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Bestätigung
Leistungen
Anerkennung Vaterschaft
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Erforderliche Unterlagen: 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunden des Vaters und der Mutter (ggf. mit Übersetzung)
  • Ist die Mutter geschieden sind weitere Unterlagen notwendig. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch unter 07941/68-148

Gebühr: gebührenfrei

Sonstiges: 
  • persönliches Erscheinen von Vater und Mutter
  • schon vor der Geburt möglich
Dauer 30 Min.
Begleitname zum Ehenamen hinzufügen/ widerrufen
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Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheschließung hat in Öhringen stattgefunden: nichts weiter erforderlich (bitte geben Sie das Ehedatum in den Bemerkungen ein)
  • Eheschließung bei einem anderen deutschen Standesamt: aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Gebühr: 25,00 €

Sonstiges: 
  • persönliches Erscheinen der Person, auf die sich die Namensänderung beziehen soll
  • ebenso bei Lebenspartnerschaft möglich
  • Nach Wirksamwerden der Erklärung muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Dauer 30 Min.
Kirchenaustritt
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Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass

Gebühr: 60,00€ (Schüler*innen, Student*innen und Minderjährige: 30,00€)

Sonstiges: Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

Kirchenaustritt von Kindern: Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde, falls kein Kinderausweis vorhanden ist. Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Erklärung ihrer Eltern über den Austritt ausdrücklich zustimmen und daher mit den/dem Sorgeberechtigten bei uns vorsprechen. Legen Sie uns bitte gegebenenfalls den Nachweis über Ihr alleiniges Sorgerecht vor, auch wenn Ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist und Sie dessen Austrittserklärung alleine abgeben. Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung alleine abgeben, sie bedürfen keiner Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Dauer 15 Min.
Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
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Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheschließung hat in Öhringen stattgefunden: nichts weiter erforderlich (bitte geben Sie das Ehedatum in den Bemerkungen ein)
  • Eheschließung bei einem anderen deutschen Standesamt: aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Gebühr: 25,00 €

Sonstiges: 
  • persönliches Erscheinen beider Ehegatten
  • ebenso bei Lebenspartnerschaft möglich
  • Nach Wirksamwerden der Erklärung muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Dauer 30 Min.
Neusortierung der Reihenfolge der Vornamen
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Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist bei einer Vornamenssortierung nicht zulässig. Nach Wirksamwerden der Erklärung muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburt in Öhringen: nichts weiter
  • Geburt nicht in Öhringen: aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

Gebühr: 25,00 €

Sonstiges: persönliches Erscheinen der erklärenden Person

Vornamensortierung bei Kindern: Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde, falls kein Kinderausweis vorhanden ist. Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Erklärung ihrer Eltern über die Vornamensortierung ausdrücklich zustimmen und daher mit den/dem Sorgeberechtigten bei uns vorsprechen. Legen Sie uns bitte gegebenenfalls den Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils vor, auch wenn Ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist und Sie die Namenserklärungung alleine abgeben. Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung alleine abgeben, sie bedürfen keiner Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Dauer 30 Min.
Wiederannahme des Namens vor Ehe nach Auflösung
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Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheschließung hat in Öhringen stattgefunden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Eheschließung bei einem anderen deutschen Standesamt: beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung oder Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil

Gebühr: 25,00 €

Sonstiges:
  • persönliches Erscheinen
  • auch bei Auflösung der Ehe durch Tod des anderen Ehegatten möglich
  • ebenso bei Lebenspartnerschaft möglich
  • Nach Wirksamwerden der Erklärung muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Dauer 30 Min.

Willkommen bei der Online-Termin-Vergabe des Standesamts Öhringen!

Wählen Sie eine Terminart und klicken Sie dann auf "Weiter".

Das Standesamt befindet sich in den Büros 318, 319 und 321 im Rathaus.

Falls Ihre gewünschte Terminart nicht online buchbar sein sollte, rufen Sie uns bitte an:
07941/68 -147 (Herr Körte), -227 (Frau Sendersky), -148 (Frau Hartmann, vormittags erreichbar für Geburt und Vaterschaftsanerkennun

 

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15:00