Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer Aufenthaltstitel)
– Nachweis über eine Bedrohung, Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit, o. ä. schutzwürdige Interessen
Gebühr: Gebührenfrei
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer Aufenthaltstitel)
– Nachweis über eine Bedrohung, Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit, o. ä. schutzwürdige Interessen
Gebühr: Gebührenfrei
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Zu beglaubigende Dokumente im Original
Sonstiges:
– Beglaubigt werden nach vorangegangener Prüfung in erster Linie Zeugnisse, Urkunden, Ausweise, Reisepässe, Bescheinigungen, Impfpässe (Corona-Impfung) - bitte ggf. vorher telefonisch abklären, ob Ihr Dokument tatsächlich von uns beglaubigt werden darf (Erbscheine, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, u.ä. werden nicht von uns beglaubigt)
– Bei ausländischen Dokumenten: Eine amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche / Englische ist dem Original beizulegen
– Service gilt nur für Dossenheimer Bürger mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dossenheim
Gebühr:
– 12,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Zu beglaubigende Dokumente im Original
Sonstiges:
– Beglaubigt werden nach vorangegangener Prüfung in erster Linie Zeugnisse, Urkunden, Ausweise, Reisepässe, Bescheinigungen, Impfpässe (Corona-Impfung) - bitte ggf. vorher telefonisch abklären, ob Ihr Dokument tatsächlich von uns beglaubigt werden darf (Erbscheine, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, u.ä. werden nicht von uns beglaubigt)
– Bei ausländischen Dokumenten: Eine amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche / Englische ist dem Original beizulegen
– Service gilt nur für Dossenheimer Bürger mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dossenheim
Gebühr:
– 12,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Zu beglaubigende Dokumente im Original
Sonstiges:
– Beglaubigt werden nach vorangegangener Prüfung in erster Linie Zeugnisse, Urkunden, Ausweise, Reisepässe, Bescheinigungen, Impfpässe (Corona-Impfung) - bitte ggf. vorher telefonisch abklären, ob Ihr Dokument tatsächlich von uns beglaubigt werden darf (Erbscheine, Geburtsurkunden, u. ä. werden nicht von uns beglaubigt)
– Bei ausländischen Dokumenten: Eine amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche / Englische ist dem Original beizulegen
– Service gilt nur für Dossenheimer Bürger mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dossenheim
Gebühr:
– 12,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
Bei Abgabe der Unterlagen:
– Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
– Erforderliche Nachweise
– Bei erstmaliger Beantragung deutscher Dokumente:
- Einbürgerungsurkunde im Original
- Ein biometrisches Lichtbild
- Passkopie oder Original, wenn vorhanden
Sonstiges:
– Der Antrag kann im Bürgerbüro abgeholt und wieder abgegeben werden
– Der Antrag wird an die zuständige Behörde weitergeleitet
Gebühr: Siehe Antrag Personalausweis / Reisepass
Erforderliche Unterlagen:
– Beim Erstantrag:
- Prüfungszeugnis
- Ein biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie: den Lichtbildautomaten im Rathaus gibt es nicht mehr!)
- Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
Gebühr Erstantrag:
- Fünf Jahre: 60,00 Euro + 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Zehn Jahre: 120,00 Euro + 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
– Bei Verlängerung:
- Bisheriger Fischereischein
- Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
Gebühr Verlängerung:
- Fünf Jahre: 60,00 Euro + 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Zehn Jahre: 120,00 Euro + 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
– Jugendfischereischein (vom 7.!!! bis zum 16. Lebensjahr):
- Ein biometrisches Lichtbild
- Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
- Zustimmungserklärung und Ausweisdokumente der Eltern (Original oder in Kopie)
Gebühr: 20,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
– Ggf. Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Ggf. Eigentumsnachweis (z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos)
Sonstiges:
– Abgabe der Fundsache(n)
– Abholung der Fundsache(n)
– Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet - diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln
Erforderliche Unterlagen:
– Führerscheinantrag von der Fahrschule abgestempelt, ausgefüllt und unterschrieben
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Ein biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie: den Lichtbildautomaten im Rathaus gibt es nicht mehr!)
