Ein einfaches Führungszeugnis kann ohne weitere Unterlagen einfach so bestellt werden.
Für ein erweitertes Führungszeugnis (erforderlich bei der Betreuung von Kindern- und Jugendlichen) ist ein persönlich an Sie gerichteter, schriftlicher Nachweis vorzulegen.
Sollte es sich zudem noch um ein Behördenfürhungszeugnis handeln, ist der Ansprechpartner und die Anschrift der Behörde nachzuweisen.
Die Bezahlung hat an dem Termin in bar oder per EC-Karte zu erfolgen.
Alternativ können Sie das Führungszeugnis direkt beim Bundesjustizamt online beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Dauer 15 Min.