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Bestätigung
Leistungen
Anerkennung Vaterschaft
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Erforderliche Unterlagen: 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunden des Vaters und der Mutter (ggf. mit Übersetzung)
  • Ist die Mutter geschieden sind weitere Unterlagen notwendig. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch unter 07941/68-148

Gebühr: gebührenfrei

Sonstiges: 
  • persönliches Erscheinen von Vater und Mutter
  • schon vor der Geburt möglich
Dauer 30 Min.
Anmeldung Änderung des Geschlechtseintrags
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Für die Anmeldung ist kein Termin vor Ort nötig. Diese kann auch schriftlich (aber nicht per E-Mail) abgegeben werden und bedarf keiner Beglaubigung. Nur die Erklärung selbst muss persönlich abgegeben werden. Grundsätzlich werden auch erst dann die Unterlagen benötigt.

Falls Sie dennoch einen Termin zur Anmeldung der Erklärung vereinbaren möchten, können Sie dies aber gerne tun. Für die schriftliche Erklärung können Sie dieses Formular verwenden: 

Erforderliche Unterlagen: 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde (ggf. mit Übersetzung)
  • bei Verheirateten: Eheurkunde (ggf. mit Übersetzung)

Link zum Bundesgesetzblatt: regelungstext.pdf (bund.de)

Gebühr: gebührenfrei
Dauer 15 Min.
Begleitname zum Ehenamen hinzufügen/ widerrufen
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Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheschließung hat in Öhringen stattgefunden: nichts weiter erforderlich (bitte geben Sie das Ehedatum in den Bemerkungen ein)
  • Eheschließung bei einem anderen deutschen Standesamt: aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Gebühr: 40,00 €

Sonstiges: 
  • persönliches Erscheinen der Person, auf die sich die Namensänderung beziehen soll
  • ebenso bei Lebenspartnerschaft möglich
  • Nach Wirksamwerden der Erklärung muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Dauer 30 Min.
Kirchenaustritt
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Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, ggf. Schüler- oder Studierendenausweis

Gebühr: 60,00€ (Schüler*innen und Student*innen mit Ausweis und Minderjährige: 30,00€)

Sonstiges: Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

Kirchenaustritt von Kindern: Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde, falls kein Kinderausweis vorhanden ist. Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Erklärung ihrer Eltern über den Austritt ausdrücklich zustimmen und daher mit den/dem Sorgeberechtigten bei uns vorsprechen. Legen Sie uns bitte gegebenenfalls den Nachweis über Ihr alleiniges Sorgerecht vor, auch wenn Ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist und Sie dessen Austrittserklärung alleine abgeben. Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung alleine abgeben, sie bedürfen keiner Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Dauer 15 Min. pro Person
Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
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Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheschließung hat in Öhringen stattgefunden: nichts weiter erforderlich (bitte geben Sie das Ehedatum in den Bemerkungen ein)
  • Eheschließung bei einem anderen deutschen Standesamt: aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Gebühr: 40,00 €

Sonstiges: 
  • persönliches Erscheinen beider Ehegatten
  • ebenso bei Lebenspartnerschaft möglich
  • Nach Wirksamwerden der Erklärung muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Dauer 30 Min.
Neusortierung der Reihenfolge der Vornamen
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Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist bei einer Vornamenssortierung nicht zulässig. Nach Wirksamwerden der Erklärung muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburt in Öhringen: nichts weiter
  • Geburt nicht in Öhringen: aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

Gebühr: 40,00 €

Sonstiges: persönliches Erscheinen der erklärenden Person

Vornamensortierung bei Kindern: Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde, falls kein Kinderausweis vorhanden ist. Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Erklärung ihrer Eltern über die Vornamensortierung ausdrücklich zustimmen und daher mit den/dem Sorgeberechtigten bei uns vorsprechen. Legen Sie uns bitte gegebenenfalls den Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils vor, auch wenn Ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist und Sie die Namenserklärungung alleine abgeben. Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung alleine abgeben, sie bedürfen keiner Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Dauer 30 Min.
Samstagstrauung
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Von März und Oktober bietet das Standesamt Öhringen die Möglichkeit, auch samstags zu heiraten. Grundsätzlich wird ein Samstag im Monat dafür freigegeben, ggf. aber auch zwei. Terminvereinbarungen sind monatsgenau bis zu einem Jahr im Voraus möglich.

Folgende Samstage in 2025 sind für Trauungen aktuell freigeschaltet: 15. März (ausgebucht), 26. April, 24. Mai (ausgebucht), 21. Juni (ausgebucht), 28. Juni, 12. Juli, 23. August, 06. September, 04. Oktober
Für weitere Terminwünsche rufen Sie uns bitte an!
 
Ihr Weg zur Hochzeit in Öhringen:
  1. Wunschtermin auswählen
  2. Kontaktdaten eingeben (bitte Name des/der zweiten Eheschließenden und dessen Wohnort unter "Bemerkungenangeben)
  3. Button "Buchen" anwählen
  4. Sie erhalten eine automatisch generierte Nachricht mit den Bankdaten zur Überweisung der Anzahlung von 225,00€. Damit sind die Gebühren für die Durchführung der Samstagstrauung (160,00€), die Beurkundung der Eheschließung (45,00€) und eine Eheurkunde (20,00€) abgedeckt.
  5. Überweisung der Anzahlung innerhalb einer Woche
  6. Nach Eingang der Überweisung erhalten Sie eine endgültige Terminbestätigung per E-Mail.

Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen

Vor der Hochzeit müssen Sie Ihre Eheschließung offiziell anmelden. Dabei wird vom Standesamt geprüft, ob alle Ehevoraussetzungen erfüllt sind. Dies kann frühestens 6 Monate und soll spätestens 2 Monate vor dem Eheschließungsdatum gemacht werden. Hierfür fallen weitere Gebühren an. Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Falls Sie unterschiedliche bzw. mehrere Wohnsitze haben sollten, haben Sie die Auswahl unter diesen.

Die Vorlaufzeit für die Prüfung unterscheidet sich nach Standesamt, Geburtsort und Staatsangehörigkeit:

Sollte einer von Ihnen beiden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder im Ausland geboren worden sein, setzen Sie sich am besten gleich mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung. In Einzelfällen (je nach Land) kann es zu einem sehr langen Vorverfahren kommen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu vor der Terminreservierung bei Ihrem zuständigen Standesamt!

Ihre Reservierung erlischt, sofern die Anmeldungsunterlagen nicht spätestens zwei Monate vorher bei uns eingehen und es wird eine Stornogebühr in Höhe von 100,00€ fällig.
Dauer 60 Min.
Wiederannahme des Namens vor Ehe nach Auflösung
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Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheschließung hat in Öhringen stattgefunden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Eheschließung bei einem anderen deutschen Standesamt: beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung oder Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil

Gebühr: 40,00 €

Sonstiges:
  • persönliches Erscheinen
  • auch bei Auflösung der Ehe durch Tod des anderen Ehegatten möglich
  • ebenso bei Lebenspartnerschaft möglich
  • Nach Wirksamwerden der Erklärung muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Dauer 30 Min.

Terminbuchung Standesamt

Wählen Sie eine Terminart (linke Seite) und klicken dann auf "Weiter".
Achten Sie bitte auf die korrekte Leistung und Personenzahl (bis 4 möglich), damit das richtige Zeitfenster für Sie reserviert wird.

Falls Ihre gewünschte Terminart nicht buchbar sein sollte, rufen Sie uns bitte an:
07941/68 -147
07941/68 -227

 

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