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Bestätigung
Allgemeines
Auskunftssperre
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Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer Aufenthaltstitel)
– Nachweis über eine Bedrohung, Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit, o. ä. schutzwürdige Interessen
 

Gebühr: Gebührenfrei

Dauer 30 Min.
Beglaubigungen (1 - 5 Dokumente)
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Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Zu beglaubigende Dokumente im Original
 

Sonstiges:
– Beglaubigt werden nach vorangegangener Prüfung in erster Linie Zeugnisse, Urkunden, Ausweise, Reisepässe, Bescheinigungen, Impfpässe (Corona-Impfung) - bitte ggf. vorher telefonisch abklären, ob Ihr Dokument tatsächlich von uns beglaubigt werden darf (Erbscheine, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, u.ä. werden nicht von uns beglaubigt)
Bei ausländischen Dokumenten: Eine amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche / Englische ist dem Original beizulegen
– Service gilt nur für Dossenheimer Bürger mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dossenheim

Gebühr:
– 12,00 Euro

Dauer 30 Min.
Beglaubigungen (11 - 20 Dokumente)
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Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Zu beglaubigende Dokumente im Original
 

Sonstiges:
– Beglaubigt werden nach vorangegangener Prüfung in erster Linie Zeugnisse, Urkunden, Ausweise, Reisepässe, Bescheinigungen, Impfpässe (Corona-Impfung) - bitte ggf. vorher telefonisch abklären, ob Ihr Dokument tatsächlich von uns beglaubigt werden darf (Erbscheine, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, u.ä. werden nicht von uns beglaubigt)
Bei ausländischen Dokumenten: Eine amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche / Englische ist dem Original beizulegen
– Service gilt nur für Dossenheimer Bürger mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dossenheim

Gebühr:
– 12,00 Euro

Dauer 60 Min.
Beglaubigungen (6 - 10 Dokumente)
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Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Zu beglaubigende Dokumente im Original
 

Sonstiges:
– Beglaubigt werden nach vorangegangener Prüfung in erster Linie Zeugnisse, Urkunden, Ausweise, Reisepässe, Bescheinigungen, Impfpässe (Corona-Impfung) - bitte ggf. vorher telefonisch abklären, ob Ihr Dokument tatsächlich von uns beglaubigt werden darf (Erbscheine, Geburtsurkunden, u. ä. werden nicht von uns beglaubigt)
Bei ausländischen Dokumenten: Eine amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche / Englische ist dem Original beizulegen
– Service gilt nur für Dossenheimer Bürger mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dossenheim
 

Gebühr:
– 12,00 Euro

Dauer 45 Min.
Einbürgerungsantrag
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Erforderliche Unterlagen:

 Bei Abgabe der Unterlagen:
– Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
– Erforderliche Nachweise


– Bei erstmaliger Beantragung deutscher Dokumente:
- Einbürgerungsurkunde im Original
- Ein biometrisches Lichtbild
- Passkopie oder Original, wenn vorhanden


Sonstiges:
– Der Antrag kann im Bürgerbüro abgeholt und wieder abgegeben werden
– Der Antrag wird an die zuständige Behörde weitergeleitet

Gebühr: Siehe Antrag Personalausweis / Reisepass

Dauer 15 Min.
Fischereischein
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Erforderliche Unterlagen:

– Beim Erstantrag:
- Prüfungszeugnis
- Ein biometrisches Lichtbild
- Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
 

Gebühr Erstantrag:
- Fünf Jahre: 60,00 Euro + 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Zehn Jahre: 120,00 Euro + 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
 

– Bei Verlängerung:
- Bisheriger Fischereischein
- Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
 

Gebühr Verlängerung:
- Fünf Jahre: 60,00 Euro + 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Zehn Jahre: 120,00 Euro + 30,00 Euro Verwaltungsgebühr

– Jugendfischereischein (vom 10. bis zum 16. Lebensjahr):
- Ein biometrisches Lichtbild
- Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
- Zustimmungserklärung und Ausweisdokumente der Eltern (Original oder in Kopie)
Gebühr: 20,00 Euro

Dauer 30 Min.
Führerscheinantrag
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Erstantrag

Erforderliche Unterlagen:
– Führerscheinantrag von der Fahrschule abgestempelt, ausgefüllt und unterschrieben
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Ein biometrisches Lichtbild
– Aktuelle Sehtestbescheinigung
– Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
– Ggf. Kopie des bisherigen Führerscheins
– Ggf. weitere Nachweise erforderlich, je nach Führerscheinklasse

