Benötigt werden:
- altes Pass- / Ausweisdokument
Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, können Sie eine andere Person schriftlich zur Abholung bevollmächtigen. Eine Mustervollmacht finden Sie auf http://www.steinau.de
Benötigt werden:
Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, können Sie eine andere Person schriftlich zur Abholung bevollmächtigen. Eine Mustervollmacht finden Sie auf http://www.steinau.de
Bei der Abmeldung in das Ausland werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei der Abmeldung eines Nebenwohnsitzes werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Anmeldung einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:
Sofern Sie mehr wie 5 Einzelpersonen anmelden wollen, setzen Sie sich bitte unbedingt telefonisch mit uns in Verbindung: 06663/973-52 oder -54 !
Für die Anmeldung einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Anmeldung einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes werden folgende Unterlagen benötigt:
Beglaubigungen werden nur nach § 33 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz vorgenommen.
Die Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nicht möglich, hierzu wenden Sie sich an das ausstellende Standesamt.
Beglaubigungen für Rentenzwecke werden von der Sozialverwaltung vorgenommen (Terminvereinbarung unter Telefon Nr. 06663/973-55 oder 56)
An einem Termin werden max. 10 Seiten beglaubigt.
Sollten Sie mehr Beglaubigungen benötigen, wenden Sie sich bitte zur telefonischen Terminvereinbarung an 06663/973-52
Mitzubringen sind:
Bestätigung des Führerscheinantrages für Erstanträge oder Klassenwechsel
(nicht Führerscheinumtausch: Diesen buchen Sie bitte über https://termin-online-buchen.de/live/booking?cfid=000595000871 da der Umtausch in der Sozialverwaltung erfolgt!)
Der Antragsteller muss persönlich erscheinen.
Mitzubringen sind:
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister können nur für natürliche Personen, welche mit Hauptwohnsitz in Steinau an der Straße gemeldet sind, beantragt werden.
(Für Auszüge aus dem Gewerbezenralregister für juristische Personen wenden Sie sich bitte an unser Gewerbeamt unter Tel. 06663/973-38).
Mitzubringen sind:
Bei gebührenpflichtigen Meldebescheinigungen oder Lebensbescheinigungen privater Rententräger / Versicherungen ist mitzubringen:
Benötigt bei Antragstellung werden:
Bei Personen unter 16 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Personalausweises schriftlich erklären.
Wichtige Hinweise zum Passbild:
Seit dem 02.05.2025 sind Passbilder ausschließlich in digitaler Form vorzulegen. Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:
Passbilderstellung beim Fotograf:
Beim Fotograf erhalten Sie hierfür bei der Anfertigung Ihres Passbildes einen QR-Code. Der QR-Code ist bei Antragstellung vorzulegen, da nur hiermit das Lichtbild abgerufen werden kann. Beachten Sie bitte auch die Gültigkeitsdauer des QR-Codes (6 Monate).
Zertifizierte Fotografen in der Region zur Erstellung digitaler Passbilder finden Sie unter
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Achten Sie bitte auch darauf, dass Ihr Passbild die biometrischen Vorgaben erfüllt und keine Schatten / Überbelichtung oder Spiegelungen (z.B. auf Brille) aufweist !
Die Fotomustertafel können Sie sich unter nachfolgendem Link aufrufen:
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/downloads/Webs/PA/DE/informationsmaterial/weiterefuehrendes-material/Fotomustertafel.html
Selbstbedienungsterminal POINT ID im Wartebereich:
Im Wartebereich können Sie am Selbstbedienungsterminal Ihr digitales Passbild aufnehmen und Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen. Eine Unterstützung durch das Behördenpersonal ist nicht möglich. Die Anfertigung digitaler Passbilder am Selbstbedienungsterminal kostet 6,00 Euro und es ist nicht möglich, diese Bilder auszudrucken. Für die Nutzung des Selbstbedienungsterminals ist eine Körpergröße von mind. 1,20 m erforderlich. In unterschiedlichen Fällen kann eine gültige Passbilderstellung nicht erfolgen (z.B. Kleinkindern, Säuglinge, Brillenträger, Haarfarbe, Glatze). Sofern Sie Ihr Passbild am Selbstbedienungsterminal erstellen wollen, erscheinen Sie bitte unbedingt 20 Minuten vor Ihrem eigentlichen Termin und fertigen Ihr Passbild selbstständig im Wartebereich an.
Auf die Funktionsfähigkeit und die Herstellung eines gültigen Passbildes über das POINT ID Gerät hat die Stadt Steinau keinen Einfluss, dementsprechend kann die Nutzung nicht gewährleistet werden. Wir empfehlen daher derzeit die Passbilderstellung beim Fotograf.
Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf www.steinau.de
Sofern Sie gleichzeitig einen Reisepass beantragen wollen, wählen Sie bitte auf der nächsten Seite die Zusatzleistung "Reisepass iVm Personalausweisantrag".
Ihr Personalausweis verfügt über eine Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion).
Die PIN zur Onlinefunktion kann nur persönlich von Ihnen im Passamt gesetzt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie auch auf http://www.personalausweisportal.de
Für die Beantragung müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Steinau an der Straße gemeldet sein.
Sofern das polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, ist die komplette Anschrift der Behörde, bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden soll, bei Antragstellung mitzubringen. Ebenfalls benötigt werden Aktenzeichen / Geschäftsnummer des Vorganges bei der Behörde.
Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat bei Antragstellung eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person / Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30a BZRG vorliegen. (Ohne Vorlage dieser schriftlichen Bestätigung ist ein Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis nicht möglich.)
Mitzubringen sind:
Benötigt werden:
Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Reisepasses schriftlich erklären.
Wichtige Hinweise zum Passbild:
Seit dem 02.05.2025 sind Passbilder ausschließlich in digitaler Form vorzulegen. Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:
Passbilderstellung beim Fotograf:
Beim Fotograf erhalten Sie hierfür bei der Anfertigung Ihres Passbildes einen QR-Code. Der QR-Code ist bei Antragstellung vorzulegen, da nur hiermit das Lichtbild abgerufen werden kann. Beachten Sie bitte auch die Gültigkeitsdauer des QR-Codes (6 Monate).
Zertifizierte Fotografen in der Region zur Erstellung digitaler Passbilder finden Sie unter
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Achten Sie bitte auch darauf, dass Ihr Passbild die biometrischen Vorgaben erfüllt und keine Schatten / Überbelichtung oder Spiegelungen (z.B. auf Brille) aufweist !
Die Fotomustertafel können Sie sich unter nachfolgendem Link aufrufen:
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/downloads/Webs/PA/DE/informationsmaterial/weiterefuehrendes-material/Fotomustertafel.html
Selbstbedienungsterminal POINT ID im Wartebereich:
Im Wartebereich können Sie am Selbstbedienungsterminal Ihr digitales Passbild aufnehmen und Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen. Eine Unterstützung durch das Behördenpersonal ist nicht möglich. Die Anfertigung digitaler Passbilder am Selbstbedienungsterminal kostet 6,00 Euro und es ist nicht möglich, diese Bilder auszudrucken. Für die Nutzung des Selbstbedienungsterminals ist eine Körpergröße von mind. 1,20 m erforderlich. In unterschiedlichen Fällen kann eine gültige Passbilderstellung nicht erfolgen (z.B. Kleinkindern, Säuglinge, Brillenträger, Haarfarbe, Glatze). Sofern Sie Ihr Passbild am Selbstbedienungsterminal erstellen wollen, erscheinen Sie bitte unbedingt 20 Minuten vor Ihrem eigentlichen Termin und fertigen Ihr Passbild selbstständig im Wartebereich an.
Auf die Funktionsfähigkeit und die Herstellung eines gültigen Passbildes über das POINT ID Gerät hat die Stadt Steinau keinen Einfluss, dementsprechend kann die Nutzung nicht gewährleistet werden. Wir empfehlen daher derzeit die Passbilderstellung beim Fotograf.
Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf www.steinau.de
Sofern Sie gleichzeitig einen Personalausweis beantragen wollen, wählen Sie bitte auf der nächsten Seite die Zusatzleistung "Personalausweis iVm Reisepassantrag".
Ein Express-Reisepass ist innerhalb von 3 Tagen lieferbar.
Benötigt werden:
Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Reisepasses schriftlich erklären.
Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf www.steinau.de
Sofern Sie gleichzeitig einen Personalausweis beantragen wollen, wählen Sie bitte auf der nächsten Seite die Zusatzleistung "Personalausweis iVm Reisepassantrag".
Für die Ummeldung (Umzug innerhalb des Stadtgebietes) einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Ummeldung (Umzug innerhalb des Stadtgebietes) einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Ummeldung (Umzug innerhalb des Stadtgebietes) einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:
Sofern Ihr Personalausweis / Reisepass verloren wurde, müssen Sie eine Verlustanzeige erstatten.
Hierzu ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.
Sollte Ihr Dokument gestohlen worden sein, veranlassen Sie bitte ebenfalls eine Diebstahlsanzeige bei der zuständigen Polizeistation.
Benötigt bei Antragstellung werden:
Bei Personen unter 16 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Personalausweises schriftlich erklären.
