Hinweis: Diese Leistung ist nur noch bis zum 31.12.2023 möglich. Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert.
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig.
(nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann nur ein Personalausweis oder Reisepass für das Kind beantragt werden.)
Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verliert er seine Gültigkeit als Identitätsdokument, es muss ein neuer Kinderreisepass oder ein anderes Ausweis-/Passdokument beantragt werden.
Benötigt werden:
- Aktuelles (neues) biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Kind, für das der Kinderreisepass beantragt wird, muss mitgebracht werden
- alter Kinderreisepass (sofern vorhanden)
- Geburtsurkunde
- bei Geburten im Ausland: eine internationale Personenstandsurkunde oder eine von einem amtlich anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzte Urkunde
- Ggf. Nachweis über Sorgerecht
- Ggf. Bescheinigung über Namensänderung
- Ggf. Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Staatsangehörigkeitsausweis)
- EC-Karte zur elektronischen Zahlung (Gebühr Neuantrag 13,00 Euro, Verlängerung 6,00 Euro)
Bei der Antragstellung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Kinderreisepasses schriftlich erklären.
Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf www.steinau.de
Dauer 30 Min. pro Person