– Aktuelle Sehtestbescheinigung
– Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
– Ggf. Kopie des bisherigen Führerscheins
– Ggf. weitere Nachweise erforderlich, je nach Führerscheinklasse
– Zusätzlich beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF17):
- Beiblätter „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“
- Führerscheine der Begleitpersonen und Ausweise der Begleitpersonen (in Kopie)
Gebühr: 5,10 Euro
Erforderliche Unterlagen:
– Führerscheinantrag von der Fahrschule abgestempelt, ausgefüllt und unterschrieben
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Ein biometrisches Lichtbild
– Aktuelle Sehtestbescheinigung
– Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
– Führungszeugnis (Beantragung im Bürgerbüro)
– Ggf. weitere erforderliche Nachweise (Gesundheitsbescheinigung, etc.)
Gebühr (Antrag und Führungszeugnis): 18,10 Euro
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
– Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Krankenkraftwagen)
– Führungszeugnis (Beantragung im Bürgerbüro)
– Ggf. Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV
Gebühr (Antrag und Führungszeugnis): 18,10 Euro
Bitte beachten Sie, dass ein Umtausch des Führerscheines nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Neckar-Kreises (Landratsamt RNK, Weinheim, Wiesloch oder Sinsheim) möglich ist!
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Ggf. schriftliche Bescheinigung, wenn es sich um ein erweitertes (und) oder behördliches Führungszeugnis handelt
Sonstiges:
– Online-Antrag Führungszeugnis > hier Flyer Führungszeugnis > hier
Gebühr: 13,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
– Schriftlicher Antrag
– Adresse des Antragstellers
– Um welche Veranstaltung handelt es sich?
– Dauer der Veranstaltung (Datum und Uhrzeit)
– Mit oder ohne Schankanlage?
– Mit oder ohne Sperrzeitverkürzung?
Gebühr:
– Ein Tag: 12,00 Euro
– Zwei bis vier Tage: 16,50 Euro
– Konzession für ein Jahr (Jahresgestattung): 37,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
Sonstiges:
– Fahrberechtigt sind alle Dossenheimer ab 14 Jahren bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die ihre Hauptwohnung in Dossenheim haben, sich in Ausbildung befinden sowie Sozialgeldempfängerinnen und Empfänger, Wohngeldbezieherinnen und Bezieher von ALG I oder ALG II, junge Menschen im Bundesfreiwilligendienst und Inhaberinnen oder Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines
– Frauen ab dem 26. Lebensjahr, die Sozialgeldempfängerinnen, Wohngeldbezieherinnen, Bezieherinnen von ALG I oder ALG II oder Inhaberinnen von Wohnberechtigungsscheinen sind, sind ebenfalls fahrberechtigt.
– Weitere Informationen zu den Nachttaxischeinen finden Sie hier: Freizeit und Tourismus – Dossenheim.de
Gebühr: 7,50 Euro je Nachttaxischein
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
Sonstiges:
– Bitte beachten Sie (nach einer vorangegangenen Anmeldung in Dossenheim), dass es mehrere Tage dauern kann, bis uns die Steueridentifikationsnummer übermittelt wird
– Auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail) kann die Steueridentifikationsnummer ebenso per Post an Sie von uns verschickt werden
Gebühr: Gebührenfrei
Bitte achten Sie bitte darauf diesen Termin nur zu buchen, wenn Sie z. B. eine Staatsangehörigkeit oder einen Doktortitel etc. (siehe unten) eintragen / nachweisen müssen. Dies ist KEIN Termin zur Beantragung von neuen Dokumenten.
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Urkunde(n) im Original (z. B. Geburtsurkunde, Einbürgerungsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Approbationsurkunde, u. a.)
