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Bestätigung
Leistungen
Anerkennung Vaterschaft
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Erforderliche Unterlagen: 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunden des Vaters und der Mutter (ggf. mit Übersetzung)
  • Ist die Mutter geschieden sind weitere Unterlagen notwendig. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch unter 07941/68-148

Gebühr: gebührenfrei

Sonstiges: 
  • persönliches Erscheinen von Vater und Mutter
  • schon vor der Geburt möglich
Dauer 30 Min.
Begleitname zum Ehenamen hinzufügen/ widerrufen
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Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheschließung hat in Öhringen stattgefunden: nichts weiter erforderlich (bitte geben Sie das Ehedatum in den Bemerkungen ein)
  • Eheschließung bei einem anderen deutschen Standesamt: aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Gebühr: 40,00 €

Sonstiges: 
  • persönliches Erscheinen der Person, auf die sich die Namensänderung beziehen soll
  • ebenso bei Lebenspartnerschaft möglich
  • Nach Wirksamwerden der Erklärung muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Dauer 30 Min.
Kirchenaustritt
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Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass

Gebühr: 60,00€ (Schüler*innen, Student*innen und Minderjährige: 30,00€)

Sonstiges: Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

Kirchenaustritt von Kindern: Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde, falls kein Kinderausweis vorhanden ist. Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Erklärung ihrer Eltern über den Austritt ausdrücklich zustimmen und daher mit den/dem Sorgeberechtigten bei uns vorsprechen. Legen Sie uns bitte gegebenenfalls den Nachweis über Ihr alleiniges Sorgerecht vor, auch wenn Ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist und Sie dessen Austrittserklärung alleine abgeben. Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung alleine abgeben, sie bedürfen keiner Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Dauer 15 Min. pro Person
Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
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Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheschließung hat in Öhringen stattgefunden: nichts weiter erforderlich (bitte geben Sie das Ehedatum in den Bemerkungen ein)
  • Eheschließung bei einem anderen deutschen Standesamt: aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Gebühr: 40,00 €

Sonstiges: 
  • persönliches Erscheinen beider Ehegatten
  • ebenso bei Lebenspartnerschaft möglich
  • Nach Wirksamwerden der Erklärung muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Dauer 30 Min.
Neusortierung der Reihenfolge der Vornamen
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Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist bei einer Vornamenssortierung nicht zulässig. Nach Wirksamwerden der Erklärung muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburt in Öhringen: nichts weiter
  • Geburt nicht in Öhringen: aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

Gebühr: 40,00 €

Sonstiges: persönliches Erscheinen der erklärenden Person

Vornamensortierung bei Kindern: Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde, falls kein Kinderausweis vorhanden ist. Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Erklärung ihrer Eltern über die Vornamensortierung ausdrücklich zustimmen und daher mit den/dem Sorgeberechtigten bei uns vorsprechen. Legen Sie uns bitte gegebenenfalls den Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils vor, auch wenn Ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist und Sie die Namenserklärungung alleine abgeben. Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung alleine abgeben, sie bedürfen keiner Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Dauer 30 Min.
Samstagstrauung
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An folgende Samstagen in 2024 werden Traungen abgehalten: 06. April, 11. Mai, 25. Mai, 08. Juni, 20. Juli,  27. Juli, 24. August, 31. August, 14. September, 12. Oktober
Für weitere Terminwünsche rufen Sie uns bitte an!
 
Ihr Weg zur Hochzeit in Öhringen:
Nachdem Sie einen passenden Termin gefunden und Ihre Kontaktdaten eingegeben haben (bitte Name des/der zweiten Eheschließenden und Wohnort unter "Bemerkungenangeben), wählen Sie bitte "Buchen". Sie erhalten sodann eine automatische Terminbestätigung mit den Bankdaten zur Überweisung der Gebühr von 225,00€. Damit ist der Betrag für die Durchführung des Samstagstrauung (160,00€), die Beurkundung der Eheschließung (45,00€) und eine Eheurkunde (20,00€) abgedeckt.
Nachdem dieser Betrag von Ihnen überwiesen und von der Stadtkasse verbucht wurde, erhalten Sie eine endgültige Terminbestätigung per E-Mail.

Die gültige Anmeldung der Eheschließung ist Voraussetzung für den Hochzeitstermin. Diese kann frühestens 6 Monate und soll spätestens 2 Monate vor dem Eheschließungsdatum gemacht werden. Dabei werden vom zuständigen Standesamt die rechtlichen Voraussetzungen der Eheschließung geprüft. Hierbei fallen weitere Gebühren an.
Zuständig hierfür ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Falls Sie unterschiedliche bzw. mehrere Wohnsitze haben sollten, haben Sie die Auswahl unter diesen.

Die Vorlaufzeit für eine Anmeldung unterscheidet sich nach Standesamt, Geburtsort und Staatsangehörigkeit:
  • Falls Sie beide (ausschließlich) deutsche Staatsangehörige sind und die rechtlichen Voraussetzungen der Eheschließung von uns geprüft werden, bitten wir Sie, sich spätestens 6 Monate vor dem geplanten/ gebuchten Hochzeitsdatum mit uns in Verbindung zu setzen, damit alle nötigen Unterlagen rechtzeitig angefordert und vorbereitet werden können.
  • Sollte einer von Ihnen beiden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder im Ausland geboren worden sein, setzen Sie sich am besten gleich mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung. In Einzelfällen (je nach Land) kann es zu einem sehr langen Vorverfahren kommen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu vor der Terminreservierung bei Ihrem zuständigen Standesamt!

Ihre Reservierung erlischt, sofern die Anmeldungsunterlagen nicht spätestens zwei Monate vorher bei uns eingehen bzw. Sie sich als Öhringer nicht spätestens zwei Monate vorher gemeldet haben (Hinweise zur ausländischen Staatsangehörigkeit/ Geburt beachten!) und es wird eine Stornogebühr in Höhe von 100,00€ fällig.
Dauer 60 Min.
Wiederannahme des Namens vor Ehe nach Auflösung
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Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheschließung hat in Öhringen stattgefunden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Eheschließung bei einem anderen deutschen Standesamt: beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung oder Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil

Gebühr: 40,00 €

Sonstiges:
  • persönliches Erscheinen
  • auch bei Auflösung der Ehe durch Tod des anderen Ehegatten möglich
  • ebenso bei Lebenspartnerschaft möglich
  • Nach Wirksamwerden der Erklärung muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Dauer 30 Min.

Willkommen bei der Online-Termin-Vergabe des Standesamts Öhringen!

Wählen Sie eine Terminart und klicken Sie dann auf "Weiter".

Falls Ihre gewünschte Terminart nicht online buchbar sein sollte, rufen Sie uns bitte an:
07941/68 -147 (Herr Körte), -227 (Frau Sendersky), -148 (Frau Hartmann, vormittags für werdende oder "frische" Eltern erreichbar)

 

remainTime
15:00