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Bestätigung
Leistungen
Abholung Reisepass / Personalausweis
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Benötigt werden:

  • altes Pass- / Ausweisdokument

Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, können Sie eine andere Person schriftlich zur Abholung bevollmächtigen. Bei der Abholung eines Personalausweises muss der Erhalt des PIN-Briefes in der Vollmacht bestätigt werden. Eine Mustervollmacht finden Sie auf http://www.steinau.de

Dauer 10 Min. pro Person
Abmeldung (ins Ausland o. ohne Wohnsitz)
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Bei der Abmeldung in das Ausland werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Personalausweis sofern vorhanden Reisepass
  • (Identitätscard bzw. ausländischer Nationalpass)
  • neue vollständige Anschrift im Ausland

    Die Abmeldung in das Ausland kann frühstens 7 Tage vor Ausreisetermin vorgenommen werden. 
     
  • Weitere Informationen erhalten Sie auf http://www.steinau.de
Dauer 10 Min. pro Person
Abmeldung Nebenwohnsitz
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Bei der Abmeldung eines Nebenwohnsitzes werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Personalausweis sofern vorhanden Reisepass
  • (Identitätscard bzw. ausländischer Nationalpass) 

    Weitere Informationen erhalten Sie auf http://www.steinau.de
Dauer 10 Min. pro Person
Anmeldung 1 - 2 Personen
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Für die Anmeldung einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Personalausweis sofern vorhanden Reisepass
  • (Identitätscard bzw. ausländischer Nationalpass)
  • Einzugsbescheinigung Wohnungsgeber/Hauseigentümer
    Mietvertrag ist nicht ausreichend. 
    Wichtig, das Einzugsdatum muss identisch mit dem vereinbarten Meldetermin oder rückwirkend sein. 
  • bei Anmeldung von Kindern: Geburtsurkunde und sofern vorhanden Kinderpass/Reisepass/Personalausweis sowie ggf. Nachweis zum Sorgerecht
  • wenn möglich: Geburts- und Heiratsurkunden
    bei Vorlage ausländischer Urkunden ist eine Internationale Urkunde nach CIEC-Übereinkommen oder die Originalurkunde inkl. Übersetzung in die deutsche Sprache gem. § 23 VwVfG notwendig
  • ggf. Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht / Betreuerausweis, sofern Sie als bevollmächtigte Person den Meldevorgang für eine andere Person durchführen wollen (sofern die anzumeldende Person nicht unter Betreuung /Vorsorgevollmacht steht, ist zusätzlich zur Vollmacht ein ausgefüllter Meldeschein vorzulegen).

    Bei Ehegatten ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint und die v.g. Unterlagen des Ehepartners vorlegt. Im Einzelfall werden möglicherweise weitere Unterlagen erforderlich.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf http://www.steinau.de
Dauer 30 Min.
Anmeldung ab 3 Personen
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Sofern Sie mehr wie 5 Einzelpersonen anmelden wollen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung 06663/973-52 oder -54
 

Für die Anmeldung einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Personalausweis sofern vorhanden Reisepass
  • (Identitätscard bzw. ausländischer Nationalpass)
  • Einzugsbescheinigung Wohnungsgeber/Hauseigentümer
    Mietvertrag ist nicht ausreichend. 
    Wichtig, das Einzugsdatum muss identisch mit dem vereinbarten Meldetermin oder rückwirkend sein. 
  • bei Anmeldung von Kindern: Geburtsurkunde und sofern vorhanden Kinderpass/Reisepass/Personalausweis sowie ggf. Nachweis zum Sorgerecht
  • wenn möglich: Geburts- und Heiratsurkunden 
    bei Vorlage ausländischer Urkunden ist eine Internationale Urkunde nach CIEC-Übereinkommen oder die Originalurkunde inkl. Übersetzung in die deutsche Sprache gem. § 23 VwVfG notwendig
  • ggf. Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht / Betreuerausweis, sofern Sie als bevollmächtigte Person den Meldevorgang für eine andere Person durchführen wollen (sofern die anzumeldende Person nicht unter Betreuung /Vorsorgevollmacht steht, ist zusätzlich zur Vollmacht ein ausgefüllter Meldeschein vorzulegen).

