Mitzubringen:
* Alte Dokumente
* ggf. Abholvollmacht mit Bestätigung des Erhalts des PIN-Briefes
Mitzubringen:
* Alte Dokumente
* ggf. Abholvollmacht mit Bestätigung des Erhalts des PIN-Briefes
Mitzubringen:
* Das zu beglaubigende Dokument ist im Original und Kopie vorzulegen.
Gebühr:
10,00 EUR
ACHTUNG!
Für öffentliche Beglaubigungen wird die für die Beglaubigung zuständige Stelle gesetzlich vorgegeben, wie z.B. Personenstandsurkunden (Standesamt), Erbschein (Notar), Vorsorgevollmacht (Betreuungsbehörde bzw. Notar).
Mitzubringen:
* Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis
* Wohnungsgeberbestätigung
* ggf. Einverständniserklärung bei Umzug eines minderjährigen Kindes
Alle notwendigen Formulare stehen auf unserer Homepage zum Download bereit.
Gebühren:
Die An-, Um- oder Abmeldung ist gebührenfrei.
Allgemeine Informationen:
Wenn Sie umgezogen sind, müssen sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde melden und den Umzug eintragen lassen.
Anmeldung des Wohnsitzes
Bei der Anmeldung eines Wohnsitzes ist der Reisepass bzw. der Personalausweis sowie der Kinderausweis / Kinderreisepass zur Änderung der neuen Wohnanschrift im Bürgerbüro vorzulegen. Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Ummeldung des Wohnsitzes
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde ist ebenfalls der Reisepass bzw. der Personalausweis sowie der Kinderausweis / Kinderreisepass zur Änderung der neuen Wohnanschrift im Bürgerbüro vorzulegen. Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Abmeldung des Wohnsitzes
Die Abmeldung von Wohnsitzen innerhalb Deutschlands ist seit dem 1. Juni 2004 entfallen. Eine Abmeldung ist nur noch bei Verzug ins Ausland gesetzlich festgeschrieben. Dazu ist die Vorlage des Reisepasses bzw. des Personalausweises erforderlich. Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Wohnungsgeberbestätigung
Zum 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten, welches die Landesmeldegesetze, so auch das Sächsische Meldegesetz, abgelöst hat.
Im BMG ist geregelt, dass ab diesem Zeitpunkt bei der melderechtlichen An-, Um-, und Abmeldung die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung zwingend notwendig ist.
Mitzubringen:
* Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis
* Wohnungsgeberbestätigung
* ggf. Einverständniserklärung bei Umzug eines minderjährigen Kindes
Alle notwendigen Formulare stehen auf unserer Homepage zum Download bereit.
Gebühren:
Die An-, Um- oder Abmeldung ist gebührenfrei.
Allgemeine Informationen:
Wenn Sie umgezogen sind, müssen sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde melden und den Umzug eintragen lassen.
Anmeldung des Wohnsitzes
Bei der Anmeldung eines Wohnsitzes ist der Reisepass bzw. der Personalausweis sowie der Kinderausweis / Kinderreisepass zur Änderung der neuen Wohnanschrift im Bürgerbüro vorzulegen. Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Ummeldung des Wohnsitzes
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde ist ebenfalls der Reisepass bzw. der Personalausweis sowie der Kinderausweis / Kinderreisepass zur Änderung der neuen Wohnanschrift im Bürgerbüro vorzulegen. Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Abmeldung des Wohnsitzes
Die Abmeldung von Wohnsitzen innerhalb Deutschlands ist seit dem 1. Juni 2004 entfallen. Eine Abmeldung ist nur noch bei Verzug ins Ausland gesetzlich festgeschrieben. Dazu ist die Vorlage des Reisepasses bzw. des Personalausweises erforderlich. Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Wohnungsgeberbestätigung
Zum 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten, welches die Landesmeldegesetze, so auch das Sächsische Meldegesetz, abgelöst hat.
Im BMG ist geregelt, dass ab diesem Zeitpunkt bei der melderechtlichen An-, Um-, und Abmeldung die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung zwingend notwendig ist.
