Vaterschaftsanerkennung
Sie werden bald Vater oder sind es bereits geworden? Herzlichen Glückwunsch.
Bestimmt möchten Sie in der Geburtsurkunde des Kindes als Vater genannt
werden. Wenn Sie nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind, können Sie Ihre
Vaterschaft vor oder auch nach der Geburt Ihres Kindes beim Standesamt
oder Jugendamt anerkennen.
Hinweis:
Möchten Sie mit der Mutter des Kindes auch die gemeinsame Sorge übernehmen,
müssen Sie eine Sorgeerklärung abgeben - hierfür sind nur die Jugendämter oder
Notare zuständig.
Wenn Sie mit der Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet
sind, müssen Sie nichts veranlassen.
Voraussetzungen
Die Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden.
Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung sind Standesämter, Jugendämter, Amtsgerichte und Notare.
Sie und die Mutter des Kindes sind nicht miteinander verheiratet.
Sie und die Mutter des Kindes sprechen ausreichend Deutsch.
Sollte das nicht so sein, müssen Sie zur Anerkennung der Vaterschaft einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit Ihnen oder der Mutter des Kindes verwandt sein.
Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich vor der Urkundsperson zustimmen Minderjährige Mütter und Väter müssen zur Vorsprache eine sorgeberechtigte Person mitbringen.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass der Eltern (im Original)
Geburtsurkunden der Eltern (im Original)
Weicht Ihr Name von dem auf der Geburtsurkunde ab, müssen Sie hierfür
Nachweise vorlegen (z.B. Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung, Eheurkunde).
Mutterpass (Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt)
Geburtsurkunde des Kindes (Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft nach der Geburt)
Übersetzung ausländischer Urkunden
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden - Übersicht siehe : http://www.justiz-dolmetscher.de.
Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können
erforderlich sein.
Kosten 30 Euro
033932 595 340
Dauer 30 Min.