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Bestätigung
Leistungen
sonstiger Standesamtlicher Termin
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Sonstige Standesamtliche Termine. 

Bringen Sie in jedem Fall einen Personalausweis/Reisepass mit und eventuell weitere Dokumente für Ihr Anliegen. Sie können das Standesamt auch gerne im Vorfeld kontaktieren. 

033932 595 340
Dauer 30 Min.
Urkundenanforderung
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Urkunden

Gebührenpflichtige Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden oder Sterbeurkunden können ausgestellt bzw. beantragt werden. 
Urkunden können bestellt werden, wenn die Person in der Gemeinde Fehrbellin geboren wurde oder geheiratet, bzw. eine Lebenspartnerschaft begründet hat. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde muss der Sterbefall in der Gemeinde Fehrbellin eingetreten sein, unabhängig vom Wohnsitz des Verstorbenen.
Wenn Sie eine Urkunde dringend benötigen, sollten Sie diese zu unseren Öffnungszeiten persönlich abholen.
 
  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Identitätsnachweis
033932 595 340
Dauer 30 Min.
Vaterschaftsanerkennung
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Vaterschaftsanerkennung
Sie werden bald Vater oder sind es bereits geworden? Herzlichen Glückwunsch.
Bestimmt möchten Sie in der Geburtsurkunde des Kindes als Vater genannt
werden. Wenn Sie nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind, können Sie Ihre
Vaterschaft vor oder auch nach der Geburt Ihres Kindes beim Standesamt
oder Jugendamt anerkennen.
Hinweis:
Möchten Sie mit der Mutter des Kindes auch die gemeinsame Sorge übernehmen,
müssen Sie eine Sorgeerklärung abgeben - hierfür sind nur die Jugendämter oder
Notare zuständig.

Wenn Sie mit der Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet
sind, müssen Sie nichts veranlassen.

Voraussetzungen
Die Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden.
Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung sind Standesämter, Jugendämter, Amtsgerichte und Notare.

Sie und die Mutter des Kindes sind nicht miteinander verheiratet.
Sie und die Mutter des Kindes sprechen ausreichend Deutsch.
Sollte das nicht so sein, müssen Sie zur Anerkennung der Vaterschaft einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit Ihnen oder der Mutter des Kindes verwandt sein.
Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich vor der Urkundsperson zustimmen Minderjährige Mütter und Väter müssen zur Vorsprache eine sorgeberechtigte Person mitbringen.

Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass der Eltern (im Original)
Geburtsurkunden der Eltern (im Original)
Weicht Ihr Name von dem auf der Geburtsurkunde ab, müssen Sie hierfür
Nachweise vorlegen (z.B. Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung, Eheurkunde).
Mutterpass (Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt)
Geburtsurkunde des Kindes (Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft nach der Geburt)

Übersetzung ausländischer Urkunden
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden - Übersicht siehe : http://www.justiz-dolmetscher.de.
Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können
erforderlich sein.

Kosten 30 Euro

033932 595 340
Dauer 30 Min.
Vorgespräch zur Eheschließung
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Vorgespräch zur Eheschließung

Allgemeine Informationen
Als offizieller Teil einer Hochzeit spielt die Eheschließung eine bedeutende Rolle. Die Anmeldung hierfür erfolgt beim zuständigen Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes einer bzw. eines Verlobten. Dort werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung mit Hilfe der vorzulegenden Personenstandsdokumente geprüft. Das persönliche Erscheinen zur Anmeldung ist dabei erforderlich. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung vorgenommen werden. Eine verbindliche Terminbestätigung erhalten Sie ausschließlich nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung. Auskünfte zu möglichen Terminen für Ihre Eheschließung erhalten Sie telefonisch oder auch persönlich während der Öffnungszeiten im Standesamt. 
Nachdem die Ehe beim Wohnsitz-Standesamt angemeldet wurde, ist es möglich, die Eheschließung in einem anderen Standesamt zu vollziehen.

Erforderliche Dokumente
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
  • erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes)
In den folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt melden:
  • eine/r der Verlobten ist geschieden oder verwitwet
  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
  • eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind
  • eine/r der Verlobten ist adoptiert
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden
  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
Gebühren
  • Prüfung der Ehefähigkeit: 51,00 €
  • Vornahme der Eheschließung während der Sprechzeiten: 45,00 €
  • Eheschließung außerhalb der Sprechzeiten: 100,00 € (variiert je nach Ort der Eheschließung)
  • Eheurkunde: je 15,00 €, jede weitere 7,50 €
033932 595 340
Dauer 30 Min.

Hinweis

Bitte wählen Sie eine oder ggf. mehrere Dienstleistungen aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit "Weiter".

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15:00