    Bei Ehegatten ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint und die v.g. Unterlagen des Ehepartners vorlegt. Im Einzelfall werden möglicherweise weitere Unterlagen erforderlich.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf http://www.steinau.de
Dauer 40 Min.
Anmeldung Familie
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Für die Anmeldung einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Personalausweis sofern vorhanden Reisepass
  • (Identitätscard bzw. ausländischer Nationalpass)
  • Einzugsbescheinigung Wohnungsgeber/Hauseigentümer
    Mietvertrag ist nicht ausreichend. 
    Wichtig, das Einzugsdatum muss identisch mit dem vereinbarten Meldetermin oder rückwirkend sein. 
  • bei Anmeldung von Kindern: Geburtsurkunde und sofern vorhanden Kinderpass/Reisepass/Personalausweis sowie ggf. Nachweis zum Sorgerecht
  • wenn möglich: Geburts- und Heiratsurkunden 
    bei Vorlage ausländischer Urkunden ist eine Internationale Urkunde nach CIEC-Übereinkommen oder die Originalurkunde inkl. Übersetzung in die deutsche Sprache gem. § 23 VwVfG notwendig
  • ggf. Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht / Betreuerausweis, sofern Sie als bevollmächtigte Person den Meldevorgang für eine andere Person durchführen wollen (sofern die anzumeldende Person nicht unter Betreuung /Vorsorgevollmacht steht, ist zusätzlich zur Vollmacht ein ausgefüllter Meldeschein vorzulegen).

    Bei Ehegatten ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint und die v.g. Unterlagen des Ehepartners vorlegt. Im Einzelfall werden möglicherweise weitere Unterlagen erforderlich.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf http://www.steinau.de
Dauer 30 Min.
Anmeldung Nebenwohnsitz
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Für die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Personalausweis 
  • (Identitätscard bzw. ausländischer Nationalpass)
  • Einzugsbescheinigung Wohnungsgeber/Hauseigentümer
    Mietvertrag ist nicht ausreichend. 
    Wichtig, das Einzugsdatum muss identisch mit dem vereinbarten Meldetermin oder rückwirkend sein. 
  • bei Anmeldung von Kindern: Geburtsurkunde und sofern vorhanden Kinderpass/Reisepass/Personalausweis
  • ggf. Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht / Betreuerausweis, sofern Sie als bevollmächtigte Person den Meldevorgang für eine andere Person durchführen wollen (sofern die anzumeldende Person nicht unter Betreuung /Vorsorgevollmacht steht, ist zusätzlich zur Vollmacht ein ausgefüllter Meldeschein vorzulegen).

    Bei Ehegatten ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint und die v.g. Unterlagen des Ehepartners vorlegt. Im Einzelfall werden möglicherweise weitere Unterlagen erforderlich.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf http://www.steinau.de
Dauer 10 Min. pro Person
Beglaubigung von Dokumenten bis 10 Seiten
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Beglaubigungen werden nur nach § 33 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz vorgenommen.


Die Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nicht möglich, hierzu wenden Sie sich an das ausstellende Standesamt.

 

Beglaubigungen für Rentenzwecke werden von der Sozialabteilung vorgenommen (Terminvereinbarung unter Telefon Nr. 06663/973-55 oder 56)


An einem Termin werden max. 10 Seiten beglaubigt.
Sollten Sie mehr Beglaubigungen benötigen, wenden Sie sich bitte zur telefonischen Terminvereinbarung an 06663/973-52


Mitzubringen sind:

  • ​zu beglaubigende Dokumente im Original
  • EC-Karte zur elektronischen Zahlung
Dauer 10 Min.
Führerscheinantrag Bestätigung Bild u. Untersch.
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Bestätigung des Führerscheinantrages für Erstanträge oder Klassenwechsel
(nicht Führerscheinumtausch!)


Der Antragsteller muss persönlich erscheinen. 


