Informationen zur Abmeldung
• keine Abmeldepflicht bei der bisherigen Meldebehörde, aber Anmeldepflicht bei der
Meldebehörde, wo sich Ihr neuer Wohnsitz befindet
• Abmeldefrist bei Verzug ins Ausland oder Nichtbezug einer neuen Wohnung in Deutschland nach
Aufgabe der alten Wohnung: innerhalb von zwei Wochen
• Frühester Abmeldetermin: eine Woche vor tatsächlichem Auszug
• Abmeldung der Nebenwohnung sowohl bei Meldebehörde des Hauptwohnsitzes, als auch bei
Meldebehörde des Nebenwohnsitzes möglich
Notwendige Unterlagen:
➢ gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder ID-card (für EU-Bürger) oder
Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
➢ evtl. bei Vertretung durch eine andere Person ausserdem: einen Identitätsnachweis der/des
Bevollmächtigten
➢ ausgefülltes Abmeldeformular und Unterschrift der/des Abzumeldenden bzw. Bevollmächtigten
Gebühren: Abmeldung und Abmeldebestätigung sind kostenfrei
Rechtsgrundlage: Bundesmeldegesetz
• keine Abmeldepflicht bei der bisherigen Meldebehörde, aber Anmeldepflicht bei der
Meldebehörde, wo sich Ihr neuer Wohnsitz befindet
• Abmeldefrist bei Verzug ins Ausland oder Nichtbezug einer neuen Wohnung in Deutschland nach
Aufgabe der alten Wohnung: innerhalb von zwei Wochen
• Frühester Abmeldetermin: eine Woche vor tatsächlichem Auszug
• Abmeldung der Nebenwohnung sowohl bei Meldebehörde des Hauptwohnsitzes, als auch bei
Meldebehörde des Nebenwohnsitzes möglich
Notwendige Unterlagen:
➢ gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder ID-card (für EU-Bürger) oder
Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
➢ evtl. bei Vertretung durch eine andere Person ausserdem: einen Identitätsnachweis der/des
Bevollmächtigten
➢ ausgefülltes Abmeldeformular und Unterschrift der/des Abzumeldenden bzw. Bevollmächtigten
Gebühren: Abmeldung und Abmeldebestätigung sind kostenfrei
Rechtsgrundlage: Bundesmeldegesetz
Dauer 10 Min.