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Leistungen
Ahnenforschung
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Informationen zur Zuständigkeit für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden finden Sie auf https://steinau.eu/index_main.php?unid=2654&websiteid=default&PHPSESSID=e79c8da1c2e3632134048fcacfb611ed

Gebühren:

  • pro angefangene 15 Minuten 10,50 €

Ein Kostenbescheid zur Überweisung wird ausgestellt.

 

Dauer 30 Min.
Anmeldung einer Eheschließung
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Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung stattfinden.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen wenn Sie ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Gemeinde haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren:

  • Personalausweis/ Pass (gültiges Ausweisdokument)
  • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung
  • einen aktuellen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • ggf. Einbürgerungsurkunde - wenn einer der Verlobten nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, ist die Einbürgerungsurkunde im Original mitzubringen
  • bei gemeinsamen Kindern Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister, in das beide Elternteile eingetragen sind.

Wenn einer der beiden bereits verheiratet war:

  • ist zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen die Eheurkunde der letzten Ehe mit einem Vermerk über deren Auflösung oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk vorzulegen.

Weitere Informationen zur Anmeldung einer Eheschließung finden Sie auf https://steinau.eu/index_main.php?unid=2654&websiteid=default&PHPSESSID=e79c8da1c2e3632134048fcacfb611ed

Dauer 60 Min.
Anmeldung einer Eheschließung mit Auslandsbezug
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Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung stattfinden.

Da bei Auslandsbezug die Anforderung der erforderlichen Unterlagen von Land zu Land variieren, setzen Sie sich bitte nach Terminbuchung mit uns in Verbindung.

Dauer 90 Min.
Antrag auf Einbürgerung - Abgabe der Unterlagen
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Dauer 30 Min.
Antrag auf Einbürgerung - Abholung Unterlagen
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Dauer 10 Min.
Anzeige einer Geburt
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Folgende Unterlagen sind für die Anzeige einer Geburt vorzulegen:

  • Geburtsanzeige des Krankenhauses, der Hebamme, des Haus- oder Notarztes
  • Personalausweis/ Pass
  • Erklärung zur Namensführung des Kindes
  • Personenstandsurkunden - entsprechend dem Personenstand der Eltern bzw. der Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig. Hierzu finden Sie weitere Informationen auf https://www.steinau.eu

Gebühren:

  • Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
  • Für gesetzliche Zwecke, wie z. B. Taufe, Kindergeld, Krankenkasse oder Erziehungsgeld, werden drei gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
  • Gebührenpflichtig ist die Ausstellung zusätzlicher Urkunden. Gebühr: erste Urkunde 12,00 €, jede weitere Urkunde 6,00 €.

Ein Kostenbescheid zur Überweisung wird ausgestellt.

Dauer 45 Min.
Anzeige eines Sterbefalls
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Informationen zur Anzeige eines Sterbefalls finden Sie auf https://steinau.eu/index_main.php?unid=2654&websiteid=default&PHPSESSID=e79c8da1c2e3632134048fcacfb611ed

Gebühren:

  • Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei.
  • Für gesetzliche Zwecke werden drei gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
  • Gebührenpflichtig ist die Ausstellung zusätzlicher Urkunden. Gebühr: erste Urkunde 12,00 €, jede weitere Urkunde 6,00 €.

Ein Kostenbescheid zur Überweisung wird ausgestellt.

Dauer 45 Min.
Ausstellen einer Personenstandsurkunde
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Gemäß § 62 (1)  PStG (Personenstandsgesetz) sind Personenstandsurkunden auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Informationen zur Zuständigkeit für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden finden Sie auf http://www.steinau.eu

Gebühren:

  • erste Urkunde/ begl. Abschrift 12,00 €, jede weitere Urkunde/ begl. Abschrift 6,00 €

Ein Kostenbescheid zur Überweisung wird ausgestellt.

Dauer 20 Min.
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
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Da die Anforderung der erforderlichen Unterlagen variieren, setzen Sie sich bitte nach Terminbuchung mit uns in Verbindung.

Dauer 45 Min.
Behördliche Namensänderung (Vorname)
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Dauer 45 Min.
Kirchenaustritt
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Folgende Unterlagen sind für einen Kirchenaustritt vorzulegen:

  • Personalausweis/ Pass

Gebühren:

  • Kirchenaustritt 30,00 €.

Ein Kostenbescheid zur Überweisung wird ausgestellt.

Dauer 30 Min.
Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland
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Da die Anforderung der erforderlichen Unterlagen von Land zu Land variieren, setzen Sie sich bitte nach Terminbuchung mit uns in Verbindung.

Dauer 60 Min.
Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland
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Da die Anforderung der erforderlichen Unterlagen von Land zu Land variieren, setzen Sie sich bitte nach Terminbuchung mit uns in Verbindung.

Dauer 60 Min.
Namenserklärung (Spätaussiedler, Vertriebene)
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Dauer 30 Min.
Namenserklärung - Wiederannahme des Geburtsnamens
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Dauer 30 Min.
Namenserklärung von Kindern
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Da die Anforderung der erforderlichen Unterlagen variieren, setzen Sie sich bitte nach Terminbuchung mit uns in Verbindung.

Dauer 30 Min.
Namenserklärung von Vornamen (Sortiererklärung)
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Dauer 30 Min.
Nameserklärung von Eheschließenden
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Dauer 30 Min.
Sonstiger Kurztermin
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Dauer 20 Min.
Vaterschaftsanerkennung
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Folgende Unterlagen sind für eine Vaterschaftsanerkennung vorzulegen:

  • Personalausweis/ Pass / ggf. Aufenthaltstitel
  • Personenstandsurkunden der Eltern
  • Den Mutterpass zum Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (falls die Anerkennung vor Geburt des Kindes beantragt wird)
  • Die Geburtsurkunde des Kindes (für die Anerkennung nach der Geburt)

Gebühren:

  • Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.

 

Dauer 30 Min.
Vaterschaftsanerkennung und Namenserteilung
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Folgende Unterlagen sind für eine Vaterschaftsanerkennung vorzulegen:

  • Personalausweis/ Pass / ggf. Aufenthaltstitel
  • Personenstandsurkunden der Eltern
  • Den Mutterpass zum Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (falls die Anerkennung vor Geburt des Kindes beantragt wird)
  • Die Geburtsurkunde des Kindes (für die Anerkennung nach der Geburt)

Gebühren:

  • Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
  • Die Namenserteilung für das Kind beträgt 23,50 €.

Ein Kostenbescheid zur Überweisung wird ausgestellt.

Dauer 45 Min.
Vorgespräch Eheschließung
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Dauer 45 Min.

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