Mitzubringen:
* aktuelles Lichtbild (Größe mind. 45 x 35 mm) - Frontalaufnahme
* bisheriger Reisepass, Personalausweis (falls nicht vorhanden: Geburtsurkunde)
* Geburtsurkunde (bei Beantragung des ersten Reisepasses)
Der Antragsteller muss zur Beantragung persönlich vorsprechen, da seine Unterschrift für die Ablichtung bei der Bundesdruckerei Berlin erforderlich ist. Ab dem 6. Lebensjahr ist die Abnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
Gebühren:
* Antragsteller bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 EUR
* Antragsteller ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 60,00 EUR
Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Jahre. Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Vorläufiger Reisepass:
Nur im begründeten Ausnahmefall besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit bis zum Beginn der Reise nicht zur Ausstellung eines Expresspasses ausreicht und zur Einreise tatsächlich ein Reisepass benötigt wird.
Gebühr: 26,00 EUR
Gültigkeit: 1 Jahr
Allgemeine Informationen:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.
Dauer 15 Min.