Sonstiges:
– Die Urkunden werden vor der Eintragung ins Melderegister überprüft
– Bei ausländischen Urkunden ist zum Original eine amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche vorzulegen
– (Weitere) Staatsangehörigkeiten können durch entsprechende Vorlage eines Ausweises / Passes erfasst werden
Gebühr: Gebührenfrei
Erforderliche Unterlagen:
– Bei Abholung: Angekreuzte Dokumente auf der Abholnachricht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mitbringen
Sonstiges:
– Anträge und Wohnraumbescheinigungen können vorab abgeholt werden
– Bitte beachten Sie, dass die Übersendung vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zum Bürgerbüro Dossenheim zwischen 8 – 10 Tagen Zeit in Anspruch nehmen kann nach Erhalt Ihrer Abholnachricht
Gebühr: Gebührenfrei
Erforderliche Unterlagen:
– Vollständig ausgefüllter Antrag
– Wohnraumbescheinigung (vom Vermieter ausgefüllt)
– Nachweis über einen gültigen Reisepass
– Nachweis über ein Aufenthaltsrecht (Aufenthaltserlaubnis oder Visa)
– Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familie
– Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
– Ggf. Nachweis über den Bezug von öffentlichen Leistungen (SGB II oder SGB XII)
– Nachweise über den Zweck Ihres Aufenthalts wie z. B. Studium, Beschäftigung, Ausbildung, Forschung, Familiennachzug etc.
Hinweis: Diese Auflistung ist nicht abschließend. Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Bitte kontaktieren Sie hierzu das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Ausländeramt: 06221 / 522-0
Sonstiges:
– Anträge und Wohnraumbescheinigungen können vorab im Bürgerbüro abgeholt werden
– Die vollständigen Unterlagen können Sie auch im Bürgermeisteramt-Briefkasten einwerfen - diese werden anschließend an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zur Bearbeitung weitergeleitet
Gebühr: Gebührenfrei
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass
– Nachweis des Arztes / Betreuers / Pflegeheimes
– Vollmacht, wenn in Vertretung und eigener Ausweis
Sonstiges:
– Den Antrag erhalten Sie vor Ort im Bürgerbüro oder auf Anfrage per Post / E-Mail
– Eine Befreiung erfolgt nur, wenn nachweislich die Teilnahme am öffentlichen Leben nicht mehr möglich ist
Gebühr: Gebührenfrei
– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen.
Erforderliche Unterlagen:
– Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie: den Lichtbildautomaten im Rathaus gibt es nicht mehr!)
Sonstiges:
– Der vorläufige Personalausweis kann nur einhergehend mit dem endgültigen Personalausweis beantragt werden
– Bei Beantragung eines (vorläufigen) Personalausweises für Personen unter 16 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr: 10,00 Euro
Dauer: Direkte Ausstellung vor Ort bei Beantragung
Erforderliche Unterlagen:
– Den zu ändernden Personalausweis mitbringen
Sonstiges:
– Vorab müssen Sie sich eine sechsstellige PIN für die Online-Funktion (eID) Ihres Personalausweises überlegen, die im Zuge des Termins aktiviert werden kann (sofern diese noch nicht aktiviert wurde)
Gebühr: Gebührenfrei
– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren, dann bitte vorher telefonisch Kontakt aufnehmen 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie: den Lichtbildautomaten im Rathaus gibt es nicht mehr!)
Sonstiges:
– Bei Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
– Weitere Informationen zum Personalausweis siehe hier
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
Gebühr:
– Bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
– Ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Dauer: 2 - 3 Wochen
Abholung: ohne Termin vorne an der Pforte innerhalb der Öffnungszeiten
– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie: den Lichtbildautomaten im Rathaus gibt es nicht mehr!)
Sonstiges:
– Bei Beantragung eines (vorläufigen) Personalausweises für Personen unter 16 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
– Weitere Informationen zum Personalausweis siehe hier
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
Gebühr:
– Bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
– Ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Dauer: 2 - 3 Wochen
Abholung: ohne Termin vorne an der Pforte innerhalb der Öffnungszeiten
– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie: den Lichtbildautomaten im Rathaus gibt es nicht mehr!)
