- Fischereischeine für Personen ab dem 14. Lebensjahr bei Vorlage der Fischereiprüfungsurkunde
- Passbild
Welche Gebühren fallen an?
Fischereischein: 25,00 €
Fischereiabgabe für 1 Jahr: 8,40 €
Fischereiabgabe für 5 Jahre: 30,00 €
Welche Gebühren fallen an?
Fischereischein: 25,00 €
Fischereiabgabe für 1 Jahr: 8,40 €
Fischereiabgabe für 5 Jahre: 30,00 €
Welche Gebühren fallen an?
Fischereiabgabe 3,60 EUR
Abholung von einem Führerschein
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?
Abholung Führerschein
WELCHE GEBÜHREN FALLEN AN?
gebührenfrei
für Bewerber:
für Begleitpersonen:
Antrag - 53,60 €
Pro Begleitperson - 11,30 €
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?
WELCHE GEBÜHREN FALLEN AN?
EUR 11,40 €
EUR 45,10
EUR 38,00
Antrag - EUR 45,90
aus dem EU-Ausland:
aus dem nicht EU Ausland:
WELCHE GEBÜHREN FALLEN AN?
A1 auf A2
B auf BE
A1 auf A
A1 auf B
A2 auf A
B auf A
B auf C/CE
B auf T
M auf B
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?
EUR 169,40
EUR 13,00 (Führungszeugnis)
EUR 26,50 €
EUR 30,-
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
gebührenfrei
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
gebührenfrei
13,- €
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?
WELCHE GEBÜHREN FALLEN AN?
EUR 5,-
Zu Bewerbungszwecken können bis zu drei Kopien von Zeugnissen kostenfrei angefertigt werden
EUR 13,-
EUR 13,-
gebührenfrei
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
gebührenfrei
Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
amtlich 5,- €
öffentlich 15,- €
Abholung von einem oder mehrerer Personaldokumente
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?
Abholung PA
Abholung Reisepass
Abholung Führerschein
WELCHE GEBÜHREN FALLEN AN?
gebührenfrei
gebührenfrei
27,60 €
10,00 €
37,50 €
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr:
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr:
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigeneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten begrenzt.
26,00 €
BENÖTIGTE UNTERLAGEN:
GEBÜHREN:
Keine
BENÖTIGTE UNTERLAGEN:
GEBÜHREN:
Keine
BENÖTIGTE UNTERLAGEN:
GEBÜHREN:
Keine
BENÖTIGTE UNTERLAGEN:
GEBÜHREN:
Keine
BENÖTIGTE UNTERLAGEN:
GEBÜHREN:
Keine
BENÖTIGTE UNTERLAGEN:
GEBÜHREN:
Keine
BENÖTIGTE UNTERLAGEN:
GEBÜHREN:
Keine
BENÖTIGTE UNTERLAGEN:
GEBÜHREN:
Keine
Sollte Ihr Anliegen nicht in der Liste aufgeführt sein, können Sie für Ihren Termin "Sonstiges" asuwählen.
Um einen überflüssigen Termin zu vermeiden oder bestehende Fragen zu klären, sollten Sie sich im Vorfeld unter der Tel.-Nummer 07272/7002-1234 mit dem Bürgerbüro in Verbindung setzen.