Zusätzlich beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF17):
- Beiblätter „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“
- Führerscheine der Begleitpersonen und Ausweise der Begleitpersonen (in Kopie)
 

Gebühr: 5,10 Euro

 

Neuerteilung

Erforderliche Unterlagen:
– Führerscheinantrag von der Fahrschule abgestempelt, ausgefüllt und unterschrieben
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Ein biometrisches Lichtbild
– Aktuelle Sehtestbescheinigung
– Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
– Führungszeugnis (Beantragung im Bürgerbüro)
– Ggf. weitere erforderliche Nachweise (Gesundheitsbescheinigung, etc.)
 

Gebühr (Antrag und Führungszeugnis): 18,10 Euro

 

Fahrgastbeförderung (Erteilung / Verlängerung)

Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
– Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Krankenkraftwagen)
– Führungszeugnis (Beantragung im Bürgerbüro)
– Ggf. Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV
 

Gebühr (Antrag und Führungszeugnis): 18,10 Euro


Bitte beachten Sie, dass ein Umtausch des Führerscheines nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Neckar-Kreises (Landratsamt RNK, Weinheim, Wiesloch oder Sinsheim) möglich ist!

Dauer 15 Min.
Führungszeugnis
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Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Ggf. schriftliche Bescheinigung, wenn es sich um ein erweitertes (und) oder behördliches Führungszeugnis handelt
 

Sonstiges: 
– Online-Antrag Führungszeugnis > hier Flyer Führungszeugnis > hier
 

Gebühr: 13,00 Euro

Dauer 15 Min.
Fundsache abgeben / abholen
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Erforderliche Unterlagen:
– Ggf. Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Ggf. Eigentumsnachweis (z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos)
 

Sonstiges:
– Abgabe der Fundsache(n)
– Abholung der Fundsache(n)
– Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet - diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln

Dauer 15 Min.
Konzession
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Erforderliche Unterlagen:
– Schriftlicher Antrag
– Adresse des Antragstellers
– Um welche Veranstaltung handelt es sich?
– Dauer der Veranstaltung (Datum und Uhrzeit)
– Mit oder ohne Schankanlage?
– Mit oder ohne Sperrzeitverkürzung?
 

Gebühr:
Ein Tag: 12,00 Euro
Zwei bis vier Tage: 16,50 Euro
Konzession für ein Jahr (Jahresgestattung): 37,00 Euro

Dauer 15 Min.
Nachttaxischein
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Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel


Sonstiges:
 Fahrberechtigt sind alle Dossenheimer ab 14 Jahren bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die ihre Hauptwohnung in Dossenheim haben, sich in Ausbildung befinden sowie Sozialgeldempfängerinnen und Empfänger, Wohngeldbezieherinnen und  Bezieher von ALG I oder ALG II, junge Menschen im Bundesfreiwilligendienst und Inhaberinnen oder Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines
– Frauen ab dem 26. Lebensjahr, die Sozialgeldempfängerinnen, Wohngeldbezieherinnen, Bezieherinnen von ALG I oder ALG II oder Inhaberinnen von Wohnberechtigungsscheinen sind, sind ebenfalls fahrberechtigt.
– Weitere Informationen zu den Nachttaxischeinen finden Sie hier: Freizeit und Tourismus – Dossenheim.de
 

Gebühr: 7,50 Euro je Nachttaxischein

Dauer 15 Min.
Steuerliche Identifikationsnummer abfragen
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Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel


Sonstiges:
– Bitte beachten Sie (nach einer vorangegangenen Anmeldung in Dossenheim), dass es mehrere Tage dauern kann, bis uns die Steueridentifikationsnummer übermittelt wird
– Auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail) kann die Steueridentifikationsnummer ebenso per Post an Sie von uns verschickt werden

Gebühr: Gebührenfrei

Dauer 15 Min.
Urkunde / Pass vorlegen
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Bitte achten Sie bitte darauf diesen Termin nur zu buchen, wenn Sie z. B. eine Staatsangehörigkeit oder einen Doktortitel etc. (siehe unten) eintragen / nachweisen müssen. Dies ist KEIN Termin zur Beantragung von neuen Dokumenten.
 

