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Bestätigung
Leistungen
Abmeldung
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Informationen zur Abmeldung

keine Abmeldepflicht bei der bisherigen Meldebehörde, aber Anmeldepflicht bei der 
  Meldebehörde,  wo sich Ihr neuer Wohnsitz befindet
• Abmeldefrist bei Verzug ins Ausland oder Nichtbezug einer neuen Wohnung in Deutschland nach
  Aufgabe der alten Wohnung: innerhalb von zwei Wochen
• Frühester Abmeldetermin: eine Woche vor tatsächlichem Auszug
• Abmeldung der Nebenwohnung sowohl bei Meldebehörde des Hauptwohnsitzes, als auch bei
  Meldebehörde des Nebenwohnsitzes möglich

Notwendige Unterlagen:
➢ gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder ID-card (für EU-Bürger) oder
    Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
➢ evtl. bei Vertretung durch eine andere Person ausserdem: einen Identitätsnachweis der/des
    Bevollmächtigten
➢ ausgefülltes Abmeldeformular und Unterschrift der/des Abzumeldenden bzw. Bevollmächtigten

Gebühren:           Abmeldung und Abmeldebestätigung sind kostenfrei
Rechtsgrundlage: Bundesmeldegesetz
Dauer 10 Min.
Anmeldung
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Anmeldung
Bei Zuzug aus anderen Gemeinden



Anmeldefrist für Bezug einer neuen Wohnung in  Deutschland: innnerhalb von zwei Wochen

tatsächlicher Bezug der Wohnung ist dabei maßgebend

Anmeldungen müssen persönlich oder durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden 

für Personen unter 16 Jahren bedarf die Anmeldung der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s
Notwendige Unterlagen (je Anzumeldenden):

➢ gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, Kinderreisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige

➢ Wohnungsgeberbescheinigung zur Bestätigung über den Einzug (siehe auch Merkblatt Wohnungsgeber)

➢ ggf. bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten ausserdem:
 - eine formlose Vollmacht

- einen Identitätsnachweis des/der Bevollmächtigten (Personalausweis, Reisepass etc.)


Gebühren:            Anmeldung/Ummeldung sowie Meldebestätigung sind kostenfrei

Rechtsgrundlage:  Bundesmeldegesetz

erforderliche Unterlagen:
Personalausweis und Reisepass/Kinderreisepass
Wohnungsgeberbescheinigung
ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges (bei Umzug mit Minderjährigen)
ggf. Negativbescheinigung vom Jugendamt über alleiniges Sorgerrecht
Aufenthaltsanzeige/Freizügigkeitserklärung (für ausländische Staatsangehörige)
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie auch über weiterführenden Link auf unserer Internetseite zum Downloaden:
https://www.fehrbellin.de/dienstleistung/formulare
Dauer 15 Min.
Beglaubigung
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amtliche Beglaubigungen erfolgen zu:
  1. Unterschriften
  2.  vorgelegten Urkunden und Dokumenten im Original
Gebühr: 3,00 €

Mitzubringen sind:
- das Original, welches beglaubigt werden soll
- Personalausweis/Reisepass des Antragstellers

Weiterführender Link zur Information:
https://www.fehrbellin.de/fileadmin/gemeinde/downloads/amtliche_beglaubigungen.pdf
Dauer 10 Min.
Führerscheinangelegenheiten
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Folgende Leistungen werden angeboten:
  • Umschreibung des alten Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein
  • Umtausch des Führerscheins bei: Namensänderung, Korrektur und Beschädigung
  • Ersterteilung, Verlängerung, Erweiterung, Begleitetes Fahren ab 17 Jahren, Berufskraftfahrerqualifikation/Schlüsselzahl 95
Mitzubringen sind:
  • ein biometrisches Lichtbild
  • entsprechende Antragsgebühr je nach Antragsart (auch EC-Zahlung möglich)
  • evtl. schon vorhandener Führerschein und Ausweis in Kopie
  • bei Ersterteilung, Begleitetem Fahren, Verlängerung: Sehtest und Erste-Hilfe-Bescheinigung
Dauer 15 Min.
Führungszeugnis
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Folgende Leistungen werden angeboten:
  • Beantragung eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses (Belegart N)
  • Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses (Belegart O)
  • Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (Belegart NE/OE)
    • Aufforderungsschreiben der anfordernden Stelle ist beizufügen 
Gebühr: 13 € (zahlbar in bar oder per EC-Karte)
Für Bezieher von einzelnen Sozialleistungen (u.a. ALG II, Sozialhilfe, BAföG) kann die Gebühr entfallen, ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
- ggf. Aufforderungsschreiben des Arbeitgebers/Behörde
Dauer 5 Min.
Meldebescheinigung
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  • dient als Nachweis zum aktuellen Wohnsitz
Gebühr:   5,00€ (Zahlung per EC-Karte oder in bar möglich)

Mitzubringen sind:  Personalausweis/Reisepass
 
Dauer 5 Min.
Personalausweis beantragen
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Folgende Leistungen werden angeboten:

Ausstellung von Personalausweisen:
  1. für Personen unter 24 Jahren: 22,80€ 
  2. für Personen ab ab 24 Jahren: 37,00€
  3. vorläufiger Personalausweis : 10,00€ (Gültigkeit: 3 Monate)
Persönliches Erscheinen ist erforderlich

Zahlung ist in bar oder per EC-Karte möglich

Mitzubringen sind:
  • ​ein aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • Geburtsurkunde bei Erstantrag
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei unter 16 jährigen
  • Negativbescheinigung vom Jugendamt über alleiniges Sorgerrecht bei unter 16 jährigen

 

Dauer 10 Min.
Reisepass beantragen
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Folgende Leistungen werden angeboten:

Ausstellung von Reisepässen:
  1. für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
  2. für Personen ab 24 Jahren: 60,00 €, ab 2024 70,00 €
  3. Expressreisepass: 32 € Zuschlag + jeweilige Antragsgebühr
  4. vorläufiger Reisepass: 26 € mit 1 Jahr Gültigkeit
Persönliches Erscheinen ist erforderlich

Zahlung ist in bar oder per EC-Karte möglich

Mitzubringen sind:  
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Geburtsurkunde bei Erstantrag
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei unter 18 jährigen
  • Negativbescheinigung vom Jugendamt über alleiniges Sorgerrecht bei unter 18 jährigen
                             
Dauer 10 Min.
Ummeldung
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Ummeldung
Umzug innerhalb der Gemeinde Fehrbellin


Anmeldefrist für Bezug einer neuen Wohnung in Deutschland: innnerhalb von zwei Wochen 

tatsächlicher Bezug der Wohnung ist dabei maßgebend 

Ummeldungen müssen persönlich oder durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden

für Personen unter 16 Jahren bedarf die Ummeldung der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s


Notwendige Unterlagen(je Umzumeldenden):
➢ gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, Kinderreisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
 ➢ Wohnungsgeberbescheinigung zur Bestätigung über den Einzug (siehe auch Merkblatt Wohnungsgeber)

➢ ggf. bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten ausserdem:
- eine formlose Vollmacht

- einen Identitätsnachweis des/der Bevollmächtigten (Personalausweis, Reisepass etc.)




Gebühren:

Anmeldung/Ummeldung sowie Meldebestätigung sind kostenfrei


Rechtsgrundlage: Bundesmeldegesetz


dazugehörige Formulare:

Meldeschein (Anmeldung)
Wohnungsgeberbescheinigung
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges (bei Umzug mit Minderjährigen)
Aufenthaltsanzeige/Freizügigkeitserklärung (für ausländische Staatsangehörige)
Dauer 10 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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