Sofern Sie mehr wie 5 Einzelpersonen anmelden wollen, setzen Sie sich bitte unbedingt telefonisch mit uns in Verbindung: 06663/973-52 oder -54 !
Für die Anmeldung einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis sofern vorhanden Reisepass
- (Identitätscard bzw. ausländischer Nationalpass)
- Einzugsbescheinigung Wohnungsgeber/Hauseigentümer
Mietvertrag ist nicht ausreichend.
Wichtig, das Einzugsdatum muss identisch mit dem vereinbarten Meldetermin oder rückwirkend sein.
- bei Anmeldung von Kindern: Geburtsurkunde und sofern vorhanden Kinderpass/Reisepass/Personalausweis sowie ggf. Nachweis zum Sorgerecht
- wenn möglich: Geburts- und Heiratsurkunden
bei Vorlage ausländischer Urkunden ist eine Internationale Urkunde nach CIEC-Übereinkommen oder die Originalurkunde inkl. Übersetzung in die deutsche Sprache gem. § 23 VwVfG notwendig
- ggf. Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht / Betreuerausweis im Original, sofern Sie als bevollmächtigte Person den Meldevorgang für eine andere Person durchführen wollen (sofern die anzumeldende Person nicht unter Betreuung /Vorsorgevollmacht steht, ist zusätzlich zur Vollmacht ein ausgefüllter Meldeschein vorzulegen).
Hinweis: sämtliche Urkunden / Identitätsdokumente / Nachweise sind
im Original vorzulegen.
Bei Ehegatten ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint und die v.g. Unterlagen des Ehepartners vorlegt. Im Einzelfall werden möglicherweise weitere Unterlagen erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf
http://www.steinau.de
Dauer 40 Min.