Wichtige Hinweise zum Passbild:
Seit dem 02.05.2025 sind Passbilder ausschließlich in digitaler Form vorzulegen. Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:
Passbilderstellung beim Fotograf:
Beim Fotograf erhalten Sie hierfür bei der Anfertigung Ihres Passbildes einen QR-Code. Der QR-Code ist bei Antragstellung vorzulegen, da nur hiermit das Lichtbild abgerufen werden kann. Beachten Sie bitte auch die Gültigkeitsdauer des QR-Codes (6 Monate).
Zertifizierte Fotografen in der Region zur Erstellung digitaler Passbilder finden Sie unter
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Achten Sie bitte auch darauf, dass Ihr Passbild die biometrischen Vorgaben erfüllt und keine Schatten / Überbelichtung oder Spiegelungen (z.B. auf Brille) aufweist !
Die Fotomustertafel können Sie sich unter nachfolgendem Link aufrufen:
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/downloads/Webs/PA/DE/informationsmaterial/weiterefuehrendes-material/Fotomustertafel.html
Selbstbedienungsterminal POINT ID im Wartebereich:
Im Wartebereich können Sie am Selbstbedienungsterminal Ihr digitales Passbild aufnehmen und Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen. Eine Unterstützung durch das Behördenpersonal ist nicht möglich. Die Anfertigung digitaler Passbilder am Selbstbedienungsterminal kostet 6,00 Euro und es ist nicht möglich, diese Bilder auszudrucken. Für die Nutzung des Selbstbedienungsterminals ist eine Körpergröße von mind. 1,20 m erforderlich. In unterschiedlichen Fällen kann eine gültige Passbilderstellung nicht erfolgen (z.B. Kleinkindern, Säuglinge, Brillenträger, Haarfarbe, Glatze). Sofern Sie Ihr Passbild am Selbstbedienungsterminal erstellen wollen, erscheinen Sie bitte unbedingt 20 Minuten vor Ihrem eigentlichen Termin und fertigen Ihr Passbild selbstständig im Wartebereich an.
Auf die Funktionsfähigkeit und die Herstellung eines gültigen Passbildes über das POINT ID Gerät hat die Stadt Steinau keinen Einfluss, dementsprechend kann die Nutzung nicht gewährleistet werden. Wir empfehlen daher derzeit die Passbilderstellung beim Fotograf.
Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf www.steinau.de
Der vorläufige Reisepass wird direkt vor Ort ausgestellt.
Ein Nachweis der Dringlichkeit muss erbracht werden (z.B. Reiseunterlagen, Flugticket)
Benötigt werden bei Antragstellung:
Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Reisepasses schriftlich erklären.
Wichtige Hinweise zum Passbild:
Seit dem 02.05.2025 sind Passbilder ausschließlich in digitaler Form vorzulegen. Sie haben hierzu folgende Möglichkeiten:
Passbilderstellung beim Fotograf:
Beim Fotograf erhalten Sie hierfür bei der Anfertigung Ihres Passbildes einen QR-Code. Der QR-Code ist bei Antragstellung vorzulegen, da nur hiermit das Lichtbild abgerufen werden kann. Beachten Sie bitte auch die Gültigkeitsdauer des QR-Codes (6 Monate).
Zertifizierte Fotografen in der Region zur Erstellung digitaler Passbilder finden Sie unter
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Achten Sie bitte auch darauf, dass Ihr Passbild die biometrischen Vorgaben erfüllt und keine Schatten / Überbelichtung oder Spiegelungen (z.B. auf Brille) aufweist !
Die Fotomustertafel können Sie sich unter nachfolgendem Link aufrufen:
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/downloads/Webs/PA/DE/informationsmaterial/weiterefuehrendes-material/Fotomustertafel.html
Selbstbedienungsterminal POINT ID im Wartebereich:
Im Wartebereich können Sie am Selbstbedienungsterminal Ihr digitales Passbild aufnehmen und Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen. Eine Unterstützung durch das Behördenpersonal ist nicht möglich. Die Anfertigung digitaler Passbilder am Selbstbedienungsterminal kostet 6,00 Euro und es ist nicht möglich, diese Bilder auszudrucken. Für die Nutzung des Selbstbedienungsterminals ist eine Körpergröße von mind. 1,20 m erforderlich. In unterschiedlichen Fällen kann eine gültige Passbilderstellung nicht erfolgen (z.B. Kleinkindern, Säuglinge, Brillenträger, Haarfarbe, Glatze). Sofern Sie Ihr Passbild am Selbstbedienungsterminal erstellen wollen, erscheinen Sie bitte unbedingt 20 Minuten vor Ihrem eigentlichen Termin und fertigen Ihr Passbild selbstständig im Wartebereich an.
Auf die Funktionsfähigkeit und die Herstellung eines gültigen Passbildes über das POINT ID Gerät hat die Stadt Steinau keinen Einfluss, dementsprechend kann die Nutzung nicht gewährleistet werden. Wir empfehlen daher derzeit die Passbilderstellung beim Fotograf.
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