Erforderliche Unterlagen:
–  Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
–  Urkunde(n) im Original (z. B. Geburtsurkunde, Einbürgerungsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Approbationsurkunde, u. a.)

Sonstiges:
– Die Urkunden werden vor der Eintragung ins Melderegister überprüft
– Bei ausländischen Urkunden ist zum Original eine amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche vorzulegen
– (Weitere) Staatsangehörigkeiten können durch entsprechende Vorlage eines Ausweises / Passes erfasst werden

Gebühr: Gebührenfrei

Dauer 30 Min.
Ausweisangelegenheiten
Aufenthaltserlaubnis abholen
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Erforderliche Unterlagen:
– Bei Abholung: Angekreuzte Dokumente auf der Abholnachricht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mitbringen


Sonstiges:
– Anträge und Wohnraumbescheinigungen können vorab abgeholt werden
– Bitte beachten Sie, dass die Übersendung vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zum Bürgerbüro Dossenheim zwischen 8 – 10 Tagen Zeit in Anspruch nehmen kann nach Erhalt Ihrer Abholnachricht


Gebühr: Gebührenfrei

Dauer 15 Min.
Aufenthaltserlaubnis beantragen
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Erforderliche Unterlagen:
– Vollständig ausgefüllter Antrag
– Wohnraumbescheinigung (vom Vermieter ausgefüllt)
– Nachweis über einen gültigen Reisepass
– Nachweis über ein Aufenthaltsrecht (Aufenthaltserlaubnis oder Visa)
– Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familie
– Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
– Ggf. Nachweis über den Bezug von öffentlichen Leistungen (SGB II oder SGB XII)
– Nachweise über den Zweck Ihres Aufenthalts wie z. B. Studium, Beschäftigung, Ausbildung, Forschung, Familiennachzug etc.

Hinweis: Diese Auflistung ist nicht abschließend. Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Bitte kontaktieren Sie hierzu das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Ausländeramt: 06221 / 522-0
 

Sonstiges:
– Anträge und Wohnraumbescheinigungen können vorab im Bürgerbüro abgeholt werden
– Die vollständigen Unterlagen können Sie auch im Bürgermeisteramt-Briefkasten einwerfen - diese werden anschließend an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zur Bearbeitung weitergeleitet


Gebühr: Gebührenfrei

Dauer 15 Min.
Befreiung Ausweispflicht
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Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass
– Nachweis des Arztes / Betreuers / Pflegeheimes
– Vollmacht, wenn in Vertretung und eigener Ausweis
 

Sonstiges:
– Den Antrag erhalten Sie vor Ort im Bürgerbüro oder auf Anfrage per Post / E-Mail
– Eine Befreiung erfolgt nur, wenn nachweislich die Teilnahme am öffentlichen Leben nicht mehr möglich ist
 

Gebühr: Gebührenfrei

Dauer 15 Min.
eID-Karte (für EU-Bürger)
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– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen

Voraussetzung:
– EU-Bürgerschaft, jedoch nicht deutsche Staatsangehörige
– Mindestalter 16 Jahre

Erforderliche Unterlagen:
– Ausweis / Reisepass

Sonstiges:
– https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/eID-karte-der-EU-und-des-EWR/eid-karte-der-eu-und-des-ewr-node.html
 

Gebühr: 37,00 Euro

Dauer 15 Min.
Personalausweis (vorläufig) beantragen
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– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen.

Erforderliche Unterlagen:
– Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild


Sonstiges:
– Der vorläufige Personalausweis kann nur einhergehend mit dem endgültigen Personalausweis beantragt werden
– Bei Beantragung eines (vorläufigen) Personalausweises für Personen unter 16 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
 

Gebühr: 10,00 Euro


Dauer: Direkte Ausstellung vor Ort bei Beantragung

Dauer 15 Min.
Personalausweis beantragen
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– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen

Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren, dann bitte vorher telefonisch Kontakt aufnehmen 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild

 

Sonstiges:
– Bei Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
– Weitere Informationen zum Personalausweis siehe hier
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss

 

Gebühr:
Bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
 

Dauer: 2 - 3 Wochen

Bitte beachten: Zur Abholung benötigen Sie keinen Termin.

Dauer 15 Min.
Personalausweis für 2 Personen beantragen
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– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen

Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
 

Sonstiges:
– Bei Beantragung eines (vorläufigen) Personalausweises für Personen unter 16 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
– Weitere Informationen zum Personalausweis siehe hier
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss

 

Gebühr:
Bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
 

Dauer: 2 - 3 Wochen

Bitte beachten: Zur Abholung benötigen Sie keinen Termin. 

