Benötigt werden:
- altes Pass- / Ausweisdokument
Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, können Sie eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Eine Mustervollmacht finden Sie auf http://www.steinau.de
Benötigt werden:
Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, können Sie eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Eine Mustervollmacht finden Sie auf http://www.steinau.de
Bei der Abmeldung in das Ausland werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei der Abmeldung eines Nebenwohnsitzes werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Anmeldung einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:
Sofern Sie mehr wie 5 Einzelpersonen anmelden wollen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung 06663/973-52 oder -54
Für die Anmeldung einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Anmeldung einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes werden folgende Unterlagen benötigt:
Beglaubigungen werden nur nach § 33 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz vorgenommen.
Die Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nicht möglich, hierzu wenden Sie sich an das ausstellende Standesamt.
Beglaubigungen für Rentenzwecke werden von der Sozialabteilung vorgenommen (Terminvereinbarung unter Telefon Nr. 06663/973-55 oder 56)
An einem Termin werden max. 10 Seiten beglaubigt.
Sollten Sie mehr Beglaubigungen benötigen, wenden Sie sich bitte zur telefonischen Terminvereinbarung an 06663/973-52
Mitzubringen sind:
Bestätigung des Führerscheinantrages für Erstanträge oder Klassenwechsel
(nicht Führerscheinumtausch!)
Der Antragsteller muss persönlich erscheinen.
Mitzubringen sind:
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister können nur für natürliche Personen, welche mit Hauptwohnsitz in Steinau an der Straße gemeldet sind, beantragt werden.
(Für Auszüge aus dem Gewerbezenralregister für juristische Personen wenden Sie sich bitte an unser Gewerbeamt unter Tel. 06663/973-38).
Mitzubringen sind:
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig.
(nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann nur ein Personalausweis oder Reisepass für das Kind beantragt werden.)
Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verliert er seine Gültigkeit als Identitätsdokument, es muss ein neuer Kinderreisepass oder ein anderes Ausweis-/Passdokument beantragt werden.
Benötigt werden:
Bei der Antragstellung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Kinderreisepasses schriftlich erklären.
Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf www.steinau.de
Bei gebührenpflichtigen Meldebescheinigungen oder Lebensbescheinigungen privater Rententräger / Versicherungen ist mitzubringen:
Benötigt bei Antragstellung werden:
Bei Personen unter 16 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Personalausweises schriftlich erklären.
Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf www.steinau.de
Sofern Sie gleichzeitig einen Reisepass beantragen wollen, wählen Sie bitte auf der nächsten Seite die Zusatzleistung "Reisepass iVm Personalausweisantrag".
Ihr Personalausweis verfügt über eine Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion).
Nähere Informationen erhalten Sie auf http://www.personalausweisportal.de
Für die Beantragung müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Steinau an der Straße gemeldet sein.
Sofern das polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, ist die komplette Anschrift der Behörde, bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden soll, bei Antragstellung mitzubringen. Ebenfalls benötigt werden Aktenzeichen / Geschäftsnummer des Vorganges bei der Behörde.
Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30a BZRG vorliegen.
Mitzubringen sind:
Benötigt werden:
Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Reisepasses schriftlich erklären.
Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf www.steinau.de
Sofern Sie gleichzeitig einen Personalausweis beantragen wollen, wählen Sie bitte auf der nächsten Seite die Zusatzleistung "Personalausweis iVm Reisepassantrag".
Ein Express-Reisepass ist innerhalb von 3 Tagen lieferbar.
Benötigt werden:
Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Reisepasses schriftlich erklären.
Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf www.steinau.de
Sofern Sie gleichzeitig einen Personalausweis beantragen wollen, wählen Sie bitte auf der nächsten Seite die Zusatzleistung "Personalausweis iVm Reisepassantrag".
Für die Ummeldung (Umzug innerhalb des Stadtgebietes) einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Ummeldung (Umzug innerhalb des Stadtgebietes) einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Ummeldung (Umzug innerhalb des Stadtgebietes) einer neuen Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:
Sofern Ihr Personalausweis / Reisepass verloren wurde, müssen Sie eine Verlustanzeige erstatten.
Hierzu ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.
Sollte Ihr Dokument gestohlen worden sein, veranlassen Sie bitte ebenfalls eine Diebstahlsanzeige bei der zuständigen Polizeistation.
Benötigt bei Antragstellung werden:
Bei Personen unter 16 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Personalausweises schriftlich erklären.
Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf www.steinau.de
Der vorläufige Reisepass wird direkt vor Ort ausgestellt.
Ein Nachweis der Dringlichkeit muss erbracht werden (z.B. Reiseunterlagen, Flugticket)
Benötigt werden bei Antragstellung:
Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Reisepasses schriftlich erklären.
Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".