Sonstiges:
– Bei Beantragung eines (vorläufigen) Personalausweises für Personen unter 16 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
– Weitere Informationen zum Personalausweis siehe hier
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
Gebühr:
– Bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
– Ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Dauer: 2 - 3 Wochen
Abholung: ohne Termin vorne an der Pforte innerhalb der Öffnungszeiten
– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie: den Lichtbildautomaten im Rathaus gibt es nicht mehr!)
Sonstiges:
– Bei Beantragung eines (vorläufigen) Personalausweises für Personen unter 16 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
– Weitere Informationen zum Personalausweis siehe hier
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
Gebühr:
– Bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
– Ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Dauer: 2 - 3 Wochen
Abholung: ohne Termin vorne an der Pforte innerhalb der Öffnungszeiten
– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen
Erforderliche Unterlagen:
– Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie: den Lichtbildautomaten im Rathaus gibt es nicht mehr!)
Sonstiges:
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
– Bei Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr:
– Bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
– Ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
– Express - bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 Euro (6 Jahre gültig)
– Express - ab dem 24. Lebensjahr: 102,00 Euro (10 Jahre gültig)
Dauer:
Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeit für Reisepässe derzeit bis zu 8 Wochen beträgt!
Express-Pässe können innerhalb von 3-4 Werktagen geliefert werden (Aufpreis + 32 EUR)
Abholung: ohne Termin vorne an der Pforte innerhalb der Öffnungszeiten
– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen
Erforderliche Unterlagen:
– Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie: den Lichtbildautomaten im Rathaus gibt es nicht mehr!)
Sonstiges:
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
– Bei Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr:
– Bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
– Ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
– Express - bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 Euro (6 Jahre gültig)
– Express - ab dem 24. Lebensjahr: 102,00 Euro (10 Jahre gültig)
Dauer:
Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeit für Reisepässe derzeit bis zu 8 Wochen beträgt!
Express-Pässe können innerhalb von 3-4 Werktagen geliefert werden (Aufpreis + 32 EUR)
Abholung: ohne Termin vorne an der Pforte innerhalb der Öffnungszeiten
– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen
Erforderliche Unterlagen:
– Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie: den Lichtbildautomaten im Rathaus gibt es nicht mehr!)
Sonstiges:
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
– Bei Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr:
– Bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
– Ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
– Express - bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 Euro (6 Jahre gültig)
– Express - ab dem 24. Lebensjahr: 102,00 Euro (10 Jahre gültig)
Dauer:
Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeit für Reisepässe derzeit bis zu 8 Wochen beträgt!
Express-Pässe können innerhalb von 3-4 Werktagen geliefert werden (Aufpreis + 32 EUR)
Abholung: ohne Termin vorne an der Pforte innerhalb der Öffnungszeiten
– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen
Erforderliche Unterlagen:
– Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie: den Lichtbildautomaten im Rathaus gibt es nicht mehr!)
Sonstiges:
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
– Bei Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr:
– Bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
– Ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
– Express - bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 Euro (6 Jahre gültig)
– Express - ab dem 24. Lebensjahr: 102,00 Euro (10 Jahre gültig)
Dauer:
Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeit für Reisepässe derzeit bis zu 8 Wochen beträgt!
Express-Pässe können innerhalb von 3-4 Werktagen geliefert werden (Aufpreis + 32 EUR)
Abholung: ohne Termin vorne an der Pforte innerhalb der Öffnungszeiten
– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
Voraussetzung:
– EU-Bürgerschaft, jedoch nicht deutsche Staatsangehörige
– Mindestalter 16 Jahre
Erforderliche Unterlagen:
– Ausweis / Reisepass
Sonstiges:
– https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/eID-karte-der-EU-und-des-EWR/eid-karte-der-eu-und-des-ewr-node.html
Gebühr: 37,00 Euro
Die Gebühr beträgt 26,00€.
