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Bestätigung
1 - Bürgerservice
Abholung Ausweisdokumente
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Bitte bringen Sie zur Abholung Ihre alten Ausweisdokumente, sofern Sie nicht bereits entwertet worden sind, mit! 

Eine Aushändigung ist ansonsten leider nicht möglich

 

Wenn Sie eine Person zur Abholung beauftragen, so muss diese

  • Ihr altes Ausweisdokument
  • den eigenen Ausweis und
  • die Vollmacht vollständig ausgefüllt und unterschrieben

bei der Abholung dabei haben.

Dauer 15 Min.
Abmeldung Wohnsitz
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Eine Abmeldung ist nur notwendig, wenn Sie ins Ausland verziehen oder Sie eine Nebenwohnung abmelden möchten. 

Beim Wegzug innerhalb Deutschlands reicht die Anmeldung bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes.

Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis und/oder Reisepass.

Bei Verheirateten reicht es aus, wenn einer der Ehepartner zur Abmeldung erscheint, sofern Sie den Ausweis dabei hat und beide ins Ausland verziehen.

Minderjährige Kinder können von den Eltern mit abgemeldet werden. 

Dauer 15 Min.
Anmeldung Wohnsitz
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Wenn Sie kein deutsch oder englisch sprechen, benötigen Sie eine Person, die für Sie übersetzen kann. 
If you don't speak German or English, you need someone who can translate for you.
Registration in English only possible with an appointment by phone! No online booking



Sie benötigen:

  • Die Wohnungsgeberbescheinigung im Original (kein Fax! Kein Mail!)
  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • ggf. Aufenthaltstitel und ggf. Zusatzblatt
  • ggf. Fiktionsbescheinigung
  • ggf. bei Zuzug aus dem Ausland: Heiratsurkunde 
  • bei Wiederzuzug aus dem Ausland: die letzte Meldeadresse in Deutschland
  • bei Zuzug aus dem Ausland müssen mitziehende Kinder anwesend sein und Geburtsurkunden vorgelegt werden.
  • ggf. jemanden, der für Sie überetzt, falls Sie nicht deutsch oder englisch sprechen.

Zusammen angemeldet werden können Ehegatten und Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es ist ausreichend, wenn einer der Ehegatten zur Anmeldung erscheint.

Beim Zuzug von minderjährigen Kindern, die aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung in die Wohnung nur eines Erziehungsberechtigten ziehen, bzw. beim Umzug zum anderen Elternteil, ist eine Einwilligungserklärung des anderen Elternteils vorzulegen. 

Dauer 30 Min.
Beantragung Fischereischein
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Vorzulegende Unterlagen: 
-Fischereizeugnis/-Prüfung
-Aktuelles Bild
- eventuell die letzten Nachweise zur Ausstellung des Fischerreischeins 

Bei der Erstbeantragung in Markt Schwaben bitten wir Sie, sich kurz mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen.
Dauer 30 Min.
Beantragung Führungszeugnis
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Sie benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei einem erweiterten Führungszeugnis: das Schreiben der anfordernden Stelle im Original (kein Fax, kein Mail) mit der Begründung zur Anforderung
  • bei einem Führungszeugnis an eine Behörde: die Adresse der anfordernden Behörde und den Grund der Anforderung

Kosten:

13 Euro

Dauer 10 Min.
Beantragung Lebensbescheinigung
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Sie benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Formular, auf dem die Bestätigung ausgestellt werden soll.

Kosten:

Für Rentenbestätigungen einer staatlichen Rente eines anderen EU-Landes und der Schweiz ist die Bescheinigung kostenlos.

In allen anderen Angelegenheiten beträgt die Gebühr 5 Euro

Dauer 10 Min.
Beantragung Meldebescheinigung
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Sie benötigen:

Personalausweis oder Reisepass

Kosten:

5 Euro

Bitte beachten Sie, dass Sie nur für sich selbst oder ür Ihr minderjähriges Kind eine Meldebescheinigung beantragen können!

