Erstantrag
Erforderliche Unterlagen:
– Führerscheinantrag von der Fahrschule abgestempelt, ausgefüllt und unterschrieben
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Ein biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie: Es bedarf bei sämtlichen Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nach wie vor der Vorlage eines biometrischen Lichtbildes in Papierform.)
– Aktuelle Sehtestbescheinigung
– Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
– Ggf. Kopie des bisherigen Führerscheins
– Ggf. weitere Nachweise erforderlich, je nach Führerscheinklasse
– Zusätzlich beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF17):
- Beiblätter „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“
- Führerscheine der Begleitpersonen und Ausweise der Begleitpersonen (in Kopie)
Gebühr: 5,10 Euro
Neuerteilung
Erforderliche Unterlagen:
– Führerscheinantrag von der Fahrschule abgestempelt, ausgefüllt und unterschrieben
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Ein biometrisches Lichtbild
– Aktuelle Sehtestbescheinigung
– Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
– Führungszeugnis (Beantragung im Bürgerbüro)
– Ggf. weitere erforderliche Nachweise (Gesundheitsbescheinigung, etc.)
Gebühr (Antrag und Führungszeugnis): 18,10 Euro
Fahrgastbeförderung (Erteilung / Verlängerung)
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
– Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Krankenkraftwagen)
– Führungszeugnis (Beantragung im Bürgerbüro)
– Ggf. Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV
Gebühr (Antrag und Führungszeugnis): 18,10 Euro
Bitte beachten Sie, dass ein Umtausch des Führerscheines nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Neckar-Kreises (Landratsamt RNK, Weinheim, Wiesloch oder Sinsheim) möglich ist!
Dauer 15 Min.