Bitte beachten:
Ausstellung nur in dringenden Fällen und durch Vorlage einer Reise- oder Flugbuchung etc.
– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen
Erforderliche Unterlagen:
– Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie: den Lichtbildautomaten im Rathaus gibt es nicht mehr!)
Sonstiges:
– Der vorläufige Reisepass kann nur einhergehend mit dem endgültigen Reisepass beantragt werden
– Bei Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
Sonstiges:
– Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Gewerbetreibenden (z. B. bei GbR, GmbH) Unterschriften, Vorlage Personalausweise / Reisepässe aller Gesellschafter erforderlich sind; Dies bezieht sich auch auf Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
Gebühr: 12,50 Euro
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Ggf. Auszug aus dem Registergericht (bei GmbH, KG, UG, etc.)
– Ggf. Gesellschaftervertrag (notariell beglaubigt) bei GmbH, KG, UG, etc.
– Ggf. Erlaubnisse, z. B. Eintrag Mitgliedschaft Handwerkskammer oder Erlaubnisse nach § 34 a bis i Gewerbeordnung
– falls GbR, schriftlicher GbR-Vertrag (sofern vorhanden)
Sonstiges:
– Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Gewerbetreibenden (z. B. bei GbR, GmbH) Unterschriften, Vorlage Personalausweise / Reisepässe aller Gesellschafter erforderlich sind; Dies bezieht sich auch auf Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
Gebühr: 25,00 EUR
Erforderliche Unterlagen:
– Schriftliche Anfrage (auch per E-Mail oder Fax) mit Begründung des Antrags
– Zahlungsnachweis (bei Überweisung)
Sonstiges:
– Antrag von Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälten, Inkassobüros, etc.
Gebühr:
– 5,50 Euro - kann auch als Verrechnungsscheck entrichtet werden oder per Überweisung an folgendes Konto:
Gemeinde Dossenheim
IBAN: DE48 6725 0020 0000 7007 46
BIC: SOLADES1HDB
Sparkasse Heidelberg
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Ggf. Vollmacht von Gewerbetreibende/n etc.
Sonstiges:
– Für die Zulassung von Firmenfahrzeugen beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Gebühr: 5,50 EUR
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
Sonstiges:
– Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Gewerbetreibenden (z. B. bei GbR, GmbH) Unterschriften, Vorlage Personalausweise / Reisepässe aller Gesellschafter erforderlich sind; Dies bezieht sich auch auf Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
Gebühr: 21,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Bei juristischen Personen (z. B. GmbH usw.): Geschäftsnummer / Verwendungszweck, ggf. Empfängeradresse / -behörde
Sonstiges:
– Für natürliche und juristische Personen
– Den Gewerbezentralregisterauszug erhalten Sie per Post vom Bundeszentralregister nach 8 bis 14 Arbeitstagen
Gebühr: 13,00 EUR
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Auslandsanschrift
– Abmeldedatum
– Die Abmeldung ist ebenso per E-Mail möglich (Name, Vorname, Geburtsdatum, Auslandsanschrift, Datum zu welchem Tag die Wohnung in Dossenheim abgemeldet werden soll, Ausweis- / Passkopie) an buergerbuero@dossenheim.de
Sonstiges:
– Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich
– Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszugsdatum abmelden
– Bei Abmeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr: Gebührenfrei
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Ebenso per E-Mail möglich (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Nebenwohnung, Datum zu welchem Tag die Nebenwohnung abgemeldet werden soll, Ausweis- / Passkopie) an buergerbuero@dossenheim.de
Sonstiges:
– Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszugsdatum abmelden (am Haupt- oder Nebenwohnsitz)
– Bei Abmeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr: Gebührenfrei
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis und (wenn vorhanden) Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters (wenn noch nicht vorhanden, bitte den Mietvertrag mitnehmen)
Sonstiges:
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
– Sie erhalten Ihre Meldebescheinigung nach der Anmeldung
– Bei An- bzw. Ummeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr: Gebührenfrei
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis und (wenn vorhanden) Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Wohnungsgeberbestätigung (wenn noch nicht vorhanden, bitte den Mietvertrag mitnehmen)
Sonstiges:
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
– Sie erhalten Ihre Meldebescheinigung nach der Anmeldung
– Bei An- bzw. Ummeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr: Gebührenfrei
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters (wenn noch nicht vorhanden, bitte den Mietvertrag mitnehmen)
Sonstiges:
– Sie erhalten Ihre Meldebescheinigung nach der Anmeldung
– Bei An- bzw. Ummeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr: Gebührenfrei
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Auszufüllendes Formular, wenn vorhanden
Sonstiges:
– Die Lebensbescheinigung ist ein Nachweis für ausländische Leistungsträger, sonstige Versorgungskassen u. a.