Dauer 10 Min.
Beantragung Steueridentifikationsnummer
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Sie benötigen:
​Personalausweis oder Reisepass
Kosten:
diese Leistung ist kostenfrei

Bitte beachten Sie, dass die Steueridentifikationsnummer nur an Sie selbst oder für ein minderjähriges Kind ausgehändig werden kann.
Dauer 10 Min.
Beglaubigung
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  • Der Bürgerservice Markt Schwaben beglaubigt nur für in Markt Schwaben wohnende Bürgerinnen und Bürger!
  • Die gesetzlichen Vorgaben geben der Meldebehörde die Befugnis zur amtlichen Beglaubigung, verpflichten sie aber nicht dazu. Beglaubigungen liegen daher ausschließlich im pflichtgemäßen Ermessen.
  • Die Meldebehörde hat keine Befugnis zur öffentlichen Beglaubigung. Öffentliche Beglaubigungen sind nach dem Beurkundungsgesetz grundsätzlich den Notarinnen und Notaren vorbehalten.
Für eine Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person   persönlich vorbeikommen. Hierfür benötigen Sie einen Termin und eine Vollmacht
Es kann nur das gesamte Dokument beglaubigt werden - keine Teile oder bestimmte Seiten daraus.
Auf Wunsch erhalten Sie auch mehrere Exemplare der benötigten Beglaubigung.
Bitte bringen Sie keine eigenen Kopien mit. Alle zu beglaubigen Kopien erstellen wir ausschließlich selbst.

Voraussetzungen
Eine Beglaubigung dürfen wir nur erstellen, wenn das Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn Sie das Dokument beglaubigen lassen, weil Sie es bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung vorlegen müssen.
 
Nicht von uns beglaubigt werden dürfen beispielsweise:
  • Dokumente in fremder Sprache ohne deutsche Übersetzung. Für eine deutsche Übersetzung von Dokumenten müssen Sie sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer wenden.
  • Private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen, wie beispielsweise Unterlagen für den Bereich des Erb- und Familienrechts oder Finanzunterlagen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.
  • Von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können keine beglaubigten Kopien angefertigt werden. Diese Urkunden werden bei Bedarf vom Standesamt des Ereignisortes neu ausgestellt.
  • Abschriften von Katasterbüchern und von Auszügen aus einem Katasterkartenwerk. Die Beglaubigung erfolgt durch das Vermessungs- und Katasteramt.
  • Führerscheine. Die Beglaubigung erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde.
  • Waffenscheine, Jagdscheine und Fischereischeine. Die Beglaubigung erfolgt durch die Waffenbehörde.
Benötigte Unterlagen
  • Das Dokument im Original. 
  • Bei fremdsprachigen Urkunden: deutsche Übersetzung von einem/einer öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer/in.
Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
 
Seiteninhalt
Unterschriften und Handzeichen dürfen in der Regel nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart einer beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden.
Hinweis für Verpflichtungserklärungen:
  • Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen von Privatpersonen für Besuchseinreisen von Ausländern erhalten Sie nur bei der Ausländerbehörde.
  • Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen von Firmen- oder Vereinsvertretern  erhalten Sie bei der Meldebehörde.

Benötigte Unterlagen
Pass oder Personalausweis (im Original) von der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll.

Kosten:
je Beglaubigung 5 Euro, ab der fünften gleichen Beglaubigung 2,50 Euro
Unterschriftenbeglaubigung 20 Euro

Dauer 30 Min.
Bestätigung Anträge
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Sie benötigen:

  • den zu bestätigenden Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten:

je nach Antrag bis zu 5 Euro/je Antrag

Dauer 15 Min.
Bestätigung Führerscheinantrag
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Benötigte Unterlagen:

  1. Personalauweis oder Reisepass
  2. Führerscheinantrag

Kosten:

5,10 Euro

Dauer 10 Min.
Gewerbezentralregisterauszug beantragen
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Sie benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei einem Gewerbezentralregisterauszug für eine Behörde: Adresse der Behörde und Grund der Beantragung.