Mitzubringen sind: 

  • aktuelles (neues) biometrisches Passbild
  • Führerscheinantrag (bestehend aus 2 Seiten)
  • Personalausweis bzw. Nationalpass / ID-Card
  • EC-Karte zur elektronischen Zahlung (Gebühr 10,00 Euro)
Dauer 10 Min. pro Person
Gewerbezentralregisterauszug
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Auszüge aus dem Gewerbezentralregister können nur für natürliche Personen, welche mit Hauptwohnsitz in Steinau an der Straße gemeldet sind, beantragt werden. 
(Für Auszüge aus dem Gewerbezenralregister für juristische Personen wenden Sie sich bitte an unser Gewerbeamt unter Tel. 06663/973-38).


Mitzubringen sind:

  • EC-Karte zur elektronischen Zahlung (Gebühr 13,00 Euro)
  • Antragsteller muss persönlich erscheinen
  • ggf. Anschrift der Behörde, an die der Gewerbezentralregisterauszug gesendet werden soll
Dauer 10 Min.
Melde-, Haushalts-, Lebensbescheinigung
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Bei gebührenpflichtigen Meldebescheinigungen oder Lebensbescheinigungen privater Rententräger / Versicherungen ist mitzubringen:
 

  • EC-Karte zur elektronischen Zahlung (Gebühr 10,00 Euro)
  • Ausweisdokument (Personalausweis bzw. ID-Card / Nationalpass)
  • sofern eine andere Person die Meldebescheinigung abholt, ist eine schriftliche Bevollmächtigung vorzulegen. 

    Haushaltsbescheinigungen für die Familienkasse / Jugendamt werden gebührenfrei erteilt.
Dauer 10 Min.
Personalausweis
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Benötigt bei Antragstellung werden:

  • Aktuelles (neues) biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Person, für die der Ausweis beantragt wird muss persönlich erscheinen (z.B. Kinder)
  • alter Personalausweis bzw. Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
  • bei Geburten oder Eheschließungen im Ausland: eine internationale Personenstandsurkunde oder eine von einem amtlich anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzte Urkunde
  • Ggf. Nachweis über Sorgerecht bei Kindern unter 16 Jahren
  • Ggf. Bescheinigung über Namensänderung
  • Ggf. Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Staatsangehörigkeitsausweis)
  • EC-Karte zur elektronischen Zahlung (Gebühr unter 24 Jahre 22,80 Euro, ab 24 Jahre 37,00 Euro)


Bei Personen unter 16 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Personalausweises schriftlich erklären. 

 

Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf www.steinau.de 


Sofern Sie gleichzeitig einen Reisepass beantragen wollen, wählen Sie bitte auf der nächsten Seite die Zusatzleistung "Reisepass iVm Personalausweisantrag". 

Dauer 20 Min. pro Person
Personenstandsurkunde Vorlage für Melderegister
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Die Personenstandsurkunde kann als
- Internationale Urkunde nach CIEC-Abkommen
  oder
- als mehrsprachige Urkunde eines EU-Mitgliedstaates gem. Muster Verordnung Nr. 2016/1191
  oder
- als ausländische Urkunde mit Übersetzung in die deutsche Sprache gem. § 23
  Verwaltungsverfahrensgesetz

hier eingereicht werden.

 
Dauer 10 Min.
PIN setzen Personalausweis / Aktivierung
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Ihr Personalausweis verfügt über eine Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion). 

Die PIN zur Onlinefunktion kann nur persönlich von Ihnen im Bürgeramt gesetzt werden. 
 

Nähere Informationen erhalten Sie auch auf http://www.personalausweisportal.de

 

Dauer 10 Min.
polizeiliches Führungszeugnis
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Für die Beantragung  müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Steinau an der Straße gemeldet sein. 

Sofern das polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, ist die komplette Anschrift der Behörde, bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden soll, bei Antragstellung mitzubringen. Ebenfalls benötigt werden Aktenzeichen / Geschäftsnummer des Vorganges bei der Behörde.


Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat bei Antragstellung eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person / Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30a BZRG vorliegen.  (Ohne Vorlage dieser schriftlichen Bestätigung ist ein Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis nicht möglich.)


