- Der Bürgerservice Markt Schwaben beglaubigt nur für in Markt Schwaben wohnende Bürgerinnen und Bürger!
- Die gesetzlichen Vorgaben geben der Meldebehörde die Befugnis zur amtlichen Beglaubigung, verpflichten sie aber nicht dazu. Beglaubigungen liegen daher ausschließlich im pflichtgemäßen Ermessen.
- Die Meldebehörde hat keine Befugnis zur öffentlichen Beglaubigung. Öffentliche Beglaubigungen sind nach dem Beurkundungsgesetz grundsätzlich den Notarinnen und Notaren vorbehalten.
Für eine Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person persönlich vorbeikommen. Hierfür benötigen Sie einen Termin und eine Vollmacht
Es kann nur das gesamte Dokument beglaubigt werden - keine Teile oder bestimmte Seiten daraus.
Auf Wunsch erhalten Sie auch mehrere Exemplare der benötigten Beglaubigung.
Bitte bringen Sie keine eigenen Kopien mit. Alle zu beglaubigen Kopien erstellen wir ausschließlich selbst.
Voraussetzungen
Eine Beglaubigung dürfen wir nur erstellen, wenn das Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn Sie das Dokument beglaubigen lassen, weil Sie es bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung vorlegen müssen.
Nicht von uns beglaubigt werden dürfen beispielsweise:
- Dokumente in fremder Sprache ohne deutsche Übersetzung. Für eine deutsche Übersetzung von Dokumenten müssen Sie sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer wenden.
- Private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen, wie beispielsweise Unterlagen für den Bereich des Erb- und Familienrechts oder Finanzunterlagen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.
- Von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können keine beglaubigten Kopien angefertigt werden. Diese Urkunden werden bei Bedarf vom Standesamt des Ereignisortes neu ausgestellt.
- Abschriften von Katasterbüchern und von Auszügen aus einem Katasterkartenwerk. Die Beglaubigung erfolgt durch das Vermessungs- und Katasteramt.
- Führerscheine. Die Beglaubigung erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde.
- Waffenscheine, Jagdscheine und Fischereischeine. Die Beglaubigung erfolgt durch die Waffenbehörde.
Benötigte Unterlagen
- Das Dokument im Original.
- Bei fremdsprachigen Urkunden: deutsche Übersetzung von einem/einer öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer/in.
Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage
bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
Seiteninhalt
Unterschriften und Handzeichen dürfen in der Regel nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart einer beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden.
Hinweis für Verpflichtungserklärungen:
- Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen von Privatpersonen für Besuchseinreisen von Ausländern erhalten Sie nur bei der Ausländerbehörde.
- Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen von Firmen- oder Vereinsvertretern erhalten Sie bei der Meldebehörde.
Benötigte Unterlagen
Pass oder Personalausweis (im Original) von der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll.
Kosten:
je Beglaubigung 5 Euro, ab der fünften gleichen Beglaubigung 2,50 Euro
Unterschriftenbeglaubigung 20 Euro
Dauer 30 Min.