Kosten:

13 Euro

Dauer 10 Min.
Personalausweis beantragen
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Sie benötigen bei der Antragstellung:

  • altes Ausweisdokument
  • aktuelles neues biometrisches Passfoto 
  • bei unter 16jährigen mindestens einen erziehungsberechtigten Elternteil mit Ausweisdokument
  • ggf. Einbürgerunsurkunde
  • der Ausweisinhaber (auch Babys) müssen persönlich anwesend sein.
  • ggf. Sorgerechtserklärung
  • ggf. Negativbescheinigung über das Nichtbestehen der gemeinschaftlichen Elterlichen Sorge vom Jugendamt
  • ggf. Nachweis über die alleinige elterliche Sorge bzw. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht

wenn Sie erstmalig einen Ausweis bei uns beantragen und

ledig sind: Geburtsurkunde neueren Datums

verheiratet, geschieden oder verwitwet sind: Heiratsurkunde neueren Datums 

Kosten:

bis 24 Jahre     22,80 Euro

ab 24 Jahre      37,00 Euro

Wir empfehlen Brillenträgern, beim fotografieren die Brille abzunehmen.

Bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten müssen grundsätzlich beide der Ausstellung zustimmen! 
Ggf sind eine Negativbescheinigung des Jugendamtes (bei alleinigem Sorgerecht), bzw. der Nachweis des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts vorzulegen. 

Dauer 20 Min.
PIN setzen Personalausweis
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Dauer 10 Min.
Reisepass beantragen
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Sie benötigen:

  • altes Ausweisdokument
  • aktuelles neues biometrisches Passfoto 
  • bei unter 18jährigen mindestens einen erziehungsberechtigten Elternteil mit Ausweisdokument
  • ggf. Einbürgerungsurkunden
  • der Passinhaber (auch Babys) müssen persönlich anwesend sein.
  • ggf. Sorgerechtserklärung 
  • ggf. Negativbescheinigung Jugendamt über Nichtbestehen der gemeinschaftlichen, elterlichen Sorge
  • ggf. Nachweis über die alleinige elterliche Sorge bzw. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht

wenn Sie erstmalig einen Ausweis bei uns beantragen und

ledig sind: Geburtsurkunde neueren Datums

verheiratet, geschieden oder verwitwet sind: Heiratsurkunde neueren Datums 

Kosten:

bis 24 Jahre    37,50 Euro

ab 24 Jahre     70,00 Euro

Wir empfehlen Brillenträgern, die Brille beim fotografieren abzunehmen!

Bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten müssen grundsätzlich beide der Ausstellung zustimmen! 
Ggf sind eine Negativbescheinigung des Jugendamtes (bei alleinigem Sorgerecht), bzw. der Nachweis des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts vorzulegen.

Dauer 20 Min.
Reisepass und Personalausweis
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Sie benötigen:

  • altes Ausweisdokument
  • aktuelles neues biometrisches Passfoto 
  • bei unter 16jährigen bzw.18jährigen  mindestens einen erziehungsberechtigten Elternteil mit Ausweisdokument
  • ggf. Einbürgerungsurkunden
  • der Passinhaber (auch Babys) müssen persönlich anwesend sein.
  • ggf. Sorgerechtserklärung 
  • ggf. Negativbescheinigung über das Nichbestehen der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge vom Jugendamt
  • ggf. Nachweis über die alleinige elterliche Sorge bzw. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht

wenn Sie erstmalig einen Ausweis bei uns beantragen und

ledig sind: Geburtsurkunde neueren Datums

verheiratet, geschieden oder verwitwet sind: Heiratsurkunde neueren Datums 

Kosten:
Reisepass:

bis 24 Jahre    37,50 Euro 

ab 24 Jahre     70,00 Euro
Personalausweis:
bis 24 Jahre     22,80 Euro

ab 24 Jahre      37,00 Euro

Wir empfehlen Brillenträgern, die Brille beim fotografieren abzunehmen!

Bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten müssen grundsätzlich beide der Ausstellung zustimmen! 
Ggf sind eine Negativbescheinigung des Jugendamtes (bei alleinigem Sorgerecht), bzw. der Nachweis des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts vorzulegen.

Dauer 30 Min.
Ummeldung Wohnsitz (Umzug innerhalb)
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Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Markt Schwaben in eine neue Wohnung.
If you don't speak German or English, you need someone who can translate for you.
Registration in English only possible with an appointment by phone! No online booking

Sie benötigen:

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung im Original (kein Fax, kein Mail)
  • ggf. jemanden, der für Sie überetzt, falls Sie nicht deutsch oder englisch sprechen.

Gleichzeitig umgemeldet werden können der Ehegatte/Ehefrau und die minderjährigen Kinder der Familie.