Dauer 30 Min.
Personalausweis für 3 Personen beantragen
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– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen

Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
 

Sonstiges:
– Bei Beantragung eines (vorläufigen) Personalausweises für Personen unter 16 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
– Weitere Informationen zum Personalausweis siehe hier
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss

 

Gebühr:
Bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
 

Dauer: 2 - 3 Wochen

Bitte beachten: Zur Abholung benötigen Sie keinen Termin.

Dauer 45 Min.
Personalausweis für 4 Personen beantragen
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– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen

Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
 

Sonstiges:
– Bei Beantragung eines (vorläufigen) Personalausweises für Personen unter 16 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
– Weitere Informationen zum Personalausweis siehe hier
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss

 

Gebühr:
Bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
 

Dauer: 2 - 3 Wochen

Bitte beachten: Zur Abholung benötigen Sie keinen Termin.

Dauer 60 Min.
Personalausweis PIN ändern / eID aktivieren
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Erforderliche Unterlagen:
– Den zu ändernden Personalausweis mitbringen


Sonstiges:
– Vorab müssen Sie sich eine sechsstellige PIN für die Online-Funktion (eID) Ihres Personalausweises überlegen, die im Zuge des Termins aktiviert werden kann (sofern diese noch nicht aktiviert wurde)


Gebühr: Gebührenfrei

Dauer 15 Min.
Reisepass beantragen
i

– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen

Erforderliche Unterlagen:
– Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild


Sonstiges:
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
– Bei Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)


Gebühr:
Bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
– Ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)

– Express - bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 Euro (6 Jahre gültig)
– Express - ab dem 24. Lebensjahr: 92,00 Euro (10 Jahre gültig)


Dauer: 4 - 5 Wochen, Express: 3 - 4 Werktage

Bitte beachten: Zur Abholung benötigen Sie keinen Termin.

Dauer 15 Min.
Reisepass für 2 Personen beantragen
i

– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen

Erforderliche Unterlagen:
– Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild


Sonstiges:
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
– Bei Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)


Gebühr:
Bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
– Ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)

– Express - bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 Euro (6 Jahre gültig)
– Express - ab dem 24. Lebensjahr: 92,00 Euro (10 Jahre gültig)


Dauer: 4 - 5 Wochen, Express: 3 - 4 Werktage

Bitte beachten: Zur Abholung benötigen Sie keinen Termin.

Dauer 30 Min.
Reisepass für 3 Personen beantragen
i

– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen

Erforderliche Unterlagen:
– Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild


Sonstiges:
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
– Bei Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)


Gebühr:
Bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
– Ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)

– Express - bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 Euro (6 Jahre gültig)
– Express - ab dem 24. Lebensjahr: 92,00 Euro (10 Jahre gültig)


Dauer: 4 - 5 Wochen, Express: 3 - 4 Werktage


Bitte beachten: Zur Abholung benötigen Sie keinen Termin.

Dauer 45 Min.
Reisepass für 4 Personen beantragen
i

– Der Antragsteller muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen
– Bei der Beantragung für ein Kind, muss auch das Kind persönlich im Bürgerbüro erscheinen

Erforderliche Unterlagen:
– Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde (wenn keine anderen Dokumente existieren und vorherige telefonische Absprache 06221 8651-320)
– Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild


Sonstiges:
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
– Bei Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)


Gebühr:
Bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
– Ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)

– Express - bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 Euro (6 Jahre gültig)
– Express - ab dem 24. Lebensjahr: 92,00 Euro (10 Jahre gültig)


Dauer: 4 - 5 Wochen, Express: 3 - 4 Werktage


Bitte beachten: Zur Abholung benötigen Sie keinen Termin.