Mitzubringen sind:

  • Antragsteller muss persönlich erscheinen
  • EC-Karte zur elektronischen Zahlung (Gebühr 13,00 Euro)
  • für erweitertes Führungszeugnis: schriftliche Bestätigung nach § 30 a BZRG
  • ggf. Nachweis über Gebührenbefreiung
  • ggf. Anschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis gesendet werden soll

    Sie können das Führungszeugnis auch direkt online beantragen unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Dauer 10 Min.
Reisepass
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Benötigt werden:

  • Aktuelles (neues) biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Person, für die der Reisepass beantragt wird, muss persönlich erscheinen (z.B. Kinder)
  • Personalausweis zur Identitätsfeststellung oder
    alter Reisepass bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden)
  • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
  • bei Geburten oder Eheschließungen im Ausland: eine internationale Personenstandsurkunde oder eine von einem amtlich anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzte Urkunde
  • Ggf. Nachweis über Sorgerecht bei Kindern unter 18 Jahren
  • Ggf. Bescheinigung über Namensänderung
  • Ggf. Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Staatsangehörigkeitsausweis)
  • EC-Karte zur elektronischen Zahlung (Gebühr unter 24 Jahre 37,50 Euro, ab 24 Jahre 70,00 Euro)

Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Reisepasses schriftlich erklären.

 

Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf www.steinau.de 

 

Sofern Sie gleichzeitig einen Personalausweis beantragen wollen, wählen Sie bitte auf der nächsten Seite die Zusatzleistung "Personalausweis iVm Reisepassantrag". 

Dauer 20 Min. pro Person
Reisepass Express
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Ein Express-Reisepass ist innerhalb von 3 Tagen lieferbar.

 

Benötigt werden:

  • Aktuelles (neues) biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Person, für die der Reisepass beantragt wird muss persönlich erscheinen (z.B. Kinder)
  • Personalausweis zur Identitätsfeststellung oder
    alter Reisepass bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden)
  • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
  • bei Geburten oder Eheschließungen im Ausland: eine internationale Personenstandsurkunde oder eine von einem amtlich anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzte Urkunde
  • Ggf. Nachweis über Sorgerecht bei Kindern unter 18 Jahren
  • Ggf. Bescheinigung über Namensänderung
  • Ggf. Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Staatsangehörigkeitsausweis)
  • EC-Karte zur elektronischen Zahlung (Gebühr unter 24 Jahre 69,50 Euro, über 24 Jahre 102,00 Euro)
     

Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Reisepasses schriftlich erklären.

 

Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf www.steinau.de 

 

Sofern Sie gleichzeitig einen Personalausweis beantragen wollen, wählen Sie bitte auf der nächsten Seite die Zusatzleistung "Personalausweis iVm Reisepassantrag". 

Dauer 20 Min. pro Person
Ummeldung innerhalb ab 3 Personen
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Für die Ummeldung (Umzug innerhalb des Stadtgebietes) einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis sofern vorhanden Reisepass
  • (Identitätscard bzw. ausländischer Nationalpass)
  • Einzugsbescheinigung Wohnungsgeber/Hauseigentümer
    Mietvertrag ist nicht ausreichend. 
    Wichtig, das Einzugsdatum muss identisch mit dem vereinbarten Meldetermin oder rückwirkend sein. 
  • bei Ummeldung von Kindern: sofern vorhanden Kinderpass/Reisepass/Personalausweis sowie ggf. Nachweis zum Sorgerecht
  • ggf. Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht / Betreuerausweis, sofern Sie als bevollmächtigte Person den Meldevorgang für eine andere Person durchführen wollen (sofern die anzumeldende Person nicht unter Betreuung /Vorsorgevollmacht steht, ist zusätzlich zur Vollmacht ein ausgefüllter Meldeschein vorzulegen).


    Bei Ehegatten ist es ausreichend, wenn eine Person zur Ummeldung erscheint und die v.g. Unterlagen des Ehepartners vorlegt.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf http://www.steinau.de
Dauer 20 Min.
Ummeldung innerhalb 1 - 2 Personen
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Für die Ummeldung (Umzug innerhalb des Stadtgebietes) einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis sofern vorhanden Reisepass
  • (Identitätscard bzw. ausländischer Nationalpass)
  • Einzugsbescheinigung Wohnungsgeber/Hauseigentümer
    Mietvertrag ist nicht ausreichend. 
    Wichtig, das Einzugsdatum muss identisch mit dem vereinbarten Meldetermin oder rückwirkend sein. 
  • bei Ummeldung von Kindern: sofern vorhanden Kinderpass/Reisepass/Personalausweis sowie ggf. Nachweis zum Sorgerecht
  • ggf. Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht / Betreuerausweis, sofern Sie als bevollmächtigte Person den Meldevorgang für eine andere Person durchführen wollen (sofern die anzumeldende Person nicht unter Betreuung /Vorsorgevollmacht steht, ist zusätzlich zur Vollmacht ein ausgefüllter Meldeschein vorzulegen).


