem eine Einverständniserklärung und die Kopie seines Ausweises oder Reisepasses vorgelegt wird.

Gebühr

  • Unter dem 24. Lebensjahr 22,80 €
  • Ab dem 24. Lebensjahr 37,00 €

.

Dauer 20 Min.
Beantragung Reisepass
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Ausstellung Reisepass

Beschreibung der Dienstleistung

Für Reisen in einige Länder ist ein Reisepass erforderlich.

Bearbeitung

  • ca. 3-4 Wochen
  • in dringenden Fällen kann ein Expressreisepass beantragt werden (Werkdauer 3-4 Tage)

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder der gültige Personalausweis
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • die anfallende Gebühr für den Reisepass

zusätzliche Hinweise

  • Verlängerungen von Reisepässen sind nicht möglich
  • durch Änderung persönlicher Daten, wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, wird der Reisepass ungültig
  • der Verlust eines Reisepasses muss unverzüglich in der Meldebehörde angezeigt werden
  • Informationen über die Einreisbestimmungen in andere Länder finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/
  • bei Beantragung eines Reisepasses für minderjährige Kinder ist folgendes zu beachten:

Für die Beantragung eines Reisepasses ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Mindestens ein Elternteil muss persönlich bei der Beantragung erscheinen.

Das Elternteil, welches nicht persönlich erscheint, muss eine schriftliche Einverständniserklärung, sowie den Personalausweis oder Reisepass oder eine gut leserliche Kopie mitgeben.

Bei nichtverheirateten Eltern ist das alleinige Sorgerecht durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (z.B. Negativbescheinigung des Jugendamtes).

Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und ggf. zur Aufnahme von Fingerabdrücken und der Unterschrift muss das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden.

Gebühr

  • Unter dem 24. Lebensjahr 37,50 €
  • Ab dem 24. Lebensjahr 60,00 €

 

Dauer 20 Min.
Führungszeugnis/Auszug Gewerbezentralregister
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Führungszeugnis

Beschreibung der Dienstleistung

Ein Führungszeugnis kann nur dort ausgestellt werden, wo die antragstellende Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Bearbeitung

  • ca. 2 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass

für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde (möglichst keine Postfachangabe) und Angabe des Verwendungszweckes bzw. des Geschäftszeichens

für ein erweiterten Führungszeugnis

  • die schriftliche Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, mit Angabe von Vor- und Familiennamen des Betroffenen

Antragstellung

  • persönlich
  • bei der Antragstellung für einen Minderjährigen ist diese durch einen gesetzlichen Vertreter möglich
  • mit Ausnahme des europäischen Führungszeugnisses ist eine Antragstellung auch online über das Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamtes für Justiz möglich

Gebühr

  • 13,00 €

 

Auszug Gewerbezentralregister

Beschreibung der Dienstleistung

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ein „gewerberechtliches Führungszeugnis“, ob eine juristische oder Privatperson bereits gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Es wird vom Bundesamt für Justiz erstellt. Auszugsbeantragung nach Territorialprinzip bei der örtlich zuständigen Behörde (Wohnsitzbehörde/ Gewerbebehörde des Unternehmenssitzes bei juristischen Personen).

Bearbeitung

  • ca. 2 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass

Antragsstellung

Gebühr

  • 13,00 €

 Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz in Bonn.

Dauer 15 Min.
Untersuchungsberechtigungsbescheinigung
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Die Untersuchungsberechtigungsbescheinigung dient der medizinschen Erst- und Zweituntersuchung bei Ausbildungsantritt.
Dauer 30 Min.

WIR ÄNDERN UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN AB 01.10.2024
Ohne Termin können Sie zu folgenden Zeiten vorbeikommen:

Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr & 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
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