Gebühr: Gebührenfrei
Bitte beachten Sie: Dies ist kein Termin zur Anmeldung oder Ummeldung. Bitte wählen Sie hierfür die Leistung "Anmeldung" oder "Ummeldung". Sie erhalten bei Ihrer Anmeldung automatisch eine gebührenfreie Meldebescheinigung.
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Antrag via E-Mail an buergerbuero@dossenheim.de ebenso möglich (Name, Vorname, Geburtsdatum, Kopie des Ausweises / Reisepasses, Zahlungsnachweis muss angefügt werden) – Meldebescheinigung wird nach E-Mail-Antrag im Original per Post zugestellt
Sonstiges:
– Gebührenfrei, bei Erbringung eines Nachweises vom Jobcenter, Familienkasse (zur Beantragung von Kindergeld), Landratsamt, Jugendamt, Unterhaltsvorschusskasse, Kreissozialamt, etc.
Gebühr:
– 8,00 Euro; bei E-Mail-Antrag per Überweisung vorab an folgendes Konto
- Meldebescheinigung erweitert 9,50 EUR
IBAN: DE48 6725 0020 0000 7007 46
BIC: SOLADES1HDB
Sparkasse Heidelberg
Bitte im Verwendungszweck Ihren vollständigen Namen und "Meldebescheinigung" angeben.
Bitte beachten:
Über die Website www.service-bw.de können Sie kostenlos und ohne Behördengang eine Meldebescheinigung beantragen.
Für die Durchführung des Antrags wird der neue Personalausweis mit kartenlesefähigem Gerät (Kartenleser oder Smartphone) sowie die AusweisApp 2 benötigt (mehr Informationen dazu erhalten Sie unter www.ausweisapp.bund.de).
Ebenso benötigen Sie hierfür ein Servicekonto im Serviceportal.
Erforderliche Unterlagen:
– Schriftliche Antragstellung oder Formantrag
– Zahlungsnachweis per Überweisung oder Verrechnungsscheck
Gebühr: 8,00 Euro oder 12,00 Euro (für eine erweiterte Melderegisterauskunft)
Gemeinde Dossenheim
IBAN: DE48 6725 0020 0000 7007 46
BIC: SOLADES1HDB
Sparkasse Heidelberg
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
Sonstiges:
– Beim Statuswechsel minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr: Gebührenfrei
"Ummeldung" nur bei Umzug innerhalb von Dossenheim wählen, NICHT bei Zuzug aus anderem Ort (in diesem Fall „Anmeldung“ auswählen)
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Wohnungsgeberbestätigung (wenn noch nicht vorhanden, Mietvertrag vorab vorzeigen)
Sonstiges:
– Bei Ummeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil ist die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr: Gebührenfrei
"Ummeldung" nur bei Umzug innerhalb von Dossenheim wählen, NICHT bei Zuzug aus anderem Ort (in diesem Fall „Anmeldung“ auswählen)
Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Wohnungsgeberbestätigung (wenn noch nicht vorhanden, Mietvertrag vorab vorzeigen)
Sonstiges:
– Bei Ummeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil ist die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr: Gebührenfrei
Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".