Dauer 60 Min.
Gewerbe
Gewerbeabmeldung
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Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
 

Sonstiges:
– Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Gewerbetreibenden (z. B. bei GbR, GmbH) Unterschriften, Vorlage Personalausweise / Reisepässe aller Gesellschafter erforderlich sind; Dies bezieht sich auch auf Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
 

Gebühr: 12,50 Euro

Dauer 15 Min.
Gewerbeanmeldung
i


Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Ggf. Auszug aus dem Registergericht (bei GmbH, KG, UG, etc.)
– Ggf. Gesellschaftervertrag (notariell beglaubigt) bei GmbH, KG, UG, etc.
– Ggf. Erlaubnisse, z. B. Eintrag Mitgliedschaft Handwerkskammer oder Erlaubnisse nach § 34 a bis i Gewerbeordnung
– falls GbR, schriftlicher GbR-Vertrag (sofern vorhanden)
 

Sonstiges:
– Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Gewerbetreibenden (z. B. bei GbR, GmbH) Unterschriften, Vorlage Personalausweise / Reisepässe aller Gesellschafter erforderlich sind; Dies bezieht sich auch auf Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
 

Gebühr: 25,00 EUR

Dauer 30 Min.
Gewerbeauskunft
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Erforderliche Unterlagen:
– Schriftliche Anfrage (auch per E-Mail oder Fax) mit Begründung des Antrags
– Zahlungsnachweis (bei Überweisung)


Sonstiges:
–  Antrag von Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälten, Inkassobüros, etc.


Gebühr:
– 5,50 Euro - kann auch als Verrechnungsscheck entrichtet werden oder per Überweisung an folgendes Konto:

Gemeinde Dossenheim
IBAN: DE48 6725 0020 0000 7007 46
BIC: SOLADES1HDB
Sparkasse Heidelberg

Dauer 15 Min.
Gewerbemeldebescheinigung
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Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Ggf. Vollmacht von Gewerbetreibende/n etc.


Sonstiges:
– Für die Zulassung von Firmenfahrzeugen beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
 

Gebühr: 5,50 EUR

Dauer 15 Min.
Gewerbeummeldung
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Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel


Sonstiges:
– Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Gewerbetreibenden (z. B. bei GbR, GmbH) Unterschriften, Vorlage Personalausweise / Reisepässe aller Gesellschafter erforderlich sind; Dies bezieht sich auch auf Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
 

Gebühr: 21,00 Euro

Dauer 30 Min.
Gewerbezentralregisterauskunft
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Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Bei juristischen Personen (z. B. GmbH usw.): Geschäftsnummer / Verwendungszweck, ggf. Empfängeradresse / -behörde


Sonstiges:
– Für natürliche und juristische Personen
– Den Gewerbezentralregisterauszug erhalten Sie per Post vom Bundeszentralregister nach 8 bis 14 Arbeitstagen
 

Gebühr: 13,00 EUR

Dauer 30 Min.
Meldeangelegenheiten
Abmeldung ins Ausland
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Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Auslandsanschrift
– Abmeldedatum

– Die Abmeldung ist ebenso per E-Mail möglich (Name, Vorname, Geburtsdatum, Auslandsanschrift, Datum zu welchem Tag die Wohnung in Dossenheim abgemeldet werden soll, Ausweis- / Passkopie) an buergerbuero@dossenheim.de
 

Sonstiges:
– Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich
– Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszugsdatum abmelden
– Bei Abmeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)

Gebühr: Gebührenfrei

Dauer 15 Min.
Abmeldung Nebenwohnsitz
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Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Ebenso per E-Mail möglich (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Nebenwohnung, Datum zu welchem Tag die Nebenwohnung abgemeldet werden soll, Ausweis- / Passkopie) an buergerbuero@dossenheim.de
 

Sonstiges:
– Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszugsdatum abmelden (am Haupt- oder Nebenwohnsitz)
– Bei Abmeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)

Gebühr: Gebührenfrei

Dauer 15 Min.
Anmeldung (Einzelperson)
i


Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis und (wenn vorhanden) Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters (wenn noch nicht vorhanden, bitte den Mietvertrag mitnehmen)
 

Sonstiges:
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
– Sie erhalten Ihre Meldebescheinigung nach der Anmeldung
– Bei An- bzw. Ummeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
 

Gebühr: Gebührenfrei

Dauer 30 Min.
Anmeldung (mehrere Personen)
i


Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis und (wenn vorhanden) Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Wohnungsgeberbestätigung (wenn noch nicht vorhanden, bitte den Mietvertrag mitnehmen)
 

Sonstiges:
– Personalausweise und Reisepässe können i. d. R. nicht sofort nach einer Anmeldung in Dossenheim beantragt werden, da die elektronische Bestätigungsnachricht des vorhergehenden Wohnortes abgewartet werden muss
– Sie erhalten Ihre Meldebescheinigung nach der Anmeldung
– Bei An- bzw. Ummeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
 