Dauer 20 Min.
2 - Standesamt
Änderung der Reihenfolge der Vornamen
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Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten:

30 Euro 

je Bescheinigung 10 Euro

 

Dauer 30 Min.
Kirchenaustritt
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Sie benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten:

35 Euro

Dauer 20 Min.
Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennung
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Sie benötigen:

  • Geburtsurkunde des Anerkennenden
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Mutterpass
  • Reisepass oder Personalausweis
  • bei anhängiger Scheidung der Mutter, Nachweis des Scheidungsantrags und 
    Entgegennahme durch das Gericht.

Die Anerkennung wird erst wirksam, wenn die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmt. Dies kann direkt bei der Vaterschaftsanerkennung geschehen oder, wenn die Eltern getrennt voneinander wohnen, beim jeweiligen Wohnsitzstandesamt seperat.

Bei Fragen kontaktieren Sie das Standesamt unter 08121/418-131 oder-132

Dauer 30 Min.
Vorlage Urkunden Meldeamt (kein Standesamtstermin)
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ACHTUNG! KEINE TERMINE, DIE IN ZUSAMMENHANG MIT EINEM STANDESAMTLICHEN ANLIEGEN ZUSAMMENHÄNGEN! DIESE KÖNNEN NUR TELEFONISCH VEREINBART WERDEN!

Vorlage von ausländischen Urkunden zur Eintragung ins Melderegister, z.B. ausländische Heiratsurkunden, Scheidungsurteile

Bitte kontaktieren Sie unser Standesamt zur Abklärung der notwendigen Urkunden und ggf. notwendigen Beglaubigungen der Urkunden

Telefon: 08121/418-131 oder 08121/418-132

Dauer 15 Min.
4 - Gewerbeamt
Gewerbeabmeldung
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Sie benötigen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • GmbH - Abmeldung Handelsregister
  • GBR müssen alle beteiligten Personen anwesend sein.

Kosten: 

30 Euro/je Abmeldung bzw. Gesellschafter

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Behrendahls oder Frau Fiedler.Telefon: 08121/418-136 oder -132

Dauer 20 Min.
Gewerbeanmeldung
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Sollten Sie das Gewerbe aus einem anderen Meldebezirk verlegen, so benötigen wir für die Anmeldung auch die Abmeldung des vorherigen Gewerbamtes.

Einzelunternehmen:

 

Was ist dem zuständigen Gewerbeamt zur Gewerbemeldung vorzulegen:

  • Gültiger Personalausweis des Meldenden
  • Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte Original
  • Tätigkeiten müssen genau beschrieben werden

 

GmbH:

 

Was muss zur Anmeldung einer GmbH & Co. KG vorgelegt werden:

  • Handelsregisterauszug A über die Eintragung der GmbH & Co. KG Original
  • Handelsregisterauszug B über die Eintragung der GmbH als Gesellschafterin (auch mehrere GmbHs sind möglich – dann von jeder Einzelnen) Original
  • Tätigkeiten müssen genau beschrieben werden
  • Personalausweis des Meldenden

 

GbR:

 

Was muss zur Anmeldung einer GbR vorgelegt werden:

  • Gültiger Personalausweis jedes einzelnen Meldenden
  • Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte Original
  • im Namen muss ein Hinweis auf die Rechtsform enthalten sein (z.B. "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder "GbR")
  • Fantasiebezeichnung im Feld Zusatzbezeichnung (z.B. „Die lustigen Oberpfälzer“, „1a-HausmeisterService“, etc.) möglich, aber nur in Verbindung mit den Namen der Gesellschafter im Feld 1 (Hans Test & Karl Muster GbR)
  • Die Teilhaber haften grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen (Umgehung auch nicht durch die sog. "GbR mit beschränkter Haftung" möglich).
  • Tätigkeiten müssen genau beschrieben werden

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Behrendahls oder Frau Fiedler.Telefon: 08121/418-136 oder -132

 

Kosten:

60 Euro

Dauer 30 Min.
Gewerbeummeldung
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Sie benötigen:

  • Ausweisdokument
  • evtl. Handelsregisterauszug bei GmbH
  • Bei GbR alle Gesellschafter

Kosten:

je Ummeldung 40 Euro

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Behrendahls oder Frau Fiedler.Telefon: 08121/418-136 oder -132

Dauer 30 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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