    Bei Ehegatten ist es ausreichend, wenn eine Person zur Ummeldung erscheint und die v.g. Unterlagen des Ehepartners vorlegt.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf http://www.steinau.de
Dauer 10 Min.
Ummeldung innerhalb Familie
i

Für die Ummeldung (Umzug innerhalb des Stadtgebietes) einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis sofern vorhanden Reisepass
  • (Identitätscard bzw. ausländischer Nationalpass)
  • Einzugsbescheinigung Wohnungsgeber/Hauseigentümer
    Mietvertrag ist nicht ausreichend. 
    Wichtig, das Einzugsdatum muss identisch mit dem vereinbarten Meldetermin oder rückwirkend sein. 
  • bei Ummeldung von Kindern: sofern vorhanden Kinderpass/Reisepass/Personalausweis sowie ggf. Nachweis zum Sorgerecht
  • ggf. Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht / Betreuerausweis, sofern Sie als bevollmächtigte Person den Meldevorgang für eine andere Person durchführen wollen (sofern die anzumeldende Person nicht unter Betreuung /Vorsorgevollmacht steht, ist zusätzlich zur Vollmacht ein ausgefüllter Meldeschein vorzulegen).

    Bei Ehegatten ist es ausreichend, wenn eine Person zur Ummeldung erscheint und die v.g. Unterlagen des Ehepartners vorlegt.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf http://www.steinau.de
Dauer 10 Min.
Verlustanzeige Personalausweis / Reisepass
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Sofern Ihr Personalausweis / Reisepass verloren wurde, müssen Sie eine Verlustanzeige erstatten.
Hierzu ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig. 


Sollte Ihr Dokument gestohlen worden sein, veranlassen Sie bitte ebenfalls eine Diebstahlsanzeige bei der zuständigen Polizeistation. 

Dauer 10 Min.
vorläufiger Personalausweis
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Benötigt bei Antragstellung werden:

  • Aktuelles (neues) biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Person, für die der Ausweis beantragt wird muss persönlich erscheinen (z.B. Kinder)
  • alter Personalausweis bzw. Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
  • bei Geburten oder Eheschließungen im Ausland: eine internationale Personenstandsurkunde oder eine von einem amtlich anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzte Urkunde
  • Ggf. Nachweis über Sorgerecht bei Kindern unter 16 Jahren
  • Ggf. Bescheinigung über Namensänderung
  • Ggf. Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Staatsangehörigkeitsausweis)
  • EC-Karte zur elektronischen Zahlung (Gebühr 10,00 Euro)


Bei Personen unter 16 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Personalausweises schriftlich erklären.


Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf www.steinau.de 

Dauer 20 Min. pro Person
vorläufiger Reisepass
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Der vorläufige Reisepass wird direkt vor Ort ausgestellt. 


Ein Nachweis der Dringlichkeit muss erbracht werden (z.B. Reiseunterlagen, Flugticket)


Benötigt werden bei Antragstellung:

  • Aktuelles (neues) biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Person, für die der Reisepass beantragt wird muss persönlich erscheinen (z.B. Kinder)
  • Nachweis der Dringlichkeit
  • Personalausweis zur Identitätsfeststellung oder
    alter Reisepass bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden)
  • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
  • bei Geburten oder Eheschließungen im Ausland: eine internationale Personenstandsurkunde oder eine von einem amtlich anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzte Urkunde
  • Ggf. Nachweis über Sorgerecht bei Kindern unter 18 Jahren
  • Ggf. Bescheinigung über Namensänderung
  • Ggf. Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Staatsangehörigkeitsausweis)
  • EC-Karte zur elektronischen Zahlung (Gebühr 26,00 Euro)


Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Reisepasses schriftlich erklären.

Dauer 30 Min. pro Person

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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