Gebühr: Gebührenfrei

Dauer 45 Min.
Anmeldung Nebenwohnsitz
i
 

Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters (wenn noch nicht vorhanden, bitte den Mietvertrag mitnehmen)
 

Sonstiges:
– Sie erhalten Ihre Meldebescheinigung nach der Anmeldung
– Bei An- bzw. Ummeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich und die Vorlage des Ausweises im Original oder in Kopie erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)

Gebühr: Gebührenfrei

Dauer 30 Min.
Lebensbescheinigung
i


Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Auszufüllendes Formular, wenn vorhanden
 

Sonstiges:
– Die Lebensbescheinigung ist ein Nachweis für ausländische Leistungsträger, sonstige Versorgungskassen u. a.
 

Gebühr: Gebührenfrei

Dauer 15 Min.
Meldebescheinigung / Meldebestätigung
i


Bitte beachten Sie: Dies ist kein Termin zur Anmeldung oder Ummeldung. Bitte wählen Sie hierfür die Leistung "Anmeldung" oder "Ummeldung". Sie erhalten bei Ihrer Anmeldung automatisch eine gebührenfreie Meldebescheinigung.

Erforderliche Unterlagen:

– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
Antrag via E-Mail an buergerbuero@dossenheim.de ebenso möglich (Name, Vorname, Geburtsdatum, Kopie des Ausweises / Reisepasses, Zahlungsnachweis muss angefügt werden)  – Meldebescheinigung wird nach E-Mail-Antrag im Original per Post zugestellt
 

Sonstiges:
– Gebührenfrei, bei Erbringung eines Nachweises vom Jobcenter, Familienkasse (zur Beantragung von Kindergeld), Landratsamt, Jugendamt, Unterhaltsvorschusskasse, Kreissozialamt, etc.
 

Gebühr:
– 8,00 Euro; bei E-Mail-Antrag per Überweisung vorab an folgendes Konto

- Meldebescheinigung erweitert 9,50 EUR

IBAN: DE48 6725 0020 0000 7007 46
BIC: SOLADES1HDB
Sparkasse Heidelberg

Bitte im Verwendungszweck Ihren vollständigen Namen und "Meldebescheinigung" angeben.

Bitte beachten: 
Über die Website www.service-bw.de können Sie kostenlos und ohne Behördengang eine Meldebescheinigung beantragen.
 
Für die Durchführung des Antrags wird der neue Personalausweis mit kartenlesefähigem Gerät (Kartenleser oder Smartphone) sowie die AusweisApp 2 benötigt (mehr Informationen dazu erhalten Sie unter www.ausweisapp.bund.de).
Ebenso benötigen Sie hierfür ein Servicekonto im Serviceportal.

Dauer 15 Min.
Melderegisterauskunft
i


Erforderliche Unterlagen:
– Schriftliche Antragstellung oder Formantrag
– Zahlungsnachweis per Überweisung oder Verrechnungsscheck
 

Gebühr: 8,00 Euro oder 12,00 Euro (für eine erweiterte Melderegisterauskunft)

Gemeinde Dossenheim
IBAN: DE48 6725 0020 0000 7007 46
BIC: SOLADES1HDB
Sparkasse Heidelberg

Dauer 15 Min.
Statuswechsel (Änderung Haupt- / Nebenwohnsitz)
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Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
 

Sonstiges: 
– Beim Statuswechsel minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil vor Ort ist die schriftliche Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)



Gebühr: Gebührenfrei

Dauer 30 Min.
Ummeldung (Einzelperson)
i


Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Wohnungsgeberbestätigung (wenn noch nicht vorhanden, Mietvertrag vorab vorzeigen)
 

Sonstiges:
– Bei Umzug innerhalb von Dossenheim
– Bei Ummeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil ist die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
 

Gebühr: Gebührenfrei

Dauer 15 Min.
Ummeldung (mehrere Personen)
i

 

Erforderliche Unterlagen:
– Personalausweis / Reisepass / (elektronischer) Aufenthaltstitel
– Wohnungsgeberbestätigung (wenn noch nicht vorhanden, Mietvertrag vorab vorzeigen)
 

Sonstiges:
– Bei Umzug innerhalb von Dossenheim
– Bei Ummeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil ist die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
 

Gebühr: Gebührenfrei

Dauer 30 Min.

Hinweis

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