Mitzubringen:
* Personalausweis
Gebühren:
Belegart N und O
je 13,00 EUR
Arten des Führungszeugnisses:
* Belegart N - Führungszeugnis für eigene Zwecke
(Übersendung an Antragsteller/-in)
* Belegart O - Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Übersendung unmittelbar an die Behörde)
* Belegart N - erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke
(Übersendung an Antragsteller/-in)
* Belegart O - erweiteres Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Übersendung unmittelbar an die Behörde)
Mitzubringen:
* Personalausweis
Gebühr:
12,00 EUR
Allgemeine Informationen
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind. Sie müssen den Ausweis auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde / Institution vorlegen können.
Mitzubringen:
Gebühren:
* bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 22,80 EUR
* ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 37,00 EUR
Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer beträgt sechs Jahre. Antragsteller ab dem vollendeten 24. Lebensjahr erhalten einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.
Vorläufiger Personalausweis
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
Der Antragsteller muss zur Beantragung persönlich vorsprechen.
Gebühren: 10,00 €
Gültigkeit: max. 3 Monate
eID-Karte
Seit dem 01.01.2021 können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger eine eID-Karte (Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis) mit Online-Ausweisfunktion beantragen. Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder Reisedokument. Sie kann nur für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nur mit einer aktivierten Online-Ausweisfunktion ausgestellt werden.
Der Antragsteller muss zur Beantragung persönlich vorsprechen.
Gebühren: 37,00 €
Gültigkeit: 10 Jahre
Allgemeine Informationen
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.
Mitzubringen:
Der Antragsteller muss zur Beantragung persönlich vorsprechen, da seine Unterschrift für die Ablichtung bei der Bundesdruckerei Berlin erforderlich ist. Ab dem Alter von sechs Jahren ist die Abnahme der Fingerabdrücke erforderlich.
Gebühren:
* Antragsteller bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 EUR
* Antragsteller ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 70,00 EUR
Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Jahre. Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Vorläufiger Reisepass
Nur im begründeten Ausnahmefall besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit bis zum Beginn der Reise nicht zur Ausstellung eines Expresspasses ausreicht und zur Einreise tatsächlich ein Reisepass benötigt wird.
Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
Der Antragsteller muss zur Beantragung persönlich vorsprechen (unter 18 Jahre nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten).Gebühren: 26,00 €
Gültigkeit: ein Jahr
Express-Pass
Dieser Pass liegt mit dem Tag der Beantragung (bis 12:00 Uhr) innerhalb von drei Arbeitstagen zur Abholung bereit.
Gebühren:
37,50 € (bis zum 24. Lebensjahr)
70,00 € (ab dem vollendeten 24. Lebensjahr)
zusätzlich je 32,00 € für das Express-Verfahren
48-Seiten-Pass
Dieses Dokument ist für viel reisende Bürger empfehlenswert.
Gebühren:
37,50 € (bis zum 24. Lebensjahr)
70,00 € (ab dem vollendeten 24. Lebensjahr)
zusätzlich je 22,00 € Kinderreisepass
Aufgrund europäischer Vorgaben müssen seit dem 26. Juni 2012 alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.Für die Beantragung eines Kinderreisepasses benötigen Sie:
Das Kind / Die Kinder muss / müssen bei der Beantragung dabei sein.Gebühren:Die Erst- bzw. Neuausstellung kostet 13,00 €. Für die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit sowie die Ergänzung eines weiteren, aktuellen Lichtbildes beträgt die Gebühr 6,00 €.Gültigkeit:Die Gültigkeitsdauer beträgt seit dem 01.01.2021 ein Jahr und kann max. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr um jeweils ein Jahr verlängert werden.
KEINE GEWERBEANLIEGEN
Dazu gehören:
* Erwerb Müllsäcke (Gebühr: 4,00 EUR/Stück)
* Erwerb Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg (0,55 EUR/Stück)
Wer zum Wohnen finanzielle Unterstützung benötigt, erhält im Bürgerbüro die entsprechenden Formulare (Papierform):
Ausgegeben werden Anträge für die Erst-, Wiederholungs- und Erhöhungsbeantragung sowie Vordrucke für die Angabe von Veränderungen.
Ausgefüllte Anträge werden von der Gemeindeverwaltung an das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Wohngeldstelle, zur Bearbeitung weitergeleitet.
Herzlich Wilkommen!
Hier können Sie Ihren Termin im Bürgerbüro Höckendorf einfach online buchen.
Wenn Sie mehrere Anliegen haben, wählen Sie bei der Auswahl der Leistung diese nacheinander an.